Berlin : Verwaltungericht kippt Hundeverordnung

Jack

Gericht kippt Hundeverordnung
Rassen dürfen nicht von vornherein als gefährlich eingestuft werden

Die Berliner Hundeverordnung kommt auf den Prüfstand. Am Mittwoch hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Antrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin stattgegeben. „Die Entscheidung stellt klar, dass der Verordnungsgeber für die Frage der Gefährlichkeit mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht an die Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen anknüpfen durfte“, heißt es im Beschluss der Kammer.

Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang fällt aber erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Das kann dauern, denn vermutlich wird die Gegenseite Beschwerde einlegen. In der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales will man zunächst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Dann müssen wir sehr genau prüfen“, sagt Behördensprecherin Regina Kneiding. Bislang sei man davon ausgegangen, dass die Hundeverordnung „rechtsfest“ sei.

Die Verordnung krankt laut Gericht vor allem daran, dass bestimmte Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft werden. In der Wissenschaft sei umstritten, welchen Einfluss neben der Rasse außerdem noch Erziehung, Ausbildung des Hundes und Eignung des Halters auf das aggressive Verhalten habe. Vom Urteil des Verwaltungsgerichts sind lediglich die Hunde betroffen, die bislang nicht auffällig geworden sind. Hat ein Tier zugebissen, kann die Behörde weiterhin Sanktionen wie Maulkorb- und Leinenzwang verhängen. Egal, welcher Rasse das Tier angehört.
 
Sorry Jack,

aber die Berliner Verordnung iist damit nicht gekippt.

PS: Der Thread steht übrigens auch schon unter Presse / Medien.
 
Hallo Wolf II,

richtig noch nicht ganz aber jeder betroffene Hundehalter der gegen die Verordnung klagt bekommt recht.

Folgendes Kommentar von Blanco bei Hundejo:

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO die sofortige Herausgabe des Hundes angeordnet.
Der Begründung des Beschlusses ist zu entnehmen, wie das Gericht im Hauptverfahren entscheiden wird.
Das Vorbringen der Berliner Senatsverwaltung ist reines Geseiche.
Mit der Einlegung der Beschwerde kann die sofortige Herausgabe des Hundes nicht verhindert werden ( § 123 Rz. 36 VwGO ).
Mit einer Beschwerde zieht der Berliner Senat keinen Hering von der Roste. Die Beschwerde wird innerhalb weniger Tage vom OVG zurückgewiesen, weil die Rechtslage eindeutig ist.

Also die Senatsverwaltung hat keine rechtshandhabe mehr gegen die SoKa vorzugehen.

Ich rate jedem betroffnen Hundehalter sich zu Wehren und gegen alle Anordnungen der Verwaltung Wiederspruch einzulegen.
 
Hallo Wolf II,

richtig noch nicht ganz aber jeder betroffene Hundehalter der gegen die Verordnung klagt bekommt recht.

Folgendes Kommentar von Blanco bei Hundejo:

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO die sofortige Herausgabe des Hundes angeordnet.
Der Begründung des Beschlusses ist zu entnehmen, wie das Gericht im Hauptverfahren entscheiden wird.
Das Vorbringen der Berliner Senatsverwaltung ist reines Geseiche.
Mit der Einlegung der Beschwerde kann die sofortige Herausgabe des Hundes nicht verhindert werden ( § 123 Rz. 36 VwGO ).
Mit einer Beschwerde zieht der Berliner Senat keinen Hering von der Roste. Die Beschwerde wird innerhalb weniger Tage vom OVG zurückgewiesen, weil die Rechtslage eindeutig ist.

Also die Senatsverwaltung hat keine rechtshandhabe mehr gegen die SoKa vorzugehen.

Ich rate jedem betroffnen Hundehalter sich zu Wehren und gegen alle Anordnungen der Verwaltung Wiederspruch einzulegen.
 
Hallo

In wie fern ist dieses neue urteil von Vorteil für Hundehalter deren Hunde aufgrund der HV beschlagnahmt wurden ?

MFG Crazy
chanel59.JPG
 
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