Allg. Leinenzwang in Bayern ohne Freilauffläche?

Kasimir1603

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen:hallo:

ich wohne in einem kleinen Ort in Bayern (Pastetten), laut Gemeindeverordnung gilt in unserem Ort für alle Listenhunde sowie alle Hunde ab 50 cm allgemeine Leinenpflicht. :sauer:

Mein Sammy hat eine Schulterhöhe von 63 cm, fällt also unter diese Verordnung. Bei uns sind keine Freilaufflächen o.ä. ausgeschildert. Gilt diese Verordnung nur innerorts, kann ich also Sammy auf Feld und Wiese frei laufen lassen? :verwirrt:

Ist unsere Gemeinde verpflichtet, sollte die Leinenpflicht auch für Wald, Feld und Wiese gelten, sog. Hundefreilaufflächen zur Verfügung zu stellen? Beim googeln konnte ich lediglich die Aussage finden, dass es gegen das Tierschutzgesetz verstößt und damit unzulässig ist, wenn "unabhängig von Rasse und Größe eine allgemeine Leinenpflicht verordnet wird". Dies ist ja meines Erachtens bei uns nicht der Fall, da ja eine Differenzierung bzw. genaue Festlegung auf Listenhunde und große Hunde ab 50 cm getroffen wurde.

HILFE! Wo darf ich meinen Stinker frei laufen lassen ohne mit Bußgeld oder dummen Sprüchen genervt zu werden? :heul:

Er brauch doch Bewegung und muss sich auspowern können :unsicher:
 
  • 23. April 2024
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Hi Kasimir1603 ... hast du hier schon mal geguckt?
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In der Gemeinde Neufahrn bei Freising musste eine derart rigide Verordnung auf Anweisung des Landratsamtes gekippt werden. Wenn ich das richtig im Kopf habe, hatten die das genauso versucht. Es gibt Verordnungen, bei denen heißt es, innerhalb bebauten Gebiets, dann sind die Feldwege grob gesprochen raus und das ist in Ordnung. Wenn es aber heißt im gesamten Gemeindegebiet und es gibt keine Freilaufflächen ist das nicht rechtens. Kann ich aber nachschauen, wenn Du sonst noch nichts hast. Bei Listis ist das natürlich wieder anders, aber das wirst Du wissen, wenn Du einen hast.
 
Hallo Daevel,

mein Stinker ist ein "Schäferhundmix" (zumindest so beim Amt gemeldet, den Rotti sieht eh keiner :)), also kein Listenhund. Bezüglich Leinenpflicht ist in unserer Verordnung folgender Passus festgeschrieben: "§ 1 Leinenpflicht; Kampfhunde und große Hunde (ab 50 cm) sind auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet ständig an der Leine zu führen".

Freilaufflächen sind bei uns keine, der Ortsteil, in dem ich wohne hat auch ziemlich wenig Einwohner, ist recht überschaubar und ich habe bisher keine Schilder gesehen, wo Hundefreilaufflächen ausgeschrieben sind.

Es wäre echt lieb, wenn Du da für mich noch mehr Info´s hättest.

Für mich ist es kein Problem, meinen Dicken innerorts anzuleinen, nur auf den Wiesen und Feldwegen wäre es halt schön, wenn er dort "ungestraft" rumtoben könnte und ich nicht ständig den "Blick über die Schulter" machen müsste, um zu schauen, ob nicht irgendeiner von der Gemeinde auf der Pirsch nach "bösen Hundehaltern" ist :)
 
Kasimir1603 schrieb:
Bezüglich Leinenpflicht ist in unserer Verordnung folgender Passus festgeschrieben: "§ 1 Leinenpflicht; Kampfhunde und große Hunde (ab 50 cm) sind auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet ständig an der Leine zu führen".
So wie es da geschrieben steht, betrifft es alle Gemindeflächen, also auch z.B. Feldweg, solange sie nicht ausdrücklich als Privatweg gekennzeichnet sind.
Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass die Gemeindeverwaltung tatsächlich nur das bebaute Ortsgebiet meint.
Ehe Du hier größere Aktionen unternimmst, solltest Du in der Verwaltung nachfragen, ob die es tatsächlich so wie geschrieben, auch meinen. Verweise dabei möglichst gleich auf die oben beschriebene Änderung in Neufahrn. Evtl. wird die Verordnung dann in Deinem Sinne korrigiert.
Grüße Klaus
 
