"Anthony" als gefährlich eingestuft

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Hundehalterin wehrt sich gegen Auflagen / Amtsärztin: Ordnungsamt hatte keine Wahl

Bützow
Anthony ist schwarz und sieben Jahre alt. Anthony ist ein deutscher Schäferhund und soll künftig von Frauchen nur noch mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden dürfen. Denn Anthony ist gefährlich - so stuft ihn Bützows Ordnungsamtsleiter Klaus Rambow ein. Besitzerin, Monika Wulf, wehrt sich gegen diesen Vorwurf und gegen den Maulkorbzwang. Die Vorgeschichte: "Mehrfach", so steht es in der Begründung des Ordnungsamtes, "wurden durch Ihren Schäferhund Personen angegriffen und durch Bisse verletzt. Diese Verletzungen waren so schwer, dass sich alle drei Personen in ärztliche Behandlung begeben mussten." Die Bützowerin streitet nicht ab, dass es diese Vorfälle gegeben hat. In zwei Fällen war der Vierbeiner aus dem eingezäunten Gelände entwichen. Das war im Juli vergangenen Jahres und im Mai diesen Jahres. Dazwischen kam es auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes zu einem weiteren Vorfall. Dort wurde eine Verkäuferin verletzt. Monika Wulf spricht von unglücklichen Ereignissen, die aber nicht so schwerwiegend gewesen seien, auch falsches Verhalten der Frau hätte dazu geführt, behauptet sie. Dennoch habe ihre Versicherung im Falle der Verkäuferin ein Schmerzensgeld gezahlt. Für Bützows Ordnungsamtsleiter waren die drei Ereignisse Grund genug, einzuschreiten. Er kündigte im Juni an, Anthony entsprechend der Hundehalteverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gefährlichen Hund einzustufen. Die Hundehalterin unterzog sich daraufhin einer Sachkundeprüfung, die sie mit Bravour meisterte, wie Katrin Lenz, Amtstierärztin der Kreisverwaltung auf SVZ-Nachfrage bestätigte. Monika Wulf hätte sowohl den theoretischen Teil als auch den praktischen mit Anthony auf dem Hundeplatz sehr gut gemeistert. Außerdem wurde der Rüde auf Anraten von Dietmar Bonny, Vorsitzender des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes, kastriert. Auch er hat sich den schwarzen Schäferhund noch einmal angesehen. "Er ist überhaupt nicht bösartig", so Bonny. Er, der den Hund vor fünfeinhalb Jahren an die Bützowerin vermittelt hatte, habe den Rüden verschiedenen Situationen ausgesetzt. Der Schäferhund habe sich überhaupt nicht aggressiv gezeigt, sagt Bonny. Monika Wulf soll ein Bußgeld von über 50 Euro zahlen. Dagegen hat sie Widerspruch eingelegt, Dietmar Bonny hat ihr Hilfe zugesagt. Ordnungsamtsleiter Klaus Rambow hat daraufhin eine Ordnungsverfügung erlassen, Anthony als gefährlichen Hund eingestuft und ein Zwangsgeld von 5000 Euro angedroht. Dietmar Bonny kann das nicht verstehen. Er spricht von einem Ermessensspielraum, den die Hundehalteverordnung einräumt. "Es würde reichen, wenn man einen Leinenzwang verhängt." Dem widerpricht Katrin Lenz. Dem Ordnungsamtsleiter bliebe keine andere Wahl. Ein Tier, das in dieser Form auffällig geworden sei, Anzeigen seien bei der Polizei erstattet worden, müsse als gefährlich eingestuft werden. "Und es kann noch so lieb sein", macht die Amtstierärztin deutlich. Sie kenne Monika Wulf und den Hund, es tue ihr auch sehr leid, dennoch habe das Ordnungsamt richtig gehandelt.
Ralf Badenschier

Vor fünfeinhalb Jahren hat Monika Wulf "Anthony" zu sich genommen. Dass er gefährlich sein soll, kann sie nicht verstehen.

 
  • 19. April 2024
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Original geschrieben von Wolfgang
Der Schäferhund habe sich überhaupt nicht aggressiv gezeigt, sagt Bonny. Monika Wulf soll ein Bußgeld von über 50 Euro zahlen. Dagegen hat sie Widerspruch eingelegt, Dietmar Bonny hat ihr Hilfe zugesagt. Ordnungsamtsleiter Klaus Rambow hat daraufhin eine Ordnungsverfügung erlassen, Anthony als gefährlichen Hund eingestuft und ein Zwangsgeld von 5000 Euro angedroht.

heißt das jetzt, das, hätte sie das bußgeld von 50€ gezahlt, der hund keinen maulkorbzwang gehabt hätte?
 
