thomasclaus
Hallo,
Das kann ich nachvollziehen; wenn Du einen Welpen willst, dann sollte man Dir dafür allein keinen Vorwurf machen, nur weil es viele ältere Tiere gibt, die auch eine Vermittlung verdient hätten. Selbst wenn Du Dich dann aus Mitleid zu einem älteren Tier überreden ließest, ist das keine gute Voraussetzung für eine langfristige Beziehung (gilt vermutlich nicht nur für Mensch-Tier-Beziehungen...).
Gut gemeint ist immer das Gegenteil von gut. Denke mal darüber nach.
Ich bin selbst totaler Anfänger, aber ich würde das OA immer von Anfang an und möglichst früh informieren und regelmäßig mit denen die Kommunikation suchen. Auf Dauer kommst Du nicht am OA vorbei, also musst Du mit denen klarkommen. Solange sie immer über Deine nächsten Schritte in Deiner Hundesuche eingeschaltet sind, kann man Dir keinen Vorwurf machen.
Ich bin über den ganzen formalen Stress auch nicht gerade begeistert (das ist allerdings eine andere Diskussion) und ich bin auch der Meinung, dass man wenigstens versuchen muss, alle "Lücken" auszunutzen und die Verordnungen und Gesetze so weit zu strapazieren, wie es gerade noch möglich ist, aber Du hast es da wirklich selbst für mich als Laien doch ziemlich falsch angepackt.
So, nun genug gemeckert. Ich verstehe das jetzt so:
Der Hund ist da, irgendwelche polnischen geldgierigen Tierfeinde sind etwas reicher.
Der Hund kommt also auf jeden Fall in ein TH zur weiteren Vermittlung.
Entweder a) sofort zurück zu Dir vermittelt, was für den Hund toll wäre (ich bin nicht der Meinung, dass man mit massiven Fehlern im Erwerb des Hundes auch gleichzeitig unfähig ist, einen Hund artgerecht zu halten) oder b) vielleicht später an jemand anderen (von dem man heute noch nicht absehen kann, ob dieser jemand dann ein besserer Hundehalter sein wird, als Du).
Ganz nüchtern betrachtet, fänd´ ich Variante a) besser für den Hund.
Ich weiß nicht, wo Du herkommst. In NRW muss der Halter eines sog. gefährlichen Hundes die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, damit eine Halteerlaubnis erteilt wird. Diese Zuverlässigkeit besitzt eine Person in der Regel insbesondere dann NICHT, wenn sie gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verstoßen hat.
Jetzt wäre zunächst zu klären, ob Du gegen dieses Gesetz verstoßen hast.
Falls ja: Schlecht. Der Passus "...in der Regel..." lässt hier zwar Spielraum zu, auf der anderen Seite wirst Du dann erst mal genug zu kämpfen haben, damit man Dir keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit anhängt.
Nun gibt es zu dem o.g. Gesetz noch eine Verordnung, die Ausnahmen zur Einfuhrbeschränkung darlegen (HundVerbrEinfVO ... oder so...). Demnach darf man dann gefährliche Hunde einführen, wenn die Erlaubnis zum ständigen Halten erlangt werden soll. Dies hättest Du allerdings "unverzüglich" - also vor einem halben Jahr - anzeigen müssen. Hier hast Du ordnungswidrig gehandelt. Dazu kommt, dass eine Halteerlaubnis in NRW (z.B.) grundsätzlich nur bei vermittelten Hunden aus dem TH erteilt wird. Die o.g. Erlaubnis, die hier eine Einfuhr hätte legalisieren können, konnte dann in diesem Fall gar nicht erteilt werden, also ist keine Ausnahme zur Einfuhrbeschränkung begründet. Hinzu kommt, dass die Begleitperson, die den Hund in Deinem Auftrag nach Deutschland gebracht hat, sicher nicht die erforderlichen Auflagen nach der Verordnung nachgewiesen/erfüllt hat.
Die Sache ist also zumindest aus meiner Sicht nicht einfach auf dem Ärmel geschüttelt zu beantworten. Ich würde hier einen Anwalt beauftragen. So haben dann zumindest zwei Parteien von Deiner gutgemeinten Tat profitiert: die Hundevermehrer und die Juristen.
Gruß, Thomas
Ach und ja es sollte ein Welpe sein, ich und meine Famile müssen mit dem ausgesuchten Hund leben und nicht ihr...
