Anhörung im Nieders. Landtag zur Hundegesetzgebung

Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Protokoll der Anhörung zum Niedersächsischen Gesetz über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG) durch den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am Mittwoch d. 30.10.02
(es handelt sich hierbei nicht um das offizielle Protokoll sondern um eine Zuhörermitschrift)

Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden.

Herr Kix vom Niedersächsischen Landkreistag:
Die Zuständigkeit der Behörden bei Umsetzung des Gesetzes müsse geklärt werden, für den entstehenden Verwaltungsaufwand müssen finanzielle Regelungen getroffen werden. Bei der Feststellung der Rassezugehörigkeit müsse die Beweislast umgekehrt werden, d.h. der Halter müsse im Zweifelsfall beweisen das sein Hund nicht von einer der inkriminierten Rassen abstammt. Fristen für Haltungsgenehmigung und Wesenstest müssten festgelegt werden. Es müsse eine Versicherungspflicht für alle Hunde eingeführt werden. Bereits nach der HVO erteilte Genehmigungen und durchgeführte Wesenstests sollten auch nach Einführung des Hundegesetzes weiter Gültigkeit haben. Kennzeichnungspflicht für alle Hunde durch einen Chip.

Herr Bothe vom Niedersachsischen Städtetag:
Stimmt dem zu, spricht sich aber gegen eine Versicherungspflicht für alle Hunde aus.

Herr Polizeihauptkommissar Kaufhold von der Landespolizeischule Niedersachsen:
Die im Gesetzentwurf geforderte Haltung von Hunden so dass jede davon ausgehende Gefahr vermieden werden muss wiederspricht dem BGB in dem festgestellt ist das von allen Tieren Gefahren ausgehen können da alle Tiere unvorhersehbar reagieren können. Eine Rasseliste ist zur Feststellung gefährlicher Hunde nicht haltbar. Ein Wesenstest nach Rasse ist unsinnig da es sich hier nur um eine Momentaufnahme des Tieres handelt, ein Hund der den Test bestanden hat kann einige Wochen später durch Aggressionsdressur gefährlich sein. Daher ist ein Wesenstest nur bei auffällig gewordenen Hunden sinnvoll. Sachkundenachweis für alle Hundehalter, zumindest aber für die Halter größerer Hunde. Hundeführerschein ist ein Schritt in die richtige Richtung, Anreiz durch reduzierte Hundesteuer / gestaffelte Versicherungsbeiträge. Bezeichnung „Wesenstest“ ist irreführend, es sollte „Verhaltenstest“ genannt werden. Keine Kennzeichnung getesteter Hunde durch rote Plaketten da diese „Gefahr“ signalisieren und ausgerechnet die Hunde, die den Wesenstest bestanden haben, stigmatisieren. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung ist unverhältnismäßig verglichen mit den hohen Hürden für eine Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht auf kriminelle Handlungen.

Herr Jochen Rissmann, Landesverband Niedersachsen des VDH:
Begrüßt zunächst das mit dem Gesetzentwurf einige überzogene Restriktionen der HVO entfallen. Lehnt die Beurteilung der Gefährlichkeit nach Rassezugehörigkeit ab, Aggressivität ist immer individuelles Merkmal eines einzelnen Individuums. Die im Gesetzentwurf aufgeführten Rasen sind erwiesenermaßen in keiner Weise auffällig. Der VDH unterstützt daher auch die Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz. Rote Plaketten für getestete Hunde sind unsinnig und sogar gefährlich. Maulkorbpflicht nur für Hunde ab 1 Jahr damit sie als Junghunde die notwendigen Sozialkontakte aufbauen können. Im Gesetzentwurf genannten Auflagen und vorgesehenen Kontrolle sind nur für bereits auffällig gewordene Hunde sinnvoll. Bei allen Beißvorfällen gibt es eine Vorgeschichte des Hundes oder des Halters bei der die Ordnungsbehörden längst hätten eingreifen können. Kennzeichnungspflicht für alle Hunde mit zentralem Register, generelle Haftpflichtversicherung mit Bonussystem bei nachgewiesener Sachkunde.

Frau Vera Steder, Deutscher Tierschutzbund:
Fordert ein Heimtierschutzgesetz. Hunde werden nur durch falsche Haltung, Aufzucht oder Ausbildung gefährlich, die Gefährlichkeit ist nicht an Rassen festzumachen. Pauschale Verbote sind unsinnig und unwirksam. Wesenstest nur für tatsächlich auffällig gewordene Hunde. Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung und Registrierung für alle Hunde. Wesens- und Gesundheitsprüfung für Zuchthunde, Kontrolle und Sachkunde der Züchter. Bessere Ausbildung der Fachleute / Tierärzte die den Wesenstest abnehmen dürfen. Kontakte zwischen Kindern und Hunden in Schulen fördern.

Herr Dietrich Bethke, Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine:
Der Fall „Volkan“ ist in den Medien so breitgetreten worden weil er durch einen sogen. „Kampfhund“ verursacht worden ist, bei anderen tödlichen Beißvorfällen erschöpft sich das Medieninteresse auf 1, 2 kleine Artikel. Die HVOs haben keinerlei Schutz der Bevölkerung gebracht sondern nur die Tierheime mit aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit schwer vermittelbaren Hunden gefüllt. Die Genehmigungspflicht für Hunde bestimmter Rassen ist sachlich und fachlich nicht haltbar. Alle Vorfälle haben eine Vorgeschichte, da hätten präventive Maßnahmen eingreifen können. Sachkunde und Zuverlässigkeit nur bei tatsächlich auffällig gewordenen Hunden. Allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter ist bei ca. 5 – 8 Millionen Hunden nicht in qualitativ ausreichender Form durchführbar, es sollten jedoch Anreize durch ein Bonussystem bei Hundesteuer und Versicherungsprämie geschaffen werden. Kennzeichnungspflicht und Zentralregister sowie Haftpflicht für alle Hunde. Kontrolle von Zucht und Handel sowie Sachkunde der Züchter notwendig.

