Bericht vom 1. Prozess wegen Führens ohne Maulkorb in Berlin

merlin

20 Jahre Mitglied
Auf nachfolgender Seite findet man einen Bericht über den 1. Prozess wegen Führens ohne Maulkorb in Berlin



merlin

[Dieser Beitrag wurde von merlin am 23. Februar 2001 editiert.]
 
oha, eine sachverständige richterin. da kommt ja glatt mal hoffnung auf :)
 
diese Verhandlung war wirklich sehr interessant!
Man hofft jetzt auf das Kammergericht!!!
 
Na prima !
In Berlin weiß man Proritäten zu setzen.

Waffenhandel ? Unwichtig.
Kinderprostitution ? Unwichtig.
Drogenhandel ? Unwichtig.
Organisierte Kriminalität ? Ach was...
Bestechliche Politiker ? interessiert nicht.

Frau, die ihren geprüften (!) - grüne Plakette - Hund ohne Maulkorb laufen läßt ? OH JA, WICHTIG ! Die Frau wurde "nach der Anzeige ca. 1 Woche lang von Mitarbeitern des Veterinäramtes observiert. "

Ja, Berlin, toll! Ihr wißt, Prioritäten richtig zu setzen.

Die Richterin hat zwar die Strafe um 60% ermäßigt, aber dennoch verurteilt. Man wird abwarten müssen, ob übergeordnete Gerichte auch sachkundige Richter haben oder - was ich befürchte - die "Sachkunde" der Richter aus der Lektüre der einschlägigen Schmuddelerzeugnisse wie "Bild", "Coupé" usw. stammt.

ciao
Andreas
 
Gebe Andreas recht! Richterin schon ganz in Ordnung, aber die Prioritäten der Kommunen und Laender sind tatsächlich bemerkenswert! Deutschland ist ein komisches Land geworden. Studiere mal die Tagesordnung einer Bundesratssitzung und Du wirst nicht glauben mit was sich unserer hoechstes Legislativorgan so befasst!!!
Verwunderliche Grüsse

Bora
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Ich schließe mich auch Andreas Beitrag an und frage mich auch schon seit langem was in diesem Land wirklich als Wichtig empfunden wird.
Es ist schon sehr traurig !!
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Da ich in den vergangenen Tage einige Zeit auf den Internetseiten unserer Regierung verbracht habe, kann ich Bora nur recht geben. Ma wundert sich wirklich mit was für Themen sich unsere Politiker befassen.

merlin


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merlin
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-----------------------------------

Hallo

ja wir sind dem Ziel heute einwenig näher gerückt jetzt geht es aber um
die Wurst.
Wir brauchen auf jeden Fall jetzt Input für RA Wildner. Wer kann mir die
wichtigsten Gutachten zur Verfügung stellen?

Kontaktadresse: Corinna Nötzold
c/o Service-Center
Fehmarner Str. 22
13353 Berlin
Tel./Fax: 030 / 491 64 67
Cori-Dax@gmx.de
 
Das Urteil ist da, leider können wir es im Letter als Orginal nicht
schicken, da Anhänge nicht zu gelassen sind. Wir wollen es Euch aber nicht
vorenthalten.

Die wichtigsten Passagen folgen:

Geschäftsnr. 318OWi 2927/00


Bußgeldsache gegen

Die selbstständige
Corinna Sabine Nötzold
Geboren am-------------------
Wohnhaft: --------------------

Wegen Zuwiderhandlung ./. HundeVo

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat in der Sitzung vom 22.Februar
2001, an der teilgenommen haben:

Richterin am Amtsgericht Schummy als Richter beim Amtsgericht,
------ als Beamter der Staatsanwaltschaft,
Rechtsanwalt Korte als Verteidiger,
Justizobersekretärin Berg als Urkundenbeamter der Geschäftsstelle

Für Recht erkannt:

Die Betroffene wird wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1
Satz 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 6 der Hundeverordnung Berlin zu
einer Geldbuße von

200,00 (zweihundert) DM
verurteilt.

Sie hat die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe:
Die Betroffene ist 36 Jahre alt, deutsche Staatsangehörige, ledig und
kinderlos. Sie ist von Beruf Tischlerin und Fachkraft für
Handwerkswirtschaft und gibt seit 1998 Erziehungskurse für Hunde und
arbeitet zur Zeit selbständig im Bereich des Tiernahrungsmittelhandels und
der Tierausbildung. Sie verfügt nach eigenen Angaben über ein geregeltes
Einkommen.

