pepper
15 Jahre Mitglied
Ich habe für NDS für meinen Pepper (Am.Staff) jetzt endlich vom Landkreis Osnabrück die Ausnahegenehmigung zum Haltungsverbot eines Hundes (GefTVO) erhalten.
_Bleibt nur noch der fade Nachgeschmack das es für Anl.1 Hunde keine Maulkorbbefreiung offiziell gibt obwohl das Urtel vom 30.05.01 OVG Lüneburg ganz klar dieses als nichtig erklärt hat.(Nichtig heißt es hat zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Verfplichtung bestanden)
Der zweite fade Nachgeschmack ist das diese Ausnahmegenehmigung nur befristet bis zum 12.06.03 Gültigkeit hat und dann für 2 jahre neu beantragt werden muß
weiterhin ist die Verwaltungsgebühr in Höhe von DM 200.- für eine DIN 4 seite wohl Veraschung hoch3
_Bleibt nur noch der fade Nachgeschmack das es für Anl.1 Hunde keine Maulkorbbefreiung offiziell gibt obwohl das Urtel vom 30.05.01 OVG Lüneburg ganz klar dieses als nichtig erklärt hat.(Nichtig heißt es hat zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Verfplichtung bestanden)
Der zweite fade Nachgeschmack ist das diese Ausnahmegenehmigung nur befristet bis zum 12.06.03 Gültigkeit hat und dann für 2 jahre neu beantragt werden muß
weiterhin ist die Verwaltungsgebühr in Höhe von DM 200.- für eine DIN 4 seite wohl Veraschung hoch3