Herr Dr. Manfred Herrmann, Allgemeiner Deutscher Rottweiler Klub:
Wenn die „bösen“ Hunde per Gesetz ausgerottet sein werden kommen eben die zweitbösesten dran. Dabei kommen bissige Hunde bei allen Rassen vor, Ursache dafür ist nie der Hund sondern immer der Halter. Auch jeder Mensch kann unkontrolliert reagieren wenn er sich bedroht fühlt oder gereizt wird. Seit 2 Jahren wird nun über „diesen Mist“ diskutiert. Die Vorreiterrolle Bayerns hat nun das ganze land überrollt. Große Populationen wie der DSH werden in den Verordnungen deshalb nicht aufgeführt weil sie wg. ihrer großen Anzahl nicht verwaltet werden können. Welchen Unterschied macht es für ein Beißopfer wenn es von einem Hund gebissen wurde dessen Population von den Ordnungsbehörden nicht verwaltet werden kann ? Kennzeichnungspflicht für alle Hunde. Aufklärung der Öffentlichkeit notwendig um Vorurteile abzubauen, bei den Kindern anfangen und hier auch die Hundevereine einbinden.

Herr Bernd Fischer, Deutscher Klub für Bullterrier:
Die Gesetzvorlage ist untauglich, die Regelung in § 7 nach Beißvorfällen ist unzureichend. Die Ordnungsbehörden sind hiernach zwar ermächtigt aber nicht verpflichtet zu reagieren, d.h. wg. Überlastung der Ordnungsbehörden blieben Beißvorfälle unbearbeitet. Die Auswahl der Rassen ist willkürlich und falsch, eine Rasseliste ist nicht akzeptabel. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Präventivmaßnahmen müssten für Hunde aller Rassen gelten.

Herr Peter Sander, Bullterrierzüchter und stellvertretender Leiter einer Ordnungsbehörde hierzu ergänzend:
Wenn das Gesetz eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Gefahrenabwehrrecht sein soll muss es für die Ordnungsbehörden auch durchführbar sein.

Herr Rainer Purde, Staffordshire Bullterrier Club Germany e.V.:
Die Feststellung der Rassezugehörigkeit ist für keinen Veterinärmediziner eindeutig möglich, erst recht nicht bei Kreuzungen. Das verhalten eines Hundes ist nicht beständig, es kann durch Dressur und Lebenserfahrungen des Tieres verändert werden. Sachkunde für alle Hundehalter. Restriktionen nur gegen Halter tatsächlich auffälliger Hunde. Der StaffBull wurde in England als Kinder- und Familienhund gezüchtet, ist ursprünglich in den dortigen Arbeitervierteln mit vielen Kindern in kleinen Wohnungen gehalten worden. Mit dem Zuchtziel 40cm / 14,5 kg ist er als Schutzhund gar nicht geeignet. Die Rasselisten sind wissenschaftlich nicht haltbar. Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde sowie Sachkunde für alle Halter, evtl. gestaffelt: theoretischer Teil für alle, praktischer Teil nur für Halter größerer Hunde.

Rechtsanwalt Herr Dr. Lange hierzu ergänzend:
Tötung von Hunden die nicht auffällig geworden sind nur wg. nicht bestandenem Wesenstest ist unzulässig. Die Einschränkung der Grundrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) ist nicht haltbar.

Frau Nielsen und Herr Thomas Henkenjohann, Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter:
Frau Nielsen zitiert Aussagen von Landwirtschaftsminister Uwe Bartels in denen dieser sich ausdrücklich gegen Rasselisten ausspricht und diese als nicht sachgerecht und unsinnig bezeichnet. Die zuständigen Stellen seien also seit langer Zeit über den Unsinn von Rasselisten informiert. Lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes lässt sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von der Rasse ableiten. Auch die Rechtsprechung bzgl. Erhöhter Hundesteuer ändere sich dahingehend das die Gefährlichkeit einer bestimmten Rasse zunächst nachgewiesen werden müsse. Bei der Beurteilung ob eine Rasseüberproportional an Beißvorfällen beteiligt sei könne man die Welpenstatistik des VDH nicht heranziehen da dieser nach eigenen Angaben lediglich 25 % aller Rassehunde umfasse, die hohe Zahl der Mischlinge überhaupt nicht. Präventive Maßnahmen (Sachkunde, Wesenstest, Kontrollen) müssten bei Zucht und Handel ansetzen. Haftpflicht, Kennzeichnungspflicht und Sachkunde für alle. Die Erfassung von Beißvorfällen müsse standardisiert werden um zuverlässige Zahlen zu erhalten. Die Ordnungsbehörden müsste gegen unzuverlässige Halter rigoroser vorgehen.

Herr Schmidt, Deutscher Kinderschutzbund:
Kinder sind nicht nur vor Hundebissen zu schützen sondern müssten sich auch überall angstfrei bewegen können. Gefahren gehen nur von Hunden mit erhöhter Beißkraft aus, Vorbestrafte dürfen keine gefährlichen Hunde halten. Der Kinderschutzbund begrüßt das Gesetz, bereits die HVO habe dazu geführt das Hundehalter sich nun disziplinierter verhalten. Kinder müssen vor gefährlichen Hunden (Kampfhunden) geschützt werden.