Am 23.07.2000 gegen 15.00 Uhr führte die Betroffene in 13353
Berlin-Wedding in der Fehmarner Straße ihre Bullterrierhündin, die sie am
11.07.2000 hatte registrieren lassen, ohne de erforderlichen Maulkorb.

Die Betroffene hat den Sachverhalt eingeräumt und ergänzend ausgeführt,
daß sie ihre Hündin mit dem sog. "Schnauzengriff" ausgebildet, so daß es
unmöglich sei, dieser irgendetwas, geschweige denn einen Maulkorb, um die
Schnauze zu binden.

Im übrigen ist die Betroffene überführt aufgrund der glaubhaften
Bekundungen der Zeugin Erichson, die das Führen ohne Maulkorb am Tattag
bestätigte und ergänzend bekundete, daß der Hund ansonsten eher ruhig sei
und an der Leine geführt werde. Ein Trainieren des Tieres auf Angriffslust
oder aggressive Verhaltensweisen an dem Tier habe sie nicht beobachten
können.

Danach ist die Betroffene überführt, zumindest fahrlässig gegen die
Hundeverordnung, die nach Auffassung des Gerichtes wirksam und gültig ist,
verstoßen zu haben.

Bei der Bullterrierhündin der Betroffenen handelt es sich gemäß § 3 Abs. 1
Nr. 4 Hundeverordnung um einen gefährlichen Hund, den sie nach § 4 Abs. 1
Satz 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 6 der Hundeverordnung mit einem
beißsicheren Maulkorb hätte führen müssen.
Bei der Bemessung der Geldbuße wurde berücksichtigt, daß die Tat lediglich
fahrlässig begangen wurde und es sich bei dem Hund im übrigen um ein
ruhiges Tier handelt, das an der Leine geführt wurde.

Die Verhängung einer reduzierten Geldbuße in Höhe von 200,00 DM erschien
daher ausreichend, um dem Unrechtsgehalt der Tat gerecht zu werden.

Die Kostenentscheidung beruht auf §465 Abs. 1 stop in Verbindung mit § 46
OwiG.


Und jetzt geht es weiter, auf zum Kammergericht!!!!!!!!!!

Allen die uns Gutachten und ähnliches zur Verfügung gestellt haben fürs
Kammergericht vielen, vielen Dank dafür. Ein besonderen Dank gilt Oliver
Storck vom Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e. V., er
hat uns das gesamte Material zur Verfügung gestellt was der Verein
gesammelt hat.

Jetzt braucht RA Wildner 1 Woche Urlaub zum lesen.

Wir sind in keiner Organisation, Verein, IG oder BI angeschlossen und
können Hilfe immer gebrauchen egal in welcher Form.


Mit freundlichem Gruß

Corinna Nötzold

Cori-Dax@gmx.de

Tel.&Fax: 030 / 491 64 67

<>-------------------------------------------------<>
 
Gut, daß es solche aufmerksamen Bürger gibt wie die Zeugin.
Sie konnte nicht nur das Führen ohne MK bestätigen, sondern hat den gefährlichen Hund auch stets beobachtet. Zwar mußte sie zu ihrem Leidwesen aussagen, daß der Hund 'eher ruhig' sei, aber das kann sich ja noch ändern, gell? Also schön weiter die gefährlichen Hunde in der Nachbarschaft beobachten, dann gibt's zur Belohnung auch wieder eine namentliche Erwähnung in der lokalen Presse...

Alexis

asthanos.gif
 
Äääähm, die Urteilsbegründung ist doch in sich schon paradox:

"Bei der Bullterrierhündin der Betroffenen handelt es sich gemäß § 3 Abs. 1
Nr. 4 Hundeverordnung um einen gefährlichen Hund...

...es sich bei dem Hund im übrigen um ein
ruhiges Tier handelt, das an der Leine geführt wurde."

Merken die denn gar nicht, was für einen Unsinn die hier verzapfen?????



eleani.gif


Marion, Tau & Tiptoe
 
Die Richterin mußte ein Urteil gegen die Bulli-Halterin fällen, da diese gegen die geltende VO verstoßen hat. Und eine Begründung muß ja da sein. Hätte die Richterin die Bulli-Halterín nicht dazu verurteilt, dann hätte sie die ganze VO ignoriert bzw. für sich für nichtig erklärt. Und das war ihr an dieser Stelle nicht möglich. Deshalb mit Sicherheit diese Urteilsbegründung.

Kai
 
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