Jack
Gericht kippt Hundeverordnung
Rassen dürfen nicht von vornherein als gefährlich eingestuft werden
Die Berliner Hundeverordnung kommt auf den Prüfstand. Am Mittwoch hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Antrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin stattgegeben. „Die Entscheidung stellt klar, dass der Verordnungsgeber für die Frage der Gefährlichkeit mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht an die Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen anknüpfen durfte“, heißt es im Beschluss der Kammer.
Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang fällt aber erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Das kann dauern, denn vermutlich wird die Gegenseite Beschwerde einlegen. In der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales will man zunächst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Dann müssen wir sehr genau prüfen“, sagt Behördensprecherin Regina Kneiding. Bislang sei man davon ausgegangen, dass die Hundeverordnung „rechtsfest“ sei.
Die Verordnung krankt laut Gericht vor allem daran, dass bestimmte Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft werden. In der Wissenschaft sei umstritten, welchen Einfluss neben der Rasse außerdem noch Erziehung, Ausbildung des Hundes und Eignung des Halters auf das aggressive Verhalten habe. Vom Urteil des Verwaltungsgerichts sind lediglich die Hunde betroffen, die bislang nicht auffällig geworden sind. Hat ein Tier zugebissen, kann die Behörde weiterhin Sanktionen wie Maulkorb- und Leinenzwang verhängen. Egal, welcher Rasse das Tier angehört.
Rassen dürfen nicht von vornherein als gefährlich eingestuft werden
Die Berliner Hundeverordnung kommt auf den Prüfstand. Am Mittwoch hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Antrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin stattgegeben. „Die Entscheidung stellt klar, dass der Verordnungsgeber für die Frage der Gefährlichkeit mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht an die Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen anknüpfen durfte“, heißt es im Beschluss der Kammer.
Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang fällt aber erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Das kann dauern, denn vermutlich wird die Gegenseite Beschwerde einlegen. In der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales will man zunächst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Dann müssen wir sehr genau prüfen“, sagt Behördensprecherin Regina Kneiding. Bislang sei man davon ausgegangen, dass die Hundeverordnung „rechtsfest“ sei.
Die Verordnung krankt laut Gericht vor allem daran, dass bestimmte Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft werden. In der Wissenschaft sei umstritten, welchen Einfluss neben der Rasse außerdem noch Erziehung, Ausbildung des Hundes und Eignung des Halters auf das aggressive Verhalten habe. Vom Urteil des Verwaltungsgerichts sind lediglich die Hunde betroffen, die bislang nicht auffällig geworden sind. Hat ein Tier zugebissen, kann die Behörde weiterhin Sanktionen wie Maulkorb- und Leinenzwang verhängen. Egal, welcher Rasse das Tier angehört.