Ab welchem Alter Maulkorb??

freyja

Also ich blicke bald nicht mehr durch!
Was darf und was muss ich mit meinem Liste-2-Hund in NRW??
Vieles steht ja schon in der Verordnug - ABER da steht zb nicht drin ab wann meiner einen Maulkorb braucht.Man sagte mir ab 6 Monaten.Stimmt das??MUSS ich mit meiem zum Wesenstest oder nicht??ich würde mich freuen wenn jemand Licht ins Dukle bringen könnte:crazy: :verwirrt:
 
  • 25. April 2024
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Hi freyja ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Verordnung NRW ist bei uns auch eingestellt Rash, aber ich habe keinerlei Altersangaben gefunden. Deshalb wäre es schön, wenn das jemand aus NRW mitteilen könnte, der es weiss.
 
Original geschrieben von freyja
Also ich blicke bald nicht mehr durch!
Was darf und was muss ich mit meinem Liste-2-Hund in NRW??
Zusammenfassend gilt Folgendes:

Erlaubnispflicht für die Haltung:

Neue Haltungen dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses erlaubt werden. Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind

Volljährigkeit von Halterin oder Halter,

Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes,

Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis,

Nachweis zur ausbruchsicheren Unterbringung,

Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme,

Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.
Verhaltenspflichten:

Anleinpflicht außerhalb des befriedeten Besitztums (mit Ausnahme von Hundeauslaufbereichen) mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltensprüfung,

Maulkorbpflicht mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltensprüfung,

"feste Hand" von Halter und Aufsichtsperson,

Sachkunde, Zuverlässigkeit und Volljährigkeit auch für Aufsichtspersonen,

Verbot, mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig zu führen,

Mitteilungspflichten.


Für Hunde der bestimmten 10 Rassen und deren Kreuzungen (Liste 2) gelten Anforderungen wie für gefährliche Hunde (Liste 1) mit folgenden Modifikationen:

Kein Zuchtverbot,

kein besonderes Interesse für eine neue Haltung erforderlich,

Sachkundeprüfung für die Erlaubnis und Verhaltensprüfung zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht nicht unbedingt durch amtliche Tierärztin/amtlichen Tierarzt, sondern auch durch anerkannte Stellen.

Vieles steht ja schon in der Verordnug - ABER da steht zb nicht drin ab wann meiner einen Maulkorb braucht.Man sagte mir ab 6 Monaten.Stimmt das??
Ja, das stimmt. Das bestimmen die Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW:(

"5.2.4
Von Jungtieren bis zum sechsten Lebensmonat geht eine deutlich geringere Gefährlichkeit als von ausgewachsenen Hunden aus. Deshalb besteht für diese keine Maulkorbpflicht (§ 5 Abs. 2 Satz 4)."

MUSS ich mit meiem zum Wesenstest oder nicht??ich würde mich freuen wenn jemand Licht ins Dukle bringen könnte:crazy: :verwirrt:
Du musst mit deinem Hund keinen Verhaltenstest ablegen, dann gibt es aber keine Befreiung von der Maulkorb- und/oder Leinenpflicht! Und das willst du deinem Hund doch sicher nicht antun.
 
Bei uns in iserlohn wird es so gehandhabt, das die junghunde die eigentlich ab 6 monate einen mauli tragen müßten regelmäßig die HS besuchen und somit eine Bescheinigung fürs OA bekommen.........das heißt sie müssen bis zur Prüfung, also Maulkorb/Leinenbefreiung, die sie ja erst mit 15 monaten (bin mir nicht ganz sicher meine aber 15) machen dürfen...........keinen mauli tragen.....natürlich nur wenn der besuch der HS regelmäßig erfolgt...........ist für die hunde in dem alter echt von vorteil...........
 
Habe neues!
Also bei uns wird es seit dem 01.01.2003 wohl so gehandhabt das die ehemaligen Liste-2-Hunde wohl keine Maulkorb-pflicht mehr haben.Es muss nur noch die nötige kramerei beim Anmelden getan werden-sprich:versicherung,chippen etc.Halt das übliche.
 
Dass die ehemals in der alten LHV NW auf Liste 2 stehenden Rassen (z.B. Dobermann) seit 1.1.2003 keine MK-Pflicht mehr haben, ist klar. Für diese Rassen gelten jetzt die Bestimmungen für große Hunde (20/40er-Regelung).

Der Rotti steht aber immer noch auf Liste 2!
 
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