bayern?????

Gast2009082503

20 Jahre Mitglied
sibse hier auch mal ne frage stellen will:

wie sieht's eigentlich im allgemeinen in bayern aus?
was wird momentan gegen die vo getan?
nicht nur im hinblick auf die rottis, die mit drauf sollen, sondern im allgemeinen?!

da ich hier kaum jemanden kenne (schon gar nicht in der nähe), weiß ich nicht, was sich in bayern gerade so tut
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und im th ingolstadt bracuht man erst gar nicht nachfragen - die haben sowieso keinen blassen dunst! (die wußten noch nicht mal, das der mini-bulli eine eigenständige rasse ist *kopfschüttel*)

also bayrische kampfschmuser - her mit den infos!

Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
hallo sibse,

so weit ich weiß, tut sich in bayern nichts (unter wissensvorbehalt, wie es juristisch so schön heißt).
die urliste von 1992 wurde so klammheimlich erlassen, daß nicht mal hundler davon was mitgekriegt haben. für listi-halter ist es extrem schwierig, überhaupt einen listi genehmigt zu bekommen, da das nur mit "berechtigtem interesse" möglich ist. und das kann jedes oa in der luft zerfetzen. es gibt ein paar gruppierungen, die listis doch mit haltergenehmigung durchkriegen, aber das ist auch schon alles an aktion.

keine klage, kein widerspruch. sollte ich bald mehr wissen, stelle ich es hier rein.

für alle, die es im original lesen möchten, der link zum innenministerium: .
die tatsache, daß in bayern die neue liste angekündigt war für 1.8. und noch nichts verabschiedet wurde, läßt darauf schließen, daß sie evtl. bis zur innenminister-konferenz am 7./8. novemeber warten.
nach informationen soll da eine harmonisierung der länder-listen besprochen werden.

der protest der rottis war sehr erfolgreich mit zuspruch aus der bevölkerung und unterschriftenliste, die an das im gegeben wird.




mit kämpferischen grüßen
andrea
 
*hmpfttttt*

danke andrea für die infos.
ist ja nicht sehr viel, was sich in bayern so tut
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warum eigentlich nicht? haben alle schon aufgegeben?

wenn jetzt einige gerichte festgestellt haben, das die listen unfug sind, dann können doch die bayrischen listen nicht dadurch richtiger werden, weil es sie schon seit neun jahren gibt, oder?!

schreib's mal hier rein, wenn sich bayern doch noch regen sollte. ich krieg hier auf'm dorf irgendwie nix mit
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Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
Hallo Sibse!

Soweit ich mich erinnern kann, wurde damals gegen die Hundeverordnung geklagt (Bayr.Verfassungsgericht ?)und die Klage verloren! Damit war u.a. die Rassenliste "festgeklopft" . Ich glaube, das Berliner Verfassungsgericht berief sich auch darauf.

Rottigruß von Vera

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mag ja sein, aber inzwischen haben doch schon gerichte anders entschieden.

kann man nicht mit neuen gutachten (von denen gibt es ja mehr als genug - hauptsache steht nicht breitsamer drauf
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) nochmal versuchen was dagegen zu unternehmen?

ich denke da vor allem an die bulli-besitzer, genau so wie der am. bulldog. der bulli soll auf liste eins (also komplettverbot), der am. bulldog auf die zwei (oder hab ich da was falsch verstanden???).

ist denn die geänderte vo schon in kraft?
noch nicht, oder?

Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
Die Änderungen sind noch nicht inkraft !
Es wurde wohl nicht mit Protesten gerechnet.

Vera

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hallo sibse,

nachtrag zu oben. 1994 wurde in bayern geklagt. das vg hat dann das urteil gefällt, daß man die gefährlichkeit an der rasse festmachen kann. die "unwiderlegbare vermutung" ich bekomme das urteil dieser tage in die hände, und melde mich dann nochmal.
auf jeden fall hat sich berlin auf bayern 1994 berufen.

zur zeit sind keine klagen anhängig.