Herr Hellberg, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft:
Ca. 70 % aller Hunde seien bereits haftpflichtversichert, die Bereitschaft dazu habe sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, eine Versicherungspflicht lehnt die Versicherungswirtschaft jedoch ab. Eine Meldepflicht der Versicherungen gegenüber den Ordnungsbehörden würde zu deutlich höherem Verwaltungsaufwand der Versicherungen führen, die Versicherungsprämien müssten dann deutlich erhöht werden. Einige Versicherungsgesellschaften nehmen erhöhte Prämien für sogen. „Kampfhunde“, es gibt jedoch keine nach Rassen spezifizierten Schadensstatistiken.

Dr. Wilfried Cossmann, Tierärztekammer Niedersachsen:
Anleinzwang darf nicht großflächig verordnet werden da, insbesondere für Junghunde, soziale Kontakte für die Hunde notwendig sind. Rasseliste ist sachlich und fachlich nicht gerechtfertigt. Qualifizierung der Hundeschulen und –Ausbilder dringend notwendig. Ermäßigte Hundesteuer als Anreiz für Sachkundeprüfung. Gefährlichkeit eines Hundes ist oftmals durch dessen Haltung und Umfeld bedingt.

Frau Dr. Zoogbaum und Herr Dr. Grußendorf, Bundesverband der prakt. Tierärzte:
Der Gesetzentwurf fußt leider nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse sondern widerspricht diesen. Es gibt keine molekularbiologische Unterscheidungsmerkmale für „gefährliche Hunde“. Die Sozialisation in den ersten 12 Lebenswochen ist entscheidend, daher Sachkunde für Züchter und Wesenstest für Zuchttiere. Große Zuchtanlagen, bei denen menschlicher Bezug und Betreuung fehlen, müssten verboten werden. Sachkunde für Halter, Zertifizierung von Hundeschulen und Ausbildern. Standardisierter Wesenstest für auffällig gewordene Hunde. Kennzeichnung aller Hunde durch Mikrochip, Tätowierung ist untauglich da zu 50 % schlecht leserlich; außerdem ist Tätowierung schlimme Tierquälerei. Das Europaparlament hat bereits eine Chippflicht beschlossen die in 7 Jahren in ganz Europa Pflicht wird. Allgemeine Haftpflicht. Hunde sind gut für Kinder und deren Entwicklung daher Hunde in die Schulen, Kinder die mit Hunden aufwachsen sind seltener krank und selbstsicherer.

Dr. Barbara Schöning, Fachtierärztin für Verhaltenstherapie:
Aggressionsverhalten gehört zu normalen Verhaltensrepertoire jedes Hundes, Einteilung in mehr oder weniger gefährliche Rassen ist nicht möglich. Neue Schwedische Untersuchung an über 15.000 Hunden 164 verschiedener Rassen beweist das nur Einflüsse der Haltung und Umwelt maßgebend sind. Der größte Teil von Beißvorfällen gegen Kinder spielt sch innerhalb der Familie ab. Jeder Beißvorfall hat seine Vorgeschichte, mangelnde Sachkunde der Eltern ist meist ursächlich. Ein Wesenstest ist keine Garantie für die Zukunft aber sinnvoll bei verhaltensauffälligen Hunden um zu entscheiden wie mit dem Tier weiter zu verfahren ist. Sachkunde zum Halten von Tieren ist durch das Tierschutzgesetz vorgeschrieben.

Prof. Hansjoachim Hackbarth, TiHo Hannover, Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten:
Seit 1835 gibt es keine Kampfhunde mehr da keine Hunde mehr speziell für Hundekämpfe gezüchtet werden. An der TiHo wurden über 1.000 Wesenstests durchgeführt. Davon konnten bisher jedoch nur 415 Tests ausgewertet werden da die Landesregierung zwar viel Geld für neue Gesetze aber zu wenig für die Forschung ausgibt. 95 % der getesteten Hunde zeigten keinerlei gestörtes aggressives Verhalten obwohl sie ja ausnahmslos den angeblich gefährlichen Rassen angehörten. Die restlichen 5 % zeigten Verhaltensauffälligkeiten in verschiedenen Abstufungen was aber nicht gleich bedeute das sie alle gefährlich seien. Wenn an alle Hunde testen würde sei mit einem deutlich höheren Prozentsatz auffälliger Hunde zu rechnen. Kreuzungen verschiedener Rassen lassen sich nicht bestimmen. Das häufig als Begründung von Rasselisten aufgeführte sogen. Qualzuchtgutachten basiert auf 2 Dissertationen die sich überhaupt nicht auf aggressives Verhalten erwachsener Hunde beziehen sondern auf das Spielverhalten von Welpen. Wesenstest für alle Zuchttiere. Beißvorfälle gegen Kinder finden überwiegend innerhalb der Familien statt und zwar hauptsächlich durch Klein- und Kleinsthunde gegen Klein- und Kleinstkinder. Sachkunde für alle Tierhalter notwendig, erst mit dem Nachweis eines Beratungsgespräches bei einem Tierarzt dürfte der Erwerb eines Heimtieres erlaubt sein. Leinenzwang in bestimmten Arealen, z.B. Innenstädten, sinnvoll. Es müssen aber ausreichende und naheliegende Auslaufflächen bereitgestellt werden.

