Bei Privatkauf ein Rückgaberecht?

Tina1986OB

15 Jahre Mitglied
Ich kriege schon wieder so ne Krise!!

Habe letzte Woche mein Acer Aspire One Netbook ins Internet gestellt. Ich hatte es 1 1/2 Jahre, es war NIX dran, habe es nur selten benutzt und ein paar Mal im Sommer mit zum Hundeplatz genommen, damit wir da unsere Unterordnung filmen und nachher aufm Netbook die Videos anschauen konnten. Jetzt stand es seit Mai nur rum. Und bevor ich das in 2 Jahren nur für nen Fuffi loswerde, dachte ich ,ich verkaufs jetzt.

So, dann meldete sich letzte Woche ein Herr B. , welcher sich für das Netbook interessierte.
Er fragte aber erstmal genau nach der Bezeichnung bzw so ner Nr die aufm Karton stand und wollte wissen, ob das auch das mit Wlan ist usw.
Ich sagte ihm dann alles und er sagte dann, dass er eigentlich genau so eins bei Ebay ersteigern wollte, aber dann doch lieber meins nehmen würde. Und schwupps, komishcerweise wurde er genau in dem Moment bei Ebay überboten und könne ja dann nun meins nehmen :unsicher: *naja*

So, dann sagte ich ihm, dass ich ihm meine Kontodaten geben würde, aber das wollte er nicht. Ich sollte ihm das per Nachnahme schicken. Da sagte ich, dass ich das noch nie gemacht habe und ich mich erstmal informieren müsse (habe ich dann u.a. auch hier im Forumgetan).
Dann telefonierten wir wieder und ich sagte, dass ich das Netbook Freitag losschicken würde.
Habe dann Donnerstag noch meine restlichen Videos vom Hundeplatz und Fotos von den Hunden da von der Festplatte gelöscht und so weiter und mein Vater half mir dann noch beim Verlauf und temporäre Dateien löschen etc, sodass wirklich alles von meinen Dateien weg war usw.

Dann habe ich es ganz normal runtergefahren, in die Laptoptasche gesteckt und mit dem ganzen Zubehör in die OVP rein und alles zugeklebt und Freitag dann per Nachnahme verschickt.

So, jetzt rief mich Herr B. heute an und meinte zu mir "Ja, also, Sie müssen das Netbook zurücknehmen, der Akku ist kaputt. Ich war auch damit schon bei einem PC-Spezialisten, der mir das bestätigt hat" blablabla

:verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt:


Das Netbook funktionierte bei mir 12 Std vorm Versenden einwandfrei! Und jetzt soll es kaputt sein????
Genau das sagte ich dem Käufer dann auch und er meinte nur, ich müsse es zurücknehmen, er hätte schon alles versucht (angeblich) und es würde (angeblich) nicht funktionieren, was eindeutig am Akku liegen würde....

Ich werd bescheuert! Was soll ich denn jetzt machen? Ich mein, woher weiss ich denn, dass der nich das gleiche Gerät zuhause stehen hat und seinen Akku gegen meinen ausgetauscht hat und mir jetzt sagt, mein Gerät wäre kaputt?

Ich habe nie was an dem Akku gemacht, ich weiss gar nicht, wo der da am Netbook ist und habe ihn auch nie rausgenommen, daher weiss ich nicht, wenn ich das Netbook jetzt zurücknehmen würde, ob es auch der Akku ist, der dabei war.


Jetzt hab ich schon so einige gefragt, die einen sagn mir, ich muss es nicht zurücknehmen, die andern sagen, es gibt n 14tägiges Umtauschrecht usw.

Ich habe keine Ahnung, wasi ch machen soll. Mein Vater sagte, ich solle ihm sagen, dass man ja jetzt nicht nachvollziehen kann, ob da an dem Gerät was geändert wurde usw und man somit nicht weiss, ob der Akku, der dann da dran ist, auch wirklich der ist, der da dran war, als ich das versendet habe usw.


Ich bin echt auf 180!!!!!:sauer:

Warum hab ich immer so ein Theater? Wir gesagt, das Ding hat einwandfrei funktioniert!!!!!!!!


