Hallo,
bleibt mal auf dem Teppich.
Seht es mal so:
Der Landwirtschaftsminister hat eine schallende Ohrfeige von den Richtern erhalten, die ihm öffentlich gesagt haben, daß er eine in weiten Teilen rechtswidrige Verordnung erlassen hat.
Was tut eine Minister, wenn er dabei erwischt worden ist, daß er seinen Job total schlecht macht ?
Natürlich nicht, daß er sagt "ja Leute, das war nicht so gut, da habe ich was falsch gemacht, das will ich jetzt besser machen."
Dazu sind Politiker viel zu feige.
Was macht er statt dessen ?
Er behauptet wider besseres Wissen, daß das Urteil die Verordnung in weiten Teilen und im Prinzip habe bestehen lassen. Er behauptet, die Richter würden mit dem Urteil die Möglichkeit zum Schützen der Bevölkerung verschlechtern.
Natürlich weiß er, daß er Unsinn redet. Aber er kann nun mal nicht sagen "ich habe Mist gebaut".
Zur Tötungsanordnung:
Die Regelung ist relativ vernünftig. Die Bedingungen an eine Tötungsanordnung sind sehr hoch. Lest noch mal den genauen Text durch
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
(.... eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass der Hund über ein außergewöhnliches Aggressionspotential verfügt, durch das eine erhebliche Gefahr für Menschen besteht, ist ggf. nach § 11 NGefAG statt der Durchführung des Wesenstestes die Tötung des Hundes durch die zuständige Gemeinde anzuordnen. In diesen Fällen ist darüber hinaus zu prüfen, ob der Tierhalter gegen tier-schutzrechtliche Vorschriften verstoßen hat und ein Tierhaltungsverbot auszusprechen ist.... )
[/quote]
Es handelt sich um absolute Ausnahmefälle, wo ein Mensch den Hund derart mißbraucht hat, daß es wirklich fraglich ist, ob dieser mißbrauchte Hund zu resozialisieren geht. Wer wollte das auch machen ? Die Tierheime sind voll mit freundlichen Listenhunden, welche Chance hat da ein schwer gestörter Hund, eine sehr geduldige, sehr sachkundige Person zur Resozialisierung zu finden ?
Er wird sich selbstverständlich nicht trauen, den Schäferhund in die Liste aufzunehmen. Er wird mit fadenscheinigen Begründungen die Rottweiler und Dobermannhunde aus der Liste entfernen. Er wird weiterhin eine derartige Verordnung vorlegen, die den Vorverurteilungen der Boulevardpresse gerecht wird, weil er Angst hat vor der Bildzeitung.
Er wird den 98% der Liste1-Hunde, die den Wesenstest bestanden haben, den Maulkorbzwang erlassen, weil er nach dem Urteil nicht anders kann. Er wird irgendwelche Lügen erzählen, warum die Aufhebung des Maulkorbzwangs eine tolle mutige Heldentat seinerseits sei.
Er wird weiterhin Tausende von Haltern von Listenhunden beleideigen und diskriminieren, soweit er kann.
Er wird weiterhin seine Pflicht mißachten, die Bevölkerung vor wirklich gefährlichen Hunden irgendwelcher anderen Rassen zu schützen.
In Niedersachsen - wie auch in Hamburg - wäre es für einen einschlägig bekannten Straftäter (wie den Halter von Zeus, Ibrahim Külünk) ohne weiteres möglich, sich einen Schäferhund, eine Dogge oder einen Mischlingshund zu holen, um diesen scharfzumachen - sobald er seine 3 Jahre Strafe abgesessen hat.
Die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen wird hier überhaupt nicht ernstgenommen. Wichtig ist nur, daß die Blödzeitung keine Schlagzeilen schreibt.
ciao
Andreas