"Angeleint" gegen "Unangeleint"

Hovi

KSG-Trollwegsprüherin™
15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich hab mich eben grad wieder furchtbar aufregen müssen und in diesem Zusammenhang dann auch gleich eine Frage an euch.

Ich laufe mit meinen Hunden auf einer Wiese OHNE Leinenzwang für unsere Abendrunde.

Da kommt mir ein alter Mann mit einem Langhaar-Weimaraner entgegen. Die Wiese ist ansonsten absolut "hundefrei" gewesen, Ausweichen also NULL Problem. Ich gehe vom Weg (Trampelpfad) runter und laufe seitlich (etwa mit 10 m Abstand) mit meinen Hunden. Wenn ich den Hund, der uns entgegenkommt, nicht kenne, halte ich meine zwei IMMER an Halsband oder Geschirr fest (die haben so eine praktische Höhe, ihre Halsbänder/Geschirre sind bei mir exakt auf Griffhöhe).

Der Mann sieht, dass ich meine beiden festhalte, und ruft hektisch nach seinem Hund, welcher ihn ignoriert. Da der Abstand zu uns aber noch etwa 100 m betrug, schaffte er es denn doch, seinen Hund noch anzuleinen.

Als wir aneinander vorbeiwollen, kommt der Weimaraner auf uns zu. Ich denk: Häh? Wasn nu? Die Leine wurde länger und länger. Der Weimaraner knurrt, fletscht, und obwohl ich versucht habe, noch weiteren Abstand zu gewinnen, kam er FRONTAL auf einen Abstand von maximal einem halben Meter an meine Hunde heran. Die lassen sich so eine Dreistigkeit natürlich auch nicht bieten und springen beide gleichzeitig knurrend ins Geschirr, so daß ich mir ordentlich die Schultern zerre und mir das Knie verletze. Das Weimaraner-Herrchen hat NULL Kontrolle über seinen Hund, der nun offenbar das Ende der 15-Meter-Leine erreicht hat. Er kann ihn nichtmal zu sich heranziehen, geschweige denn, weiterziehen! Ich schnauze ihn an (nun WIRKLICH schlecht gelaunt), ob er nicht verdammt nochmal endlich seinen Hund zu sich holen will?

Kommt da als Antwort: "Wieso? Meiner ist doch angeleint? Hätten SIE Ihre an der Leine, wäre alles kein Problem!"

Ich wiederhole: SEIN Hund war 15 m von ihm entfernt und direkt bei meinen Hunden. MEINE Hunde waren direkt bei mir, ich hatte sie noch immer am Halsband, aber sie hätten halt aus diesem Flegel gern Hackfleisch gemacht. Ich bin so wütend, dass ich sage: "Wenn MEINE auch nur 1 Meter Spielraum an einer Leine hätten, hätten die aus Ihrem Hund jetzt Hackfleisch gemacht! Sie haben ihren Hund doch NULL unter Kontrolle, Leine hin oder her!" Sagt der Typ: "Ich geb mir aber Mühe!" Dann schafft er es endlich, seinen Hund irgendwie weiterzuzerren.

Na, wie schön! Er gibt sich Mühe!

Nun meine Fragen zur Rechtslage:

Durfte der Typ so einfach weiterlaufen? Immerhin hab ich mir die Hose versaut (weil ich im Knie eingeknickt bin im nassen Gras) und mich -wenn auch nur leicht- verletzt.

Weiterhin:

Gilt ein Hund, der 15 Meter Spielraum hat und diesen auch nutzt, um einen anderen Hund aggressiv anzugehen, tatsächlich als "angeleint", wenn sein Herrchen keinerlei Kontrolle über ihn hat? Und ein Hund, der am Halsband festgehalten wird und DIREKT beim Hundeführer ist, ist dann "unangeleint"? Das kanns ja wohl auch nicht sein, oder?

Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist, FALLS es zu einer Beißerei kommt? Das kann doch nicht sein, dass der fremde Hund bis zu meinen Hunden herankommt, und hätte er von meinen auf die Mütze gekriegt (und das HÄTTE er, so rotzfrech, wie der die angegeifert hat) hätte das meine Versicherung blechen müssen?

