Begutachtung durch Polizeihundestaffel

@Skay1980 Ja , ich , auch in Rheinland Pfalz.
Ist zwar schon einige Jahre her , eine "Vorverurteilung" in Form von Auflagen gab es vor dem Termin nicht .
Der Hund meiner Tochter hatte sich mit dem Jack Russel einer Rechtsanwältin in der Wolle ,- beide waren nicht angeleint . - Der Jack Russel wurde dabei verletzt , allerdings nicht in Ausmaß wie behauptet wurde .
Einer von der Polizeihundestaffel und ein Mann vom Ordnungsamt kamen nach Hause , um den Hund meiner Tochter zu begutachten.
Da war nix , die Hündin war freundlich - uninteressiert ,- als Auflage bekam meine Tochter , dass sie ihren Hund nur noch im übersichtlichen Gebiet frei laufen lassen durfte .
Ich habe das damals gemacht , weil meine Tochter grad frisch entbunden hatte und sehr nah am Wasser gebaut war.

Mein persönlicher Rat : lasst das erst über Euch ergehen ,- und geht erst nach dem Termin gegen die Frau vor .
Das eine hat mit dem anderen in der Aufgabenstellung nämlich nichts zu tun : die Beiden kommen lediglich , um zu sehen , wie der Hund sich im Alltag verhält. - Sie dürfen euren Hund weder bedrängen , noch einen anderen Hund mitbringen.
 
  • 28. März 2024
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Hi hundeundich2.0 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das dachte ich zunächst auch, jedoch doch passt da das Gericht m E. nicht rein.

Ich habe auch nicht aus Neugierde gefragt, sondern in dem Stadium hatte ich den Fsll gerade bei einer Bekannten in Berlin. Allerdings erfolgte die Begutachtung durch den Amtstierarzt.
Ich habe ihr bei der Vorbereitung geholfen. Da war jedoch noch kein Gericht in irgendeiner Weise beteiligt.
Hi, wir haben gegen das Ordnungsamt und die Erlassung der Auflagen vorm Verwaltungsgericht geklagt und da verloren. Wie gesagt jetzt erstmal die Begutachtung endlich erledigen und dann sehen wir weiter. Gerne kann ich danach alles mal im Detail schildern.
 
@Skay1980 Ja , ich , auch in Rheinland Pfalz.
Ist zwar schon einige Jahre her , eine "Vorverurteilung" in Form von Auflagen gab es vor dem Termin nicht .
Der Hund meiner Tochter hatte sich mit dem Jack Russel einer Rechtsanwältin in der Wolle ,- beide waren nicht angeleint . - Der Jack Russel wurde dabei verletzt , allerdings nicht in Ausmaß wie behauptet wurde .
Einer von der Polizeihundestaffel und ein Mann vom Ordnungsamt kamen nach Hause , um den Hund meiner Tochter zu begutachten.
Da war nix , die Hündin war freundlich - uninteressiert ,- als Auflage bekam meine Tochter , dass sie ihren Hund nur noch im übersichtlichen Gebiet frei laufen lassen durfte .
Ich habe das damals gemacht , weil meine Tochter grad frisch entbunden hatte und sehr nah am Wasser gebaut war.

Mein persönlicher Rat : lasst das erst über Euch ergehen ,- und geht erst nach dem Termin gegen die Frau vor .
Das eine hat mit dem anderen in der Aufgabenstellung nämlich nichts zu tun : die Beiden kommen lediglich , um zu sehen , wie der Hund sich im Alltag verhält. - Sie dürfen euren Hund weder bedrängen , noch einen anderen Hund mitbringen.
Dann hoffe ich, dass es bei uns ähnlich abläuft. Mir wurden auch jetzt schon andere Dinge berichtet. Z. B. wurde der Hund mit einem Schirm bedrängt usw. Unser Hundetrainer (sind dabei uns auf die Begleithundeprüfung vorzubereiten) darf auch nicht anwesend sein. Aber wie gesagt, wir haben keine Angst vor der Begutachtung. Warten wir es ab....
 
Hi, wir haben gegen das Ordnungsamt und die Erlassung der Auflagen vorm Verwaltungsgericht geklagt und da verloren. Wie gesagt jetzt erstmal die Begutachtung endlich erledigen und dann sehen wir weiter. Gerne kann ich danach alles mal im Detail schildern.

Oh man, es tut mir leid, dass das so gelaufen ist.
Dann kann ich dir eigentlich nur noch schreiben, dass sich die Bekannte in sofern gut vorbereitet hat, dass ihr Hund auch unterwegs völlig unauffällig und gut leinenführig ist und mit positivem Maulkorbtraining erreicht hat, dass der Hund den Maulkorb als etwas akzeptiert, was völlig normal ist und ihnen seinen Aktivitäten nicht stört.
Das alles hat sich bei der Begutachtung ausgezahlt. Obwohl der Hund gebissen hatte, wurden die Auflagen zurückgenommen.
 
@Skay1980

Was du beschreibst, klingt eher nach dem Wesenstest nach Beißvorfall in NRW.

Da kommen Bedrängungssituationen vor und der Schirm ist auch Standard.

Das ist aber auch rechtlich - soweit ich weiß- was anderes als eine Begutachtung durch die Polizei in RLP oder BaWü.

Die gibt es bei uns in NRW dafür nicht.
 
In Berlin lief das Ganze auch nicht so wie ein Wesenstest ab.
Es wurde geschaut, wie der Hund sich im Alltag verhält.
Weil es davor die Maulkorbpflicht als Auflage gab, war auch wichtig, dass der Hund den Maulkorb ganz selbstverständlich trägt, keinesfalls an dem Teil herumpfötelt o.ä.
 
Hallo zusammen, soeben die Begutachtung der Polizei gehabt. Zuerst das wichtigste!!! Unser Dicker hat alles super gemacht. Er wird nicht als gefährlich eingestuft und die Empfehlung ans Ordnungsamt die Maulkorbpflicht aufzuheben geht auch raus. Zum Ablauf: Es kamen 2 Polizisten zu uns in die Wohnung, es wurden allgemeine Fragen gestellt und der Hund vermessen. Dann sind wir ins Feld gefahren und es wurden folgende Aufgaben bewältigt. Sitz, Platz, Rückruf usw. Dann ist der Polizist vorbei gejoggt, hat so getan als würde er vorm Hund stolpern. Dann Schirm aufgespannt, Kanister vorm Hund fallen gelassen, ihn bedroht mit gebückter Haltung. Den Hund gestreichelt nachdem er die Hand gegeben hat. Dann mussten wir am Auto vorbei. Kofferraum auf und der Diensthund hat gebellt. Alles gut gemacht und nicht reagiert unserer. Dann wurde ein Diensthund aus dem Auto geholt und eng an uns vorbei. Unserer kurz reagiert aber sich sofort beruhigen lassen. Dann waren wir durch. Soooo glücklich und erleichtert. Wir sind durch und feiern jetzt. Für nähere Infos über unseren skurrilen Fall könnt ihr mich gerne privat kontaktieren wenn es hier geht. Liebe Grüße
 
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