Fazit: alle Fachleute sprachen sich eindeutig und begründet gegen Rasselisten aus. Nur der Vertreter des Kinderschutzbundes warf ständig undifferenziert mit Begriffen wie „Kampfhund“, „gefährliche Hunde“ und „erhöhte Beißkraft“ herum. Wenn die Parlamentarier des Niedersächsischen Landtages dennoch ein Gesetz beschließen sollten das eine Rasseliste beinhaltet tun sie dies eindeutig wider besseren Wissens.

Nach der Anhörung habe ich mich noch mit einigen Abgeordneten der SPD unterhalten. Sie haben sich einmütig gegen die Rasseliste ausgesprochen. Einer ging sogar noch weiter und bezeichnete das ganze Gesetz als überflüssig, wichtige Punke wie Sachkundenachweis, Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht könnten auch in das Gefahrenabwehrgesetz aufgenommen werden. Allerdings sagte mir einer der Abgeordneten auch das es dennoch schwierig würde Minister Bartels von der Unsinnigkeit einer Rasseliste zu überzeugen, dieser würde sicher versuchen die Rasseliste per Order de Mufti von oben anzuordnen.

Arbeitskreis Tierschutz der SPD
Bezirk Hannover
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Wolf II ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 29 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Höhn ist schlimm,Bartels ist schlimmer!
Leider kriegen in Niedersachsen noch weniger Hundehalter den Allerwertesten hoch als in NRW.
Und zu Angehörigen des Kinderschutzbundes hab ich inzwischen ein gestörtes Verhältnis:In jeder Fernsehsendung wo jemand von Denen aufgetaucht ist,kam nur unqualifiziertes Gequatsche. Sachdienliches haben sie nicht beizusteuern.
Das die sich wirklich für die Belange oder gar Schutz von Kindern einsetzen,merkt man jedenfalls nicht öffentlich.
Nachtrag: ansosten scheinen mehr Leute vernünftige Massnahmen anstatt Rasselisten zu propagieren.Bleibt zu hoffen dass sich das auch durchsetzt.

<small>[ 30. Oktober 2002, 22:13: Beitrag editiert von: Dobi ]</small>
 
Hallo Wolf,
vielen Dank für deine Mühe.

Die Aussage "einige SPD-Abgeordnete haben den Unsinn des gestzesentwurfes erkannt" läßt zwar eine geringe Hoffnung aufleben, aber...

Die Mehrzahl der Abgeordneten hat keine Ahnung von Hunden -oder?
Die Mehrzahl der Abgeordneten liest Bildzeitung oder ist der Meinung, dass die Bildzeitung als Meinungsmacher der deutschen Bevölkerung ernst zu nehmen sei -oder?

Wie viele Abgeordnete stellen ihre Wiederwahl, weil sie die Meinung der Bildzeitung in Gesetze umsetzen üner ihre eigne Erkenntnis und Überzeugung?

Ist die CDU geschlossen gegen das Gesetz oder gibt es dort Abweichler? Wieviel Prozent ist die SPD über der absoluten Mehrheit, d.h. wie viele Abweichler wären nötig, um Bartels' Gesetz abzulehnen?
 
@ Dobi:

„Leider kriegen in Niedersachsen noch weniger Hundehalter den Allerwertesten hoch als in NRW“

Kann ich nicht beurteilen weil ich nicht weiß was in NRW passiert, aber hier gibt es schon einige Aktive. Nutzt bloß alles nichts wenn der zuständige Fachminister absolut beratungsresistent ist. Deshalb gehen wir jetzt an die Abgeordneten, denn wenn die nicht zustimmen kann Bartels sich seinen Entwurf sonst wo reinstecken.

@ Andreas:

„Die Mehrzahl der Abgeordneten hat keine Ahnung von Hunden -oder?“

Stimmt, das haben wir schon vor einiger Zeit mit einer Telefonaktion festgestellt. Darauf hin haben wir 2 E-Mails mit Informationen an die Abgeordneten aller Parteien geschickt und aus den Reaktionen weiß ich das sie zumindest von einigen Abgeordneten gelesen wurden.

Es bringt einiges die Leute mal vernünftig zu informieren, kann nur allen die in ihren Bundesländern gegen die HVO kämpfen empfehlen auch diesen Weg zu gehen, gutes Material könnt ihr genügend von mir bekommen.

Die CDU dürfte geschlossen gegen das Gesetz sein, aber nicht aus Überzeugung sondern halt aus reiner Opposition. Die Grünen sind vermutlich in ihrem Votum gespalten.

Drückt uns also die Daumen das wir einige SPD-Abgeordnete umstimmen können, dann reicht es.
 
Gerade kam im TV in den Nachrichten, daß ein neuer Gesetzesvorschlag für eine Kampfhundeverordnung Niedersachsen von verschiedenen Organisationen als bedenklich erklärt wurde wegen der umstrittenen Rasselisten.
 
@ Wolf: ich meinte mit den Hundehaltern: Demomässig gesehen, nicht vom Engagement her von (Einzel-)personen die sich den Mund fransig reden um die Leute aufzuklären
thx2.gif

Und Bartels kriegt man nur durch Massenproteste gegen ihn weg,oder bei Änderung der Mehrheitsverhältnisse.Aber Letzteres wird nicht passieren.
 
Danke Wolf, das war sehr interessant.

Ich würde mich freuen, wenn Du mir Deine Materialien mal zumailen könntest: info@nyala-tours.de - danke Dir!
 
