AmStaff/Bayern

Gilette

Hallo, ich will mal versuchen gleich zu Anfang alles unterzubringen, damit möglichst der genaue Sachverhalt ersichtlich wird:

Eine Freundin von mir ist Anfang 2004 von Brandenburg nach Bayern gezogen (Gemeinde Gößweinstein, Lkr. Forcheim). Mitgenommen hat sie dabei ihre beiden Hunde Daisy (Dobi-Mix) und Jack (eigentlich AmStaff). Jack wurde von einem TH in Brandenburg übernommen, schon allein seine Rassezugehörigkeit ist jedoch nicht ganz einfach... Als Madeleine Jack kennenlernte ermöglichte ihr das TH mit dem Hund einen Wesenstest zu machen, da der Rüde äußerst lieb ist, fiel der natürlich positiv aus. Als Rasse gab der Beurteiler "American Staffordshire Terrier" an. Bei der Übernahme (1/2 Jahr später) meinte dann das TH, das Jack es wohl als Mischling einfacher haben würde, und so stellte der dortige Amtsvet fest, daß es sich bei ihm um einen Dogo-Argentino/Labrador-Mix handelte.

Madeleine zog also schließlich hierher zu uns und meldete beide Hunde auch als Mischlinge an. Bisher gab es keine Probleme, die Hunde gehen beide im THS, haben beide BH und repräsentieren den Verein in Schulen und Kindergärten.
Leider gibt es im Wohnort natürlich nicht nur nette Hundebesitzer, und auch Daisy kann Hündinnen gegenüber zickig sein. So kam es vor einigen Wochen zu einem kurzen Geplänkel mit einer anderen Hündin, nix schlimmes, nicht mal ein Loch oder so. TA war nicht nötig. Dennoch zeigte die Dame Madeleine beim Ordnungsamt an, welches sie zu einer persönlichen Stellungnahme aufforderte. Zu diesem Termin wurde Madeleine (vorsorglich..) von meinem Mann begleitet, der ist Diensthundeführer, Ausbilder und von den umliegenden Städten und Gemeinden als Gutachter anerkannt (wenn auch nicht öffentlich bestellt). Die beiden marschierten also dahin, legten alles mögliche vor und die Dame vom OA zeigte sich auch recht verständig. Klar war auch, daß der Vorfall nicht passierte weil Madeleine "Kampfhunde hält" und "nicht fähig ist ihre Hunde zu halten". Das hatte nämlich die Dame behauptet. Jedenfalls, nach diesem Besuch schien alles geregelt.

Gestern nun bekam M. ein Schreiben von der Gemeinde, sie solle bis 20.01. ein erneutes Gutachten/Wesenstest vorlegen, da der WT aus Brandenburg nicht akzeptiert würde. Zudem sei dieser für einen AmStaff ausgestellt, sie hätte aber doch einen DogoA./Labrador-Mix. Ein Anruf ergab, daß es den Damen und Herren recht egal sei, daß es sich dabei um denselben Hund handele, zudem machte nun die Dame von OA folgende Aussage:
Egal wie der WT ausfallen würde, zu diesem Jahr würde in jedem Fall der erhöhte Steuersatz (450 statt 30) für alle Anlage 1 oder Anlage 2 Hunde fällig. Punkt aus. Das käme von Forcheim, da hätten sie nichts mit zu tun. Aber ist nicht die Gemeinde für die Steuer zuständig? Was hat da der Landkreis mit zu tun? Und muß das nicht in einer Sitzung beschlossen werden?
Auf die Frage, weswegen sie dann überhaupt noch einen Wesenstest bräuchte, bekam Madeleine übrigens gar keine Antwort.

In meinen Augen recht verwirrend, das Ganze.
Mir ist klar, daß das OA jederzeit einen WT anordnen kann.
Mir ist klar, daß es sein könnte, daß die Gemeinde Gößweinstein meinen Mann nicht zuläßt. (Befangenheit)
Soweit ich weiß ist es auch OK, daß eine Gemeinde trotz WT erhöhte Steuersätze verlangt.
Aber wie ist das denn nun genau? Gibt es Gesetzestexte, Gerichtsurteile etc.? Eben gerade für Bayern.
Männe kommt nämlich leider erst wieder morgen im Laufe des Tages und ist auch nicht telefonisch erreichbar, drum dachte ich (in Absprache mit meiner Freundin) ich setz es mal hier rein.