Hey Kasimir.
Das lief hier damals über die Lokalzeitung und ich glaube, es war exakt diese Formulierung. Ich versuche mal dran zu denken, die entsprechenden Artikel morgen rauszusuchen. Wenn Du richtig gut bist, schickst Du mir eine Erinnerungs-PN, ich vergreise gerade frühzeitig :p
 
Hallo,

ich habe Dir schon per Mail geantwortet (Mail von Mir san Hund).

In dieser Bekanntmachung:
steht ausdrücklich geschrieben "das Freilaufen lassen von Hunden innerhalb und ausserhalb der Ortschaft". Allerdings gilt dies nur für öffentliches Gebiet. Gehören die Feldwege nicht den Bauern ?

Ansonsten kann ich Dir nur empfehlen, auch dagegen vorzugehen und Dich auf sogenannte Präzedenzfälle zu beziehen.
 
Shikoku schrieb:
Gehören die Feldwege nicht den Bauern ?
Nein, in der Regel nicht. Wenn, da sind sie meistens auch ausdrücklich als Privatweg gekennzeichnet.
Normalerweise sind die Wege Gemeindeeigentum und die Landwirte werden kostenmäßig an der Unterhaltung beteilgt.
Klaus
 
Hallo nochmal,

vorhin hat sich der Geschäftsleiter unserer Gemeinde als Sprecher für unsere Frau Bürgermeisterin telefonisch mit mir in Verbindung gesetzt und mir schonmal vorab mitgeteilt, dass es Sammy durchaus erlaubt ist, sofern der Hund hört und niemanden belästigt ohne Probleme und ohne die Gefahr etwaiger Ordnungswidrigkeiten auf den Feld- und Wiesenwegen rundum Pastetten frei zu laufen. Er hat lediglich darum gebeten, darauf zu achten, dass ich Sammy, sofern Spaziergänger entgegen kommen etc. Sammy a) anleine oder b) zumindest ranrufe und festhalte sowie dass ich drauf achte, dass Sammy nicht in die umliegenden Felder läuft und dort seine Geschäfte verrichtet. Ich bekomme das alles noch schriftlich.
volldolllol.gif


Als Grund für die harte Verordnung sagte er mir, dass wohl in der Gemeinde ziemlich viele große Hunde (viele Bauernhöfe eben), einfach frei durch die Gegend liefen, etliche Leute einfach Angst hatten, da weit und breit kein Herrchen/Frauchen in Sicht und eben auch die Felder verunreinigt haben, so dass die Landwirte ziemlich sauer waren. Der Großteil der Gemeindemitglieder hätte daher wohl positiv auf die Verordnung reagiert. Wie gesagt, könne ich Sammy, sofern er hört etc., ruhig auf den Feldwegen ableinen. Ich könnte aber auch, sofern mir das nicht ausreicht, gegen die Gemeindeverordnung vorgehen und eine Eingabe machen, dann müssten sich die Gemeindevorstände in einer Sitzung dazu beraten und ich müsste dort vortragen. Aber so extrem muss es ja nicht sein :)

Gut, ich bin jedenfalls zufrieden, dass ich jetzt die offizielle Erlaubnis habe, Sammy frei auf der Wiese rumtoben zu lassen und er nicht ständig an der Leine sein muss
baby.gif
 
Das würde ich mir aber wirklich noch schriftlich geben lassen.
Magst Du nicht lieber doch den Gemeinderat damit beschäftigen?
 
halloo,
sag ich auch. Sicher ist sicher, lass es dir schriftlich geben.
Ist aber schon eine tolle Nachricht.
Bei uns schauts auch so aus, ab 50cm Leinenzwang - überall
Eine Handvoll Hundeausläufe, die viel zu klein sind und fast nur am Stadtrand.
Danke - da ich fahre lieber in die hundefreundlicheren Nachbargemeinden oder gehe zum Agility.
viel Spaß noch und Grüßle Silvie:D
 
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