Den Artikel aus der heutigen HAZ findet Ihr hier:



Ich hab den Eindruck, daß manche dieses Forum hier eher meiden, daher hab ich es unter Kampfhunde gepostet
wink-new.gif
 
Jepp, endlich mal ein positiver Pressebericht der das was bei der Anhörung zugunsten der inkriminierten Rassen gesagt wurde unverfälscht wiedergibt !
 
Gestern hatte ich einige Artikel mit dem gleichen Tenor in der Recherche
smile.gif
 
Ja Mom,

aber es gab auch andere in denen das Geschwafel von Herrn Schmidt hervorgehoben wurde:

Die Welt 31.10.02
Kampfhunde - Experten kritisieren Gesetzentwurf
Der SPD-Entwurf für ein Kampfhundegesetz ist am Mittwoch bei einer
Anhörung im Niedersächsischen Landtag auf zum Teil erhebliche
Bedenken gestoßen
Hannover - Hundezüchter, Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden und
die Polizei kritisierten die geplante Einstufung bestimmter Hunderassen
wie Pitbull Terrier als besonders gefährliche Tiere.

Dafür gebe es keine wissenschaftliche Begründung, sagte Dietrich Bethke
vom Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine. Alfred Kaufhold, der
Leiter einer Polizeihundeschule, gab zudem zu bedenken, dass der
vorgesehene Wesenstest nur eine Momentaufnahme und wenig aussagekräftig
sei. "Ich kann in acht Wochen aus jedem Hund einen Kampfhund machen."

Andere Organisationen begrüßten den Entwurf dagegen. Johannes Schmidt
vom Landesverband Niedersachsen des Deutschen Kinderschutzbundes sagte:
"Es gibt eine steigende Bereitschaft, gefährliche Hunde zu führen."
Gebissen würden vor allem Kinder, die anschließend oft traumatisiert
seien. Der Schutz von Kindern müsse absoluten Vorrang vor den Interessen
der Hundehalter haben.

Das Kampfhundegesetz soll die im Juli vom Bundesverwaltungsgericht
gekippte Gefahrtierverordnung des Landes ersetzen. Dabei muss der Hund
einem Wesenstest unterzogen werden. Der Halter muss zuverlässig und
volljährig sein. lni
 
Stellungnahme Zum NHunG von Dr.Feddersen-Petersen:
Kiel, den 26.10.02
Schriftliche Stellungnahme zum NhundeG vom 18.09.02 von Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen

(Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren)

Meine Bemerkungen erfolgen chronologisch:

Zum Zweck des Gesetzes, der im § 1 erläutert wird, sei angemerkt, daß die Gefahren, denen es entgegenzuwirken gilt, mit dem Halten, Führen und Beaufsichtigen von Hunden verbunden sein können . Ihr Auftreten ist doch nicht obligatorisch.

Warum bleiben die Vorschriften des Jagdrechts unberührt? Ich denke, es ist an der Zeit, auch in den Bereich des Jagdhundewesens verhaltens- wie tierschutzgerechte Methoden des Umgangs, der Haltung und der Ausbildung von Hunden einzubringen. Die generelle Ausnahme von Jagdgebrauchshunden aus tierschutzrelevanten oder dem Menschenschutz dienenden Verordnungen wird für weder gerechtfertigt noch für angemessen gehalten. Sicher hätte die angesprochene Gruppierung auch keinerlei Probleme, gängige oder häufige Haltungs- bzw. Ausbildungsformen darzustellen und gefährdende wie gefährliche Vorkommnisse mit ihren Hunden zu diskutieren. Unfälle mit Jagdgebrauchshunden kommen vor, wie allgemein bekannt. Somit bleibt die pauschale Herausnahme wenig einleuchtend.

Die Leinenpflicht in den innerörtlichen Bereichen und Gebäuden ist einleuchtend und zumutbar für den Hund wie im Grunde selbstverständlich für dessen Halter. Da sich etliche Hundehalter nicht an diese Selbstver-ständlickeit halten, ist die Listung zu begrüßen.

Durch die zwingende behördliche Erlaubniserteilung, die der Haltung eines Hundes der Rasse American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, eines Hundes des Typus Pit Bull Terrier oder einer Kreuzung mit einem Hund einer dieser Rassen oder dieses Typus nach § 3 bedarf, gelten die restriktiven Maßnahmen den ehemaligen “Kategorie I – Hunden”, wird wiederum die Stigmatisierung dieser Rassen bzw. von Hunden ihres “Typus” bzw. von Kreuzungen anderer Hunde mit einem Hund der aufgeführten Rassen bzw. eines Typus gefordert. Diese Kategorisierung entbehrt wiederum der rechtfertigenden Grundlagen, folgt wiederum keinen seriösen, nachvollziehbaren Kriterien, abstrakte Tatbestandsmerkmale, an denen die Gefährlichkeit des Tieres der inkriminierten Rasse festgemacht wird, bleiben ungenannt.

Mögliche Gründe für die geforderten Restriktionen wären:

ethologisch – für den vielursächlichen Bereich des Aggressionsverhaltens, der in seiner individuellen Ausformung insbesondere Sozialisations-möglichkeiten an Artgenossen und Menschen impliziert, sind keinerlei Sondereigenschaften, die als “Gefährlichkeit” zu interpretieren sind, nachweisbar;

tierzüchterisch – diesbezügliche Rassedispositionen entziehen sich bislang einem genetischen Nachweis;

molekulargenetisch – Korrelationen zwischen genetischen Markern und Verhaltensbesonderheiten sind (noch) nicht nachweisbar (Randi et al. 2000; Thalmann, Eckert, Feddersen-Petersen, Hartl 2001; Vila et al. 1997, u.a.).

