AmStaff wegen unfähigem Besitzer beschlagnahmt
Es ist ein Fall wie er typischer kaum sein könnte: Das Ordnungsamt des Rathauses Radolfzell hat in Zusammenarbeit mit der Polizei einen so genannten Kampfhund beschlagnahmt und im Polizeizwinger des örtlichen Tierheims untergebracht. Nach bisherigem Ermittlungsstand stellt der "American Staffordshire Terrier" allerdings keine Gefahr dar; eine Bedrohung geht eher von der Unfähigkeit des Halters aus.
Das Tier verunsicherte bereits seit Sommer vergangenen Jahres Anwohner der Konstantin-Noppel-Straße sowie Eltern und Kinder der angrenzenden Realschule und des Gymnasiums. Ordnungsamtsleiter Lothar Vetter sowie der Sachgebietsleiter Holger Vetter bestätigten eine Anfrage, wonach laut Angaben aus der Bevölkerung zwei tote Katzen auf das Konto des Terriers gehen. In der Folge gab es eine Unterschriften-Aktion, woraufhin das Ordnungsamt verfügte, dass der Hundehalter das Tier künftig an die Leine zu nehmen habe und der Hund einen Maulkorb tragen müsse. Danach hätten sich die Proteste aus der Bevölkerung zunächst gelegt.
Bis der Terrier erneut zubiss · und diesmal wurde ein Kind verletzt. Da es außerdem weitere Hinweise aus der Bevölkerung gab, dass der Halter des Tieres es mit der Verfügung nicht allzu ernst nahm, sah man im Ordnungsamt Gefahr im Verzug. In der vergangenen Woche beschlagnahmte die Polizei deshalb den Hund und brachte ihn ins Tierheim, wo es jetzt im Polizeizwinger auf eine Wesensprüfung durch einen Veterinär wartet. Laut Lothar und Holger Vetter ist jedoch nicht mit der Einschläferung des Tieres zu rechnen, da es einen insgesamt friedlichen Eindruck mache.
"Das Problem", so Lothar Vetter, "ist hier eher das Herrchen." Er sei durch sein Alter und eine Gehbehinderung nur bedingt zur Haltung des Tieres geeignet. Ferner habe die Missachtung der Verfügung gezeigt, dass der Tierhalter "nicht belehrbar" sei. So wie die Dinge liegen, seien die Vorkommnisse nicht auf den Hund, sondern auf die Unzuverlässigkeit des Halters zurückzuführen. Vorbehaltlich der Wesensprüfung durch den Veterinär ist es durchaus denkbar, dass der "American Staffordshire Terrier" eine friedliche Zukunft vor sich hat · vorausgesetzt es findet sich ein Hundehalter, der diesen Namen auch verdient.
Quelle: dogsaver
watson
Es ist ein Fall wie er typischer kaum sein könnte: Das Ordnungsamt des Rathauses Radolfzell hat in Zusammenarbeit mit der Polizei einen so genannten Kampfhund beschlagnahmt und im Polizeizwinger des örtlichen Tierheims untergebracht. Nach bisherigem Ermittlungsstand stellt der "American Staffordshire Terrier" allerdings keine Gefahr dar; eine Bedrohung geht eher von der Unfähigkeit des Halters aus.
Das Tier verunsicherte bereits seit Sommer vergangenen Jahres Anwohner der Konstantin-Noppel-Straße sowie Eltern und Kinder der angrenzenden Realschule und des Gymnasiums. Ordnungsamtsleiter Lothar Vetter sowie der Sachgebietsleiter Holger Vetter bestätigten eine Anfrage, wonach laut Angaben aus der Bevölkerung zwei tote Katzen auf das Konto des Terriers gehen. In der Folge gab es eine Unterschriften-Aktion, woraufhin das Ordnungsamt verfügte, dass der Hundehalter das Tier künftig an die Leine zu nehmen habe und der Hund einen Maulkorb tragen müsse. Danach hätten sich die Proteste aus der Bevölkerung zunächst gelegt.
Bis der Terrier erneut zubiss · und diesmal wurde ein Kind verletzt. Da es außerdem weitere Hinweise aus der Bevölkerung gab, dass der Halter des Tieres es mit der Verfügung nicht allzu ernst nahm, sah man im Ordnungsamt Gefahr im Verzug. In der vergangenen Woche beschlagnahmte die Polizei deshalb den Hund und brachte ihn ins Tierheim, wo es jetzt im Polizeizwinger auf eine Wesensprüfung durch einen Veterinär wartet. Laut Lothar und Holger Vetter ist jedoch nicht mit der Einschläferung des Tieres zu rechnen, da es einen insgesamt friedlichen Eindruck mache.
"Das Problem", so Lothar Vetter, "ist hier eher das Herrchen." Er sei durch sein Alter und eine Gehbehinderung nur bedingt zur Haltung des Tieres geeignet. Ferner habe die Missachtung der Verfügung gezeigt, dass der Tierhalter "nicht belehrbar" sei. So wie die Dinge liegen, seien die Vorkommnisse nicht auf den Hund, sondern auf die Unzuverlässigkeit des Halters zurückzuführen. Vorbehaltlich der Wesensprüfung durch den Veterinär ist es durchaus denkbar, dass der "American Staffordshire Terrier" eine friedliche Zukunft vor sich hat · vorausgesetzt es findet sich ein Hundehalter, der diesen Namen auch verdient.
Quelle: dogsaver
watson