Amstetten: Pferderipper missbraucht Stute

Pommel

10 Jahre Mitglied
Amstetten, 30.08.2009: Ein Unbekannter fügte Stute Lis in der Nacht zum vergangenen Mittwoch schwere Verletzungen im Genitalbereich zu.



Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

:(
 
  • 25. April 2024
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Hi Pommel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was genau bekommt so jemand max. laut Gesetz, sofern er überhaupt gefasst wird? Also was gibt das Gesetz max. her als Strafe? Weiß das jmd hier?
 
Was genau bekommt so jemand max. laut Gesetz, sofern er überhaupt gefasst wird? Also was gibt das Gesetz max. her als Strafe? Weiß das jmd hier?

ein schönes, warmes zimmer mit WC,Dusche, TV,playstation,kochmöglichkeit, schöne vorhänge an den fenstern, 4 mahlzeiten am tag und jedemenge therapie angebote um nach nach ein paar monaten, jahren wieder auf tier und menschheitheit mit amtlichem ,,gütesiegel,, losgelassen zu werden.

ich habe da weitaus bessere lösungsvorschläge. effektiv und kostenlos:D
dazu müßte ich dieses schwein allerdings erwischen.
 
Dorette hatte mal ein ähnlich gelagertes Problem mit ihren Pferden.
Mit den Sarpis wird sich unter Garantie niemand mehr an den Tieren vergreifen:

 
hsh2: da würde ich auch nicht freiwillig auf die weiden gehen :D

die frage ist nur, welcher stallbesitzer schafft sich so einen hund an? nach meinen erfahrungen werden die hunde an ställen sich selbst überlassen, das mag bei einem jack russell hingehen, aber bei einem großen hund bzw einem sehr territorialen hund?
 
Bei den HSH geht das schon, man muß sie nur auf die entsprechenden Nutztiere prägen, damit sie den notwendigen Sozialpartner haben, wenn der Mensch nicht dabei ist.
Das ist natürlich völlig anders, als wenn man einen normalen Familienhund aufzieht, der ja in erster Linie auf das Zusammenleben mit dem Menschen geeicht wird.
Das wäre hier eher kontraproduktiv.
 
Geht es eigentlich auch mit schon älteren HSH oder muß man sie als Welpen prägen?

Gruß
Helga
 
Was genau bekommt so jemand max. laut Gesetz, sofern er überhaupt gefasst wird? Also was gibt das Gesetz max. her als Strafe? Weiß das jmd hier?

ein schönes, warmes zimmer mit WC,Dusche, TV,playstation,kochmöglichkeit, schöne vorhänge an den fenstern, 4 mahlzeiten am tag und jedemenge therapie angebote um nach nach ein paar monaten, jahren wieder auf tier und menschheitheit mit amtlichem ,,gütesiegel,, losgelassen zu werden.

ich habe da weitaus bessere lösungsvorschläge. effektiv und kostenlos:D
dazu müßte ich dieses schwein allerdings erwischen.


Da wär ich auch dabei :box:
 
Was genau bekommt so jemand max. laut Gesetz, sofern er überhaupt gefasst wird? Also was gibt das Gesetz max. her als Strafe? Weiß das jmd hier?


§ 17 TierSchG

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

Wer nun glaubt, dass ein Erst- oder Zweittäter direkt in den Knast wandert, der träumt.

In ca. 90 % der Fälle dürfte es eine Geldstrafe geben. In ca. 9 % der Fälle (besonders grausame) möglicherweise eine Bewährungsstrafe. Das restliche 1 % ist für unverbesserliche und besonders grausame Mehrfachtäter reserviert - wobei die höchstwahrscheinlich eher in einer psychiatrischen Einrichtung landen als im Knast.

Merke: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (§ 1) sind VERGEHEN, keine Verbrechen! Egal, wie pervers und grausam.
 