Bitte gebt mir mal nen Rat!
Ich habe jetzt schon was bei Ebay ersteigert ,was ich von dem Geld, was ich für das Netbook bekomme, bezahlen wollte, wenn es dann die Tage von der Post überwiesen wird...:(

LG
TIna
 
  • 29. März 2024
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Hi Tina1986OB ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hm, so aus dem Bauch raus wuerde ich sagen gekauft wie gesehen..
Was heisst du hast es ins Internet gestellt? Auf welcher Plattform? Das muesste man schon wissen. Bei normalen Kleinanzeigen wuerde ich sagen er hat Pech gehabt.
 
also mir kam das ja schon seltsam vor, dass einer nachnahme will... muss ich ehrlich sagen... ( klar ist das eine sichere bezahlung, aber normalerweise ist das sehr selten, dass einer bei einem privatkauf wählt, in zeiten von überweisungplus und paypal... ) und das der dir jetzt so kommt, wundert mich garnicht... hatte auch wieder gerade so einen fall bei ebay, die hat mir sogar mit anwalt und anzeige gedroht... ebay hat zu meinen gunsten entschieden, ich bin mal gespannt, ob da was nachkommt... ( aber da ging es um einen unversichert abgeschickten artikel der nicht ankam)...
ich würde ihm sagen, dass du keine rücknahme anbietest, und hier aussage gegen aussage steht...
 
Huhu,

hast du die Rücknahme ausdrücklich bei ebay ausgeschlossen? Da du Privatverkäufer bist, musst du es nicht zurück nehmen...mußt allerdings mit einer negativen Bewertung rechnen... hatte ich auch schon mit einem Kleidungspaket.

Upsiii...wenn du es bei ebay eingestellt hattest.
 
Du hast doch Zeugen ,das teil lief und Ende,teil es ihm mit und sag das du nicht bereit bist es zurück zu nehmen.
 
Also da es bei "normalen Händlern" kein Recht auf Umtausch gitb würde ich sagen, gilt dies für Privatpersonen erst recht nicht.

Hast du /jemand aus deiner Family ne Rechtschutzversicherung? Da gibt es meist kostenlose Hotlines, bei denen man direkt mit einem Anwalt sprechen kann, würde ich mal ausprobieren (hat und bei unserem Kabel Deutschland Streit schon geholfen)
 
bei ebay steht doch meist drunter: Privatverkauf - keine Garantie, keine Rücknahme

aber ob sowas rechtmässig gültig ist... leider keine Ahnung
 
Ich habe es nicht auf eBay - eine der größten deutschen Shopping-Websites verkauft, sondern auf Ebay-Kleinanzeigen ( ).
Achso, auf DHD 24 hatte ich das auch eingestellt. Keine Ahnung, von welcher Seite aus der Käufer dann bei mir angerufen hatte (ich hatte meine Telnr angegeben und wurde direkt per Tel kontaktiert)


Die Anzeige ist leider nicht mehr da . Allerdings hatte ich in der Anzeige auch nicht geschrieben, dass ich es vom Umtausch ausschließe (ist das jetzt schlimm? :( ).

Habe es so gut es ging beschrieben, habe mehrere Fotos eingestellt usw und auch gesagt, dass es gebraucht, aber funktionstüchtig ist (was es ja bei mir bis zum Ende auch war ---> Zeugen!!).

Wie gesagt, der Typ war echt merkwürdig, wenn ich jetzt nochmal so an alles, was der zuvor wissen wollte etc zurückdenke:unsicher:

Rechtsschutz hat mein Dad, ja. Ich warte jetzt erstmal ab, ob noch was kommt .

Ich hab immer ein Händchen für solche...so n shice!:sauer:
 
Also ich würde an deiner Stelle mal bei der Rechtschutzversicherung anrufen, kostet ja nichts, nur ein bisschen Zeit ;) und du kannst dann handeln und musst nicht warten, bis von dem Käufer was kommt. Wenn der wirklcih so dreist ist und den Akku austauscht, schätze ich den als so abgebrüht ein, dass er versucht dir Angst zu machen oder Druck auszuüben.
Eine andere Möglichkeit wäre Ebay Kleinanzeigen ne mail zu schicken in dem du den Vorgang schilderst (auch deine Bedenken, dass er den Akku ausgetauscht haben könnte) und fragst, wie du dich am besten verhalten sollst...
 
Jau, das ist auch noch ne Möglichkeit, da mal hinzuschreiben. Aber ich glaub, die werden mir auch sagn, dass ich mich rechtlich mal informieren soll. Aber egal, ich machs mal ;)
 
Wie es mit der Rückgabe aussieht, weiß ich nicht nicht genau.

Allerdings ist es meines Wissens nach definitiv so, dass scheinbar gelöschte Daten auf der Festplatte nicht wirklich gelöscht werden, sondern nur als frei gewordener Speicher vom PC markiert werden. Und damit von Leuten, die sich damit auskennen, gelesen/angeschaut werden können.
Das hat auch nix mit dem Löschen temporärer Dateien o.ä. zu tun. Hattest du sehr private Daten auf dem PC?
 
