Anzeige nach Beißvorfall - Wie wehren? Brauche Rat

Sleepydog

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

meine Freundin ist gestern vom OA informiert worden, dass gegen sie auf Grund eines Beißvorfalls Anzeige erstattet wurde, ihrer Hündin droht jetzt Maulkorb- und Leinenzwang. Da sie selbst kein Internet hat, schreibe ich hier mal rein in der Hoffnung, dass jemand einen Tipp für uns hat. Aber erst mal zu dem ganzen Hergang - Achtung, das wird länger ...

Sally ist ein 8 Jahre alter Schäfer-Border-Mix, den meine Freundin (ich nenn sie mal Bettina) vor zwei Jahren aus dem Tierheim geholt hat. Die Hündin ist selbst unsicher und neigt dazu, andere, vor allem ängstliche Hunde zu fixieren. Meine Freundin arbeitet seit zwei Jahren mit ihr, auch mit Hundetrainerin, Schleppleine etc, das ganze Programm. Sie ist mit ihrer Hündin sehr konsequent und hat sie auch gut im Griff. Ansonsten ist die Hündin gut sozialisiert, spielt gern mit anderen Hunden, aber bei ängstlichen Hunden neigt sie dazu, aus ihrer Unsicherheit heraus nach vorn zu gehen und zu mobben.

Soweit zum Hund. Am 14.4. (ja, das war Karfreitag) war Bettina mit ihrer Hündin in Hessen, wo sie auch wohnt, in den Mainauen. Die Wiese ist ein sehr großes Freilaufgebiet. Bettina war allein unterwegs. Ihr entgegen kam ein Pärchen mit einer jungen Hündin, die wohl ein mittelgroßer Jagdhund-Mix aus Spanien ist. Beide Hunde liefen frei und waren relativ dicht bei ihren Haltern.

Bettina bemerkte, dass Sally die andere, offenbar ängstliche Hündin fixierte, hat Sally daraufhin auf sich konzentriert und ist nach links abgebogen, also der Begegnung im rechten Winkel ausgewichen. Sie hat Sally zu diesem Zeitpunkt nicht angeleint (war ein Fehler, wie wir beide inzwischen wissen), weil Sally bei diesem Manöver üblicherweise zuverlässig bei Fuß bleibt und auch das Fixieren und die Begegnung mit dem anderen Hund unterbrochen war.

Leider ist die junge Mix-Hündin dann losgerannt, hat auf keine Rufe mehr gehört und ist im spitzen Winkel an Bettina und Sally vorbeigerannt. Als sie in Sallys Blickfeld kam, ist diese losgesprintet und hat der jüngeren Hündin im Rennen in die Flanke geknappt. Dabei ist wohl ein Zahn hängengeblieben, denn die sehr kurzhaarige Mix-Hündin hatte einen Riss in der Flanke, der genäht werden musste.

Bettina hat Sally sofort abgerufen, aber da war es zu spät, Riss war schon passiert. Der andere Halter, der mit seiner Freundin unterwegs war, hat daraufhin seinen Hund auf dem Arm genommen und angefangen, Bettina zu beschimpfen und ihrem Hund mit Genickbruch zu drohen. Er war auch der Ansicht, seine 9 Monate alte Hündin habe noch Welpenschutz, und Sally sei ein mordsgefährlicher Hund, der Welpen anfällt und unbedingt nur mit Leine und Maulkorb laufen darf. Besser sofort einschläfern.

Bettina hat es trotzdem geschafft, ihm ihre Adresse für die Versicherung zu geben. Von ihm bekam sie seine Handynummer. Sie war natürlich ziemlich fertig und macht sich (immer noch) Vorwürfe, weil sie das Verhalten des anderen Halters und Hundes nicht korrekt eingeschätzt hat und ihre Hündin hätte anleinen müssen.