Original geschrieben von scully

heißt das jetzt, das, hätte sie das bußgeld von 50€ gezahlt, der hund keinen maulkorbzwang gehabt hätte?
Anders kann man das nicht verstehen. Ob der Bericht den Tatsachen entspricht, ist eine andere Frage.
 
Aus den unklaren und teils etwas wirren Zeitungsmeldungen kann man schwer herauslesen, was wirklich Sache ist.

Fakt ist wohl, dass drei der gebissenen Personen vom Arzt behandelt wurden und Anzeigen erstattet haben. Ich gehe davon aus, dass es eine erhebliche Dunkelziffer bei Hundeangriffen gibt, nämlich von Leuten, die den Angriff abwehren konnten oder die aus Prinzip nicht so schnell zur Polizei gehen.

Beispielsweise sind die drei Vorfälle, bei denen mein Hund von aggressiven Schäferhunden angegriffen und gebissen wurde, von mir nicht angezeigt worden, damit nicht aktenkundig und damit nicht in der Statistik enthalten.

Selbst wenn meine Annahme mit Dunkelziffer nicht zu beweisen ist und nicht zutreffen sollte, so sind drei behandlungsbedürftige Bißverletzungen eindeutig zu viel.

Auch wenn die Halterin ein nicht näher bezeichnetes "Fehlverhalten" der Personen behauptet, so muß ihr spätestens nach dem ersten Beißvorfall klar gewesen sein, dass der Hund in bestimmten Situationen beißt. Dies hätte sie beim zweiten und dritten Vorfall verhindern müssen. Dazu ist sie nicht willens oder nicht in der Lage gewesen. Auch eine Verhaltenstherapie mit ihrem Hund hat sie offenkundig nicht oder nicht erfolgreich gemacht.

Völliger Blödsinn ist es, den gefährlichen Hund nun als "gefährlich" auf Lebenszeit abzuschreiben und ihn mit Auflagen zu versehen, von denen er voraussichtlich weitere Verhaltensstörungen bekommt.

Statt eines Bußgeldes hätte eine Auflage zur Verhaltenstherapie viel mehr Sinn gemacht. Über einen Maulkorbzwang innerhalb geschlossener Ortschaften oder bei Menschenansammlungen bis zum Abschluß der Therapie könnte man reden.

unterzog sich daraufhin einer Sachkundeprüfung, die sie mit Bravour meisterte, wie Katrin Lenz, Amtstierärztin der Kreisverwaltung auf SVZ-Nachfrage bestätigte.
wurde der Rüde auf Anraten von Dietmar Bonny, Vorsitzender des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes, kastriert.
womit mal wieder zur Diskussion gestellt werden muß, was Amtstierärzte und Tierschutzfunktionäre qualifiziert, solche Beurteilungen abzugeben und die Entscheidung über ein Hundeschicksal von Übungen auf einem Hundeplatz abhängig zu machen.

Die schriftlichen Sachkundefragen sind in allen mir bekannten Fällen unzulänglich, um das tatsächlich erforderliche Wissen für den Umgang mit problematischen Hunden abzuchecken.

Die Hundeplatzprüfung kenne ich nur aus NRW, aber wenn in MV so ähnlich geprüft wird, dann ist es kein Wunder, dass dabei die tatsächlich beißenden Hunde als "lieb" (fehl)beurteilt werden.

Wozu gibt es die Fachrichtung "Tierverhalten und Verhaltenstherapie" innerhalb der Tierärtze-Ausbildung überhaupt?

Das kommt mir so vor wie:
Wegen dreimaligen Bremsversagens mit Unfallverletzten an einem Auto muß die Autofahrerin die theoretische Führerscheinprüfung wiederholen, außerdem eine Fahrprüfung auf einem Verkehrsübungsplatz ablegen. Nachdem der Vorsitzende des Oldtimerclubs und die zuständige Amts-Ingenieurin des Amtes für Blechverabeitung der Meinung sind, dass die Fahrerin auf dem Übungsplatz gut einparken konnte, wurde nun eine Verfügung erlassen, dass am Auto ein Warnschild "Vorsicht, Bremsen defekt" angebracht werden muß und das Auto nur noch im ersten Gang bewegt werden darf.

Hört sich bescheuert an, was? Aber es ist vergleichbar.
 
Bussgeld zahlen und gut is? Kann ich mir nicht vorstellen. Das Bussgeld wurde m. E. fällig wg. Fehlverhaltens der Halterin.
Als HH bist du ja verpflichtet dafür zu sorgen,dass von deinem Hund keine Gefahr ausgeht.
Wenn Du in einen Verkehrsunfall verwickelt bist, kriegt man ja auch ein Bussgeld aufgebrummt weil man nicht aufgepasst hat.


Andreas und ich sind mal wieder zeitgleich,gleicher Meinung :crazy:
 
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