Auch das Erschrecken vor einem Hund kann zum Haftpflichtschaden werden

Podifan

15 Jahre Mitglied


Ich erschrecke mich immer, wenn ich geblitzt werde oder den Kontrolletti, vom Ordnungsamt, in der Stadt sehe.

Vielleicht könnte man....!?
 
  • 16. April 2024
  • #Anzeige
Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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ist ein alter grundsatz und im prinzip auch nicht verkehrt.

pete
 
Meines Wissens ist ausschlaggebend, ob ein tiertypisches Verhalten des Hundes für den Schaden auslösend war.

Das alleinige Erschrecken wegen der bloßen Anwesenheit des Hundes (ohne dass dieser irgend etwas tut) reicht nicht aus, um einen Haftpflichtfall zu begründen. Leider finde ich das Urteil dazu nicht mehr, da ging es um eine Radfahrerin, die vor Schreck gestürzt ist, weil ein Hund auf dem Gehweg stand.
 
Das war nicht das Urteil, das ich meinte.... ich finde es nicht mehr.

Hier hat der Richter entschieden, dass der Hund im Grunde nur anwesend sein muß - der Hundehalter haftet dann sogar für Schäden, die eine hysterische Person anrichtet:

Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 2314/99-48

"Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für solche Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch selbst einen Schaden verursacht. Dieser Schaden ist dem Hund zuzurechnen, da die Ursache des Weglaufens alleine von dem Hund ausging. Im Rahmen der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB muss daher der Hundehalter auch diesen Schaden ersetzen."
 
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