Boah, ich bin noch so stinksauer....
 
  • 26. April 2024
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Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gilt angeleint nicht für 2m leinen?
Schließlich wird bei Hundeverordnungen öfters mal von 2m Leinen geredet?

Finde es eine Riese sauerei von den Mann..
 
Boah das gibts ja gar nicht.......Da fehlen einem doch glatt die Worte...So eine Unverschämtheit.
 
Kommt da als Antwort: "Wieso? Meiner ist doch angeleint? Hätten SIE Ihre an der Leine, wäre alles kein Problem!"

Jau... das sag ich nächstens auch mal! Wenn mir einer blöd kommt und seinen der Tut nix nicht heranrufen kann, geb ich Garri die Flexi frei, und dann geht's ab... :eg:

Hier mal ein paar Urteile (Altenkirchen ist RLP)

Hunde dürfen in einem Jagdbezirk nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Dies schreiben die jeweiligen Landesjagdgesetze zum Schutz des Wildbestandes vor. Dabei bedeutet "Aufsicht" nicht aber gleich "angeleint". Ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift liegt so erst dann vor, wenn sich der Hund im Jagdbezirk außerhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführers aufhält oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder andere Handlungen eine Kontrolle über sein Tier auszuüben. Damit kann ein Hund auch dann unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint ist.
AG Altenkirchen, Az.: 2109 Js 35731/96-9 OWi

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Hundebiß
Ein Hund stellt als Tier eine Gefahrenquelle dar, da er in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im allgemeinen unberechenbar ist. Gerade deshalb ist der Hundehalter verpflichtet, sein Tier so zu überwachen, daß Verletzungen und Schäden von anderen Personen verhindert werden. Beißt der Hund eine Person, so führt dies nicht nur zu Schadensersatzansprüchen. Der Tierhalter kann sich unter Umständen sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen, nämlich dann, wenn er keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte und wenn für ihn aufgrund früherer Vorfälle eine Schädigung Dritter vorhersehbar gewesen ist. Von Bedeutung sind insoweit Rasse der Hundes, sein Alter und insbesondere seine bisherige Führung, ob er sich als gutartig erwiesen hat oder bereits durch erhöhte Aggressionsbereitschaft oder Bösartigkeit aufgefallen ist. Wesentlich ist ferner ob der Hund folgsam ist, sich leiten läßt und wie er gewöhnlich reagiert wenn er mit Menschen in Berührung kommt. Schließlich ist auch zu berücksichtigen welche Eigenschaften die Begleitperson hat, wie ihre körperliche Konstitution ist und welche Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft sie im Umgang mit Hunden hat. Erst eine Einbeziehung all dieser Gesichtspunkte ermöglicht eine zutreffende Beurteilung der Frage, ob fahrlässiges Verhalten, nämlich Pflichtwidrigkeit und Vorhersehbarkeit vorzuwerfen ist.
OLG Hamm, Az.: 2 Ss 1035/95

Es gab auch mal eins darüber, dass eine Schleppleine nicht als angeleint gilt, aber das finde ich gade nicht. :(
 
sein Tier auszuüben. [/B]Damit kann ein Hund auch dann unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint ist.
AG Altenkirchen, Az.: 2109 Js 35731/96-9 OWi

Das ließe eigentlich auch den Umkehrschluß zu, dass ein Hund (je nach Unfähigkeit des Besitzers) auch angeleint nicht unter Kontrolle sein kann, oder?

Ich bin ja nun nicht die, die wegen jedem Mist gleich anzeigt. Obwohl mir jetzt noch der Nacken und die Schultern höllisch weh tun. Allerdings wär´s schon schön gewesen, hätte der Mann wenigstens ein Minimum an Einsicht gezeigt. Er hätte nur sagen brauchen "Tschuldigung, ich hab damit nicht gerechnet, dass meiner so ne Kraft hat"... oder irgendwas in der Art... und die Sache wär für mich erledigt gewesen. Die Jeans ist in der Waschmaschine, das Knie wird auch wieder werden.

