Ab wann kann ein Kind mit einem mittelgroßen Hund Gassi gehen?

Vegas

Hallo,

hätte da mal, aus aktuellem Anlass, eine Frage.

Ich habe in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass Kinder unter 12 Jahren mit Labradoren, Golden Retrievern usw. spazieren gehen.
Ist mir prinzipiell egal, aber wenn die Hunde dann austicken, haben die Kinder eigentlich keine Habe gegen den Hund.

Gestern habe ich eine echt brenzlige Situation beobachtet. Ein Kind wurde fast auf die Strasse geschleift von seinem Labbi und als es in Panik losließ, ist der Labbi auf die STrasse geschossen (er wollte zu einem Dackel auf der anderen Straßenseite).
Das ist doch nicht normal oder?
Selbst habe ich keine Kinder, aber ich finde das bedenklich.
 
  • 25. April 2024
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Ich halte nix davon Kinder mit Hunden allein los zu lassen, egal wie klein oder groß der Hund ist.

Wenn der Hund mehr wiegt wie das Kind schon mal gar nicht.

Selbst wenn der Hund sehr klein ist (Dackel etc) würde ich es nicht machen, denn so ein Kind weiß ja gar nicht wie es sich verhalten soll, wenn es zu einer Beisserei kommen sollte.

Nein, auch ich kann es nicht unterstüzen wenn Kinder mit Hunden allein unterwegs sind.
 
In NRW haben wir die 20/40 Regelung. Einen Hund der größer als 40 cm und schwerer als 20 kg ist darf man erst mit Volljährigkeit und Sachkundenachweis führen.
 
Fand das alles immer Schwachsinn, aber mittlerweile befürworte ich einen Hundeführerschein oder BH oder dergleichen.
 
Hallo,

ich würde jetzt nicht grundsätzlich sagen das ein Kind nicht allein mit Hund rausdarf.

Aber ich würde das immer von gewissen Dingen abhängig machen, und zwar was ist es für ein Hund, wie groß und schwer und natürlich auch wie verantwortungsbewußt ist das Kind.
Meine Labbidame durfte öfters mit den Kindern von einer Freundin raus, da waren sie sogar noch unter 10 Jahre alt. Aber meine Labbi zieht nicht an der Leine, würde ohnehin nie zu anderen Hunden gehen und Hundebegegnungen sollten sie vermeiden, da man ja auch nie weiß was andere Hunde machen. Erwachsene haben ja oft selber Ihren Hund nicht im Griff.
Meine Tochter darf sogar mit Ihren 3 Jahren meine Labbi führen und da ist sie ganz stolz und das findet sie Klasse. Unsere Schäferhunddame darf sie nicht nehmen, weil sie bei "schwächeren" sofort an der Leine zieht.
Man kann Kindern schon etwas zutrauen, allerdings muss hier das Team Kind-Hund passen und abwägen wann man das Kind auch mal allein mit dem Hund laufen lässt.
In vielen Fällen passt es halt nicht. Wir haben hier auch eine Hündin die immer mit 3 Kindern unterwegs ist und die Hündin läuft immer ohne Leine. Wenn die bei uns vorbeilaufen und wie es dann halt der Zufall will sind wir auch gerade draußen attakiert sie sofort meine beiden Hündinnen und rennt auf unser Grundstück.
Die Kinder haben da gar keine Chancen, leider hab ich bis jetzt noch nicht die Besitzer der Hündin getroffen um ihr mal klar zu machen das es so nicht geht.

Pauschal würde ich nicht sagen Kinder dürfen nicht allein mit Hunden raus.
Mit 16 ist man ja auch noch Kind, aber ich kenn 16jährige die können besser mit Hunden als viele Erwachsene.

Nadja
 
Najaaa....

...ich selbst bin früher mit unserem Setter_Mix gelaufen und hab auch Hunde aus der Nachbarschaft ausgeführt...vom Dackel bis zum Schäferhund...da war ich vielleicht 8,9 Jahre alt...und keiner hat sich dran gestört....

Früher halt...:unsicher:

Heut ist ja alles anders.
Mein großer Sohn ist 15...und geht seit 2-3 Jahren auch alleine mit unseren Hunden...die Hunde hören gut, (dazu niedersächsisches ) Dorfleben : jeder kennt jeden...und wir habens halt auch geübt und mein Großer ist absolut umsichtig...

Der "kurze" Sohn ist 12...und ein Gedankenhibbel...der darf nicht alleine mit den Hunden los (obwohl ich mich auf die Hunde ;) eigentlich schon verlassen kann )...Wenn wir zusammen gehen..."managt" aber er oft alles und ich bin nur "Beiläufer"...aber,wie erwähnt...der darf noch nicht alleine!

Wir hatten hier auch mal ne Familie mit nem wirklich riesigen Rotti-Schäfermix...die kleine Tochter war vielleicht so um die 9 Jahre,als sie anfing mit dem Riesen aufn CityRoller (!!) durch die Gegend zu düsen (auf den Feldwegen)...der Hund (und das Kind) waren aber eben dank Dorfleben bekannt und auch 100% souverän...es gab nie auch nur den Ansatz einer brenzligen Situation (sind weggezogen,keine Ahnung wie das da jetzt läuft). Hätte ich selbst aber trotzdem meinen Kids niemals-nicht erlaubt...
 