Das phänotypische Erscheinungsbild von Hunderassen ist als Ergebnis einer auf Extérieur-Unterschiede konzentrierten Zucht zu werten, eindeutige Verhaltenseigenschaften sind im Bereich der Gebrauchshundezucht, ansonsten mehr zufällig und bruchstückhaft zu finden – und nicht auf einen ausgedehn-ten Bereich des Sozialverhaltens (Aggressionsverhalten) zu extrapolieren.

Zudem besteht bei vorliegender Listung wieder das Dilemma, daß Rassen und gewiß auch nicht “Typen” eindeutig phänotypisch und gar nicht molekular-genetisch abzugrenzen sind. Das gilt verstärkt für die aufgeführten Kreuzungen. In den letzten Jahren habe ich ein Bildarchiv von Kreuzungen, deren Entstehung verbürgt ist, aufgebaut. Bei Vorträgen und Seminaren wurde stets erfolglos versucht, diese Kreuzungen zuzuordnen. Tiere, die “Pit und Bull” – Merkmale zu haben scheinen, müssen mitnichten von “Pit und Bull Rassen” abstammen, ihre Eltern können Dackel und Leonberger heißen! Zunächst einmal ist die Vererbung polygen, entsteht bei der Kreuzung von Rassen (denen Herre (in Herre & Röhrs 1900) einen Unterartenstatus verwehrte, vielmehr auf Trivialnamen verwies, da sie in sich so außerordentlich variabel sind!) eine enorme interindividuelle Variabilität und können, bedingt etwa durch Konvergenzen (gleiche Merkmale treten mehrfach neu auf, ganz unabhängig von vewandtschaftlichen Gemeinsamkeiten) schlicht merkmalsbedingt nicht sinnvoll zugeordnet werden.

So gibt es jetzt an Stelle einer Verordnung ein Gesetz, welches völlig sinnlose (da unmöglich durchzuführende) Anordnungen enthält, Verwirrung und Belastung von Hundehaltern wie Behörden sind programmiert.

Die Urteile in Schleswig-Holstein und Berlin sind inhaltlich leider gar nicht reflektiert worden.

Diesbezügliche Untersuchungen verweisen immer noch darauf, eine von Hunden ausgehende Gefahr rasseneutral zu begründen. Zu dieser Definition der möglichen Gefährlichkeit individueller Hunde gehören Daten zur Zucht, Aufzucht, Ausbildung, Haltung, mithin stets Daten der den Hund begleitenden Menschen, die dessen soziales Umfeld ausmachten bzw. derzeit ausmachen.

Auch statistisch gibt es keinerlei Begründung der geforderten Ungleich-

behandlung von Individuen bestimmter Rassezugehörigkeit (s.o.) und ihrer Halter.

Vielmehr wird stets darauf verwiesen, daß sich das Gros der Unfälle durch Hunde zuhause oder bei Freunden ereigne) und daß die verschiedensten Rassen involviert sind (s.dazu Hornisberger 2002).

Eine Biostatistik, die unangreifbar ist, existiert nicht. Mängel sind in der subjektiven (und in aller Regel fehlerhaften) Zuordnung von Rassen oder gar ihrer Kreuzungen zu sehen, in den absoluten Zahlen (beliebte Rassen sind in ihrer Individuenzahl überrepräsentiert). Objektive, validierbare Statistiken, die die vorgenommene Haltungserlaubnis für die dargelegten Rassen und Kreuzungen rechtfertigen würden, fehlen.

Hingegen sei angemerkt, daß die in Kiel an vergleichbaren Plätzen, Wegen, mit identischen Personen und Gegenständen vorgenommenen Wesenstests (Niedersächsischer Wesenstests den stigmatisierten Rassen die besten Bewertungen bescheinigten (s. Abb. 1 – 3). Die knapp 400 getesteten Individuen erlauben Aussagen, die über Trends hinausgehen. Da wir momentan noch damit beschäftigt sind, die Auswirkung möglicher Variablen zu testen (Halterwechsel, Trainng etc.), steht die Publikation der Ergebnisse noch aus. Eindrucksvoll ist jedoch, daß von 214 Hunden der Kat. I 30 Staffordshire Bullterrier exzellent (fast 60%), sehr gut (über 20 %) bzw. gut (fast 10 % ) abschnitten, ähnliche gute Ergebnisse für den Bullterrier erzielt wurden, während Am. Staffordshire Terrier u.a. Rassen / Typen mit leichtem Abfall ebenso positiv auffielen. Bei den Kreuzungen gibt es eine etwas breitere Streuung, die mit schlechteren Bedingungen in der Jugendentwicklung bzw. momentanen oder vergangenen Haltungsdefiziten zu korrelieren ist.

Der Vergleich der Testergebnisse (Kategorie I / Kategorie II weist den Kategorie I – Hunden einen dreifachen Anteil “exzellenter” Hunde zu.

Diese Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache gegen die Wahl der erlaubnisbehafteten Rassen.

Solche Listen sind abzulehnen, da sie der wissenschaftlichen Untermauerung entbehren, sie führen zur Rechtsunsicherheit bei den Haltern von ca. 5,5 Mill. Hunden. Die im Gesetzentwurf festgelegte massive Einschränkung der Grundrechte von Hundehaltern kann im Kontext der Rassenfestlegung sehr leicht zur Krmiminalisierung völlig unbescholtener Bürger führen. Dieses ist bereits der Fall.

