Beschlagnahmung einer halbjärigen Hündin, bitte um Hilfe

marco.r

Hallo, bin neu hier und eigentlich auch nur weil man mir meine Am.Staff - Mix Hündin beschlagnahmt hat und ich nicht weis was ich jetzt machen soll.

Zur Geschichte:

Anfang Januar wurde meine erste Staff-Mix Hündin ( mit allen beiden Tests die ich selbst mit ihr durchgefürt habe ) die ich aus einem Tierheim hatte wegen eines Gehirntumors eingeschläfert, bevor aber diese Diagnose gestellt wurde war es lediglich ein verdacht auf eine Unregelmäßigkeit bei ihrem Herzschlag, denn sie hatte kaum noch Gleichgewichtssinn und fing auch langsam an das sie keine Treppen mehr laufen konnte, aufgrund der ersten Diagnose mit dem Herz wollte ich ihr Leben noch einen Sinn geben und ihr einen Spielgefährten holen denn wenn ich mit ihr bei bekannten war die einen Dobermann haben spielte meine Hündin immer gerne mit dem Dobermann und mir kam es so vor als ob sie dann ihre Leiden vergessen hatte denn sie Spielte sehr schön mit dem anderen Hund, also kam mir der Gedanke nach einem zweiten Hund, die Rasse war für mich von anfang an klar, es sollte wieder ein Am.Staff sein, also machte ich mich in sämtlichen Tierheimen in meiner Region auf die Suche nach einem Welpen, knnte aber leider nichts finden, aber es sollte ein Welpe sein denn ich habe auch einen kleinen Sohn ( 4 Jahre ) und bei älteren weis man wirklich nie was ihnen schon alles widerfahren ist.

Naja, aber für solche fälle gibt es ja das Internet, so kam es das ich auf einer Internetseite eine Am. Staff - Hündin gesehen hatte und die musste es auch sein, das einzige problem war die Hündin war aus Polen und da ich ja die einfuhrbestimmungen kenne wusste ich das das ganze nicht so einfach werden wird, also kam es dann so weit das die Verkäufer die Hündin über die Grenze gebracht hatten und ich sie in Görlitz dann in Empfang genommen habe und dann wieder nach Hause fuhr ca. 600 km, das war Sonntags,
gleich am Montag ging ich mit der neu erworbenen Hündin zu meinem Tierarzt der sie dann untersuchte, sie nochmals Impfte und ihr gleich einen EU Impfpass und einen Chip verpasste, soweit war ja bis jetzt alles in Ordnung und ein halbes Jahr lang hatte ich wirklich viel Spass mit der Hündin.
Nun wusste ich ja auch das ich diesen Hund zur Wesensprüfung anmelden muss damit ich ihn behalten durfte, also setzte ich mich mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung, nun der erste Hammer, wollten die nicht zur Anmeldung eine Abstammungsnachweis von den Eltern des hundes???
Nun erklärte ich dem Beamten das es sich um einen Fundhund handelt und ich den geforderten nachweis nicht erbringen kann, der Beamte riet mir dann mich mit dem Ortsansässigen Leiter der Polizeihundestaffel in Verbindung zu setzen, also gesagt, getan, das Telefonat lief eigentlich recht gut, denn der Polizeibeamte sagte er versucht was er machen kann damit der Hund zur Prüfung kommt.
Aber da der Polizist es ja melden muss das ein Hund diese Prüfung machen muss, dachte sich ein Richter den Hund ziehen wir mal kurzer Hand ein denn ich sei nicht befugt einen " gefährlichen Hund " zu Halten, nun hatte ich letze Woche eine Hausdurchsuchung zwecks papieren die von dem hund sein könnten und natürlich die Beschlagnahmung desselbigen inklusive des Hundes.
Die begründung des Richters war eine fundunterschlagung, die ich aber bei der aufnahme berichtigt habe denn ich hatte ja noch ( dummerweise ) den original polnischen Impfausweis der Hündin, also blieb mir ja nichts anderes übrig als die wahrheit zu sagen wie ich es eben hier auch getan habe.

