Nach Rücksprache im Bayerischen Innenministerium liegt der fertige Entwurf zur Aufnahme des Rottweilers auf Liste 2 beim Herrn Innenminister zur Unterschrift.
Diese wird er sicherlich erst nach den Wahlen leisten, da er ja noch auf ein paar Stimmen mehr hofft, die ihm dann reichen zum "Herrn Bundesinnenminister", sollte Stoiber die Wahl gewinnen. Also überlegt was zu tun ist am Wahlsonntag!!
Sollte die Unterschrift erfolgen, tritt die Verordnung am 01.November 2002 in Kraft.
Das KreisVerwaltungsReferat (KVR) in München ist noch nicht informiert worden.
Nach Rücksprache dort, wurde mir mitgeteilt, dass München für Liste 2 Hunde, also auch für Rottweiler, KEINE KAMPFHUNDESTEUER beabsichtigt, sollte der Hund den Wesenstest bestehen. Auch gilt dann kein Leinen- oder Maulkorbzwang innerhalb städtischer Grenzen. Bei NICHTBESTEHEN kostet der Kampfhund 617.00EUR ansonsten die normale in München gültige Hundesteuer.
Da die Rottweiler über das Stadtsteueramt nicht zu erfassen sind, da diese unter einer Nummer registriert sind, als sogenannte "Treiberhunde", muss der Besitz eines Rottweilers oder Rottweiler-Mischlings dem Kreisverwaltungsreferat angezeigt werden. Ich werde versuchen hier irgendwie helfend beizustehen.
Einen mir bekannten Staatlich anerkannten Prüfer habe ich kontaktiert bez. der Kosten.Seine Art zu überprüfen habe ich selbst schon gesehehn und ich muss sagen, er behandelt den Hund als Hund und nicht als potentiellen "Feind".
Er ist selbst Hundeführer und Besitzer eines Listenhundes.
Der Preis ist an der unteren Grenze und bei zwei Hunden oder Zwinger mit mehreren Hunden hält er es mit VIEREK: "ist der Weg auch noch so steil, a bisserl was geht alleweil" Zum besseren Verständnis, es gibt dann Preisstaffelung.
Wer diesbezüglich Fragen hat, kann sich gerne an mich per e-Mail wenden.
Ein kleines Problem stellt die Art des Wesenstestes dar. Mit dem Rottweiler ist erstmals ein sogenannter "Polizei- und Schutzhund" auf der Liste in Bayern.
Das heisst es sind viele dieser Hunde bei Wachunternehmen eingesetzt oder als Wachunde speziell ausgebildet.
Unser Freund FB hat sich darüber Gedanken gemacht, was dazu führte, dass man nun bei einigen massgebenden Personen im Innenministerium der Meinung ist, der Rottweiler sei also doch so gefährlich, da man die Überprüfungsmethoden der "normalen" Hunde anscheinend nicht anwenden kann. Ein Treffen der Prüfer ist für den 15.Oktober angesetzt.
Sobald ich weitere Informationen habe, werde ich diese wieder ins Forum setzen.
Also Kopf hoch, die Juristen sind auch schon im Hintergrund tätig. Rechtsstreit kostet Geld. Also brauchen wir Spenden.
Der ADRK hat diesbezüglicvh ein Spendenkonto eingerichtet:
Volksbank Minden (BLZ 49060392)
Konto Nr. 632 111 202 // Kennwort: Rottweiler-Kein Kampfhund.
Auf dieses Konto dürfen ALLE einbezahlen, nicht nur ADRK-Mitglieder.
Vielen Dank schon im Voraus.
Hansjörg H. Teichmann
BfÖ im ADRK
Landesgruppe Bayern Süd
Quelle:
Na, das ist doch wunderbar, das man auf den Seiten des bayerischen Innenministeriums soviel darüber erfährt.
xana
Diese wird er sicherlich erst nach den Wahlen leisten, da er ja noch auf ein paar Stimmen mehr hofft, die ihm dann reichen zum "Herrn Bundesinnenminister", sollte Stoiber die Wahl gewinnen. Also überlegt was zu tun ist am Wahlsonntag!!
Sollte die Unterschrift erfolgen, tritt die Verordnung am 01.November 2002 in Kraft.
Das KreisVerwaltungsReferat (KVR) in München ist noch nicht informiert worden.
Nach Rücksprache dort, wurde mir mitgeteilt, dass München für Liste 2 Hunde, also auch für Rottweiler, KEINE KAMPFHUNDESTEUER beabsichtigt, sollte der Hund den Wesenstest bestehen. Auch gilt dann kein Leinen- oder Maulkorbzwang innerhalb städtischer Grenzen. Bei NICHTBESTEHEN kostet der Kampfhund 617.00EUR ansonsten die normale in München gültige Hundesteuer.
Da die Rottweiler über das Stadtsteueramt nicht zu erfassen sind, da diese unter einer Nummer registriert sind, als sogenannte "Treiberhunde", muss der Besitz eines Rottweilers oder Rottweiler-Mischlings dem Kreisverwaltungsreferat angezeigt werden. Ich werde versuchen hier irgendwie helfend beizustehen.
Einen mir bekannten Staatlich anerkannten Prüfer habe ich kontaktiert bez. der Kosten.Seine Art zu überprüfen habe ich selbst schon gesehehn und ich muss sagen, er behandelt den Hund als Hund und nicht als potentiellen "Feind".
Er ist selbst Hundeführer und Besitzer eines Listenhundes.
Der Preis ist an der unteren Grenze und bei zwei Hunden oder Zwinger mit mehreren Hunden hält er es mit VIEREK: "ist der Weg auch noch so steil, a bisserl was geht alleweil" Zum besseren Verständnis, es gibt dann Preisstaffelung.
Wer diesbezüglich Fragen hat, kann sich gerne an mich per e-Mail wenden.
Ein kleines Problem stellt die Art des Wesenstestes dar. Mit dem Rottweiler ist erstmals ein sogenannter "Polizei- und Schutzhund" auf der Liste in Bayern.
Das heisst es sind viele dieser Hunde bei Wachunternehmen eingesetzt oder als Wachunde speziell ausgebildet.
Unser Freund FB hat sich darüber Gedanken gemacht, was dazu führte, dass man nun bei einigen massgebenden Personen im Innenministerium der Meinung ist, der Rottweiler sei also doch so gefährlich, da man die Überprüfungsmethoden der "normalen" Hunde anscheinend nicht anwenden kann. Ein Treffen der Prüfer ist für den 15.Oktober angesetzt.
Sobald ich weitere Informationen habe, werde ich diese wieder ins Forum setzen.
Also Kopf hoch, die Juristen sind auch schon im Hintergrund tätig. Rechtsstreit kostet Geld. Also brauchen wir Spenden.
Der ADRK hat diesbezüglicvh ein Spendenkonto eingerichtet:
Volksbank Minden (BLZ 49060392)
Konto Nr. 632 111 202 // Kennwort: Rottweiler-Kein Kampfhund.
Auf dieses Konto dürfen ALLE einbezahlen, nicht nur ADRK-Mitglieder.
Vielen Dank schon im Voraus.
Hansjörg H. Teichmann
BfÖ im ADRK
Landesgruppe Bayern Süd
Quelle:
Na, das ist doch wunderbar, das man auf den Seiten des bayerischen Innenministeriums soviel darüber erfährt.
xana