American Bully in Bremen

Bianca1702

Hallo ihr lieben,

ich heiße Bianca und bin neu hier :).

So, ich träume schön lange von einem Hund - einem "Kampfhund", wie es Menschen mit Vorurteilen sagen würden. Bin selber mit einem Dobermann aufgewachsen (sehen unwissende leider auch oft als gefährlich an *augen roll*).

Nun habe ich im Internet einen 4 Monate alten American Bully gefunden, in den ich mich sofort verliebt habe. Die Rasse ist nicht auf der Bremer Listenhunde Aufstellung eingetragen..da die Rasse ja aber eine Kreuzung aus Verschiedenen Listenhunden ist, habe ich Angst, dass es Probleme von Seiten der Stadt Bremen geben würde..

Hat jemand von euch Erfahrung mit der Haltung von "verbotenen Rassen" in Bremen und gibt es da wirklich keine Chance einen halten zu dürfen?

Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend :)
LG, bianca
 
  • 28. März 2024
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Hi Bianca1702 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Einziger Rat Finger weg vom Bully, nutze hier mal die Suchfunktion da findest du extrem viele traurige Details dazu!
 
Jop. Bully ist immer ne Kackidee. Egal in welchem Bundesland, in Bremen halt noch mal extrakacke.
 
Oh man ;-( bin traurig jetzt.. schade. Aber besser ist vorher auf Nummer sicher zu gehen.. so ein Mist
 
Ja, mich machen diese krüppeligen Mastschweine auf krummen Froschschenkeln auch traurig.
 
Hallo ihr lieben,

ich heiße Bianca und bin neu hier :).

So, ich träume schön lange von einem Hund - einem "Kampfhund", wie es Menschen mit Vorurteilen sagen würden. Bin selber mit einem Dobermann aufgewachsen (sehen unwissende leider auch oft als gefährlich an *augen roll*).

Nun habe ich im Internet einen 4 Monate alten American Bully gefunden, in den ich mich sofort verliebt habe. Die Rasse ist nicht auf der Bremer Listenhunde Aufstellung eingetragen..da die Rasse ja aber eine Kreuzung aus Verschiedenen Listenhunden ist, habe ich Angst, dass es Probleme von Seiten der Stadt Bremen geben würde..

Hat jemand von euch Erfahrung mit der Haltung von "verbotenen Rassen" in Bremen und gibt es da wirklich keine Chance einen halten zu dürfen?

Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend :)
LG, bianca

Vom American Bully oder sonstigen exotisch klingenden Bulldogs/Bullys (auch von Miniature Bullterriern ohne VDH Papieren) bitte in Bremen Abstand halten - wenn du hier mit so einem Hund erwischt wirst (und jaaaa ich kenne die bremer Facebook Gruppen für Hunde und sehe die entsprechenden Bilder), dann muss der Hund sofort weg oder er wird eingezogen und hockt, fast ohne Chance im bremer Tierheim.
Das Tierheim Bremen oder Tierheim Bremerhaven sind die einzigen Möglichkeiten sich in Bremen legal einen Listenhund anzuschaffen - allerdings solltest du dich fragen, ob die Haltungsbedingungen (ständige Maulkorb- und Leinenpflicht an der 2m Leine) wirklich tiergerecht sind.
 
Bremen macht es ja ganz "schlau". Die beschlagnahmten "Listenhunde" gehen in ein Tierheim nach Niedersachsen und da die Hunde Bremen dann verlassen haben bzw. dann in Niedersachsen "wohnen", dürfen sie auch nicht mehr nach Bremen vermittelt werden, obwohl sie aus Bremen kommen.
 
Trotzdem freuen wir uns natürlich über jeden Hundefreund der sich vorher informiert.