Wie es mit der Rückgabe aussieht, weiß ich nicht nicht genau.

Allerdings ist es meines Wissens nach definitiv so, dass scheinbar gelöschte Daten auf der Festplatte nicht wirklich gelöscht werden, sondern nur als frei gewordener Speicher vom PC markiert werden. Und damit von Leuten, die sich damit auskennen, gelesen/angeschaut werden können.
Das hat auch nix mit dem Löschen temporärer Dateien o.ä. zu tun. Hattest du sehr private Daten auf dem PC?


nee , das waren jetzt nur Hundevideos vom Hundeplatz und ein paar Hundefotos, mehr net.
Für was großartig anderes hab ich das Netbook net benutzt. Ab und zu im Internet gewesen damit, die Verläufe hab ich gelöscht (war da wenn eh nur in der KSG und anderen Hundeforen etc), das wars.

LG
Tina
 
Ich bin mir nicht 100 %ig sicher, aber ich würde mir da jetzt erstmal keine Gedanken machen. Du musst das meines Erachtens nach nicht zurücknehmen. Du bist Privatverkäufer und hast alles nach deinem besten Wissen beschrieben. Machen kann er auch nichts.
Mir z.B. ging es mal so, ich habe ein Netbook gekauft ( bei ebay Kleinanzeigen ), für 150 € und habe es nie erhalten. Habe auch bei der Nummer in Impressum angerufen, sie sagten mir, man kann da garnichts machen.
Da wäre wahrscheinlich per Nachname zahlen besser gewesen.
 
Ich habe gleich gesagt, lass die Finger davon.

Auf mein Bauchgefühl verlasse ich mich gerne ;)
 
Grundsätzlich gibt es auch bei Privatkäufen ein Rückgaberecht - "Gewährleistung". Dies kann man auch nicht einfach so ausschließen mit einem Satz "gekauft wie gesehen" z.B. Hier spricht man z.B. von kleinen Kratzern oder oberflächlichen Beschädigungen. Die Gewährleistung greift jedoch immer auch dann weiter, wenn die Ware die verkauft wurde nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht, sie z.B. nicht funktionstüchtig ist, obwohl dies zugesichert wurde. In so einem Fall hat der Käufer auch im privaten Bereich das Recht auf Rückabwicklung.

Inwieweit funktioniert denn der Akku nicht bei ihm? Geht das Notebook gar net oder wie stellt man sich das vor?

Wie lange hattest Du das Notebook an, bevor Du es verschickt hast?

Vorab würde ich mich jetzt erstmal net verrückt machen. Du hast Zeugen, dass das Notebook einwandfrei funktioniert hat. Er soll Dir genau beschreiben - am Besten schriftlich - was genau denn an dem Notebook jetzt nicht funktioniert. GEht es nicht an? Bleibt es nur kurze Zeit an (wenn ja, wie lange?). Und ferner würde ich auch klar und deutlich schriftlich an ihn mitteilen, dass das Notebook bis zum Versand an ihn einwandfrei funktioniert hat und dies eben auch durch (mehrere?) Zeugen bestätigt werden kann.
 
Wenn Du Zeugen hast, würde ich es auch erstmal drauf ankommen lassen, denke ich.

Und auch was schriftliches von dem Händler verlangen, dem er den Akku angeblich vorgelegt hat. Wann er da war usw.

Muß ja alles ratzfatz gegangen sein - Dein Thread zum Thema "Nachnahme" ist ja noch nicht so alt. Wenn man dann den Versand rechnet, Akku neu aufladen etc...?
 
Ohne den Teufel an die Wand malen oder jemandem was unterstellen zu wollen... hast du dir solche Sachen wie Seriennummer oder ähnliches notiert (falls es auf dem Akku überhaupt so was gibt) oder die Teile unauffällig markiert? Es gab schon öfter Fälle, wo ein Gerät oder nur Teile davon ausgetauscht wurden und die defekten Sachen wurden dann als nicht funktionstüchtig beim Verkäufer reklamiert.
 
Der Käufer sagte, dass das Netbook gar nicht angehen würde und der Akku kaputt sei, was ihm angeblich ein PC-Spezi bestätigt hätte.

Ich sagte ihm, er solle das erstmal richtig laden , denn es funktionierte ja 12 Std, bevor ich das verschickt habe, alles noch.

Naja, seitdem hab ich jetzt nix mehr von dem gehört. Scheint wohl doch ok zu sein ;)
 
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