Bayern, erweiterung der liste

Schaut mal unter da steht es unter "ACHTUNG".

Wenn der Hund als Mischling angemeldet ist, würde ich nix machen, auch nicht wenn er als Rottimix angemeldet ist. Sollen die sich doch bei Euch melden.

gruß nelehi
 
  • 7. November 2025
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Hi nelehi ... hast du hier schon mal geguckt?
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hmmmm, wenn das seit 4.09.2002 sein soll, warum wissen dann die Behörden nix davon ?!??

Die Liste ist ein Entwurf. Ich denke mal, am 4.09.2002 wurde in diesem Entwurf nundoch der Rottweiler aufgenommen. Gerüchte und Diskussionen gibts ja seit Juli 2001.

gruß xana
 
  • 7. November 2025
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
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Hallo nelehi!
Der BLV war da wohl etwas voreilig, warum auch immer......
Die Änderung ist bis jetzt nicht unterschrieben, lies mal bitte Xanas Eingangs-Posting. Ihre Kopie hab ich direkt als Mail erhalten......

Vera
 
Der Entwurf ist schon seit langem fertig (irgendwann in der letzten Jahreswende) und liegt soviel mir bekannt ist auch schon längst dem IM vor. Man munkelte, er wurde absichtlich "vergessen".
 
An: Wolfgang.Bleil@t-online.de
Betr.: Bayern-Liste der diskriminierten Hunde
Guten Tag!
Sie verbreiten auf Ihrer Homepage, dass der Entwurf von Mitte 2001 "wahrgeworden" sei.

Mir ist bekannt, dass seit über 15 Monaten ein _E_n_t_w_u_r_f_ einer neuen Liste existiert.

Bitte nennen Sie mir die Quelle Ihrer Informationen, die besagen
"in Bayern ist der Rottweiler seit 04.09.2002 in die Liste der gefährlichen Hunde aufgenommen worden "

Was ist am 4.9.2002 neues passiert?

Warum ist auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums nichts davon zu lesen?

Die Pressemitteilung vom 4.9.2002 sind hier:

bis ...535.htm

Warum wissen die Stadt Nürnberg und die Stadt Erlangen nichts davon?

Kann es sein, dass Sie Falschinformationen verbreiten?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt
 
  • 7. November 2025
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Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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ob du auf die Mail eine Antwort bekommst weiß ich nicht Andreas. Ich schätze der Bleil hat andere Probleme. Im BLV funkts momentan mal wieder ganz schön.

Das steht im Forum des BLV:

Hallo Andrea,
das folgende Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren bedarf wohl keiner Kommentierung.
Servus Walter

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
Bayer. Staatsministerium des Innern • 80524 München

Frau

Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben
Unser Zeichen Telefon/Fax, Name (089) 2192-
Zimmer-Nr.
München 17.09.2002 IC2-2116.4-5 2227/12736 2029 18.09.2002
Herr Schmid

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Sehr geehrte Frau ,

Ihre E-Mail vom 17.09.2002 mit welcher Sie Bezug auf eine Meldung auf der Homepage des Bayerischen Hundesportverbandes nehmen, haben wir erhalten. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Nach der derzeitigen Rechtslage sind Hunde der Rasse Rottweiler noch nicht in die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhunde-verordnung) aufgenommen. Voraussichtlich zum 01. November 2002 tritt die Änderung der Kampfhundeverordnung in Bayern in Kraft. Neben Hunden anderer Rassen wird dann auch der Rottweiler in § 1 Abs. 2 der Kampfhundeverordnung aufgenommen (Kategorie II), dies bedeutet, dass für Rottweiler somit die Eigenschaft als Kampfhund wi-derlegbar vermutet wird.
Durch die Vorlage eines Gutachtens, das eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit des einzelnen Hundes verneint, kann der Hundehalter die Kampfhundeeigen-schaft widerlegen. Stimmt die zuständige Gemeinde als Sicherheitsbehörde dem Gutachten zu, stellte sie auf Antrag, ggf. nach Miteinbeziehung des Amtstierarztes oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen für das Hundewesen, für den Hund eine Bescheinigung aus, aus der hervorgehen muss, dass die Haltung des jeweiligen Hundes keiner Erlaubnis bedarf (sogenanntes Negativzeugnis). In der Folge ist dieser Hund nicht mehr als Kampfhund einzustufen.
Wir schlagen vor, Sie setzten sich diesbezüglich unmittelbar mit Ihrer zuständigen Gemeinde in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
gez.:

Welsch
Oberregierungsrat

 
Original erstellt von Solveig:
Voraussichtlich zum 01. November 2002 tritt die Änderung der Kampfhundeverordnung in Bayern in Kraft.
Woran ist das geknüpft ?? Ob derjenige/diejenigen, die das entscheiden an dem 1. November einen guten oder schlechten Tag haben ???

xana
 
zur Info:

Hab heut beim Gassigehn einen Bekannten getroffen mit seinem RR. Er hat ein Schreiben erhalten vom Innernministerium, das es ab 1.November eine neue Rasseliste gibt und der RR runterkommt.

Hab leider noch nichts im Net gefunden.
Ich hab zu spät drangedacht, das er mir das Schreiben mal kopieren soll. Sobald ich Ihn wieder treff, lass ich mir das Schreiben geben.

gruß xana
 
Naja, wenn das so weitergeht, brauchen sie bloß noch eine Liste rausgeben, wo draufsteht, wer nicht zu einer Liste gehört. Die wird dann kürzer ausfallen.Allein Dtl. besitzt ja jetzt schon mehr Listenhunde als es zur Zeit der wirklichen Kampfhund jemals gab.
wallbash.gif
 
Hier ist es offiziell - immerhin schon ein Grund, dankbar zu sein, daß Stoiber nicht Kanzler geworden ist
frown.gif


aus:
AHO Aktuell: Bayern: Weitere Hunderassen als gefährlich eingestuft
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Bayern: Weitere Hunderassen als gefährlich eingestuft (02.10.2002)

-----------------------------------------------------------
München (aho) - "Der Rottweiler und fünf weitere Hunderassen, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, werden ab November 2002 als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. "Damit tragen wir einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof von 1994 Rechnung, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen
vorliegen." Nach neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel- und Beißkraft eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen
können. So kam es in den letzten Monaten vermehrt zu Angriffen von Rottweilern, Opfer waren dabei überwiegend Kinder. Die Änderung der Kampfhundeverordnung tritt zum 1. November 2002 in Kraft.

Neben dem Rottweiler werden die folgenden 5 weiteren Hunderassen neu als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft:

American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario) und Perro de Presa Mallorquin. Diese Tiere stammen allesamt von den
sogenannten Molossern ab, einen großen Hundeart, die bereits in der Antike bei Kampfspielen in den Arenen eingesetzt wurden. Hunde dieser Rassen werden seit geraumer Zeit vermehrt in Bayern gehalten oder gezüchtet, so dass zum Schutz der Bevölkerung ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich ist. Als Folge der Einstufung als Kampfhund der Kategorie II brauchen die Halter dieser Tiere in Zukunft grundsätzlich eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes
nachgewiesen wird.

Beckstein wies darauf hin, dass die Bayerische Kampfhundeverordnung jedoch keine Einbahnstraße ist. Aus der Liste der Kampfhunde herausgefallen ist der sogenannte Rhodesian Ridgeback. In einer Reihe von Überprüfungen wurden festgestellt, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes
Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann. Für die Haltung eines
derartigen Hundes ist daher in Zukunft keine behördliche Erlaubnis mehr erforderlich.

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