@Hovi Da ist aber wieder die Frage, ob nicht ein wahnsinniger Gutacher sagt, daß es KEINE erheblichen Leiden oder Schäden waren und außerdem ist es dann nach StGB nur Sachbeschädigung § 303, welche jedoch eine nicht unerhebliche Beschädigung der Sachsubstanz voraussetzt. Ferner wird Vorsatz vorausgesetzt. Das Straßmaß ist neben Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe. Wie gesagt GELDSTRAFE !
Meiner persönlichen Ansicht nach ein absoluter Witz, insbesondere in solchen Fällen, in denen ja bei den Tieren ( oder auch bei Kindern ) eine viele Jahre lange dauernde Traumatisierung die Folge ist.
 
@Hovi Da ist aber wieder die Frage, ob nicht ein wahnsinniger Gutacher sagt, daß es KEINE erheblichen Leiden oder Schäden waren und außerdem ist es dann nach StGB nur Sachbeschädigung § 303, welche jedoch eine nicht unerhebliche Beschädigung der Sachsubstanz voraussetzt. Ferner wird Vorsatz vorausgesetzt. Das Straßmaß ist neben Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe. Wie gesagt GELDSTRAFE !
Meiner persönlichen Ansicht nach ein absoluter Witz, insbesondere in solchen Fällen, in denen ja bei den Tieren ( oder auch bei Kindern ) eine viele Jahre lange dauernde Traumatisierung die Folge ist.

Hallo Nieni,

die Sachbeschädigung wird im Fall von Pferderippern regelmäßig vom TierSchG konsumiert. Auch glaube ich nicht (obwohl mich schon lange nicht mehr viel überraschen kann) dass es irgendeinen Gutachter gibt, der eine derartige Mißhandlung nicht als "erhebliche Leiden oder Schmerzen" ansehen würde.

Nichtsdestotrotz ist das dafür vorgesehene Strafmaß ein trauriger Witz. :(
 
Geht es eigentlich auch mit schon älteren HSH oder muß man sie als Welpen prägen?

Gruß
Helga
Es geht auch mit ausgewachsenen HSH. Ist aber nicht der hier "klassische" Weg.
Wichtig ist, daß die HSH nicht als stumpfe Wachhunde verstanden werden und das sie zwingend Sozialpartner benötigen. An türkischen Herden ist das der Mensch, an deutschen und schweizerischen das Schaf / Rind / Pferd, in Namibia Ziegen usw.

Es gibt Beispiele aus Deutschland, wo auch ältere Tierheim - Kaukasen problemlos integriert werden konnten. Das Problem war da eher, die Schafe an die Hunde zu gewöhnen, welche sie ja in dem Fall nicht als Welpen kennenlernten, sondern als große und laute Hunde.
 
Geht es eigentlich auch mit schon älteren HSH oder muß man sie als Welpen prägen?

Gruß
Helga
Es geht auch mit ausgewachsenen HSH. Ist aber nicht der hier "klassische" Weg.
Wichtig ist, daß die HSH nicht als stumpfe Wachhunde verstanden werden und das sie zwingend Sozialpartner benötigen. An türkischen Herden ist das der Mensch, an deutschen und schweizerischen das Schaf / Rind / Pferd, in Namibia Ziegen usw.

Es gibt Beispiele aus Deutschland, wo auch ältere Tierheim - Kaukasen problemlos integriert werden konnten. Das Problem war da eher, die Schafe an die Hunde zu gewöhnen, welche sie ja in dem Fall nicht als Welpen kennenlernten, sondern als große und laute Hunde.

Große laute Hunde sind meine Pferde und meine Kuh gewohnt:D

Nein, stumpfe Wachhunde möchte ich nicht, ich lege schon sehr viel Wert auf Kontakt und Umgang mit meinen Hunden, aber sie sollen schon einen Job haben, da wir relativ einsam wohnen und ich nicht nur mich bewacht fühlen möchte sondern auch die Tiere.
Wenn solche Typen wissen das Hunde da sind, überlegen sie es sich mehrmals ob sie ein Grundstück betreten und das reicht ja schon.

Gruß
Helga
 
Dann wären diese Hunde ideal und hätten eine Haltungsumgebung, die ihrem Naturell entspricht und die man ihnen hier leider nur selten bieten kann.

Wenn Du Dich für Kangals erwärmst, unten ist ein Link ;).
PM und Telefon geht auch ...
 
Jo, gut überlegen und vorbereiten - so ohne weiteres bekommt ohnehin niemand einen Hund von uns :D
 
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