Auf fremden Grundstück von Kettenhund gebissen

Andreas

09.11.2004
Vom Hund gebissen

Roskow (Potsdam-Mittelmark)

Bereits am 26. Oktober wurde ein 45-jähriger Mann auf einem Privatgrundstück in Roskow, Dorfstraße, von einem Rottweiler angegriffen. Der Mann, der derzeit - aufgrund des Hundebisses - stationär im Klinikum in Brandenburg behandelt wird, erstattete am Montag Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung bei der Polizei. Er gab an, dass er sich am Nachmittag des besagten Tages auf das Privatgrundstück des Hundebesitzer begeben hatte. Dabei wurde er vom Hund attackiert. Der nach ersten Erkenntnissen an einer langen Leine befindliche Rottweiler biss dem Geschädigten zweimal in das rechte Bein. Zeitgleich rannten die Tochter und die Frau des Hundehalters zum Tatort und zogen den Hund von seinem Opfer weg. Die Frau brachte den verletzten Mann mit ihrem Auto in die Notaufnahme des Klinikums. Ein tierärztliches Gutachten liegt vor, der Hund hat keine Tollwut. Jetzt ermittelt die Kripo in Brandenburg wegen Fahrlässiger Körperverletzung gegen den Hundehalter.
 
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und wer verhandelt gegen den HH wegen missachtung des hundehaltungsgesetzes? meines erachtens ist kettenhaltung verboten!
 
scully schrieb:
und wer verhandelt gegen den HH wegen missachtung des hundehaltungsgesetzes? meines erachtens ist kettenhaltung verboten!
Wo kein Kläger da kein Richter! :unsicher:

Für die Presse und die Öffentlichkeit sieht das wahrscheinlich eher andersrum aus:

"Der Hund hat einen Menschen angefallen, also war die Kette zu lang!" :sauer:

Wen interessieren schon die "Rechte" eines "bösen Kampfhundes"!

Hinweis: Dies ist nicht meine Meinung!
 
Anbindehaltung ist nicht verboten, unterliegt nur gewissen Vorschriften.

Was wollte der Mann auf diesem Grundstück?
 
Anbindehaltung ist nicht verboten. Es müssen nur gewisse Kriterien erfüllt werden, z.B. die Länge der Anbindevorrichtung ist vorgeschrieben. Es muß ein Unterschlupf für den Hund vorhanden und für diesen natürlich auch erreichbar sein.

Was mich hier wundert...
Wie konnte der angebundene Hund den Mann überhaupt erreichen?

watson
 
Das ist doch mal wieder ein typisches Beispiel der "Berichterstattung".

Wer der Mensch war, der dieses Grundstück betreten hat, wird nicht genannt( zb Fremder, Postbote, Bekannter usw)

Was er dort verloren hatte, ist natürlich auch unerheblich.

Wichtig zu erwähnen, welcher Rasse der Hund angehört- das reicht heute schon für ne Schlagzeile.

Oh ja. sogar die Strasse wird namentlich erwähnt- das ist aber auch wichtig, damit jetzt jeder in diesem Umkreis ja einen großen Bogen macht um Hundehalter...

Kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln...
 
hm.. Wie konnte der Hund den Mann erreichen. Gute Frage. Ist es nicht so, dass der Mann für den Hund fremd ! an den Hunde herangetreten sein muss ? Somit ist er theoretisch auch in das Revier des Hunde eingedrungen. Und ist Schutztrieb nicht etwas natürliches ?

Zu dem Biss hätte es natürlich nicht kommen dürfen !!, wo aber waren die Halter ? der gute Mann selber hat wohl anscheinend noch nichts von Hundeverhalten gehört :rolleyes:

Aber Schuld ist der Hund, jetzt sind Rottweiler wieder die typischen Hunde DIE Wachhunde die alles und jeden beissen :(.

Wäre alles vermeidbar gewesen.

Meine Meinung :rolleyes:
 
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