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
yupp - ich warte.... *däumchendreh*
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Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
das urteil ist 82 seiten lang. die wichtigste passage werde ich hoffentlich trotzdem zum besten geben können.

alle leute in bayern, die eine listi-haltergenehmigung wollen,gehen den weg ohne klage aufgrund dieses urteils und versuchen schleichwege zu nutzen.
selbst der passus in der ursprungsversion von 1992, daß "eine ausgewählte person einen kampfhund aufnehmen kann zur vermeidung eines tierheimaufenthaltes" (sinngemäß!),ist so eng, da das ordnungsamt unter "ausgewählt" gerne (auf weisung von oben) etwas anderes versteht, als der antragsteller selbst. und damit die haltung ablehnt und damit den hund einziehen kann.

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
Hallo,
was mich allerdings wundert ist, daß der Bullterrier Züchter "Von der alten Veste" fleissig in Bayern schon seit Jahren züchtet??? Geht das wenn man "gute Kontakte" hat trotzdem??? Wenn ich mich recht erinnere ist auch einer der größten Rottweiler-Zwinger in Bayern was passiert jetzt mit dem??? Wäre nett wenn jemand Infos hätte! Kämpferische Grüße Alexandra mit KIOWA & SNAKE
 
Hallo Alexandra !

Der Bulli steht in Bayern auf Liste 2, also kein Zuchtverbot (bis heute, siehe Bundesgesetz), der Rotti steht noch nicht auf der Liste.

Vera mit Rudel

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Mal die "dumme" Frage: 1.Dürfen Bullis in Bayern
ohne Erlaubnis gehalten werden?
2.Dürfen Bullis aus anderen Ländern in Bayern
ohne Maulkorb laufen?
 
noch ist es in bayern wohl so, dass bullis (da auf "liste 2" ) nach bestandenem wesenstest ohne mk laufen dürfen. anmelden muß man sie aber "auf alle fälle" *hüstel*

wenn allerdings die neue verordnung greift, dann steht er auf der "1" und ist damit (eigentlich) komplett verboten
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es ist zwar auch dann nicht völlig unmöglich, aber doch sehr schwer, noch eine genehmigung zu bekommen.

thema mk für besucher:
wenn ich mich recht erinnere hatte bulldog sich deswegen mal schlau gemacht (wg. bayerntreffen), und mir ist so, als müßten "gast-bullis" keinen mk tragen.
müßte im forum kontaktbörse bei bayerntreffen stehen (bin zu faul zum suchen
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)

Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
auf liste 1 in bayern stehen:
pit bull, bandog, am.staff.-, staff.-terrier, tosa inu. die haltung dieser tiere ist fast unmöglich. siehe mein posting weiter oben.

auf liste 2 steht unter anderem der bullterrier. haltung möglich ohne mk und leinenzwang wenn ein "sachverständigengutachten", sog. negativzeugnis vorliegt, daß der hund nicht gefährlich ist.
ich gehe mal davon aus, daß zeugnisse anderer länder anerkannt werden. wenn das ganz wichtig ist, erkundige ich mich.

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
noch vergessen. das beantwortet auch die frage nach der bullterrier-zucht, die bis dato rechtens war. die hunde müssen dann beim neuen besitzer ein negativzeugnis bekommen. das gilt für hunde ab 12 monate.

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
negativgutachten aus anderen bundesländern werden anerkannt, wenn man mit einem listi nach bayern "einwandert" (haben wir ja gerade gemacht
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die dicke mußte zwar aus altersgründen keinen wesenstest machen, aber die info stimmt trotzdem)

wie es allerdinhgs aussieht wenn man in bayern lebt und der test neu gemacht werden muß, weiß ich auch nicht.

Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
ich bedank mich auch mal für die Antworten! Blöd ist nur, daß da in Bayern überhaupt nix mehr zu rütteln ist!!! tztztz Kämpferische Grüße Alexandra mit KIOWA & SNAKE
 
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