Alleine? Garnicht. Egal wie groß der Hund der Hund ist.
 
In NRW haben wir die 20/40 Regelung. Einen Hund der größer als 40 cm und schwerer als 20 kg ist darf man erst mit Volljährigkeit und Sachkundenachweis führen.
Gute Regelung, aber leider hält sich bei mir im Umkreis kaum Jemand daran ... :unsicher:

Da schicken sie einen 1,5jährigen Berner Sennenhund mit einer schmächtigen max. 10jährigen los und der Hund hängt nur am Halti, 2 Leinenpöbler Langhaar-Schäferhunde laufen mit einer 14jährigen, 2 Boxer mit Koppel laufen mit einer etwa 12jährigen ... :rolleyes:

Hilft nur "ignorieren" und hoffen, dass weder Kind noch Hund unter die Räder kommen. Meldet man das beim OA und es gibt entsprechende Auflagen, kommen die Hunde nicht mehr raus ...
 
Ich bin der Meinung, das kommt auf das Team Hund-Kind an. Meine Tochter z.B. durfte auch schon mal als dreijährige unseren damaligen Dobi führen, aber nur, wenn einer von uns Eltern dabei war. Komischerweise hat sich unser Hund, sobald er merkte, daß meine Tochter am Ende der Leine war, ganz ruhig, fast ehrfürchtig bewegt. Als sie dann größer war, haben wir das Führen eines Hundes und die Befehle auf dem Grundstück geübt - ABER meine Tochter war niemals alleine mit unserem Dobi unterwegs. Als Schulkind hatte sie dann eine eigene Fußhupe, aber auch mit der durfte sie nur in Begleitung von Erwachsenen Gassi gehen. So mit ca. 14 Jahren ist meine Tochter dann auch mit ihrem Hund alleine raus. Mit unserem Dobi war sie erst viel später allein draußen. Ich glaube sie war 16/17 Jahre, aber da hatten wir wieder einen anderen.
Meine Tochter konnte für ihr Alter sehr gut mit Hunden umgehen und wußte auch, wie sie sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat.
 
Wenn ich Recht informiert bin, dann ist das auch eine versicherungstechnisch relevante Frage....
In meiner Hundehaftpflicht ( Zürich A.) steht zum Beispiel drin, das die hundeführende Person mindestens 12 Jahre alt sein und dem zu führenden Hund kräftemäßig gewachsen sein muß.

Ansonsten ist nämlich mein Versicherungsschutz futsch !!
Und wer will das schon riskieren.......:unsicher:

Allerdings bin ich generell gegen kleines Kind-großer Hund-Kombi.
 
Hab ja keine Ahnung was so ein Labbi wiegt, aber das Kind ist wie ein Flummi hinter dem hergezogen worden. Das war einfach nicht mehr spaßig.
Trotz "Dorfcharakter" brettern manche wie irre durch unseren Ort.
 
...in den meisten Bundesländern ist das auch in der HundeVO geregelt - z.B. 14 J. in Hessen -
KS natürlich ausgeneommen ;)
 
In NRW haben wir die 20/40 Regelung. Einen Hund der größer als 40 cm und schwerer als 20 kg ist darf man erst mit Volljährigkeit und Sachkundenachweis führen.

:verwirrt:

So weit ich bis jetzt informiert war dürfen 20/40 Hunde in NRW schon von 16-jährigen mit kleinem Sachkundenachweis ausgeführt werden und Listis (klar) von volljährigen mit großem Sachkundenachweis...

Hat sich da schon wieder was geändert!?!? :verwirrt:
 
So eine Erfahrung habe ich gerade letztens auch gemacht!
Ich hab ein Mädel beim Gassi gehen getroffen!
Das Labbi-Mädchen war ein Jahr alt, also noch voller Spieltrieb und Power.
Als wir im Feld waren, hat der Labbi seine 5 min bekommen und ist auf einmal los.
Die kleine konnte ihn überhaupt nicht mehr halten.
Wenn das in der Nähe der Straße passiert wäre, na dann Gute Nacht.
Ich muss sagen, ich hab dafür kein Verständnis!!!
Als Eltern hätte ich schon alleine Angst, dass mein Kind gewissen Situationen nicht gewachsen ist und in dem Alter .... :unsicher:
 
Hab ja keine Ahnung was so ein Labbi wiegt, aber das Kind ist wie ein Flummi hinter dem hergezogen worden. Das war einfach nicht mehr spaßig.
Trotz "Dorfcharakter" brettern manche wie irre durch unseren Ort.

Das ist natürlich nicht ok, würde ich aber nicht daran festmachen das es ein Kind ist. Ich kenne viele Erwachsene die wie ein Flummi hinter ihrem Hund hergezogen werden.

