AST Welpen - wie läuft das?

myrrel

Hallo liebe Kampfschmuser-Gemeinde!

Ich habe mich heute entschlossen, hier anzumelden um einige wichtige Fragen vor der Anschaffung eines Hundes zu klären.

Ich liebe die Rasse American Staffordshire Terrier :love: und hatte auch schon ein paar Male mit diesen liebenswerten Hunden zu tun. Sie gefallen mir so gut, dass ich mir selber auch gern einen holen würde (im Mai/Juni nächsten Jahres). Da habe ich dann nach abgeschlossenem Studium Zeit für einen Welpen. Nur leider ist das in RLP, in der Gemeinde Grafschaft gar nicht so einfach. Könnt ihr mir vielleicht helfen, einige Fragen zu beantworten?

1. Das Züchten von Staffis in RLP ist verboten, woher dann also einen Welpen bekommen?
2. Wenn ein Hund aus dem TH/ vom TSV, dann nur aus RLP oder geht ganz Deutschland?
3. Was muss ich VOR Kauf/Anschaffung des Hundes beachten? (Sachkundenachweis etc.)

Wäre toll, wenn ich ein paar nützliche Antworten bekomme :)

Viele liebe Grüße,

myrrel
 
  • 26. April 2024
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Hi myrrel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich kennen jemanden der wohnt in Grafschaft mit Staffi - völlig problemlos.

1.
Es gibt auch immer noch Welpen aus dem Tierschutz.
Außerdem gibt es auch jede Menge supernette, erwachsene Hunde aus dem Tierschutz, die dringend ein Zuhause suchen.
Warum ein Welpe?
In RLP werden nur Tierheimhunde genehmigt.

2.
Tja, das ist ein Thema, das du mit der ADD bis zum Erbrechen diskutieren kannst.
Hr. Kuhn hat das hier an alle Ordnungsämter verschickt:

Das Problem ist: Die meisten OÄ halten sich an alles, was von der ADD kommt, auch wenn es hierzu eigentlich keine Rechtsgrundlage gibt.
Sachbearbeiter mit Ahnung und Routine genehmigen ohne viel TamTam Hunde aus anderen Bundesländern, trotz des Schreibens.
Sachbearbeiter ohne Ahnung machen öfter mal Probleme.
D. h. wenn dir ein Tierheimhund aus einem anderen Bundesland verweigert werden sollte, dann würde ich einen Anwalt konsultieren, der das dann für dich regelt.
Lars Jürgen Weidemann wäre da meine 1. Wahl.

3.
VOR Anschaffung eigentlich gar nix.
Wichtig ist, das dein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sauber ist, sonst kannst du dir die Anschaffung abschminken.
Das ist das A und das O.
Wenn du weißt, das du nix auf dem Kerbholz hast, dann gehst du auf die Suche und erst, wenn du DEN Hund gefunden hast, dann geht es los.
Du marschierst auf das OA und läßt dir einen Antrag auf Haltegenehmigung geben.
Spätestens dann kriegst du auch mit, wie der Sachbearbeiter da so tickt.
Evtl. kann dir auch Alex vorher sagen, wie der so drauf ist (hat selbst nen Staffi:(

Je nachdem ob er Probleme macht oder nicht, mußt du dann einen Anwalt konsultieren.
Du brauchst dann generell noch für den Hund:
Haftpflichtversicherungsnachweis
Tierheimvertrag
Kastrationsnachweis
Chipnummer
erweitertes pol. Führungszeugnis (das beantragt dann der Sachbearbeiter für dich)
Anmeldebestätigung zum Sachkundenachweis
Den theoretischen SK-Nachweis macht man dann eigentlich bei Anmeldung schon mit, den praktischen innerhalb von einem viertel Jahr.
Der Hund muß sich ja erst mal ein wenig einleben und du mußt mit ihm üben.
 
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