Abends hat sie dann den Mann noch mal angerufen, um die Sache in Ruhe zu klären, allerdings hat der Mann sie weiter beschimpft und unter Druck gesetzt. Bettina hat den Vorfall dann ihrer Haftpflicht gemeldet. Der Mann war mit seinem Hund beim Tierarzt, wo der Riss eben genäht wurde und hat dann später an Bettina die Rechnungen für Nähen und Fädenziehen geschickt plus Fahrtkosten. Die Versicherung hat, da beide Hunde frei liefen, die Hälfte der TA-Kosten gezahlt, nicht jedoch die Fahrtkosten.

Daraufhin hat der Mann Bettina einen Brief geschrieben, das war Ende Mai, und hat von ihr die nicht erstatteten Kosten eingefordert, andernfalls würde er sie anzeigen wegen Halten eines gefährlichen Hundes. Bettina hat auch diesen Brief in Kopie an die Versicherung geschickt, die ihr im Zweifelsfall Rechtsbeistand zugesagt hat. Die Kosten hat sie nicht gezahlt (und ich muss sagen, ich fand das in Ordnung, denn das war in meinen Augen Erpressung).

Ach ja, Bettina war nach dem Vorfall mit Sally erneut bei der Hundetrainerin und hat auch das Schleppleinentraining wieder intensiviert. Die Bindung zwischen den beiden ist sehr gut, und Sally ist wirklich in hohem Maße aus kritischen Situationen abrufbar, wobei Bettina eben ihr Bestes tut, um solche Situationen gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Gestern nun hat Bettina den Brief vom OA bekommen, dass der andere Halter sie tatsächlich angezeigt hat und dass Sally Leinen- und Maulkorbzwang droht. Jetzt kann Bettina sich erst mal zu dem Vorfall äußern, was sie natürlich tun wird. Fraglos hat ihr Hund zugebissen und Schaden angerichtet, und wie gesagt, Bettina macht sich immer noch Vorwürfe und arbeitet mit ihrem Hund, damit sowas nie wieder passiert.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass auch der andere Halter eine Teilschuld trägt, denn obwohl er gesehen hat, dass Bettina deutlich ausgewichen ist, hat er seinen Hund nicht bei sich behalten. Über Welpenschutz bei einem 9 Monate alten Hund sag ich jetzt mal nix :unsicher: .

Die Hälfte der TA-Kosten einzufordern und ansonsten mit Anzeige zu drohen erfüllt für mich den Tatbestand von Erpressung. Ich denke auch, dass Bettina bei dieser Sache recht gute Karten hat, denn sie kann nachweisen, dass sie mit ihrem Hund arbeitet (Huschu), und sie hat natürlich auch noch den Brief von diesem Mann. Allerdings war der mit seiner Freundin unterwegs, und sie war allein.

Bettina ruft heute erst mal die Versicherung an, weil sie mit denen abstimmen muss, wie sie vorgeht. Trotzdem hat sie jetzt ziemliche Sorge, dass ihrem Hund ein Wesenstest bevorsteht (wäre das kleinere Problem, obwohl sie wirklich wenig Geld hat) oder schlimmer, Leine und Maulkorb auf ewig. Hat jemand von Euch Erfahrung mit solchen Situationen?

Sorry, ist echt lang geworden ...
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Sleepydog ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zu Deiner eigentlichen Frage - wie jetzt wehren - kann ich nicht viel beitragen, da keinerlei Erfahrung mit dem Thema.

Was mich allerdings interessieren würde :

1) Wie hoch war denn die TA-Rechnung insgesamt und wie hoch die berechneten Fahrkosten - also welcher Betrag kam da zusammen ?

2) Ich kann keine Mitschuld des anderen Hundehalters erkennen auf Anhieb. Oder hat der andere Hund Sally provoziert / angegriffen ?

Ich sehe die Schuld einzig bei Deiner Freundin, denn sie hat gewusst, dass ihr Hund da nicht astrein reagiert und hätte ihn anleinen müssen, denn sie kann ja das Verhalten eines fremden Hundes nicht vorhersehen ohne Glaskugel, kennt aber das Verhalten ihres Hundes doch sehr gut, oder ?