Nun wollte ich fragen ob ich eine Chance habe den Hund wieder zu bekommen, denn seit der Hund weg ist habe ich massive probleme mit meinem Sohn, ich bin mit ihm schon seit ca zweieinhalb bis drei jahr mit ihm in Behandlung in einer Kinderuniversitätsklinik da er seinem wirklichen alter um ca 2 Jahre hinterher ist also kurz gesagt er ist auf dem Stand eines zweieinhalbjärigen Kindes mit seinen 4 Jahren, er hat zu wenig gewicht, ist zu klein und sein handeln und sprechen ist auch rückständig.
Zudem hat er im letzten halben Jahr noch viel anderes mitmachen müssen, zuerst ist sein Opa mit seinem 3 Onkeln nach USA ausgewandert 5 Monate danach noch seine Oma, bei der wir vorübergehend wohnten.
Dazwischen wurde noch meine erste Hündin eingeschläfert und jetzt diese Beschlagnahmung, seit der Zeit darf ich weder meine Partnerin( seine Mama ) ohne ihn irgendwo hin gehen, seit der Zeit braucht er wieder Windeln und isst kaum noch etwas, also es wäre wirklich nur wegen meises sohnes warum ich die Hündin wieder möchte.

Hoffe mir kann jemand weiter helfen denn so kann es nicht weiter gehen.

Vielen Dank schon mal im vorraus.

mfg marco
 
  • 28. März 2024
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Hallo Marco,

daß Du mit dem illegalen Import Mist gebaut hast, weißt Du selber. Und dann auch noch den polnischen Impfpass aufheben... *kopfschüttel*

Ich kann Dir nur raten, Dir einen Rechtsanwalt suchen, der sich in der Materie auskennt - Meiner persönlichen Meinung nach wirst Du aber schlechte Karten haben.

Für Deinen Sohn und auch den Hund tut es mir sehr leid. Ich hoffe aber, Du hängst auch an dem Tier, und nicht nur Dein Sohn...
 
So schlimm die Geschichte auch ist, aber:
Sorry, ich habe dafür kein Mitleid und kein Verständnis.

Du hast VÖLLIG BEWUSST einen Staff aus dem Ausland geholt, obwohl du genau gewusst hast, was Sache ist.

Ich finde das im höchsten Maße unverantwortlich und verantwortungslos.
Hier sind die Tierheime voll mit Hunden und du kaufst bei einem polnischen Vermehrer.
Super Sache...... :sauer: :sauer: :sauer: :sauer:

Ich hoffe, die Hündin findet einen neuen, fähigen Besitzer.
Ich denke nicht, das du mit einem Anwalt Chancen hast, den Hund zu bekommen.

Wer ganz bewusst sich für sowas entschieden hat, der muß es nun ausbaden.
Mich macht das total sauer.....und jetzt kommt die große Pienserei, obwohl du genau gewusst hast, auf was du dich da einlässt.

Der einzig Leidtragende ist der Hund. Für ihn tut es mir sehr sehr leid, das sie jetzt im Tierheim versauern wird, so wie viele andere Staffs auch.
 
Finde es schon frech mich als einen nicht Fähigen besitzer hinstellen zu lassen, ich denke, nein, ich weis das ich das beste für diesn Hund getan habe, denn bei mir fand sie ein richtiges Zuhause, desweiteren habe ich den Hund nicht geschmuggelt, sondern in Deutschland erworben, soetwas hätte mir auch mit einem deutschen Verkäufer passieren können, aber egal, natürlich geht es mir auch um meine Hündin und nicht nur um meinen Sohn denn ich weis das nicht nur er der leidtragende ist sondern auch meine Hündin, deßhalb möchte ich ihr ja auch weiterhin oder wieder ihr geborgenes zurück geben.

mfg
marco
 
Es tut mir leid für dein Kind und für deinen Hund aber da sag ich nur selber schuld ich denke nicht, das die Chancen groß sind, deinen Hund zurück zu bekommen.

Hoffentlich bekommt sie recht schnell ein neues Zuhause!
 
Spell_2103 schrieb:
Es tut mir leid für dein Kind und für deinen Hund aber da sag ich nur selber schuld ich denke nicht, das die Chancen groß sind, deinen Hund zurück zu bekommen.

So sehe ich das auch.
Du warst Dir bewußt, auf was Du Dich einläßt und jetzt ist das "Kind in den Brunnen gefallen".

marco.r schrieb:
, aber es sollte ein Welpe sein denn ich habe auch einen kleinen Sohn ( 4 Jahre ) und bei älteren weis man wirklich nie was ihnen schon alles widerfahren ist.

Aber bei einem Welpe vom "Vermehrer" weißt Du natürlich genau, welches tolle Wesen die kerngesunden Eltern haben! :uhh:


Nenene, sorry, mir tut nur der Hund leid. :nee: Jetzt hat er leider sein verantwortungsvolles zuhause verloren....
 
Nee, Marco - von mir bekommst du auch nur ein Kopfschütteln.

Natürlich tut es mir sehr leid für den Hund und für deinen Sohn - aber was du da gemacht hast, war wirklich absoluter Bockmist!

