Befristung der Halteerlaubnis?

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Hi Gemeinde,

die Hundegesetze/-verordnungen beinhalten hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der Halteerlaubnis unterschiedliche Regelungen. Wenn ich's auf die Schnelle richtig ausgewertet habe, schaut es wie folgt aus:

Baden-Württemberg: Befristung möglich
Nordrhein-Westfalen: Befristung möglich
Brandenburg: Befristung möglich
Mecklenburg-Vorpommern: Befristung möglich
Niedersachsen: Befristung möglich
Saarland: Befristung möglich
Sachsen: Befristung möglich
Thüringen: Befristung möglich

Bayern: keine Befristung vorgesehen
Berlin: keine Befristung vorgesehen
Bremen: keine Befristung vorgesehen
Hamburg: keine Befristung vorgesehen
Rheinland-Pfalz: keine Befristung vorgesehen

Hessen: 2 Jahre

Mich würde mal interessieren, ob und ggfs. welche Befristungen in eurer Halteerlaubnis drinstehen. Bei mir (NRW) sind es vier Jahre.
 
  • 29. März 2024
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Bei uns waren es 5 Jahre (NRW/Köln).
Auch die Befreiungen MK/Leine sind auf 5 J. berfristet.

Hat sich aber aufgrund d. neuen LHG für unseren Ivan (BX) erledigt.
Wäre aber auch ein Witz gewesen, zumindest wenn man dafür eine neue Prüfung hätte ablegen müssen!

Denn wenn unser Ivan da noch lebt, er wäre dann 9 Jahre, hätte ich niemals erneut durch eine Prüfung geschickt. MK hätte ich ihm aber auch nicht angelegt!!!!

MfG ChiaraKimberley
 
Die Befristung in Baden-Württemberg besteht in soweit, daß bei einer Auffälligkeit des Hundes die Prüfung zurückgezogen werden kann - wird je nach Vorfall geprüft.
Sollte diese dann entzogen werden gilt der Hund unwiderruflich als Kampfhund.
 
Gehe eigentlich davon aus das bei Auffälligkeit des Hundes, sprich: Beißvorfall, die Befreiung von MK und Leinenzwang, ggf. sogar die Halteerlaubnis, immer widerrufen werden kann.

Wolfgang meint wohl eher eine von vornherein ausgesprochene zeitliche Befristung ?
 
Hi,

in Niedersachsen ist ein Befristung nicht vorgesehen. Bei einem Beissvorfall oder Nichtbeachtung der Leinenpflicht kann die Haltererlaubnis widerrufen werden.

MfG
Angie
 
Original geschrieben von shevoice
Die Befristung in Baden-Württemberg besteht in soweit, daß bei einer Auffälligkeit des Hundes die Prüfung zurückgezogen werden kann - wird je nach Vorfall geprüft.
Sollte diese dann entzogen werden gilt der Hund unwiderruflich als Kampfhund.
She, ich bezog mich auf die Bestimmung in § 3 Absatz 2 der Verordnung:
"Die Erlaubnis kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.", also die Möglichkeit, die Erlaubnis von vorneherein (ohne konkreten Anlass) zu befristen.

Original geschrieben von Angie

in Niedersachsen ist ein Befristung nicht vorgesehen. Bei einem Beissvorfall oder Nichtbeachtung der Leinenpflicht kann die Haltererlaubnis widerrufen werden.
§ 5 Absatz 4 NHundG
"Die Erlaubnis kann befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden."
 
Unsere Haltererlaubnis reicht bis zu Ganja´s 7. Geburtstag.
Ratingen hat es also in unserem Fall vom Alter des Hundes abhängig gemacht.
 
Befristung der Halteerlaubnis

Hallo alle miteinander,
wie schon mitgeteilt, in Köln 5 Jahre - incl. MK+ Leinenpflicht-Befreiung.
Aber - wer sagt denn, daß diese Auflagen nach der LHV NRW - nach Einführung des neuen Hundegesetzes - noch Gültigkeit haben?
Die Verordnung ist ja wohl nichtig erklärt...(?)

Wer ist dann wieder am Zuge?
Schreibt das OA an oder muß sich der Halter mal wieder selbst d'rum bemühen....
Es kann doch nicht angehen, daß dem Halter aber auch alles aufgehalst wird...(natürliche außer den Kosten)?:sauer:
 
Original geschrieben von Wolfgang


§ 5 Absatz 4 NHundG
"Die Erlaubnis kann befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden."

