Anmeldung zum Wesenstest

tomes955

HAllo zusammen .. ich bin neu hier und möchte mich zugleich vorstellen ..
ich komme aus einem kleinen ort bei mosbach (baden)..

ich bin auf das forum aufmerksam geworden , weil ich eine antwort suche ..
und zwar geht es um folgendes .. ich habe eine 10 monate alte amstaff hündin ..
jetzt wollte ich sie ordnungsgemes anmelden .. bei meiner gemeinde ..
jetzt sagte man mir dort welche auflagen ich zu erfüllen habe .. was da schon anfängt .. da der hund schon so alt ist kann ich keinen grund nehnen der gemeinde warum ich ihn halten möchte .. und somit auch nicht den wesenstest beantragen .. ich bin gerade so am boden .. ich verstehe das nicht genau .. kann mir jemand helfen oder besser erklären wie und was ich machen kann .. so das alles seine richtigkeit hat ..:(:(
 
  • 19. April 2024
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Hi tomes955 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

da hast du ja jetzt ein echtes Problem ... oder vielmehr dein Hund :(

Woher hast du den Hund denn und wielange hast du ihn?
Der Wesenstest ist eigentlich nicht der Anfang der Kette, das fängt mit der Haltererlaubnis an. Und die kriegt man in Ba-Wü, genau wie in den meisten Bundesländern eben nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Schau mal hier :
 
Leute,schimpft jetzt nicht mit ihr,daß sie das Pferd am falschen Ende aufgezügelt hat.Hier sind soviele im Forum,die ihr die richtigen Antworten geben oder ihr in irgendeiner Weise weiterhelfen können. Und ich drück tomes ganz doll die Daumen,daß alles gut verläuft.
 
ja ich weiss das ich schuld bin .. desen bin ich mir bewusst , ich habe mich wohl informiert aber, das nicht rechtverstanden oder verstehen wollen .. mein leben gehört meinen hunden (so blöd wie es sich anhört ) ich habe viel für die zwerge aufgegeben , sogar meine ehefrau nach 7 jahren , die hunde sind für mich mehr wie hunde,sie sind sogut wie alles für mich , und ich möchte jetzt nicht das mein hund der leittragend für meine fehler ist , deshalb werde ich alles tuhen was es zu machen gibt . wenn es nötig sein sollte werde ich mein haus verkaufen und wegziehen..so weit bin ich ..
und nein ich habe keine vorstrafe oder so , ich habe ein eigenes haus mit einem riesen garten (33 a) das komplett eingezäumt ist , meine hunde gehörchen alle, haben kein bisschen agressives verhalten und sind den umgang mit tieren,menschen und kinder gewönnt.. ich denke das ich auch das nötige wissen habe was es heist so ein hund zu halten . es dürfte doch nicht so schwer sein den hund zu einem wesenstest zu zulassen . es muss doch einen weg geben ..
 
ähm .. BW zählt auch zu den Bundesländern , wo man gewisse Dinge vor der Anschaffung eines "gelisteten" Hundes zu tun hat.

Das heißt, Du hättest vorher einen Sachkundenachweis machen müssen, eine Haltegenehmigung einholen müssen und die gibt es ( meines Wissens nach.. BW`ler mögen mich verbessern) nur bei berechtigtem Interesse.
Berechtigtes Interesse gilt bei den Behörden nur für Tiere aus dem Tierschutz, d.h. Tierheimen, BIN etc. ...

Das bedeutet nun für Dich, das Du in BW wohl kaum eine Möglichkeit haben wirst, Deinen Hund ordnungsgemäß anzumelden :(

Wende Dich am besten an einen Fachkundigen Anwalt, der Dir da evtl. noch helfen kann :verwirrt:
Empfehlen kann ich Dir RA Weidemann, Ihn findest Du auf der HP von
 
ich weiss es jetzt ... das es falsch war , deshalb hilft es mir nicht wenn ihr jetzt alle schreibt das hättest du vorher ... und das hätte man... und dies hätte man .. meine frage geht um jetzt ,, welches hinter türchen es gibt oder was man machen kann wenn es so ist wie es jetzt ist ..
 
Baghira226 hat doch schon einen guten Vorschlag gemacht :)

Wende Dich am besten an einen Fachkundigen Anwalt, der Dir da evtl. noch helfen kann
Empfehlen kann ich Dir RA Weidemann, Ihn findest Du auf der HP von
 
Hi tomes,
schön, dass du hergefunden hast! :)
Du schreibst du hättest mehrere Hunde... Was für welche/Rasse?
Und wo hast du deinen neuen Schützling denn her?