Soooo viele Staffs warten auf ein zu Hause in Tierheimen - da ist sicher einer dabei, der mit Kindern gut kann. Ich verstehe NICHT, warum es ein Welpe sein musste - schon gar nicht, wie man aus Polen kaufen kann, wo doch wirklich jeder halbwegs informierte Mensch weiß, wie die dort gehalten, sozialisiert, ausgebeutet etc. werden. Als Gebärmaschinen missbraucht,zu früh von der Mutter weg, keiner kümmert sich um Gesundheits- oder gar Wesensmerkmale der Elterntiere etc . es zählt NUR Profit. Wie man sowas unterstützen kann, sorry dafür git es KEINE Entschuldigung! Mit einem vernünftig sozialisierten erwachsenen Tier aus deinem Tierheim hier, wärest du garantiert ein geringeres Risiko eingegangen. Nun, ist eh zu spät! Leider... Hoffentlich ist es dir eine Lehre und su machst so einen ****** nie wieder...

Ich glaube auch nicht, dass du eine Chance hast den Hund zurück zu bekommen. Obwohl ich es mir für den Hund und deinen Sohn sogar sehr wünschen würde.

Ich finde aber auch, du bist EXTREM dumm vorgegangen. Da darfst du dich auch nicht wundern. Du hättest VORHER klären müssen, welche Papiere nötig sind, um eine Haltergenehmigung zu bekommen - dann hättest du direkt gewusst, dass das nix gibt und dir, dem Hund und deinem Sohn viel Ärger ersparen können.

LG

Natalie
 
Tja, soleid es mir auch tut aber ein anderes zuhause für meine Hündin wird es nicht geben denn ich finde wenn sie zu jemand anderen kann dann hätte man sie auch bei mir lassen können, das ich nen Fehler gemacht habe weis ich aber hört auf mich deswegen zu vorzuurteilen, bin ich wirklich so ein schlechter Mensch nur weil ich nem Hund aus Polen ein schönes Leben schenken wollte???

Ach und ja es sollte ein Welpe sein, ich und meine Famile müssen mit dem ausgesuchten Hund leben und nicht ihr, ich will oder wollte einfach nur für jeden das Beste und wenn ich damit bei euch oder hier im Forum auf widerstand stoße dann seid ihr hier diejenigen über die man sich gedanken machen sollte und nicht ich nur weil ich es nur gut gemeint habe.

danke
 
Ich sag dazu nur noch :nee: :kindergarten:

Man o man. :sauer:
Hast du auf Beifall gewartet oder was? :unsicher:

Die Hündin wird mit Sicherheit nicht zu jemanden zurück gehen, der bewusst gegen ein Gesetz verstoßen hat.

In den Verordnungen / Gesetzen steht ganz klar, das diese Hunde nur von zuverlässigen Personen gehalten werden dürfen.....und dazu zänlst du leider nicht.
Du wirst also keine Haltegenehmigung bekommen.

Ob du das willst oder nicht steht hier gar nicht zur Debatte......
 
@marco, ich verstehe das du sauer und vor allen dingen traurig bist, aber andererseits musst du auch das amt verstehen. du hast in denen ihren augen halt sch..... gebaut und dafür muss dein hund jetzt büssen. ich habe beim kauf meines kleinen auch mist gebaut, ich habe noch nicht einmal einen kaufvertrag gemacht, weil ich noch zu unerfahren war, die leute wo wir spike her haben haben uns erzählt es sei ein mini bulli und was ist? mittlerweile ist er 6 monate alt und hat eine grösse von 43 cm, war wohl nichts mit mini, aber das war meine schuld, habe am donnerstag den termin beim amt um ihn anzumelden und eins kann ich dir sagen wenn ich keine halteerlaubnis kriege und sie mir mein"baby" wegnehmen dann werde ich mir das nie im leben verzeihen können.
 
Dann sagt mir aber auch bitte warum ich 4 Jahre lang solch eine Hunderasse halten durfte, solange die Ämter ihre Gelder bekommen sind sie Ruhig aber wenn man es mal wirklich gut meint und ehrlich ist wird man gleich als kriminell verurteilt???

Was für ein komisches Argument ist denn das ???
 