Und - ich hätte (unabhängig von der Höhe) die andere Hälfte der entstandenen Kosten für TA und Fahrerei bezahlt, denke ich. Klar ist die Art und Weise nicht fein, wie der andere Halter das gefordert hat, aber andererseits wäre es für mich selbstverständlich, wenn mein Tier ein anderes so verletzt, dass da genäht werden muss, dass ich dafür gerade stehe.

Hoffe, Du bekommst noch gute Ratschläge.
 
Hallo Gabi,

1) die TA-Kosten beliefen sich auf ungefähr 80 EUR, die geforderten Fahrtkosten auf 3x 15 = 45 EUR.

2) Der andere Hund ist nur an Sally vorbeigerannt, sie ist also ganz klar die "Schuldige", und das sieht auch meine Freundin so (bzw sieht die Schuld eben bei sich).

Was nun die Zahlung der Kosten angeht, die die Versicherung nicht übernommen hat - normalerweise würde ich ebenso reagieren, wie Du sagtest und die restliche Summe rüberschieben. Bettina hatte das auch erwogen. Nachdem der Mann sie allerdings beschimpft und ihrem Hund den Tod angedroht hat, und zwar auch noch mal am Abend des Vorfalls, als er schon wieder Zeit gehabt hat, sich abzuregen, hat sie sich dagegen entschieden.

Dazu kommt, dass dieser andere Halter sie schon bei den ersten Gesprächen versucht hat, unter Druck zu setzen, so etwa "Von wem bekomme ich jetzt das restliche Geld? Doch wohl von Ihnen?!!?" Und dann eben dieser Brief, in dem er die restlichen Kosten fordert und andernfalls mit einer Anzeige droht. Die Anzeige ist gut zwei Monate nach dem Vorfall ergangen. Also wenn er Sally für so brandgefährlich hält, hätte er sie sofort anzeigen müssen - aber er hat erst mal versucht, das Geld einzutreiben, und erst, als er es nicht bekam, hat er Anzeige erstattet.

Da die ganze Sache korrekt über die Versicherung abwickelt worden ist, hat meine Freundin entschieden, dass sie ihm das Geld nicht zahlen wird, weil sie auch befürchtet, dass er das als Schuldeingeständnis sehen wird und dann noch nachhakt nach dem Motto "Mein Hund ist jetzt verängstigt und braucht mindestens 10 Trainerstunden".

Wie gesagt, die Schuld für den Riss liegt bei ihr, aber der andere Hundehalter hat sich keinesfalls so verhalten, wie ich es korrekterweise erwarten würde. Ich meine, auch Schnute ist schon nach nem Angriff beim Not-TA gewesen, aber trotzdem kann ich doch die Höflichkeit wahren, zumal wenn der andere Halter seine Schuld anerkennt.

Naja, ich hoffe trotzdem noch auf ein paar Tipps.
 
Wenn die Versicherung schon Rechtsbeistand anbietet, würde ich das an ihrer Stelle annehmen. Hat sie eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, sofort melden. Unbedingt auf die Fristen für Einspruch etc. achten (sollten irgendwo bei der Mitteilung de OA dabei sein).
 
Rechtsschutzversicherung hat sie nicht. Das OA hat ihr zwei Wochen für die Äußerung gegeben, sie will sich aber gleich am Montag dort melden bzw ihre Stellungnahme auch schriftlich abgeben.
 
Sie soll einfach nur den Sachverhalt schildern und dass der Typ ihr gedroht hat/versucht hat sie mit der Anzeige unter Druck zu setzen und sie nicht bezahlt hat. Auf keinen fall etwas von wegen, sie habe eine Teilschuld oder so...einfach die vom OA das bewerten lassen.
 
Den privatrechtlichen Teil (Schadenersatz) soll Deine Freundin abhaken. Das hat die Haftpflichtversicherung rechtlich korrekt reguliert und wenn der Halter anderer Meinung ist, kann er ja vor Gericht gehen; die Haftpflichtversicherung wird dann diesen Prozess für Deine Freundin führen.