Wolfgang...?!?
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Gilette ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 24 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Da scheint mir aber mal wieder gewaltig die Bananenrepublik zuzuschlagen:
Die eine hat ne Keilerei und der andere soll zum Wesenstest! Das passt!
Aber was natürlich Mist ist, das da in dem einen Gutachten von einem AmStaff die Rede ist, im anderen von Dogo-Labimix.
Da können natürlich jetzt wieder die ganz klugen Leute schreien, man darf keine Hunde umdeklarieren! Man muss zu dem stehen, was man hat, aber was hat man den eigentlich?
Hatten wir ja neulich schon, als jemand nur fragte, wegen einem Welpen mit zweifelhafter Rasse und um Hilfe fragte wegen einem Rassegutachten, da wurde dann aus der Frage, ob man ein Rassegutachten machen sollte, gleich der Vorurf des Rasseumschreibens gemacht! Ich hoffe nur, dass das jetzt hier nicht gleich wieder so losgeht!
Aber ich denke das geht jetzt in die Tiefen des Verwaltungsrechts, was da in Bezug auf Steuer usw. für die Gemeinde bzw. den Landkreis Sache ist.
Liebe Grüße
Puck, Wicki und Kira :hallo:
 
gibt es ein offizielles rassegutachten für den Hund???!!!Klar werden die hellhörig wenns mal die und dann die rasse ist!

Wenn die ihn in bayern als AmStaff führen könnt ihr ja schon fast dankbar sein das ihr ihn überhaupt genehmigt bekommt!
Mir wurde bis jetzt von jedem bayrischen OA mit dem ich mich in verbindung gesetzt habe gesagt das sie einen kat.1 hund auf keinen fall genehmigen!
Es sei denn man kann das "berechtigte INteresse" nachweisen, was natürlich vom OA abgenommen werden muß also so gut wie nicht zu begründen ist!


Das der Wt nicht anerkannt wird ist glaub ich auch in anderen Bundesländern so.


Hat euch das OA einen Gutachter genannt?
Vielleicht könnt ihr euch mit denen auf nen vereidigten sachverständigen einigen und dann Rassegutachten und WT machen??!!


Greetz San
 
Gilette schrieb:
Gestern nun bekam M. ein Schreiben von der Gemeinde, sie solle bis 20.01. ein erneutes Gutachten/Wesenstest vorlegen, da der WT aus Brandenburg nicht akzeptiert würde. Zudem sei dieser für einen AmStaff ausgestellt, sie hätte aber doch einen DogoA./Labrador-Mix.
Da Bayern für Liste 1-Hunde auch bei Umzug nach Bayern keine Halteerlaubnisse mehr erteilt, würde ich mich dieser Forderung beugen. Hauptsache, der Hund bleibt Liste 2.

Gilette schrieb:
Ein Anruf ergab, daß es den Damen und Herren recht egal sei, daß es sich dabei um denselben Hund handele, zudem machte nun die Dame von OA folgende Aussage:
Egal wie der WT ausfallen würde, zu diesem Jahr würde in jedem Fall der erhöhte Steuersatz (450 statt 30) für alle Anlage 1 oder Anlage 2 Hunde fällig. Punkt aus. Das käme von Forcheim, da hätten sie nichts mit zu tun. Aber ist nicht die Gemeinde für die Steuer zuständig? Was hat da der Landkreis mit zu tun? Und muß das nicht in einer Sitzung beschlossen werden?
Grundsätzlich steht das im Ermessen des Gemeinderates, der eine solche Satzung auch beschließen muß.

Denkbar wäre, daß der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden die Einführung einer KH-Steuer empfohlen hat und die Gemeinde dieser Empfehlung nachkommen will.

Denkbar wäre noch, daß die Gemeinde wirtschaftlich so schlecht steht, daß sie keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen kann. In solchen Fällen kann die Aufsichtsbehörde die Regie übernehmen und im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes die Erzielung höherer Einnahmen (z.B. eine Kampfhundesteuer) vorschreiben.

Gilette schrieb:
Soweit ich weiß ist es auch OK, daß eine Gemeinde trotz WT erhöhte Steuersätze verlangt.
Aber wie ist das denn nun genau? Gibt es Gesetzestexte, Gerichtsurteile etc.? Eben gerade für Bayern.
Ja, das ist schon mehrfach so entschieden worden. Ich suche nachher mal Urteile raus.

AmStaff_girl schrieb:
Das der Wt nicht anerkannt wird ist glaub ich auch in anderen Bundesländern so.
Nein, auch in Bayern können Gutachten/WT anderer Bundesländer anerkannt werden:

Bei der Anerkennung von Gutachten aus anderen Ländern, etwa bei einem Umzug nach Bayern, ist zu beachten, dass diese nicht älteren Datums sein sollten und dass hier in jedem Fall das Veterinäramt zu beteiligen ist.
 
