Gilette
Hallo, ich will mal versuchen gleich zu Anfang alles unterzubringen, damit möglichst der genaue Sachverhalt ersichtlich wird:
Eine Freundin von mir ist Anfang 2004 von Brandenburg nach Bayern gezogen (Gemeinde Gößweinstein, Lkr. Forcheim). Mitgenommen hat sie dabei ihre beiden Hunde Daisy (Dobi-Mix) und Jack (eigentlich AmStaff). Jack wurde von einem TH in Brandenburg übernommen, schon allein seine Rassezugehörigkeit ist jedoch nicht ganz einfach... Als Madeleine Jack kennenlernte ermöglichte ihr das TH mit dem Hund einen Wesenstest zu machen, da der Rüde äußerst lieb ist, fiel der natürlich positiv aus. Als Rasse gab der Beurteiler "American Staffordshire Terrier" an. Bei der Übernahme (1/2 Jahr später) meinte dann das TH, das Jack es wohl als Mischling einfacher haben würde, und so stellte der dortige Amtsvet fest, daß es sich bei ihm um einen Dogo-Argentino/Labrador-Mix handelte.
Madeleine zog also schließlich hierher zu uns und meldete beide Hunde auch als Mischlinge an. Bisher gab es keine Probleme, die Hunde gehen beide im THS, haben beide BH und repräsentieren den Verein in Schulen und Kindergärten.
Leider gibt es im Wohnort natürlich nicht nur nette Hundebesitzer, und auch Daisy kann Hündinnen gegenüber zickig sein. So kam es vor einigen Wochen zu einem kurzen Geplänkel mit einer anderen Hündin, nix schlimmes, nicht mal ein Loch oder so. TA war nicht nötig. Dennoch zeigte die Dame Madeleine beim Ordnungsamt an, welches sie zu einer persönlichen Stellungnahme aufforderte. Zu diesem Termin wurde Madeleine (vorsorglich..) von meinem Mann begleitet, der ist Diensthundeführer, Ausbilder und von den umliegenden Städten und Gemeinden als Gutachter anerkannt (wenn auch nicht öffentlich bestellt). Die beiden marschierten also dahin, legten alles mögliche vor und die Dame vom OA zeigte sich auch recht verständig. Klar war auch, daß der Vorfall nicht passierte weil Madeleine "Kampfhunde hält" und "nicht fähig ist ihre Hunde zu halten". Das hatte nämlich die Dame behauptet. Jedenfalls, nach diesem Besuch schien alles geregelt.
Gestern nun bekam M. ein Schreiben von der Gemeinde, sie solle bis 20.01. ein erneutes Gutachten/Wesenstest vorlegen, da der WT aus Brandenburg nicht akzeptiert würde. Zudem sei dieser für einen AmStaff ausgestellt, sie hätte aber doch einen DogoA./Labrador-Mix. Ein Anruf ergab, daß es den Damen und Herren recht egal sei, daß es sich dabei um denselben Hund handele, zudem machte nun die Dame von OA folgende Aussage:
Egal wie der WT ausfallen würde, zu diesem Jahr würde in jedem Fall der erhöhte Steuersatz (450 statt 30) für alle Anlage 1 oder Anlage 2 Hunde fällig. Punkt aus. Das käme von Forcheim, da hätten sie nichts mit zu tun. Aber ist nicht die Gemeinde für die Steuer zuständig? Was hat da der Landkreis mit zu tun? Und muß das nicht in einer Sitzung beschlossen werden?
Auf die Frage, weswegen sie dann überhaupt noch einen Wesenstest bräuchte, bekam Madeleine übrigens gar keine Antwort.
In meinen Augen recht verwirrend, das Ganze.
Mir ist klar, daß das OA jederzeit einen WT anordnen kann.
Mir ist klar, daß es sein könnte, daß die Gemeinde Gößweinstein meinen Mann nicht zuläßt. (Befangenheit)
Soweit ich weiß ist es auch OK, daß eine Gemeinde trotz WT erhöhte Steuersätze verlangt.
Aber wie ist das denn nun genau? Gibt es Gesetzestexte, Gerichtsurteile etc.? Eben gerade für Bayern.
Männe kommt nämlich leider erst wieder morgen im Laufe des Tages und ist auch nicht telefonisch erreichbar, drum dachte ich (in Absprache mit meiner Freundin) ich setz es mal hier rein.