Bitte um Antwort!;)

LG Mona
 
Du wohnst in BW? Habe ich das richtig rausgelesen?
Was ist denn die nächstgrößere Stadt?
Die Ortsangabe bei dir im Profil sagt mir gar nichts.


Leute: Wenn ihr nicht aus BW kommt und nicht wisst, wie es läuft, dann sagt bitte nix.
Der gute Mann hier ist eh schon genug verwirrt....


In BW kann man sich einen Staff von privat/vom Züchter anschaffen, das ist nicht das Problem.
Wo ist denn der Hund her? Warum hat er keinen Wesenstest?

Man braucht in BW keinen Sachkundenachweis, wenn der Hund einen Wesenstest hat, da der Hund dann nicht "gefährlich" ist.

Bitte wende dich mal an legolas hier im Forum, er kennt sich gut aus mit der BW-Verordnung.
Auch das könnte dir weiterhelfen, frag nach Anke Zieger oder auch das
 
@Baghira nein du musst keinen Sachkundenachweis machen.

Den Antrag auf Wesenstest kannst du dir auch im Netz runter laden, frag da nochmal genauer Buttercup nach die hat nen Staff Welpen und hat ihn heute morgen auch angemeldet beim Ordungsamt.

Auch ich habe meinen 14 monatigen AmStaff hier ohne Sachkundenachweis angemeldet bekommen. Er hat den Berliner Wesentest, der hier NICHT anerkannt wird. Ich durfte ihn nur unter der Vorraussetzung bei der Satdt anmelden gleichzeitig eine Anmeldung für den Wesenstest mit abzugeben.
 
Wenn dein Hund den Wesentest nicht schafft, dann musst du bereichtigtes Interesse vorweisen können einen Kampfhund zu halten (was aber so gut wie nicht möglich ist)

Auch darf der test nur ein mal absolviert werden.
 
Auch ich habe meinen 14 monatigen AmStaff hier ohne Sachkundenachweis angemeldet bekommen. Er hat den Berliner Wesentest, der hier NICHT anerkannt wird. Ich durfte ihn nur unter der Vorraussetzung bei der Satdt anmelden gleichzeitig eine Anmeldung für den Wesenstest mit abzugeben.

Meine Eltern haben vor ca. 3 Monaten einen 7 Jahre alten Staff aus RLP übernommen.
In RLP gibt es keine Wesenstests.
Sie haben eine vorläufige Haltegenehmigung bekommen, bis der Hund den Test am 15.10.07 bestanden hatte, einen Sachkundenachweis haben sie nicht machen müssen.
Der Hund hatte bis zum Bestehen des Wesenstestes Maulkorb-und Leinenzwang.


Der Hund MUSS den BW-Wesenstest aber bestehen, sonst hätten sie ihn nicht länger halten dürfen.
Mit dem bestandenen Wesenstest wird aus dem gefährlichen Hund nämlich ein ungefährlicher Hund.
Einen gefährlichen Hund genehmigt zu bekommen ist so gut wie unmöglich.
Der Hund hat nur 1 Chance für den Test, er muß bestehen!
 
@ Midivi genau so ist auch mein Stand. Ich habe auch so etwas wie eine "vorläufige Haltergenehmigung" aber nur unter der Vorraussetzung ihn eben gleich zum WT anzumelden, aber Sachkundenachweis braucht man nicht.
 
Hier unter Infos und Downloads (rechter orangener Kasten) gibt es alle Formulare:
 
Hallo!

Mein Gott, man kann es auch verkomplizieren. In BW braucht man keine Sachkunde!!!

Und warum hat der Hund keinen WT? Den ersten macht man mit 6 Monaten vorher zählt er nicht als Kampfhund und kann daher ohne Probleme angemeldet werden. Ich würde mir mal hier:



die Verordnung runter laden und mit auf die Gemeinde nehmen. Die scheinen wohl so etwas nicht so oft gemacht zu haben.

Natürlich müsste Dein Hund, bis er den WT gemacht, da er älter als 6 Monate ist, einen Maulkorb tragen. Du kannst ja nichst dafür, dass Du nicht sofort den WT machen kannst. Theoretisch ist es ein Fass ohne Boden. Der Hunde hätte schon vor den 6 Monaten angemeldet werden müssen, dann wäre es kein Problem. Da man für die Haltung eines Kampfhundes kein berechtigtes Interesse nachweisen kann, kannst Du dich auch nicht für den WT anmelden.