Besuch doch mal euer Tierheim, meist gibt es da eine vernüftige Beratung und gleich noch ein paar Hunde zum angucken :)
 
Bremen macht es ja ganz "schlau". Die beschlagnahmten "Listenhunde" gehen in ein Tierheim nach Niedersachsen und da die Hunde Bremen dann verlassen haben bzw. dann in Niedersachsen "wohnen", dürfen sie auch nicht mehr nach Bremen vermittelt werden, obwohl sie aus Bremen kommen.

da muß ich jetzt nachfragen, weil ich das so nicht lese:

"§ 3
Halten von gefährlichen Hunden

ist verboten; Ausnahmen sind nur nach den Absätzen 2, 4 und 5 zulässig.

auch erworben und gehalten werden, wenn es sich bei ihnen um Fundtiere, um nach § 16 a des Tierschutzgesetzes fortgenommene Tiere, um von der Ortspolizeibehörde sichergestellte Hunde oder um Hunde aus einem Tierheim nach Absatz 4 handelt, sofern die Hunde nicht zu aggressivem Verhalten nach neigen und die künftige Halterin oder der künftige Halter über die erforderliche Zuverlässigkeit nach Absatz 5 verfügt. Eine Abgabe darf nur mit Zustimmung der Ortspolizeibehörde erfolgen; die abgebende Stelle ist verpflichtet, der Ortspolizeibehörde die erforderlichen Angaben über die künftige Halterin oder den künftigen Halter zu machen und eine Registrierung des Tiers zu ermöglichen."

Für mich steht da, ich kann auch einen Listenhund aus einem anderen TH außerhalb von Bremen holen wenn er z.B. wegen schlechter Haltung vom Besitzer abgenommen wurde, wenn er einkassiert wurde weil der Halter beispielsweise keine Genehmigung hatte ODER natürlich von einem TH aus Bremen. Der Hund darf nicht aggressiv aufgefallen sein und der Halter muß natürlich seine Zuverlässigkeit belegen. Dann kann man die Haltung bei der Polizei beantragen.

-----------------------

... allerdings solltest du dich fragen, ob die Haltungsbedingungen (ständige Maulkorb- und Leinenpflicht an der 2m Leine) wirklich tiergerecht sind.
auch hier muß ich nachfragen:

"§ 2
Führen gefährlicher Hunde in der Öffentlichkeit


Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs nach Absatz 2 zulassen, wenn der Hund bislang nicht auffällig war und nachgewiesen wird, dass er keine Merkmale nach aufweist. Der Nachweis kann durch eine bestandene Begleithundeprüfung oder durch einen bestandenen Wesenstest geführt werden."

So wie ich das lese kann zumindest der Maulkorb weg, mit einem bestandenem Wesenstest oder halt dieser Begleithundprüfung und der Hund darf nicht schon auffällig gewesen sein.
 
Das war in der Tat vor Jahren so, da konnte man z.B. von Frau Schürmann einen Hund genehmigt bekommen. Ist aber seit (ich weiß es nicht mehr genau), ca. 5-6 Jahren nicht mehr so. Nur ein Hund aus Bremen oder Bremerhaven.
Und das mit der Maulkorbpflicht (nach bestandenem Wesenstest), im Gesetzestext steht immer "kann", zumal das Gesetz in Bremen (vor allem wegen eines "netten" SPD-Politikers, nach 2001 mehrmals geändert wurde.
 
Wenn man den Link anklickt, steht da ganz oben "Inkrafttreten 28.07.2015 Zuletzt geändert durch:§§ 2 und 4 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016". Was aktuelleres als 2016 kann ich zumindest nicht finden, du?
 
Das ist der aktuellste. Es liegt aber leider trotzdem im Ermessen des Stadtamtes, ob sie einen Wesenstest akzeptieren bezüglich Maulkorbbefreiung oder nicht und dagegen geklagt hat meines Wissens noch keiner.
Meine Bekannte hat jahrelang Bullterrier von Frau Schürmann gehabt und hat nachdem der letzte verstorben ist, keine Genehmigung mehr für einen Hund von Frau Schürmann bekommen und hat dann letzlich einen Staff-Bull aus dem Bremer Tierheim genommen und auch genehmigt bekommen.
 
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