Eigentlich nicht.
Aber bei Aussage gegen Aussage?
Ohne Zeugen.
Da hat man schnell ne´ Teilschuld.
Ich hab nen Zeugen und auch eine Meldung bei der Polizei, aber die Versicherung weigert sich...
Dann würde ich Denen, den Sachverhalt noch mal plausibel machen und auch erwähnen, dass wenigsten´s ein Zeuge vorhanden ist (hoffentlich nicht der eigene Mann).
Nebenbei würde ich dann noch darauf aufmerksam machen, dass bei anhaltender Weigerung der Schadensregulierung, ein Rechtsanwalt beauftragt wird (Rechtsschutz) und dadurch unnötige weitere Kosten entstehen.
Selbstverfreilich nur per Einschreiben mit Rückantwort.
Versicherungen weigern sich regelmäßig.