Beschlagnahmung einer halbjärigen Hündin, bitte um Hilfe

Hallo,

Ach und ja es sollte ein Welpe sein, ich und meine Famile müssen mit dem ausgesuchten Hund leben und nicht ihr...

Das kann ich nachvollziehen; wenn Du einen Welpen willst, dann sollte man Dir dafür allein keinen Vorwurf machen, nur weil es viele ältere Tiere gibt, die auch eine Vermittlung verdient hätten. Selbst wenn Du Dich dann aus Mitleid zu einem älteren Tier überreden ließest, ist das keine gute Voraussetzung für eine langfristige Beziehung (gilt vermutlich nicht nur für Mensch-Tier-Beziehungen...).

... ich will oder wollte einfach nur für jeden das Beste und wenn ich damit bei euch oder hier im Forum auf widerstand stoße dann seid ihr hier diejenigen über die man sich gedanken machen sollte und nicht ich nur weil ich es nur gut gemeint habe.

Gut gemeint ist immer das Gegenteil von gut. Denke mal darüber nach.

Ich bin selbst totaler Anfänger, aber ich würde das OA immer von Anfang an und möglichst früh informieren und regelmäßig mit denen die Kommunikation suchen. Auf Dauer kommst Du nicht am OA vorbei, also musst Du mit denen klarkommen. Solange sie immer über Deine nächsten Schritte in Deiner Hundesuche eingeschaltet sind, kann man Dir keinen Vorwurf machen.

Ich bin über den ganzen formalen Stress auch nicht gerade begeistert (das ist allerdings eine andere Diskussion) und ich bin auch der Meinung, dass man wenigstens versuchen muss, alle "Lücken" auszunutzen und die Verordnungen und Gesetze so weit zu strapazieren, wie es gerade noch möglich ist, aber Du hast es da wirklich selbst für mich als Laien doch ziemlich falsch angepackt.

So, nun genug gemeckert. Ich verstehe das jetzt so:

Der Hund ist da, irgendwelche polnischen geldgierigen Tierfeinde sind etwas reicher.

Der Hund kommt also auf jeden Fall in ein TH zur weiteren Vermittlung.
Entweder a) sofort zurück zu Dir vermittelt, was für den Hund toll wäre (ich bin nicht der Meinung, dass man mit massiven Fehlern im Erwerb des Hundes auch gleichzeitig unfähig ist, einen Hund artgerecht zu halten) oder b) vielleicht später an jemand anderen (von dem man heute noch nicht absehen kann, ob dieser jemand dann ein besserer Hundehalter sein wird, als Du).

Ganz nüchtern betrachtet, fänd´ ich Variante a) besser für den Hund.

Ich weiß nicht, wo Du herkommst. In NRW muss der Halter eines sog. gefährlichen Hundes die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, damit eine Halteerlaubnis erteilt wird. Diese Zuverlässigkeit besitzt eine Person in der Regel insbesondere dann NICHT, wenn sie gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verstoßen hat.

Jetzt wäre zunächst zu klären, ob Du gegen dieses Gesetz verstoßen hast.

Falls ja: Schlecht. Der Passus "...in der Regel..." lässt hier zwar Spielraum zu, auf der anderen Seite wirst Du dann erst mal genug zu kämpfen haben, damit man Dir keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit anhängt.

Nun gibt es zu dem o.g. Gesetz noch eine Verordnung, die Ausnahmen zur Einfuhrbeschränkung darlegen (HundVerbrEinfVO ... oder so...). Demnach darf man dann gefährliche Hunde einführen, wenn die Erlaubnis zum ständigen Halten erlangt werden soll. Dies hättest Du allerdings "unverzüglich" - also vor einem halben Jahr - anzeigen müssen. Hier hast Du ordnungswidrig gehandelt. Dazu kommt, dass eine Halteerlaubnis in NRW (z.B.) grundsätzlich nur bei vermittelten Hunden aus dem TH erteilt wird. Die o.g. Erlaubnis, die hier eine Einfuhr hätte legalisieren können, konnte dann in diesem Fall gar nicht erteilt werden, also ist keine Ausnahme zur Einfuhrbeschränkung begründet. Hinzu kommt, dass die Begleitperson, die den Hund in Deinem Auftrag nach Deutschland gebracht hat, sicher nicht die erforderlichen Auflagen nach der Verordnung nachgewiesen/erfüllt hat.

Die Sache ist also zumindest aus meiner Sicht nicht einfach auf dem Ärmel geschüttelt zu beantworten. Ich würde hier einen Anwalt beauftragen. So haben dann zumindest zwei Parteien von Deiner gutgemeinten Tat profitiert: die Hundevermehrer und die Juristen.

Gruß, Thomas
 
  • 19. April 2024
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Hi thomasclaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Marco, versuch es über einen Anwalt der sich auskennt.
Über eines bist Du dir sicher im Klaren:es kann noch was nachkommen: Du hast gegen das Ex - und Importverbot für Listies ( = Bundesgesetz) verstossen , eine Falschaussage über die Herkunft des Hundes gemacht, somit letztendlich in den Augen des Richters eine Straftat vorgetäuscht, und dich ins Abseits geschossen weil Du nachträglich den Hund legalisieren wolltest.
Das ist ´ne ganze Menge.
Deine Motivation interessiert die Behörde nicht.
Wichtig ist für dich erst mal dass Du mit einem blauen Auge davonkommst.
Ob Du Deinen Hund wiederbekommst ? K.A.
Da Du ja keine Gewaltdelikte oder BTM - Verstösse zu verzeichnen hast, muss das auch der Anwalt klären.
 
