Auswirkungen des BVG Urteil auf BW

Private Joker

20 Jahre Mitglied
Hi,

hier die Auswirkungen des Urteil des Bundesverwaltungsgericht über die NS HV auf die HV BW aus sicht der Landesregierung



zusatz:
Der erste Satz:
"Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 03.07.02 die grundlegenden Regelung der niedersächsischen Gefahrtier- Verordnung (GefTVO) vom 05.07.00, soweit sie Hunde betreffen, für nichtig erklärt."

Ist doch mal ein guter anfang
biggrin.gif


gruß PJ

<small>[ 14. August 2002, 23:11: Beitrag editiert von: Private Joker ]</small>
 
  • 18. April 2024
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Hi Private Joker ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der letzte Satz ist auch okay.
"...bei der Entscheidung über irreversible Maßnahmen ... besonders ... zu berücksichtigen"

kann wohl ohne weiteres so interpretiert werden, dass die Kastratiobspflicht erst einmal ausgesetzt ist.

Auffällig ist, dass außer dem Minister in Niedersachsen alle anderen Stellen davon ausgehen, dass die komplette Hunderegelung der GefTVO nichtig ist. Einsam und allein trotzt Bartels den Fakten und hält sein Protesschild hoch "nur der AmStaff ist von der Liste gestrichen, sonst ändert sich nix".
 
Danke PJ für den Link. Sehr interessant, aber nicht anders zu erwarten, da sich BW nochmal und nochmal abgesichert hat, nicht nochmal mit seiner Verordnung auf die Nase zu fallen. Deshalb haben sie sich alle Hintertürchen offen gehalten.
Ich schätze, das wäre die letzte Verordnung, die fallen würde...
Andererseits, wenn das Bundesgesetz nicht bestehen würde, würde diese VO unsere Rassen nicht ausrotten.
 
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