American Staffordshire in Bayern (München)

Weidnerbabe

Hallöle,

also aus anlass will ich mich ein wenig informieren wie es denn mit der haltung von den kleinen in Bayern oder genauer gesagt München aussieht?

Und zwar passe ich bald auf den Hund meiner cousine auf. N American Stafforshire gemischt mit irgendwas anderem, fragt mich aber nicht :)
Nun hat mich meine Mutter bissl verwirrt, ich sollte eigentlich erst den anderen Hund meiner cousine nehmen. und mein Opa den Hund. Nun will mein Opa ihn aber nicht nehmen. Aus dem grund das der Hund ja aussieht wie ein kampfhund (wie soll er denn sonst aussehen?) naja aus dem grund das er meinte, das polizei oder co ihm den hund wegnehmen können wenn sie ihn sehen. Meine ma meinte das auch.

Ist es wirklich so? Ich mein ich weis jetzt nicht genau wie es bei ihm aussieht... Also n Negativzeugnis hat er nicht glaub ich (laut ma bekommen hunde der kategorie 1 kein negativzeugnis) ich weis aber das er vor ein paar jahren 2 oder 3 mal bei nem wesenstest war und da recht gut abgeschnitten hat (mit dem kleinen fehler das er leute zur begrüßung nicht anspringen soll).

Wie sieht es aus? Kann mir da wer genau helfen?
Was muss ma denn tun um einen Stafford halten zu dürfen?
Und können sie ihn mir wirklich so mir nichts dir nichts auf der straße wegnehmen? Muss ich ihm einen Maulkorb an legen wenn ich mit ihm gassi geh?

Hoffe ihr könnt mir helfen :)

Stephi
 
  • 25. April 2024
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Hi Weidnerbabe ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,
in Bayern wirst du keinen Kat 1 Hund genemigt bekommen!
Soviel ich weiss, hast du in Münchner gar keine Chance!
Du musst ein berechtigtes Intresse vorweisen ( was eigentlich nicht möglich ist)
oder in vereinzelten Fällen ist eine Haltung in zum Eigenschutz in Aussiedlerhöfen möglich!´
Aber du willst ihn ja nur kurz in Pflege nehmen?
Erkundige dich mal auf dem Amt ob eine Kurzzeitpflege möglich ist?!
Bei uns ist das so, dass nur 3 Regisrtierte Personen mit meinen Hunden (Hund) Gassi gehn dürfen!(Ich, mein Lebensgefährte und meine Mam)
Einem aussen Stehenden ist das Führen verboten! :rolleyes:
 
prinzipiell wäre vielleicht erst mal zu klären welcher Rasse er denn nun zugehört....
evtl. durch rassegutachten!

Sollte auch nur ein teil staff drin sein (oder andere kat.1 hund) kannste es so gut wie an den Nagel hängen!

frag auch mal hier nach:




viel erfolg!

Greetz san
 
Huhu,

also n Staff is allemal mit drinnen. Aber eben wie gesagt n Mischling. Labrador oder was des ander sein soll. Der dicke ist jetzt knapp 6 Jahre alt, mein cousinchen wohnt aber auch in münchen, und wie gesagt hat er nur 2 mal oder so nen wesenstest gemacht... aber direkte genehmigung, ich glaubs eigentlich nicht wirklich....

WIe sieht es denn aus wenn der jung ja wie gesagt schon 6 jahre da is....???

Stephi
 
Deine Cousine hält einen Staff-Mix in München ohne Genehmigung?

Wieso sollte sie dann einen Wesenstest gemacht haben?

Du solltest zuallererst abklären, ob eine Genehmigung vorliegt oder nicht.

Wenn nicht - Na bravo... :sauer:
 
Jups, das solltest wirklich umgehend klären ob eine Haltungsgenehmigung besteht.

Was nützt der Wesenstest wenn der Hund nicht gemeldet ist?:rolleyes:
 
Ich will nicht schwarz malen, aber..... Selbst wenn (und ich betone WENN!) der Hund einen Wesenstest hat (was mich ehrlich gesagt wundern würde), gibt es in Bayern keine Haltungsgenehmigung, da zählt auch nicht, dass der Hund schon seit 6 Jahren gehalten wird!

Das einzige berechtigte Interesse besteht, wie peggo schon schrieb, wenn man sehr abgelegen wohnt (mir ist wie mindestens 500 Meter zum nächsten Nachbarn, kann aber auch mehr sein, weiß nicht so genau) und das ist in München wohl kaum gegeben!

Wenn man euch bisher nicht "erwischt" hat, habt ihr wirklich Glück gehabt, aber im Sinne des Tieres kann sowas wohl nicht sein!

*kopfschüttelnd*
 
Und vor allem sollte man sich überlegen, was man in solch einer Situation in öffentlichen Foren schreibt... *kopf mitschüttel*
 
Nunja, Weidnerbabe hat aber doch gar keine Ahnung von der Materie. Sie fragt doch nur... Sie konnte ja quasi gar nicht wissen, dass es evtl. gesetzliche Probleme gibt.

Es ist ja auch nicht ihr Hund, wenn ich es richtig verstanden haben, sondern der ihrer Cousine, also müsste man höchstens der Vorwürfe machen und nicht ihr.

Oder hab ich da was missverstanden?
 
Nö, hast Du nicht.

Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Und die muß hauptsächlich der Hund ausbaden...
 
Hallo Weidnerbabe,

die Haltung eines AmStaff-Mischling mit 6 Jahren ist in München ein Ding der Unmöglichkeit. Wäre er 10 jahre alt, könnte man EVENTUELL etwas machen.

Du solltest hier nicht mehr so ausführlich schreiben, hier lesen auch Behörden mit und es ist davon auszugehen, dass Deine Cousin den Hund illegal hält. Es gibt zwar ein paar wenige genehmigte Kat.-1-Hunde in München, aber die dürfen nicht einfach weitergegeben werden. Hier gilt die Genehmigung nur für den speziellen Halter (die das auch wissen).

Bitte melde Dich bei mir per PN oder Mail: [email protected]. Dann können wir schauen, wie die Sachlage ini Deinem Fall wirklich ist. :hallo:

@all: Jeder kann mit seinem Hund einen Wesenstest machen. Das ist ja reines Privatvergnügen. Ein Wesenstest heisst ja noch lange nicht, dass auch eine Genehmigung etc. vorliegt oder die Behörden von dem Test überhaupt wissen. Es kann ja auch jeder mit seinem Auto einfach so zu einem Gutachter fahren ;)
 
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