AmStaff als Mix gemeldet.Doof jetzt!

Maschou

10 Jahre Mitglied
Habe heute auf der hiesigen Hundeweise eine junges Pärchen kennen gelernt.Dabei hatten sie eine wunder schöne "Boxermix"Hündin, 8 Wochen in ihrem Besitz.Als Boxermix gemeldet.Tierarzt hats auch so im Impfpass vermerkt.

Auf meine Frage hin, wo denn da bitte der Boxer sei wussten sie natürlich keine Antwort.

Das sie da einen bildhübschen AmStaff mit sich führen war ihnen nicht wirklich klar.
Jetzt schon!

Nachdem ich sie dann aufgeklärt hatte,was ihnen bzw. dem Hund droht wenn die bösen Leute vom O-Amt mal dumme Fragen stellen, hat´s den zweien gepflegt die Urlaubsbräune aus dem Gesicht gehauen.

Sachkunde haben se beim Doc gemacht ,Führungszeugniss haben sie laut Aussage auch eingereicht.Sind auch Eigenheimbesitzer.
Hab ihnen versprochen mich schlau zumachen was sie jetzt am besten tun sollen da ich schon wieder vor meinem geistigen Auge einen Hund mehr hinter Gittern gesehen habe.Genau weis ich selber nämlich auch nicht.Da sie die Hund privat übers Internet gekauft haben.
Klar wüsste ich wie es hätte laufen können wenn der Hund noch nicht angemeldet gewesen wäre.Nur so bin ich mir auch nicht sicher.

Die Zwei sind zwar naiv aber denke doch so ganz gut für den Wautzi(fast).Will ihnen morgen auch nichts falsches raten.

MfG,
Maschou
 
Ich kenne mich in NRW nicht aus aber muss man da für jeden Hund, egal welcher Rasse, ein Führungszeugnis einreichen und einen Sachkundetest machen?
 
Junior schrieb:
Ich kenne mich in NRW nicht aus aber muss man da für jeden Hund, egal welcher Rasse, ein Führungszeugnis einreichen und einen Sachkundetest machen?

Das hab ich mich zwar auch gefragt, allerdings werde ich in Kürze ebenfalls einen Sachkundenachweis machen, auch wenn ich keinen Listi habe. Aber man weiß ja nie;) Aber einreichen muss man das doch erst, wenn es die Rasse des Hundes erfordert, oder? Mir ist nicht bekannt, daß man für yorkies o.ä sowas bräuchte. :verwirrt:

So wirklich wüsste ich immo auch nicht, was ich da raten sollte, am sichersten wäre, das Ding auf solide Beine zu stellen, den Boxermix vielleicht abmelden, auf den Namen des Partners "richtig" anmelden, einen korrigierten Impfpass beim TA geben lassen und mit dem Süßen üben was das Zeug hält, damit man einem Wesenstest ruhig ins Auge blicken kann. Was anderes wüsste ich jetzt auch nicht.

LG Flocke
 
Junior schrieb:
Ich kenne mich in NRW nicht aus aber muss man da für jeden Hund, egal welcher Rasse, ein Führungszeugnis einreichen und einen Sachkundetest machen?

Deine Frage kann ich mit Jaein beantworten. Man muss ein Führungszeugnis beantragen und einen ST. nur machen, wenn Hunde über 20kg/40cm besitzen/werden. Bevor wir unseren Staff bekamen, mussten wir für unsere Deutsche Dogge dieses auch beantragen und den Test durchführen.

LG
Becky
 
Achso, ich dachte nur BW hätte diese 20/40 Regelung, das NRW das auch verlangt wußte ich nicht.
 
Code:
So wirklich wüsste ich immo auch nicht, was ich da raten sollte, am sichersten wäre, das Ding auf solide Beine zu stellen, den Boxermix vielleicht abmelden, auf den Namen des Partners "richtig" anmelden, einen korrigierten Impfpass beim TA geben lassen und mit dem Süßen üben was das Zeug hält, damit man einem Wesenstest ruhig ins Auge blicken kann. Was anderes wüsste ich jetzt auch nicht.

Abmelden und wieder als Soka anmelden geht ja nicht.Dann wollen die wissen wo der Hund herkommt.Wenn dann rauskommt das Privat gekauft kanns das schon gewesen ein für die Kleine.In NRW darfst du nur über Tierschutz bzw. TH gehen.

Ja hier in NRW MUSS ein Fuhrungszeugniss vorgelegt werden plus Sachkunde für Hunde mit SH von 40cm und 20Kg Körpergewicht.Wesensttest mit 15 Monaten.

MfG,
Maschou
 
Ich würde den Verein kontaktieren oder aber und fragen, wie man das jetzt am besten regelt.
 
Junior schrieb:
Achso, ich dachte nur BW hätte diese 20/40 Regelung, das NRW das auch verlangt wußte ich nicht.

ich kenn das eher anderstrum ;)

ach ja, noch zum Thema: sorry: aber kann man wirklich so dumm sein :verwirrt: *kopfschüttel*
 
Maschou schrieb:
Auf meine Frage hin, wo denn da bitte der Boxer sei wussten sie natürlich keine Antwort.

