Wolf II
Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Wenn es um Rassendiskriminierung geht, glorifiziert sich Bayern seit eh und je mit unrühmlichen Vorreiterrollen. Als Beispiele seien das Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz von 1926 genannt, das Sinti und Roma die Haltung von Hunden generell untersagt hat, sowie die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit von 1992, die jedem Normalbürger, unabhängig von seiner Rasse oder Rassenkreuzung, das Halten von staatlich definierten Rassen und Rassenkreuzungen verbietet.
Bayerisches Staatsministerium für
Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz
z. Hd. Herrn Dr. Wenzel
Postfach 430203
80732 München
Ihr Schreiben 4.5/8734-10/113/02 vom 04.11.2002 an Frau Wolnow
Sehr geehrter Herr Dr. Wenzel,
ich habe lange überlegt, ob ich Frau Wolnow oder Ihnen schreiben soll. Ich habe mich für Letzteres entschieden.
Frau Wolnow ist verzweifelt, ihr kann ich kaum helfen. Ihnen kann ich auf die Quanten treten und das bedeutet für mich Genugtuung, insbesondere wenn dieses Schreiben veröffentlicht wird.
Als Subalterner im Bayerischen Staatsapparat sind Sie an die Vorgaben der Allmächtigen gebunden. Gott sei Dank sind der Republik diese unsympathischen Menschen namens Beckstein und Stoiber an maßgebender Stelle erspart geblieben.
Ihnen allerdings hätte ich ein bisschen mehr Verve zugetraut. Anstatt Bürger mit Textbausteinen aus der Mottenkiste voll zu labern, hätten Sie sich wahrlich ein wenig mehr Mühe geben können.
Ihr in Gänze unqualifiziertes Schreiben ist einer Kommentierung nicht wert. Sie selber wissen am bestem, welchen Unsinn Sie gezeichnet haben, aber da Sie, wie bereits gesagt, keine Alternative zum devoten Ducken haben, ist dieses Verhalten fast schon verzeihbar.
Wenn es um Rassendiskriminierung geht, glorifiziert sich Bayern seit eh und je mit unrühmlichen Vorreiterrollen. Als Beispiele seien das Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz von 1926 genannt, mit dem Sinti und Roma die Haltung von Hunden generell untersagt worden ist, sowie die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit von 1992, die jedem Normalbürger, unabhängig von seiner Rasse oder Rassenkreuzung, das Halten von staatlich willkürlich definierten Rassen und Rassenkreuzungen verbietet.
Immer dann, wenn der Chor der Medien etwas fordert, ist Bayern vorne an. Rassen zu inkriminieren, ist das einfachste von der Welt und es funktioniert hervorragend. Die Historie ist voll davon und Bayerische Volkstreter haben es sich stets zu Herzen genommen.
Was beim Homo sapiens so hervorragend funktioniert hat, ist selbstverständlich und erst recht auch bei den Kaniden und anderen Geschöpfen praktikabel.
Wenn der Bayerische Volksgerichtshof als verlängerter Arm der Politik so etwas absegnet, dann reißt das niemanden vom Hocker. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat die Besetzungsmodalitäten diese Staatsorgans ausdrücklich moniert. Eine Besetzung nach Parteiproporz und nicht ausschließlich nach Eignung verheißt, gerade in Ländern mit absoluten politischen Mehrheiten, von Grund auf nichts Gutes.
Weitere Ausführungen verbietet mir das Strafgesetzbuch, das auch diejenigen schützt, die rein zufällig der Rasse Homo sapiens angehören, dies aber moralisch weit weniger verdient haben, als jeder einzelne Kanide.
Mit der Ihnen gebührenden Achtung
B. Schwab 11.11.2002
Bruno-Hirschfeld-Str. 1
56076 Koblenz
Quelle: Maulkorbzwang 11.11.02
Bayerisches Staatsministerium für
Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz
z. Hd. Herrn Dr. Wenzel
Postfach 430203
80732 München
Ihr Schreiben 4.5/8734-10/113/02 vom 04.11.2002 an Frau Wolnow
Sehr geehrter Herr Dr. Wenzel,
ich habe lange überlegt, ob ich Frau Wolnow oder Ihnen schreiben soll. Ich habe mich für Letzteres entschieden.
Frau Wolnow ist verzweifelt, ihr kann ich kaum helfen. Ihnen kann ich auf die Quanten treten und das bedeutet für mich Genugtuung, insbesondere wenn dieses Schreiben veröffentlicht wird.
Als Subalterner im Bayerischen Staatsapparat sind Sie an die Vorgaben der Allmächtigen gebunden. Gott sei Dank sind der Republik diese unsympathischen Menschen namens Beckstein und Stoiber an maßgebender Stelle erspart geblieben.
Ihnen allerdings hätte ich ein bisschen mehr Verve zugetraut. Anstatt Bürger mit Textbausteinen aus der Mottenkiste voll zu labern, hätten Sie sich wahrlich ein wenig mehr Mühe geben können.
Ihr in Gänze unqualifiziertes Schreiben ist einer Kommentierung nicht wert. Sie selber wissen am bestem, welchen Unsinn Sie gezeichnet haben, aber da Sie, wie bereits gesagt, keine Alternative zum devoten Ducken haben, ist dieses Verhalten fast schon verzeihbar.
Wenn es um Rassendiskriminierung geht, glorifiziert sich Bayern seit eh und je mit unrühmlichen Vorreiterrollen. Als Beispiele seien das Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz von 1926 genannt, mit dem Sinti und Roma die Haltung von Hunden generell untersagt worden ist, sowie die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit von 1992, die jedem Normalbürger, unabhängig von seiner Rasse oder Rassenkreuzung, das Halten von staatlich willkürlich definierten Rassen und Rassenkreuzungen verbietet.
Immer dann, wenn der Chor der Medien etwas fordert, ist Bayern vorne an. Rassen zu inkriminieren, ist das einfachste von der Welt und es funktioniert hervorragend. Die Historie ist voll davon und Bayerische Volkstreter haben es sich stets zu Herzen genommen.
Was beim Homo sapiens so hervorragend funktioniert hat, ist selbstverständlich und erst recht auch bei den Kaniden und anderen Geschöpfen praktikabel.
Wenn der Bayerische Volksgerichtshof als verlängerter Arm der Politik so etwas absegnet, dann reißt das niemanden vom Hocker. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat die Besetzungsmodalitäten diese Staatsorgans ausdrücklich moniert. Eine Besetzung nach Parteiproporz und nicht ausschließlich nach Eignung verheißt, gerade in Ländern mit absoluten politischen Mehrheiten, von Grund auf nichts Gutes.
Weitere Ausführungen verbietet mir das Strafgesetzbuch, das auch diejenigen schützt, die rein zufällig der Rasse Homo sapiens angehören, dies aber moralisch weit weniger verdient haben, als jeder einzelne Kanide.
Mit der Ihnen gebührenden Achtung
B. Schwab 11.11.2002
Bruno-Hirschfeld-Str. 1
56076 Koblenz
Quelle: Maulkorbzwang 11.11.02