Mich interessiert jetzt vor allem die versicherungsrechtliche Frage. Wenn uns dieses Dreamteam nämlich nochmal begegnet und der Hund schafft es, bis zu meinen zu kommen (und zeigt dabei dieses massiv provokante Verhalten), dann möchte ich nicht gezwungen sein, MEINER Versicherung sagen zu müssen, dass meine Hunde einen "angeleinten" Hund zerlegt haben. Am Ende darf ich dann mit MEINEN zum Wesenstest, und so ein unfähiger Typ kommt ungeschoren davon und kriegt auch noch die TA-Kosten bezahlt.

Wieso passiert eigentlich immer mir so´n Sch.eiß?
 
Gilt angeleint nicht für 2m leinen?
Schließlich wird bei Hundeverordnungen öfters mal von 2m Leinen geredet?

Schon, aber in RLP haben wir ja generell eigentlich keinen Leinenzwang. In der Gegend, wo wir waren, dürfen Hunde frei laufen. Aber doch bitte nicht zähnefletschend auf wildfremde Hunde zu *seufz* .
 
ok .. ist berlin und ich habe soka ... aber mal einen vergleich

mein hund .. an der schleppleine (15 meter) .. spaziergang im wald ..

sehe von weiten einen anderen hund , ohne leine ankommen , rufe meinen ran und laufe locker weiter .. meine war also nur im fuss und ich hielt die leine locker .. sprich 14 meter leine zogen wir hinter uns her .

frau von anderem hund , leinte ihren hund an .. flexi .. und liess den hund laufen .

ich hielt stonie am geschirr hoch und probierte den flexi-happen abzuwehren , was leider nicht ging und es kam zu einer beisserei

ich habe eine ordnungsgeldstrafe bekommen :unsicher: , da mein hund nicht an einer ordnungsgemässen leine geführt worden ist --> nicht länger als 2 meter !!

ich habe mich allerdings gegen alles gewehrt und auch keine TA kosten übernommen und auch sonst gegen alles und jeden widerspruch eingelegt .

begründung der anzeige war .. sie hätte ihren hund an einer flexi gehabt und ich hätte in diesem radius ausweichen müssen , da ich ja wüsste wie mein hund tickt *grgrgrgr*
 
ich weiß ja nicht wie das bei euch pfälzer ist ;) :p

aber hier in mannheim greift erstmal die


hier §5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5

wegen deiner klamotten würde vermutlich nur zivilrechtlich was gehen (fahrlässige Sachbeschädigung gibt’s ja nicht) und bei einer verletzung ist das auch so ne sache, da sie ja von deinen Hunden verursacht wurde…

wird eh interessant werden, da du 2 hunde hast und der andere nur einen…


und sonst so im allgemeinen: willkommen im club der "Deppen aufgrund öffentlichen rechts" :D

just my 2 cent, bin ja kein anwalt... ;)
 
Das ließe eigentlich auch den Umkehrschluß zu, dass ein Hund (je nach Unfähigkeit des Besitzers) auch angeleint nicht unter Kontrolle sein kann, oder?

Das sehe ich genauso.

Und auch dieser Teil des nächsten Absatzes lässt diesen Schluss zu:

Der Tierhalter kann sich unter Umständen sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen, nämlich dann, wenn er keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte und wenn für ihn aufgrund früherer Vorfälle eine Schädigung Dritter vorhersehbar gewesen ist.* Von Bedeutung sind insoweit Rasse der Hundes, sein Alter und insbesondere seine bisherige Führung, ob er sich als gutartig erwiesen hat oder bereits durch erhöhte Aggressionsbereitschaft oder Bösartigkeit aufgefallen ist. Wesentlich ist ferner ob der Hund folgsam ist, sich leiten läßt und wie er gewöhnlich reagiert wenn er mit Menschen in Berührung kommt. Schließlich ist auch zu berücksichtigen welche Eigenschaften die Begleitperson hat, wie ihre körperliche Konstitution ist und welche Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft sie im Umgang mit Hunden hat.

* können wir nicht wissen.