Ich würde noch einmal versuchen mit denen zu reden und im allergrößten Notfall mich an das nächste Tierheim wenden. Die könnten den Hund dann offiziell übernehmen und ihn dir als Pflegehund überlassen. Dann soll das Tierheim ihn zum WT anmelden und wenn dieser bestanden ist ihn dir mit Schutzvertrag übersschreiben. Das sollte eigentlich alles legal sein! Wenn er Dir weggenommen wird, kommte er eh ins Tierheim.

Zum Abschluss möchte ich eins nocht sagen, mir hängt es zum Hals raus, dass die Tiere immer darunter leiden müssen war die Leute zu b... sind sich an die Vorschriften zu halten.

Wo hast Du ihn überhaupt her. Er ist ja noch jung. Theoretisch hättest du ihn nie ohne Schutzvertrag bekommen können.
 
Was ich noch vergessen habe. Wenn Du das nächste mal zum Rathaus gehst nimm gleich die Anmeldung für den WT mit. Die kannst Du Dier auf genannten Homepage runterladen und ausdrucken.

Das mit der vorläufigen Haltergenehmigung kannst Du denen auch noch einmal zeigen. Das steht in der Kampfhundeverordnung!
 
Ich kann nur allen raten sich VORHER über die Genehmigungen zu informieren, es ist ja mittlerweile allgemein bekannt dass die Haltung solcher Hunde nur unter Auflagen statt finden darf, das ist ein Anruf beim Ordnugsamt der nicht viel Aufwand bedeutet. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und man kann nur hoffen dass der Hund jetzt nicht drunter leiden muss!

Aber mich würde auch mal interessieren woher du den Hund hast.
 
Ich kann auch nur bestätigenwas die Vor-Poster gesagt haben, mache so schnell wie möglich den Verhaltenstest, wenn du den hast, dann kann dir kein OA irgendwie am Kittel flicken. Sachkunde brauchst du nicht. Wenn es noch keine Vorfälle mit deiner Maus gibt, dann kann dir m. E. niemand den Test mit dem Argumetn "zu alt" verwehren.

Wichtig ist, informier dich vorher genau darüber wie der Verhaltenstest bei euch gehandhabt wird, und dann diese Siutationen vorher üben !!

Viel Glück :hallo:
 
Ich habe damals Hr. Braun vom Landratsamt Heidelberg "genervt" für die Infos. :D :D , da ich ja nur der RLP-Spezialist bin.

Er war supernett und hat mir alles erklärt, was ich wissen musste.
Ich habe mit ihm bestimmt 5x telefoniert *peinlich* bis ich alles wusste, was wichtig war für die Übernahme und er war sehr geduldig und nett - da gibt es nix zu meckern, fand' ich super.
Ich wollte ja keine Fehler machen, weil ich den Hund ja meinen Eltern vermittelt habe (bin im Tierheim tätig) und auf keinen Fall ein Risiko eingehen wollte, das da genehmigungstechnisch was in die Hose geht.

Der Mann auf dem zuständigen Ordnungsamt meiner Eltern war allerdings auch supernett, da gab' es keine Schwierigkeiten. Auch er mußte sich mit Hr. Braun kurzschließen, da die Anmeldung eines Staffs in der Gemeinde meiner Eltern wohl eher die absolute Ausnahme gewesen ist bisher :)

Es hat aber alles einwandfrei funktioniert, auch der ganze Papierkram.
Ich kann da echt nur Lob rüberbringen für das Ordnungsamt und das Landratsamt.
Alle waren sehr kooperativ, nett, freundlich und bemüht.

Auch über das Veterinärmt, mit dem wir wegen dem Wesenstest gesprochen haben, kann ich absolut nichts negatives sagen. Auch hier gab es nur nette Telefonate.

Schade das es nicht überall so läuft, ich kenne da auch ganz andere Beispiele.....
 
@legolas das Problem ist ja jetzt dass der Hund nicht angemeldet werden kann, keine Anmeldung, kein WT, Teufelskreis.

Das kommt halt jetzt auf das Amt an, ich würde nochmal versuchen mit denen zu reden. Oft erreicht man in einem ruhigen, freundlichen Gespräch viel.

Wie gesagt ich habe meinen Hund OHNE gültigen Wesentest hier angemeldet bekommen (und OHNE Sachkundenachweis), und das aus Kulanz des Ordnugsamtes. Ich hatte allerdings auch VORHER nachgefragt und mich beim Amt informiert.

Muss den WT dann eben jetzt machen.
 
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