Zuverlässigkeit und Sachkunde sollten bezüglich der Haltung eines jeden Hundes geprüft werden (§ 4 (1) 1., 2., 3.). Ein Sachkundenachweis kann angefordert werden, wenn Gründe vorliegen.

Wesenstest: Die obligatorische Durchführung von Wesenstests für die aufgeführten Rassen ist nicht gerechtfertigt – so wenig ihre Listung plausibel und nachvollziehbar erscheint. Der Wesenstest nach § 3 Abs. 1 Nr.3 ist in seiner Aussagekraft nicht überzubewerten. Die Probleme sind im Vergleich der testenden Personen, ihres Sachverstandes und der resultie-renden Beobachtungen wie ihrer Deutung zu sehen. Kann aus den Bewertungen eines Teams eine recht objektive Beurteilung des Verhaltens von Hund und Halter an einem oder an mehreren Tagen erzielt werden ( stets nur ein Wirklichkeitsausschnitt), so hat die Vergangenheit gelehrt, daß 2 oder gar 3 Personen, die nach dem Niedersächs. Test vorgingen, zu diametral unter-schiedlichen Ergebnissen kamen. Dagegen stehen vergleichbare / identische Ergebnisse bei Zweit- oder Drittestung durch denselben Prüfer.

Nach meiner Auffassung ist der angesprochene Test im Vergleich der Ländertests am besten geeignet, einen möglichst objektiven Eindruck vom derzeitigen Sozialverhalten eines Hundes, seinem sozialen Umwelt, seinem Sozialpartner, seiner Ausbildung u.a. zu erhalten. Die Ergebnisse seien jedoch nicht überbewertet. Ich würde diesen Test allein dann einsetzen, wenn Hunde / ihre Halter / ihre Haltungsumstände Verdachtsmomente bezügl. einer vorliegenden Gefährlichkeit aufweisen.

§7 (1) 3.: “....über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe ...” ist unter Benutzung der einschlägigen wissenschaftlichen Terminologie zu präzisieren. So bleibt eine Worthülse.

“Sozialverträgliches Verhalten” sollte Auslesekriterium bei der Zuchtwahl werden. Daß dieses bis dato keineswegs der Fall ist, dürfte kein Novum sein, wird jedoch traditionsbehaftet geduldet.

Wichtig ist (nach wie vor:(

Þ Kennzeichnungspflicht für alle Hunde.

Þ Haftpflichtversicherungspflicht für alle Hunde.

Þ Anleinpflicht im Stadtzentrum, in Wohngebieten und Parks (bei Angebot ausreichender Hunde-Parks und Freilaufflächen).

Þ Zuchtlizenz für Hundezüchter

Þ Festsetzung der Zuchtauslesekriterien bei Rassehunden über ein sachverständiges Gremium.

Þ Es fehlen weiterhin Kriterien, nach denen die mit erheblichen Einschränkungen ihres Lebens versehenen Rassen benannt wurden. Somit sind Rasselisten zu streichen. Sie haben sich eindeutig nicht bewährt im Rahmen der Gefahrenprävention, vielmehr einer gefährdenden und gefährlichen Hysterie und Hundefeindlichkeit den Weg bereitet. Die Schäden (irrationale Hundeangst, Hundephobie, Hundehass, Bestrafung unliebsamer Nachbarn über “die Schiene Hund” u.a.) müßten schnellstens mit breitangelegten Aufklärungsmethoden aus der Welt geschafft werden, anstatt sie weiter zu pflegen.

Es bleibt festzustellen, daß wiederum beim Hund angesetzt wird (Rasseauswahl nach undurchschaubaren Kriterien; Erkennen von Rassen und ganz sicher von Kreuzungen unmöglich). Probleme des Zusammenlebens mit Hunden heute werden nicht erkannt, ebensowenig wie soziologische Probleme gelöst werden.

Der Einsatz von Wesenstests bei der Zuchtauswahl für alle Hunde wird befürwortet. Es kann nicht sein, daß soziale Verträglichkeit als Kriterium der Zuchtwahl kaum vorkommt, hingegen Schönheitskriterien und Merkmale, die nicht an urbane Verhältnisse angepaßte Hunde erzeugen, dominieren.

Etliche andere Punkte (etwa Tierschutzrelevanz eines generellen Leinen- und Maulkorbzwanges) wurden mehrfach hinreichend dargelegt und bedürfen nicht der ständigen Wiederholung (s. beigelegtes Gutachten vom 12.08.02).

Dr. Dorit Feddersen-Petersen
Quelle: BaT/ Zergportal

<small>[ 03. November 2002, 21:31: Beitrag editiert von: Dobi ]</small>
 
Viele Kynologen schalteten sich ein beim Erlassen der verschiedenen Länderverordnungen - doch keiner hörte drauf - das soll einer verstehen
frown.gif
 
Weil die Abgeordneten es fachlich nicht schnallen She. Deshalb ja auch unser großer Aufwand mit den Tel.- und Mailaktionen.

Außerdem wollen die Abgeordneten und vor allem die Mitglieder der Regierungen so lange wie möglich ihre gut bezahlten Jobs behalten. Daher schauen sie hauptsächlich auf die sogenannte „öffentliche Meinung“ um es möglichst allen Wählern recht zu machen, und die wird nun mal von den Medien repräsentiert. Die recht guten Medienberichte über die Anhörung am 30.10. haben uns da durchaus geholfen.

Am Freitag haben wir vom AK Tierschutz noch ein Gespräch mit einigen entscheidenden Leuten der SPD-Fraktion, drückt uns die Daumen.

PS: Marion, habe dich nicht vergessen. Bin nur seit Sonntag ziemlich grippegeschwächt und schaffe nicht mal das notwendigste.