Marco es sagt ja hier keiner das sie es bei Dir schlecht hatte, nur von der anderen Seite hast du eben falsch gehandelt und hast dich nicht an die Gesetze gehalten und dafür muss jetzt leider der Hund die Konsequenzen tragen, prich das sie jetzt im TH sitzt und das nur weil Du dich nicht genügend informiert hast......sorry, aber du hast hier um Meinungen und Ratschläge gebeten und die bekommst du.
Ich glaube Marion war es die Dir schon sagte das Du dir am beseten einen guten Anwalt nimmst der sich mit sowas auskennt, denn mehr Chancen hast du leider nicht.
 
ich komme aus Badem-Württemberg

@Tuffi - genau ich bat um Ratschläge und Meinungen und nicht um Verurteilungen, die hatte ich ja schon als meine Hündin geholt wurde von anderen zu genüge also bitte nicht böse sein falls ich etwas zu gereizt geantwortet haben sollte aber ist momentan wirklich etwas viel was passiert ist.

Danke
 
marco.r schrieb:
Tja, soleid es mir auch tut aber ein anderes zuhause für meine Hündin wird es nicht geben denn ich finde wenn sie zu jemand anderen kann dann hätte man sie auch bei mir lassen können...

Soll die Hündin deiner Meinung nach jetzt getötet werden oder wie??? :verwirrt:

Ich seh das so, bzw. ich interpretiere die Gesetzeslage so:
Du hast gegen ein Gesetz verstoßen und bist erwischt worden! Sei froh, wenn es dabei bleibst das du deinen Hund nicht zurück bekommst. Ergo bist du unzuverlässig und somit nicht befugt solch einen Hund zu halten bzw. vielleicht sogar vorbestraft!
 
also ist auch jeder der einen PC zuhause hat ein Straftäter denn es existiert in jedem Haushalt mit einem PC mal mindestens eine selbst gebrannte CD die dem Urheberrechtsgesetz unterliegt nur mit dem einen Unterschied das es öffentlich niemand weis oder man somit das glück besitzt das nicht melden zu müssen wenn man einen Computer besitzt?!?
Was sind das für argumente???

mfg
marco
 
Spell hat völlig recht.

Marco, ich glaube du verkennst du Lage etwas. E sist den Behörden egal, ob du "nur das beste wolltest".

Du hast dich als "unzuverlässig" erwiesen und das heißt nicht nur, dass du DIESEN Hund nicht wieder bekommst, sondern wahrscheinlich, dass du nie wieder einen Listehund halten darfst (solange diese Gesetze gelten und es Rasselisten gibt). Das kann man unfair finden - aber man kann nix dran ändern. ich schätze, du wirst dich nach einer anderen - nicht genehmigungsabhängigen - Rasse umsehen müssen, falls du nochmal einen Hund willst.

Du hast jetzt vom Amt nunmal den Stempel "nicht zuverlässig genug, um Listenhunde zu halten" - das heißt aber nicht, dass ANDERE nicht zuverlässig genug sind, dieses Hund zu halten.

Marco - nicht DER HUND ist das problem, der kann natürlich weiter vermittelt werden. DU bist das Problem, DU hast gegen Gesetze verstoßen - so einfach sehen die Behörden das.

Von daher geht dein Argument: "Dann kann sie auch gleich bei mir bleiben" nicht auf, denn e sliegt ja nicht am Hund!

Und da brauchen die nicht mal deine Genehmigung zu.

Ich habe meine Shiwa aus dem Tierheim geholt, weil sie vorher auch beschlagnahmt wurde, weil der Halter als "nicht zuverlässig" galt - er verstieß ebebfalls gegen das Landeshundegesetz. Ein Gericht entschied, dass der Hund vermittelt werden darf, an jeden, aber nicht an den ehemaligen Halter oder seine Angehörigen zurück. Er ist durch 2 Instanzen gegangen, um sie zurück zu bekommen - ohne Erfolg, jetzt lebt sie bei mir.

LG

Natalie
 
marco,
eines verstehe ich nicht, wieso hat den der Richter gleich entschieden das du unzuverlässig bist ? Du hast doch vorher schon einen Staff gehalten ?

Zitat:
"Die Hundehaltung kann immer dann versagt werden, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Hundehalters bestehen, wenn mangelnde Sachkunde vorliegt oder sonstige Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit zu befürchten sind. "
 
genau das macht mich ja auch nachdenklich, hatte ja schon vorher so einen Hund, mit dem ich sämtliche Prüfungen abgelegt hatte, der Hund war als normaler Hund eingestuft, die Hündin von mir war sogar von der Leinenpflicht befreit, denn ich hatte mit ihr noch weitere prüfungen auf dem Hundeplatz mit ihr gemacht und das wurde ebenfalls mit angerechnet.
 
Auch die Hausdurchsuchung finde ich ziemlich übertriebnen.

Wie gesagt, such Dir schleunigst einen Anwalt oder wende Dich zumindest mal an den Beauftragten von für BW.
 
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