Jepp @ Wolfgang, "Können". Müssen aber nicht. Unserer wurde auch nicht anerkannt, deshalb haben wir ihn hier noch einmal neu machen müssen.
Ich weiß nicht, wie die Gemeinde im allgemeinem reagiert, würde aber das Angebot des erneuten WT annehmen, da der Hund dann sauber aus dem WT austreten kann.
Streitet Ihr um den WT, den der Hund schon hat und die Gemeinde erkennt ihn vielleicht doch an, kann trotzdem evtl. noch der Nachsatz zwecks einer Einschränkung reinkommen.
Ich will damit sagen, - der Hund war auffällig, deshalb wird ein Leinenzwang oder auch noch Maulkorbzwang gefordert.
WT heißt also nicht generelle Befreiung für solche Sachen.
 
Nein, das ist es ja eben; Egal wie nun der "neue" WT ausfällt, der Hund bekommt weder Leinen- noch Maulkorbzwang, das wurde von der OA-Tante so bestätigt. Auch die Steuerbemessung hängt davon nicht ab, es wird in jedem Fall der höhere Satz fällig. Das ist ja das Bekloppte. Der einzige Grund, weswegen die Gemeinde überhaupt einen neuen WT will, ist die Tatsache, daß der "alte" ja für einen Am Staff gemacht wurde, es sich aber hinterher rausstellte, daß der Hund ja eigentlich ein Dogo/Labbi-Mix ist. Und nun wollen sie halt einen WT über einen Anlage2-Mix anstatt über einen Anlage1 Hund.
Was wäre denn nun, wenn der nächste Gutachter feststellen würde, daß es sich bei Jack um einen Boxermix handelte?
Nicht daß wir das vorhaben, versteht mich nicht falsch. Madeleine steht zu ihren Hunden und wird alles tun was nötig ist. Ne, das war jetzt nur mal so, wissen die denn überhaupt was sie wollen?
Lohnt es sich, die erhöhte Steuer anzugreifen, weil sie nicht ordnungsgemäß erstellt wurde? Wie Puck schon schrieb geht das wohl in die Tiefen des Verwaltungsrechts, aber vielleicht kann ja jemand helfen? WIE darf ein erhöhter Steuersatz beschlossen werden, reicht da wirklich das "Vorbild" des Landkreises oder muß es in einer Gemeindesitzung beschlossen werden? Welche Möglichkeiten zum Einspruch gibt es? Ist überhaupt die Frist rechtskonform, die Vorlage eines neuen Gutachtens innerhalb 10 Tage zu verlangen?
 
Gilette schrieb:
Nein, das ist es ja eben; Egal wie nun der "neue" WT ausfällt, der Hund bekommt weder Leinen- noch Maulkorbzwang, das wurde von der OA-Tante so bestätigt. Auch die Steuerbemessung hängt davon nicht ab, es wird in jedem Fall der höhere Satz fällig. Das ist ja das Bekloppte. Der einzige Grund, weswegen die Gemeinde überhaupt einen neuen WT will, ist die Tatsache, daß der "alte" ja für einen Am Staff gemacht wurde, es sich aber hinterher rausstellte, daß der Hund ja eigentlich ein Dogo/Labbi-Mix ist. Und nun wollen sie halt einen WT über einen Anlage2-Mix anstatt über einen Anlage1 Hund.

Ein Negativattest kann ja nur für einen Liste 2-Hund ausgestellt werden, was dann zur Folge hat, daß der Hund nicht erlaubnispflichtig ist. Wenn in dem Gutachten als Rasse AmStaff steht, müsste der Halter ja eine Erlaubnis beantragen und die wird in Bayern nicht erteilt. Ich nehme an, die Gemeinde will einfach eine saubere Akte haben.

Gilette schrieb:
Was wäre denn nun, wenn der nächste Gutachter feststellen würde, daß es sich bei Jack um einen Boxermix handelte?
Wenn der Gutachter das feststellt, dann ist es eben so. Dann wäre der Hund halt kein Listi mehr und es würde wohl auch keine erhöhte Steuer anfallen.

Gilette schrieb:
Lohnt es sich, die erhöhte Steuer anzugreifen, weil sie nicht ordnungsgemäß erstellt wurde? Wie Puck schon schrieb geht das wohl in die Tiefen des Verwaltungsrechts, aber vielleicht kann ja jemand helfen?
Erstmal braucht es einen Hundesteuerbescheid und der muß als Rechtsgrundlage eine vom Gemeinderat beschlossene Hundesteuersatzung haben. Und das gibt es ja noch nicht.