Auch wenn Deine Freundin noch etwas an den Halter des anderen Hundes zahlen würde, würde das ordnungsrechtliche Verfahren nach der hessischen VO trotzdem weitergeführt.

Sleepydog schrieb:
Die Wiese ist ein sehr großes Freilaufgebiet.
Also besteht dort kein Leinenzwang?

Sleepydog schrieb:
Leider ist die junge Mix-Hündin dann losgerannt, hat auf keine Rufe mehr gehört und ist im spitzen Winkel an Bettina und Sally vorbeigerannt. Als sie in Sallys Blickfeld kam, ist diese losgesprintet und hat der jüngeren Hündin im Rennen in die Flanke geknappt. Dabei ist wohl ein Zahn hängengeblieben, denn die sehr kurzhaarige Mix-Hündin hatte einen Riss in der Flanke, der genäht werden musste.
Ich bin mir nicht sicher, aber man könnte daraus lesen, dass Deine Freundin mit Sally bereits "auf der Flucht war", als der andere Hund sich überraschend aus dem Einflussbereich seines Halters entfernte und von diesem auch nicht mehr kontrollierbar war. Bei dem folgenden "Angriff" (so hätte man das Verhalten zumindest auslegen können) des anderen Hundes kam es dann zu diesem Allerweltsunfall, der aber keineswegs als eine dem § 2 Absatz 2 Satz 2 der hessischen HundeVO unterfallende Aktion zu werten ist.

Gefährlich sind auch die Hunde, die

2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein,
oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik
gebissen haben


Obwohl der Vorfall aktiv von dem anderen Hund ausgelöst wurde, hat Deine Freundin als vernünftige Hundehalterin - im Gegensatz zu dem anderen Halter - kein großes Trara darum gemacht. Obwohl sie auch jetzt eigentlich nicht daran interessiert ist, den anderen Hund als Verursacher mit einem ordnungsrechtlichen Verfahren zu überziehen, muss sie sich das vorbehalten, wenn gegen ihren Hund weiterhin unberechtigterweise vorgegangen wird.

Die eigentliche Intention des anderen Halters (Geld, Rache) würde ich dem OA durch den Brief nachweisen.

Das wäre in etwa die Linie, die ich gegenüber dem OA fahren würde. Besser wäre natürlich die Vertretung durch einen Anwalt, aber das wird wohl am Geld scheitern oder hat sie eine Rechtsschutzversicherung?
 
ich wollte ebenfalls gerade so in etwa Wolfgangs Vorgehensweise beschreiben... viel Glück

du schreibst deine Freundin hat sehr wenig Geld, vielleicht ist es so wenig (Schülerin,AZUBI, Hartz4, Student) das Prozesskostenhilfe greift.

Auf den Gerichten selbst, geben die Rechtspfleger auch kompetend und kostenfrei Rat
 
Wolfgang schrieb:
Also besteht dort kein Leinenzwang?

Ich bin mir nicht sicher, aber man könnte daraus lesen, dass Deine Freundin mit Sally bereits "auf der Flucht war", als der andere Hund sich überraschend aus dem Einflussbereich seines Halters entfernte und von diesem auch nicht mehr kontrollierbar war. Bei dem folgenden "Angriff" (so hätte man das Verhalten zumindest auslegen können) des anderen Hundes kam es dann zu diesem Allerweltsunfall, der aber keineswegs als eine dem § 2 Absatz 2 Satz 2 der hessischen HundeVO unterfallende Aktion zu werten ist.

Obwohl der Vorfall aktiv von dem anderen Hund ausgelöst wurde, hat Deine Freundin als vernünftige Hundehalterin - im Gegensatz zu dem anderen Halter - kein großes Trara darum gemacht. Obwohl sie auch jetzt eigentlich nicht daran interessiert ist, den anderen Hund als Verursacher mit einem ordnungsrechtlichen Verfahren zu überziehen, muss sie sich das vorbehalten, wenn gegen ihren Hund weiterhin unberechtigterweise vorgegangen wird.

Die eigentliche Intention des anderen Halters (Geld, Rache) würde ich dem OA durch den Brief nachweisen.

