Ich hab grade mal Interessehalber nachgeschaut, was de HuSteuer in Freilassing ausmacht, da ich da arbeite und evtl auch mal hinziehe. soweit so gut. Bei der Gelegenheit auch gleich mal gekuckt was sie Soka Steuer verlangen, also für Kat 2 halt weil is ja Bayern , da ich vielleicht mal gerne nen Rotti hätte. und siehe da Freilassing hat wohl seine eigenen Listen, denn bei der aufzählung der Kat 2 Hund stand der Rottweiler und noch ein anderer nicht drauf. Dafür aber Rhodesian Ridgeback
Muss man das verstehen? Evtl ham de da noch was altes. Zählt dann das was hier steht oder die jetzige Rasseliste?
Hier der Text und der Link:
(2) Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität
und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 26 wird bei den folgenden
Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Stanffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu.
(3) Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als
Kampfhund vermutet, solange nicht für die einzelnen Hunde nachgewiesen
wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren aufweisen:
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dog Argentino
- Dogue des Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Rhodesian Ridgeback.
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen
als von Absatz 2 erfassten Hunden. Den Nachweis hat der Halter des Hundes
zu erbringen (Mitwirkungspflicht).
tschüüüü
chilli
Muss man das verstehen? Evtl ham de da noch was altes. Zählt dann das was hier steht oder die jetzige Rasseliste?
Hier der Text und der Link:
(2) Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität
und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 26 wird bei den folgenden
Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Stanffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu.
(3) Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als
Kampfhund vermutet, solange nicht für die einzelnen Hunde nachgewiesen
wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren aufweisen:
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dog Argentino
- Dogue des Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Rhodesian Ridgeback.
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen
als von Absatz 2 erfassten Hunden. Den Nachweis hat der Halter des Hundes
zu erbringen (Mitwirkungspflicht).
tschüüüü
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