Wolfgang...?!?
Eine Freundin von mir ist Anfang 2004 von Brandenburg nach Bayern gezogen (Gemeinde Gößweinstein, Lkr. Forcheim). Mitgenommen hat sie dabei ihre beiden Hunde Daisy (Dobi-Mix) und Jack (eigentlich AmStaff). Jack wurde von einem TH in Brandenburg übernommen, schon allein seine Rassezugehörigkeit ist jedoch nicht ganz einfach... Als Madeleine Jack kennenlernte ermöglichte ihr das TH mit dem Hund einen Wesenstest zu machen, da der Rüde äußerst lieb ist, fiel der natürlich positiv aus. Als Rasse gab der Beurteiler "American Staffordshire Terrier" an. Bei der Übernahme (1/2 Jahr später) meinte dann das TH, das Jack es wohl als Mischling einfacher haben würde, und so stellte der dortige Amtsvet fest, daß es sich bei ihm um einen Dogo-Argentino/Labrador-Mix handelte.
Madeleine zog also schließlich hierher zu uns und meldete beide Hunde auch als Mischlinge an. Bisher gab es keine Probleme, die Hunde gehen beide im THS, haben beide BH und repräsentieren den Verein in Schulen und Kindergärten.
Leider gibt es im Wohnort natürlich nicht nur nette Hundebesitzer, und auch Daisy kann Hündinnen gegenüber zickig sein. So kam es vor einigen Wochen zu einem kurzen Geplänkel mit einer anderen Hündin, nix schlimmes, nicht mal ein Loch oder so. TA war nicht nötig. Dennoch zeigte die Dame Madeleine beim Ordnungsamt an, welches sie zu einer persönlichen Stellungnahme aufforderte. Zu diesem Termin wurde Madeleine (vorsorglich..) von meinem Mann begleitet, der ist Diensthundeführer, Ausbilder und von den umliegenden Städten und Gemeinden als Gutachter anerkannt (wenn auch nicht öffentlich bestellt). Die beiden marschierten also dahin, legten alles mögliche vor und die Dame vom OA zeigte sich auch recht verständig. Klar war auch, daß der Vorfall nicht passierte weil Madeleine "Kampfhunde hält" und "nicht fähig ist ihre Hunde zu halten". Das hatte nämlich die Dame behauptet. Jedenfalls, nach diesem Besuch schien alles geregelt.
Gestern nun bekam M. ein Schreiben von der Gemeinde, sie solle bis 20.01. ein erneutes Gutachten/Wesenstest vorlegen, da der WT aus Brandenburg nicht akzeptiert würde. Zudem sei dieser für einen AmStaff ausgestellt, sie hätte aber doch einen DogoA./Labrador-Mix. Ein Anruf ergab, daß es den Damen und Herren recht egal sei, daß es sich dabei um denselben Hund handele, zudem machte nun die Dame von OA folgende Aussage:
Egal wie der WT ausfallen würde, zu diesem Jahr würde in jedem Fall der erhöhte Steuersatz (450 statt 30) für alle Anlage 1 oder Anlage 2 Hunde fällig. Punkt aus. Das käme von Forcheim, da hätten sie nichts mit zu tun. Aber ist nicht die Gemeinde für die Steuer zuständig? Was hat da der Landkreis mit zu tun? Und muß das nicht in einer Sitzung beschlossen werden?
Auf die Frage, weswegen sie dann überhaupt noch einen Wesenstest bräuchte, bekam Madeleine übrigens gar keine Antwort.
In meinen Augen recht verwirrend, das Ganze.
Mir ist klar, daß das OA jederzeit einen WT anordnen kann.
Mir ist klar, daß es sein könnte, daß die Gemeinde Gößweinstein meinen Mann nicht zuläßt. (Befangenheit)
Soweit ich weiß ist es auch OK, daß eine Gemeinde trotz WT erhöhte Steuersätze verlangt.
Aber wie ist das denn nun genau? Gibt es Gesetzestexte, Gerichtsurteile etc.? Eben gerade für Bayern.
Männe kommt nämlich leider erst wieder morgen im Laufe des Tages und ist auch nicht telefonisch erreichbar, drum dachte ich (in Absprache mit meiner Freundin) ich setz es mal hier rein.
Wolfgang...?!?