Das kann ich nachvollziehen; wenn Du einen Welpen willst, dann sollte man Dir dafür allein keinen Vorwurf machen, nur weil es viele ältere Tiere gibt, die auch eine Vermittlung verdient hätten. Selbst wenn Du Dich dann aus Mitleid zu einem älteren Tier überreden ließest, ist das keine gute Voraussetzung für eine langfristige Beziehung (gilt vermutlich nicht nur für Mensch-Tier-Beziehungen...).
... ich will oder wollte einfach nur für jeden das Beste und wenn ich damit bei euch oder hier im Forum auf widerstand stoße dann seid ihr hier diejenigen über die man sich gedanken machen sollte und nicht ich nur weil ich es nur gut gemeint habe.
Gut gemeint ist immer das Gegenteil von gut. Denke mal darüber nach.
Ich bin selbst totaler Anfänger, aber ich würde das OA immer von Anfang an und möglichst früh informieren und regelmäßig mit denen die Kommunikation suchen. Auf Dauer kommst Du nicht am OA vorbei, also musst Du mit denen klarkommen. Solange sie immer über Deine nächsten Schritte in Deiner Hundesuche eingeschaltet sind, kann man Dir keinen Vorwurf machen.
Ich bin über den ganzen formalen Stress auch nicht gerade begeistert (das ist allerdings eine andere Diskussion) und ich bin auch der Meinung, dass man wenigstens versuchen muss, alle "Lücken" auszunutzen und die Verordnungen und Gesetze so weit zu strapazieren, wie es gerade noch möglich ist, aber Du hast es da wirklich selbst für mich als Laien doch ziemlich falsch angepackt.
So, nun genug gemeckert. Ich verstehe das jetzt so:
Der Hund ist da, irgendwelche polnischen geldgierigen Tierfeinde sind etwas reicher.
Der Hund kommt also auf jeden Fall in ein TH zur weiteren Vermittlung.
Entweder a) sofort zurück zu Dir vermittelt, was für den Hund toll wäre (ich bin nicht der Meinung, dass man mit massiven Fehlern im Erwerb des Hundes auch gleichzeitig unfähig ist, einen Hund artgerecht zu halten) oder b) vielleicht später an jemand anderen (von dem man heute noch nicht absehen kann, ob dieser jemand dann ein besserer Hundehalter sein wird, als Du).
Ganz nüchtern betrachtet, fänd´ ich Variante a) besser für den Hund.
Ich weiß nicht, wo Du herkommst. In NRW muss der Halter eines sog. gefährlichen Hundes die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, damit eine Halteerlaubnis erteilt wird. Diese Zuverlässigkeit besitzt eine Person in der Regel insbesondere dann NICHT, wenn sie gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verstoßen hat.
Jetzt wäre zunächst zu klären, ob Du gegen dieses Gesetz verstoßen hast.
Falls ja: Schlecht. Der Passus "...in der Regel..." lässt hier zwar Spielraum zu, auf der anderen Seite wirst Du dann erst mal genug zu kämpfen haben, damit man Dir keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit anhängt.
Nun gibt es zu dem o.g. Gesetz noch eine Verordnung, die Ausnahmen zur Einfuhrbeschränkung darlegen (HundVerbrEinfVO ... oder so...). Demnach darf man dann gefährliche Hunde einführen, wenn die Erlaubnis zum ständigen Halten erlangt werden soll. Dies hättest Du allerdings "unverzüglich" - also vor einem halben Jahr - anzeigen müssen. Hier hast Du ordnungswidrig gehandelt. Dazu kommt, dass eine Halteerlaubnis in NRW (z.B.) grundsätzlich nur bei vermittelten Hunden aus dem TH erteilt wird. Die o.g. Erlaubnis, die hier eine Einfuhr hätte legalisieren können, konnte dann in diesem Fall gar nicht erteilt werden, also ist keine Ausnahme zur Einfuhrbeschränkung begründet. Hinzu kommt, dass die Begleitperson, die den Hund in Deinem Auftrag nach Deutschland gebracht hat, sicher nicht die erforderlichen Auflagen nach der Verordnung nachgewiesen/erfüllt hat.
Die Sache ist also zumindest aus meiner Sicht nicht einfach auf dem Ärmel geschüttelt zu beantworten. Ich würde hier einen Anwalt beauftragen. So haben dann zumindest zwei Parteien von Deiner gutgemeinten Tat profitiert: die Hundevermehrer und die Juristen.
Gruß, Thomas