Gilette schrieb:
WIE darf ein erhöhter Steuersatz beschlossen werden, reicht da wirklich das "Vorbild" des Landkreises oder muß es in einer Gemeindesitzung beschlossen werden?
Siehe oben.

Gilette schrieb:
Welche Möglichkeiten zum Einspruch gibt es? Ist überhaupt die Frist rechtskonform, die Vorlage eines neuen Gutachtens innerhalb 10 Tage zu verlangen?
Die Frist zur Vorlage eines neuen Gutachtens ist eindeutig zu kurz bemessen. Redet mit der Gemeinde über eine Verlängerung.
 
das ist ja mal ne beschi***** situation. zum glück ist die sachlage anlage 1 zu anlage 2 und nicht andersrum.
wir haben ne anwältin in kulmbach, die selbst ne staffhündin hat. die kann euch sicher helfen. wenn ihr die nummer wollt, schick ich sie dir gerne.

gibt sich die gemeinde eigentlich mit dogo-labbi-mix zufrieden? wenn ja würde ich da nicht dran rütteln. macht noch mal den wt und gut. das mit der steuer ist natürlich nicht schön, aber wohl kaum vermeidbar, wenn sie nicht umziehen will.

gruß,
nike
 
So, und DAS hat sich in der Zwischenzeit getan:
Mein Mann hat für Madeleine (oder eigentlich ja für Jack) ein Gutachten geschrieben, sie hat es bei der Gemeinde vorgelegt und gut war. Mittlerweile kam auch schon der Bescheid für die Hundesteuer: Einmal 30 Euro, einmal 60 Euro. Ob nun der zweite Betrag doppelt so hoch ist, weil es der Zweithund ist, oder ob beschlossen wurde "Kampfhunde" einfach doppelt so hoch zu besteuern, ist leider nicht ersichtlich. Nach kurzer Diskussion steht aber fest, daß Madeleine auch nicht nachfragen wird (Schweig fein still...). Somit ist eigentlich wieder alles OK und nochmal glimpflich ausgegangen.
 
Glück gehabt :)

Wobei es auch immer auf die Mitarbeiter beim OA ankommt, die Erfahrung habe ich ja auch schon gemacht!
Sie hätten ja auch auf die Rassebeschreibung beim ersten WT bestehen können, und schon wäre der Verbleib des Hundes bei euch eine wirkliche Zitterpartie!
Im Grunde würde ich das schon als so eine Art "Entgegenkommen" des OA werten, wenn sie euch die Möglichkeit geben den Hund "bayrisch-offiziell" als Anlage-2-Hund zu deklarieren ;)

Wir zahlen für den 2. und 3. Hund auch etwas mehr Steuer als für den 1. Das ist imho normal.

Gruß
Bille
 
huhu

erstmal super das es so ausgegangen ist *daumenhoch* so dann noch die 60 euro werden sicher für den zweiten hund sein da die *kampfis* ja viel höhere steuersätze haben vorallendingen in bayer.

So und dann zu deiner frage ob es ein Gerichtsurteil gibt, also ich weiss bei uns in Erfurt (thueringen) hat einer geklagt wegen den überteuerten Hundesteuern, und er hat recht bekommen, das Gericht Urteilte, das man den hund nicht nach seiner rasse (glaub auch und Herkunft) nicht verurteilen darf.

Leider kann ich dir keinen Link dazu geben, weil ich selber noch auf der suche nach diesen bin.

(und ich habe meine Steuern nach einer Steuerprüfung von 516 eus auf 60 Eus gesenkt bekommen.)

Greetz SnooYp
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „AmStaff/Bayern“ in der Kategorie „Wesenstest / Sachkundenachweis“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

C
Will to please ist nach meinen Erfahrungen schon ein Merkmal dieser Hunde, jedoch anders als beim Schäferhund. Ansonsten, Abrichten ist für diese Hunde wohl nichts, sie sind hoch soziale Familienmitglieder. Und was man angibt, ist egal, es geht nicht.
Antworten
26
Aufrufe
2K
matty
Grazi
Mittlerweile sind alle Welpen umgezogen. :) Grüßlies, Grazi
Antworten
3
Aufrufe
727
Grazi
Grazi
Crabat
Ist aber auf jeden Fall noch auf der Vermittlungsseite.
Antworten
11
Aufrufe
1K
snowflake
S
A
Antworten
38
Aufrufe
4K
IgorAndersen
IgorAndersen
Grazi
Das kann ich dir leider nicht beantworten.... Grüßlies, Grazi
Antworten
4
Aufrufe
945
Grazi
Zurück
Oben Unten