Berlin - Hundegesetzentwurf

Sammie

20 Jahre Mitglied
Hundegesetz-Entwurf vorgelegt/Auch CDU lehnt Rasseliste ab


Berlin, 31.7.03

Nach der Sommerpause beschäftigt sich der Senat mit dem so genannten Hundegesetz. Es soll die vom Verwaltungsgericht ausgehebelte Hundeverordnung ersetzen. Bis dahin will die zuständige Senatorin für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Heidi Knake-Werner (PDS), ihren Gesetzentwurf fertig haben. Noch gebe es aber "diversen Diskussionsbedarf" in den verschiedenen Senatsverwaltungen, sagt ihre Sprecherin Roswitha Steinbrenner.

Der Entwurf sieht dem Vernehmen nach vor, vier statt bisher zwölf Rassen als gefährlich einzustufen. Einen Sachkundetest müssten dann nur die Halter von Bullterrier, Pitbull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier vorlegen. Für diese Rassen gilt Maulkorbzwang. Verschärft werden soll der Leinenzwang. Er gilt für alle Vierbeiner auf Sportplätzen, an Haltestellen, in Fußgängerzonen und Parks. Künftig darf die Leine - falls der Entwurf so gebilligt wird - nur noch einen Meter lang sein statt wie bisher zwei Meter. Außerdem sollen die gefährlichen Hunde einen Chip mit Daten unter der Haut tragen. Die Halter sollen zudem zu einer Haftpflichtversicherung gezwungen werden können. Kritik gibt es vor allem an der Rasseliste. Die Opposition verweist auf die Schäferhunde, die wesentlich häufiger zubissen als die Pitbulls.


Ergänzend dazu:
BZ

Nach den Liberalen haben sich nun auch die Christdemokraten zum Thema Hund zu Wort gemeldet - und einen Entwurf für ein Hundegesetz vorgelegt. Demnach soll die so genannte Rasseliste abgeschafft werden, die bislang zwölf Hundearten für gefährlich erklärt und deren Haltung einschränkt. "Kein Hund ist von Natur aus aggressiv", sagte Uwe Schmidt von der CDU-Fraktion.
Um Menschen und Tiere vor gefährlichen Hunden zu schützen, sollen Halter verhaltensauffälliger Tiere unabhängig von der Rasse ihre Sachkunde im Umgang mit ihrem Tier unter Beweis stellen - wie es die derzeit geltende Hundeverordnung bei so genannten Kampfhunden vorsieht. Zudem fordert die CDU, dass jedem Hund ein Chip unter die Haut implantiert wird, der Angaben über Hund und Halter enthält. Ohne Kontrollen, räumt Schmidt ein, sei jedoch auch das beste Gesetz zu nichts nütze. Die CDU-Fraktion schlägt vor, die Einhaltung von den bezirklichen Ordnungsämtern kontrollieren zu lassen. "Die Polizei kann das jedenfalls nicht leisten."

Während Grüne und FDP viele Positionen der CDU teilen, beispielsweise die Abschaffung der Rasseliste, stößt der Gesetzesentwurf bei den Regierungsparteien SPD und PDS auf Kritik - allerdings aus unterschiedlichen Gründen. So besteht die SPD auf die Beibehaltung der Liste. "Seit es sie gibt, haben die Bissvorfälle von Kampfhunden deutlich abgenommen", sagt die SPD-Abgeordnete Karla Borsky-Tausch. Natürlich müsse die Liste noch einmal überarbeitet werden, sagt sie. An ihrer Existenz wolle die SPD aber nicht rütteln. Anders sieht das der PDS-Abgeordnete Gernot Klemm. Er ist zwar gegen eine Rasseliste, übt aber auch Kritik an der CDU: "Das ist ein typisches Sommerloch-Thema." Es sei einfach, als Opposition Forderungen zu erheben. Sie müssten aber realisierbar sein.

Seit zwei Jahren schon wird in Berlin über ein Hundegesetz diskutiert. Es soll die Hundeverordnung ablösen. Diese wurde 2000 drastisch verschärft, nachdem in Hamburg ein Junge von einem Hund zu Tode gebissen worden war. Obwohl die Grünen schon vor einem Jahr einen eigenen Entwurf vorgestellt haben, ist kein Ende der Debatte in Sicht.

Einer der Hauptgründe ist, dass sich SPD und PDS in Sachen Rasseliste nicht einigen können. Ein Gesetzesentwurf der Gesundheitsverwaltung, in den auch die Positionen beider Parteien einfließen, soll im Herbst vorgelegt werden. "Es wird eine Rasseliste geben", sagt Regina Kneiding, Sprecherin der Sozialverwaltung. Allerdings werde sie verkürzt. Zuletzt war die Rede von vier als gefährlich geltenden Rassen. Derzeit sind es zwölf, darunter Pitbull und Bullterrier.

 
  • 25. April 2024
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