<small>[ 06. November 2002, 23:34: Beitrag editiert von: Wolf II ]</small>
 
Naja, über Kompetenz oder Intelligenz darf man sich da wohl nicht allzuviele Gedanken machen ...
 
Am gestrigen Freitag hatten Günter und ich im Landtag ein Gespräch mit einem entscheidenden Abgeordneten der SPD-Fraktion. Danach ist der Unsinn der Rasselisten offenbar allen klar, nun geht es nicht mehr um die Sache sondern nur noch um politische Taktik. Es wird um einen Kompromiss gerungen bei dem niemand sein Gesicht verliert.
frown.gif


Dieser Kompromiss, wie er uns gestern angedeutet wurde, bereitet mir zwar auch Bauchschmerzen wäre aber schon ein Fortschritt, insbesondere im Hinblick darauf das einige andere Bundesländer offenbar die Niedersächsische Lösung abwarten um sie dann als eigenes Landesgesetz übernehmen; es würde zumindest die Klagen gegen die Rasselisten erheblich vereinfachen.

Bitte habt Verständnis das wir noch keine Details veröffentlichen um diesen Kompromiss nicht zu gefährden, momentan können wir wohl nur noch die Beratungen am Di. d. 12.11. und Freitag d. 15.11. abwarten.

Dabei haben wir auch die "Anmerkungen und Formulierungsvorschläge" des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, Vorlage 22, erhalten. Habe mir die 35 Seiten gestern Abend noch reingezogen; darin wird Bartels Gesetzentwurf vom Beratungsdienst so zerpflückt, das hätte Reich-Ranicki auch nicht schöner machen können.

Hoffen wir auf einen einigermaßen guten Ausgang.

Arbeitskreis Tierschutz
der SPD, Bezirk Hannover
 
Hi Wolf,
hoffentlich überzeugen ein paar Besonnene den Bartels,dass ein Eingestehen eines Irrtums und Zurkenntnisnahme der Ergebnisse der WT´s nichts mit Gesicht verlieren,sondern mit Charakter zeigen zu tun hat.
Er würde zwar trotzdem den einen oder anderen verbalen Ass-Kick bekommen.Zu Recht! <img border="0" alt="[EvilGrins]" title="" src="graemlins/eg.gif" /> Aber bei dem dicken Fell..

<small>[ 09. November 2002, 15:21: Beitrag editiert von: Dobi ]</small>
 
Um Charakter zeigen zu können muss man erst mal Charakter haben Dobi.
frown.gif


Übrigens hat sich Bartels nicht geirrt was seine Aussagen zur Rasseliste betrifft, er hat schon das richtige gesagt. Schau mal unter Kampfhunde / „Bartels Aussagen zu Rasselisten“.
 
Gestern Abend (Do. d. 21.11.02) tagte der AK Tierschutz.

Hauptthema war natürlich die Nieders. Hundegesetzgebung. Heinfried Schumacher, Tierschutzbeauftragter der SPD-Fraktion im Nieders. Landtag, informierte uns über den aktuellen Stand der Beratungen.

Da die Sache noch nicht endgültig beschlossen ist sondern noch fraktionsintern an Änderungen gefeilt wird möchte ich jetzt noch keine Details veröffentlichen, bitte auch die gestern anwesenden sich noch etwas zurück zu halten. Wir sollten erst intern im AK per E-Mail Votum beraten ob eine vorzeitige Veröffentlichung eher schaden oder eher nutzen kann, das möchte ich nicht allein entscheiden. Da sollte auch niemand vorpreschen, die wenigen positiven Änderungen stehen noch auf zu schwachen Füßen.

Auf jeden Fall gibt es Fortschritte, aber Zufrieden kann man mit dem jetzigen Stand noch absolut nicht sein.
frown.gif


Geplant ist, die geänderte Gesetzesvorlage in der nächsten Sitzungsperiode 11. – 13. 12.02 in 2. Lesung ins Parlament zu bringen und anschließend in 3. Lesung darüber abzustimmen.

Wir halten Euch auf dem Laufenden.

AK Tierschutz der SPD
Bezirk Hannover
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Anhörung im Nieders. Landtag zur Hundegesetzgebung“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

K
Da wäre es besser einen Anwalt auf diesem Fachgebiet zu fragen. ZB Lars Weidemann oder Susan Beaucamp. Das geht über einen einfachen Telefontermin. Du kannst bei Deinem eigenen Anwalt bleiben, aber ich würde mich mindestens beraten lassen von einem Anwalt der auf Tierhalterrecht/ Hunderecht...
Antworten
1
Aufrufe
856
Crabat
Podifan
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
19
Aufrufe
3K
Podifan
Bullblue
Der Gesetzentwurf der hessischen SPD Fraktion : Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. und die Ausschussvorlagen : Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
1
Aufrufe
1K
Clio
Eve_Pablo
sorry, du hast recht... :hallo: soooooo, hier ist jetzt das wortprotokoll der öffentlichen anhörung Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
13
Aufrufe
2K
Eve_Pablo
Eve_Pablo
J
BVG antwort an Wolfgang Hallo,vielen Dank für die schnelle Antwort,dann hoffen wir mal das Beste und das die Richter vom BVG mehr Hirn haben als die in Kassel!!!! Bin so sauer,wie kann man nur so unobjektiv sein wie die es sind, kann doch verdammt noch mal auch einen Dackel zur Kampfmaschiene...
Antworten
2
Aufrufe
711
J
Zurück
Oben Unten