Das sie da einen bildhübschen AmStaff mit sich führen war ihnen nicht wirklich klar.
Jetzt schon!

Warum bist du so sicher, das es kein Boxermix, sondern ein AmStaff ist?
 
Bitte wende Dich an die von Midivi angegeben Links und dann sollte hier öffentlich nicht groß weiter drüber diskutiert werden...
 
Marion schrieb:
Bitte wende Dich an die von Midivi angegeben Links und dann sollte hier öffentlich nicht groß weiter drüber diskutiert werden...
....und vor allem finde ich es mal wieder total verwirrend, wenn jemand schreibt: Bei uns ist es so und so, aber ich weiß nicht, wie es bei euch ist....
Das hilft keinem weiter und macht die Sache nur unnötig kompliziert. :unsicher:
 
Bürste schrieb:
Warum bist du so sicher, das es kein Boxermix, sondern ein AmStaff ist?
das gleiche hab ich mich auch gerade gefragt.....vor allem bei so nem jungen Ding........:unsicher:


Bist du vereidigter Sachverständiger?
Das ist nämlich der einzigste den ich in so einem Fall fragen würde!:D

Greetz san
 
Maschou schrieb:
Code:
Ja hier in NRW MUSS ein Fuhrungszeugniss vorgelegt werden plus Sachkunde für Hunde mit SH von 40cm und 20Kg Körpergewicht.Wesensttest mit 15 Monaten.[/quote]
 
Seit wann soll das denn so sein?! So weit ich weiß, muss man bei 20/40 Hunden nur den Sachkundenachweis machen. Der Wesenstest muss doch nur für Anlagehunde gemacht werden und nicht mit einem 20/40 Hund.

[quote=AmStaff_girl]Bist du vereidigter Sachverständiger?
Das ist nämlich der einzigste den ich in so einem Fall fragen würde!:D [/quote]
 
Sehe ich auch so. Das hört sich hier für mich mal wieder nach "die Pferde scheu machen" an ... Wenn der Tierarzt den Welpen für einen Boxermix hält, wie kommst Du dann dazu, etwas anderes zu behaupten?
 
Consultani schrieb:
Seit wann soll das denn so sein?! So weit ich weiß, muss man bei 20/40 Hunden nur den Sachkundenachweis machen. Der Wesenstest muss doch nur für Anlagehunde gemacht werden und nicht mit einem 20/40 Hund.

Leute, Leute

lest doch einfach mal nach. Dann erübrigt sich so manche Frage, die sonst eh nur mit geballtem Halbwissen beantwortet wird.
Zu großen Hunden ist das LHundG NRW doch absolut eindeutig.


§11 LHundG NRW
Große Hunde
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

und


(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

Da bleibt doch keine Frage offen.......
 
@Bürste: Hab ein Bild....wenn du magst schau es dir an.Vertrau mir...nix Boxer!;)
Mach mal und sag den Experten hier das ich Recht habe.Dir glaubt man vielleicht eher.

Code:
Bist du vereidigter Sachverständiger?
Das ist nämlich der einzigste den ich in so einem Fall fragen würde

Nein muss ich auch nicht sein.

Code:
Bitte wende Dich an die von Midivi angegeben Links und dann sollte hier öffentlich nicht groß weiter drüber diskutiert werden...

Glaube ich auch.

MfG,
Maschou
 
Bürste schrieb:
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

Da die Bezeichnung das Wörtchen "kann" in Bezug auf die Beantragung des Führungszeugnis enthält, ist doch klar, das man keines generel und von vorne herein vorlegen muss, sondern nur auf ausdrückliche Anweisung des OA hin. Somit ist dieser Punkt nicht für alle Hundehalter von 20/40 Hunden von Belang, sondern nur für diejenigen, bei denen - laut OA - Zweifel an der Zuverlässigkeit vorliegt.

Maschou schrieb:
@Bürste: Hab ein Bild....wenn du magst schau es dir an.Vertrau mir...nix Boxer!;) Mach mal und sag den Experten hier das ich Recht habe.Dir glaubt man vielleicht eher.

Zeig doch mal ;)
 
aaalsoooo.........ein vereidigter Sachverständiger ist vom Bundesland beauftragt/bevollmächtigt Rassegutachten zu erstellen.......

als ich persönlich würde jetzt zu so einem gehen und mich mal mit ihm unterhalten und gegebenenfalls ein Gutachten machen lassen....


schließlich ist er/sie der fachmann und nicht ich!!:)

Und mit nem gutachten vom Vereidigten sachverständigen hat sich die Rassefrage für das Bundesland geklärt!(zumindest hier in bayern)


Oder meinst du das Bundesland wird "seine" Gutachter in Frage stellen!?;)

Jetzt angekommen?;)


Greetz san
 
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