Das kann ich nachvollziehen; wenn Du einen Welpen willst, dann sollte man Dir dafür allein keinen Vorwurf machen, nur weil es viele ältere Tiere gibt, die auch eine Vermittlung verdient hätten

Ich will nicht drauf rumreiten, aber auch in Deutschland gibt es immer wieder Welpen - Ob im Tierheim oder von Züchtern in einem Bundesland, wo die Zucht nicht verboten ist. Ob bei letzteren allerdings eine Haltegenehmigung erteilt wird, hängt wohl vom jeweiligen Landeshundegesetz und/oder der Gemeinde ab...
 
Das wären in Niedersachsen Ausschlussgründe für eine Haltererlaubnis :
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer
1. wegen
a) unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden,
b) einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz, dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz,
c) einer anderen, vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind, oder
2. wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat. Zur Prüfung der Zuverlässigkeit hat die Hundehalterin oder der Hundehalter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen.
§ 7 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzt in der Regel nicht, wer
1. geschäftsunfähig ist,
2. aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreut wird,
3. von Alkohol oder Betäubungsmitteln abhängig ist oder
4. aufgrund geringer körperlicher Kräfte den Hund nicht sicher führen kann.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen, so kann die Behörde die Beibringung eines fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens anordnen.
 
Marion,
richtig. Ich habe nur darauf hingewiesen, weil marco.r sich beschuldigt fühlte, allein für seinen Wunsch nach einem Welpen hier im Forum kritisiert worden zu sein.
Gruß, Thomas
 
marco,
der Richter muß ein ganzscharfer Hund sein, das mit der Hausdurchsuchung ist ja schon hammerhart, ich bin kein Rechtsexperte aber wie wärs mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ?

was ich überhaupt nicht verstehe ist wie da ein Richter ins Spiel kommt, denn laut
Verwaltungsvorschrift,
Zitat:
"Die Ortspolizeibehörde prüft die Anmeldeformulare zur Prüfung auf
Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Sie übermittelt
die Anmeldungen der Halter zusammen mit den ausgefüllten Erhebungsbogen
zur Durchführung der Prüfung an die zuständige Kreispolizeibehörde."

Das alles wundert mich schon, da ist ja einiges schiefgelaufen.

Noch eine Frage, in welcher Stadt wohnst du denn, denn ich kenne jemanden der auch einen Staff aus Polen geholt hat und den ohne Probs durch den Wesenstest gebracht hat.

Gruß Uwe
 
Ich wohne zwischen Heidelberg und Würzburg, ganz genau nennt sich das Ort " Buchen ( PLZ 74722 )", kannst ja mal auf der Karte nachschauen.
 
So nun habe ich mir nochmal die Verwaltungsvorschrift zur Kampfhundeverordnung angeschaut,hier ist die Anlage 1a zum Wesenstest und da steht nix von Herkunft und so, Du bist so von den Sesselfurzern geleimt worden, in dem Erhebungsbogen steht auch nix von Eltern oder so. Ich merke es immer wieder das bei kleineren Gemeinden die Sesselfurzer überhaupt keineAhnung haben von den Verordnungen, siehe dazuden Faden von Nicole und Rene, aber hätte wäre wenn das nutzt dir jetzt auch nixmehr



Anlage 1a
(zu Nummer 1.4.1 VwVgH)
Muster
Name, Vorname des Hundehalters/der Hundehalterin
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
An das Bürgermeisteramt
Straße, Hausnummer Ort, Datum
PLZ, Ort
Antrag auf Zulassung zur Verhaltensprüfung
nach § 1 Absatz 4 der Polizeiverordnung
des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum
über das Halten gefährlicher Hunde
Hiermit beantrage ich, meine(n) in der Anlage beschriebene(n) Hund(e) zur
Verhaltensprüfung nach § 1 Absatz 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und
des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde zuzulassen.
Anzahl der angemeldeten Hunde: ...............
Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin
Anlage(n:( Erhebungsbogen
 
Setzt dich doch mal mit den Tierheim in deiner Umgebung auseinander.
Vielleicht können die dir ja weiterhelfen.

Ganz ehrlich gesagt, glaube ich aber auch, dass du sehr wenig Chancen hast, deinen Hund wieder zu bekommen.
 
marco.r schrieb:
aber hört auf mich deswegen zu vorzuurteilen, bin ich wirklich so ein schlechter Mensch nur weil ich nem Hund aus Polen ein schönes Leben schenken wollte???

da schiessen mir ja die Tränen in die Augen
 
marco, nicht weil du einen hund aus polen geholt hast, es hätte auch mallorca, prag oder Ibiza sein können. es geht darum, das du genau weißt, wie die einfuhrbestimmungen und die gesetze sind. diese hast du wissentlich übergangen, indem du einen hier gelisteten Hund rübergeholt hast.

Weißt du, es gibt in einem TH in Polen 2 Staffdamen und einen alanomix, die dort absolut keine vermittlungschancen haben, ihr ganzes leben wohl in diesem TH verbringen müssen.
Eine Chance sie legal direkt hierher zu holen, gibt es leider nicht, selbst wenn es hier Interessenten gäbe, oder ein TH, das sie aufnehmen würde. So ist das leider....

Was waren das für Gestalten, die deine Hündin hergeholt haben? Du sagtest, die haben eine I.netseite.... mich interessiert, was das für eine seite ist. Kannst Du sie mir per PN schicken?

Du hast einen Fehler gemacht, das weißt Du auch, das muss ich hier nicht auch noch breittreten. Nun heißt es für Dich, doch zu beweisen, das Du ein zuverlässiger HH bist. Gehe doch zum örtlichen TSV und sprech mal mit denen über Dein problem( wenn sie offen für soetwas sind). Und wie schon erwähnt, suche Dir einen Anwalt, der sich damit auskennt.
Vielleicht kann ja hier jemand einen in seiner Nähe empfehlen?
 
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