Hallo Wolfgang,

erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Genau in der Linie haben wir jetzt am Wochenende die Stellungnahme fürs OA abgefasst. Ja, die Mainauen an der Stelle sind Freilaufgebiet, da gibt es keinen Leinenzwang (jetzt mal abgesehen von Listenhunden ohne Wesenstest). Beide Hunde liefen also legal frei.

Sallys Lossprinten und Zupacken wurde tatsächlich dadurch ausgelöst, dass die andere Hündin auf sie zurannte, deshalb hatte ich weiter oben von einer "Teilschuld" des anderen Halters gesprochen. War natürlich so nicht korrekt; Sally hat die Verletzung verursacht und ist somit die Schuldige.

Trotzdem liegt der ganze Vorfall für mich noch im Rahmen normalen Hundeverhaltens (Junghündin fixiert ältere Hündin und rennt ihr in den Weg, ältere Hündin maßregelt kurz) und rechtfertigt keine Anzeige, vor allem, da Bettina sofort ihre Adresse gegeben hat, um die TA-Kosten ihrer Versicherung zu melden. Der andere Hundehalter hat sie mehrfach (direkt nach dem Vorfall, abends beim Telefonat und später schriftlich) beschimpft und unter Druck gesetzt. Das haben wir jetzt mal in Ruhe alles aufgeschrieben und werden es dem OA übergeben.

Meine Freundin ist ziemlich durch den Wind, weil der Vorfall an sich schon schlimm genug für sie war und sie meint, das hätte nicht passieren dürfen (hätte es ja auch nicht), dass ihr Hund einen anderen verletzt. Sie hat alles getan, um den Vorfall korrekt abzuwickeln und kriegt jetzt das Schreiben vom OA, dass ihr Hund ein gefährlicher Beißer sei und Leinen- und MK-Zwang geplant sind.

Und da sie wirklich sehr knapp mit dem lieben Geld ist, kommt dazu natürlich noch die Sorge vor den Kosten für eine Begutachtung bzw Wesenstest. Apropos: Weiß jemand, was eine Begutachtung durch das OA in Hessen kostet? Das ist ja noch kein WT, oder?

Silvia, was ist denn das mit der Prozesskostenunterstützung? Die Versicherung hat Bettina nämlich schon mitgeteilt, dass sie doch nicht Rechtshilfe leisten können, da der Halter sie nicht wegen "zuwenig Geld gezahlt", sondern wegen gefährlichem Hund angezeigt hat. Werd mal googeln, was ich darüber finde. Danke für den Tipp!
 
Prozesskostenhilfe wird jedem gewährt, der nicht in der Lage ist, die Prozesskosten aus eigener Tasche zu zahlen, aufgrund von zu geringem Einkommen. Man kann sich bei jedem Amtsgericht entsprechende Vordrucke besorgen, füllt diese gewissenhaft und wahrheitsgemäß aus, fügt die Einkommensnachweise und Ausgabenbelege (Mietvertrag, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, etc. pp) in Kopie bei. Das Gericht entscheidet dann, ob es die Kosten im Rahmen der PKH (Prozesskostenhilfe) übernimmt. Die PKH umfasst jedoch nur Deine Kosten, solltet ihr in einem Prozess unterliegen, müsst ihr trotzdem die Kosten der Gegenpartei zahlen.

Punkt 2: Die Hundehaftpflicht. Diese steht nur für Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, gerade. Das heißt, die Versicherung zahlt nur, bei entsprechenden Schäden. In diesen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass die Haftpflichtversicherung einen entsprechenden Rechtsstreit mit der Gegenpartei führt.

Die Leinen- und Maulkorbsache ist jedoch keine "Schadenssache" im Rahmen der Hundehaftpflicht, sondern eine Ordnungswidrigkeitssache. Da steht die Haftpflichtversicherung nicht für ein. Die Haftpflicht kommt nur zum Zuge, wenn es um Geld geht, also wenn die Gegenseite noch mehr Kosten erstattet haben will.
 
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