Aber "angeleint" bedeutet klar "unter Kontrolle" des Besitzers.

Hat der seinen angeleinten Hund nicht unter Kontrolle, verhält er sich fahrlässig.

Ich such nochmal nach diesem anderen Urteil...
 
Hallo,

danke für eure Antworten!

Bei der Sache geht´s mir ja nicht um die Durchsetzung irgendwelcher Ansprüche, die ICH jetzt hätte (Knie schmerzt immer noch, Schultern auch :sauer: , aber Hose ist wieder sauber), sondern einfach darum, zu wissen, wer zahlen muß, wenn ein quasi-freilaufender Hund meine beiden angreift. Um meine HUNDE mach ich mir dabei am allerwenigsten Sorgen :unsicher: . Sie sind halt aber im Doppelpack rüdenunverträglich, da beißt die Maus keinen Faden ab, und wenn sich ein fremder Rüde derart bescheiden verhält, kennen sie vermutlich kein pardon. Zumal der Hund gestern auch noch gegen die Heckklappe meines Autos gepinkelt hat (hab ich aus der Ferne gesehen), und als Dustyn das später gerochen hat, hat er schon geknurrt und wollte drüberpinkeln.

Wenn Herrchen dann genauso dämlich dasteht wie gestern, dann stünde ich -nur mal weitergesponnen- vor drei großen, sich keilenden Hunden, und meine Motivation, DA dann reinzulangen, geht gegen Null....
 
Hi,

Also ein Jäger hat mich hier in RLP mal aufgeklärt (darum keine Garatie für Richtigkeit!), dass eine 10 oder 15 m Leine kein Hindernis zum Jagen ist und er den Hund erschiessen darf und wird, wenn der an dieser Leine losrennt. Ich habe dann gesagt, dass ich ja erstmal die Möglichkeit zum Rufen brauche und der Hund ja dann eh gebremst wird, aber seiner Aussage nach besteht ja die Möglichkeit, dass der Hund vorher Schaden anrichtet. Also gilt der Hund mit Schleppleine als nicht angeleint (Jäger sagte auch Leine darf nur 2 m sein) und im Schadensfall, egal ob Wild oder anderer Hund, muss ich zahlen. Ich nehme an, wenn der andere Hund angeleint war, muss ich alles zahlen, ansonsten 50-50.
In deinem Fall hätte der Mann dieser Theorie nach also mindestens die Hälfte zahlen müssen.
Wie das mit Flexi ist, ob die auch als keine echte Leine zählt, würde mich auch mal interessieren.:verwirrt:
 
Hi,

Also ein Jäger hat mich hier in RLP mal aufgeklärt (darum keine Garatie für Richtigkeit!), dass eine 10 oder 15 m Leine kein Hindernis zum Jagen ist und er den Hund erschiessen darf und wird, wenn der an dieser Leine losrennt. Ich habe dann gesagt, dass ich ja erstmal die Möglichkeit zum Rufen brauche und der Hund ja dann eh gebremst wird, aber seiner Aussage nach besteht ja die Möglichkeit, dass der Hund vorher Schaden anrichtet. Also gilt der Hund mit Schleppleine als nicht angeleint (Jäger sagte auch Leine darf nur 2 m sein) und im Schadensfall, egal ob Wild oder anderer Hund, muss ich zahlen. Ich nehme an, wenn der andere Hund angeleint war, muss ich alles zahlen, ansonsten 50-50.
In deinem Fall hätte der Mann dieser Theorie nach also mindestens die Hälfte zahlen müssen.
Wie das mit Flexi ist, ob die auch als keine echte Leine zählt, würde mich auch mal interessieren.:verwirrt:

Dieser Jäger müßte erstmal schnell die Beine unter die Hand nehmen, wenn er meinen Hund an der 20 m. Schleppleine einfach abknallen würde.

und für den Fall daß dann noch was von Ihm übrig bleibt, würde ich Ihn noch vor den Kadi ziehen, daß Ihm hören und sehen vergeht.

So eine Aussage kann nur ein Spinner machen, der keine Ahnung hat.
 
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