Hi Wolfgang,

jepp, das ist z.B. der Fall, wenn, wie bei mir, meine Amstaffhündin noch nicht den Wesenstest hat und ich deshalb eine befristete Haltererlaubnis ohne MK-Befreiiung ausgestellt bekommen habe. Als Auflage ist aufgegeben binnen eines bestimmten Zeitraumes den Wesenstest nachzureichen. Inzwischen wurde der WT erfolgreich absolviert und nun wird die entgültige Haltergenehmigung mit Maulkorbbefreiung zeitlich unbefristet ausgestellt.

Ach ja, das ganze "spielt" sich in Niedersachsen ab. Hier muß der WT auch nur einmalig absolviert werden, und nicht wie in anderen Ländern regelmäßig in bestimmten Abständen. Dafür ist eine Befreiung vom Leinenzwang nicht möglich.
 
Original geschrieben von Wolfgang

She, ich bezog mich auf die Bestimmung in § 3 Absatz 2 der Verordnung:
"Die Erlaubnis kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.", also die Möglichkeit, die Erlaubnis von vorneherein (ohne konkreten Anlass) zu befristen.


§ 5 Absatz 4 NHundG
"Die Erlaubnis kann befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden."

Ich kenne von Mannheim bis Rastatt jedenfalls keine Behörde, die befristet, es sei denn es handelt sich um Junghunde, die grundsätzlich eine Wiederholungsprüfung machen müssen.
 
Hallo Wolfgang,

unsere Halteerlaubnis (Mehrzahl) ist auf fünf Jahre befristet. Wir wohnen in Leverkusen (NRW). Ich habe einen Hund, der als American Bulldog angemeldet ist. Der von meinem Freund ist ein Rottweiler, also beides "Liste 2". Beide Hunde haben am 4.4. den Verhaltenstest mit Leinen- und Maulkorbbefreiung bestanden. Abgenommen wurde die Prüfung vom Vetärinärsamt. Die Halteerlaubnis wurde für meinen Hund erneuert. Gültig fünf Jahre ab Anmeldung. Ausnahmegenehmigung, damit Hund ohne Leine und Maulkorb laufen darf, ist auch fünf Jahre ab Anmeldung des Hundes beim Ordnungsamt gültig.

Vielleicht kann uns auch jemand bei unserer Frage weiterhelfen.
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?s=&threadid=23601

Lieben Gruß
Sue
 
Da kocht wohl jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen :( .

Bei uns (Siegburg, NRW) wird die Befristung auf vier Jahre in Anlehnung an die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Jagdschein- und Waffenscheininhabern als angemessen angesehen.
 
Susanne, in der Halteerlaubnis steht "in Anlehnung an die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Jagdschein- und Waffenscheininhabern". Da unsere Listis von der Gefährlichkeit her mit Jagdschein- und Waffenscheininhabern vergleichbar sind, ist das doch wohl berechtigt, oder :sauer: ?
 
hi wolfgang

ich habe die genehmigung auch nur für vier jahre bekommen, ist ja auch vom vet.amt in siegburg ausgestellt worden. nach vier jahren müsste ich einen neuen antrag stellen, womit dann die genehmigung neu erteilt würde.

das bedeutet dann, ein neues führungszeugnis vorlegen und noch mal 60 € blechen, für vier seiten papier.


tolle einnahmequelle :(


naja vier jahre dürften aber erstmal reichen, sind jetzt noch drei, der hund ist alt und krank, wer weiss wie alt er noch wird, jedenfalls werde ich sie in dem zustand durch keine prüfung mehr jagen.

liebe grüße
angel und hunde :hallo:
 
Halteerlaubnis Hessen - Kuriosum

Hi Wolfgang,

bei uns in Hessen gilt, wie Du richtig schreibst, für alle unauffälligen Kampfis die Erlaubnis nur für 2 Jahre - aber bei uns gibt es noch ein Kuriosum! Für durch gefährliche Beißvorfälle auffällig gewordene *normale* Hunde , die bei uns dann auch unter die Hundeverordnung fallen und erlaubnispflichtig werden, gilt die Erlaubnis für 4 Jahre ! Einen Kommentar erspar ich mir lieber :(( ......






Liebe Grüße Ivy und Pittimix Blanca
 
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