Ein Labbi wiegt je nachdem was es für eine Linie ist so zw. 25 und 35 Kilo. Manche Rüden kommen auch an die 40Kilo hin.

Das Verhältniss muss einfach passen, dann kann auch ein Kind allein mit Hund rausgehen.
Es gibt ja auch einige Kinder die im Hundesport aktiv sind und Ihren Hund super im Griff haben, auch wenn das Gewichtsverhältniss fast gleich ist.

Wo ich früher gewohnt hab ist immer eine kleine zierliche Frau mit Ihrem Kangal gelaufen, der hätte die locker hinterherschleifen können, aber der hat auf sie gehört. Allerdings nur auf sie, Ihr großer kräftiger Mann hatte immer Mühe ihn zu halten, wenn ich mit meiner Hündin kam :D Letzendlich hat er meist verloren :unsicher:
 
Wenn ich ein Kind hätte, würde ich es nicht alleine mit dem Hund raus lassen.
Kommt natürlich auf Alter und Reife an ;)
Vielleicht bin ich da auch zu viel Angsthase, aber ich würde mir schon Gedanken machen was ist wenn z.B. ein fremder Hund auf den Hund los geht?!
 
In NRW haben wir die 20/40 Regelung. Einen Hund der größer als 40 cm und schwerer als 20 kg ist darf man erst mit Volljährigkeit und Sachkundenachweis führen.

:verwirrt:

So weit ich bis jetzt informiert war dürfen 20/40 Hunde in NRW schon von 16-jährigen mit kleinem Sachkundenachweis ausgeführt werden und Listis (klar) von volljährigen mit großem Sachkundenachweis...

Hat sich da schon wieder was geändert!?!? :verwirrt:

Das LHG NRW macht da gar keine Angaben zum Alter und die Sachkunde muss bei 20/40 Hunden auch generell nur derjenige haben, auf den der Hund steuerlich angemeldet ist. Aber das LHG NRW (wie wohl die meisten LHGs) sagt aus, dass ein Hund so zu führen ist, das von ihm keine Gefahr ausgehen kann. Das kann, je nach anzunehmendem Ernstfall, aber eben auch für einen 1,50m großen Erwachsenen gelten, der mit einem ponygroßen Hund unterwegs ist.

Bei Kindern kommt aber dann ins Spiel, was Candavio angesprochen hat. Kinder unter 16 sind in Deutschland nicht schuldfähig. Passiert also irgendetwas, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Denn es kann als grobfahrlässig betrachtet werden, wenn Eltern (Versicherungsnehmer) ihre Kinder mit Hunden auf die Straße gehen lassen, denen die Kinder im Ernstfall nicht gewachsen sind.
Meine Tochter (wird im März 16) geht nie allein mit den Hunden raus. Höchstens mal vor die Tür zum pinkeln (öhm, die Hunde natürlich :D ), wenn ich mal nicht da bin und später komme. Wegen unserer Hunde hatte ich da nie Befürchtungen. Aber ich kenne hier unsere Pappenheimer und wollte sie nie in die Situation bringen, dass sie hilflos dabei steht, wenn einer unserer Hunde angegriffen wird. Ich käme nicht damit klar, wenn sie spontan und unüberlegt dazwischen gehen würde und selbst was abbekommt. Entweder gehe ich oder wir gehen zusammen.
 
Hab ja keine Ahnung was so ein Labbi wiegt, aber das Kind ist wie ein Flummi hinter dem hergezogen worden. Das war einfach nicht mehr spaßig.
Trotz "Dorfcharakter" brettern manche wie irre durch unseren Ort.

Das ist natürlich nicht ok, würde ich aber nicht daran festmachen das es ein Kind ist. Ich kenne viele Erwachsene die wie ein Flummi hinter ihrem Hund hergezogen werden.

Ein Labbi wiegt je nachdem was es für eine Linie ist so zw. 25 und 35 Kilo. Manche Rüden kommen auch an die 40Kilo hin.

Das Verhältniss muss einfach passen, dann kann auch ein Kind allein mit Hund rausgehen.
Es gibt ja auch einige Kinder die im Hundesport aktiv sind und Ihren Hund super im Griff haben, auch wenn das Gewichtsverhältniss fast gleich ist.

Wo ich früher gewohnt hab ist immer eine kleine zierliche Frau mit Ihrem Kangal gelaufen, der hätte die locker hinterherschleifen können, aber der hat auf sie gehört. Allerdings nur auf sie, Ihr großer kräftiger Mann hatte immer Mühe ihn zu halten, wenn ich mit meiner Hündin kam :D Letzendlich hat er meist verloren :unsicher:

Das stimmt nun auch wieder. Habe so eine 60-jährige Dame auf dem Hupla.... die ist ihrem Labbi niemals gewachsen.
 
Das mit der Altersgrenze und nicht schuldfähig kann man glaub so pauschal nicht sagen.
Ich meine da mal anderse gelesen zu haben. :verwirrt:

Ich denke man kann jetzt hier viele Beispiele bringen wo es mit Kind und Hund einfach passt und wo einfach das Kind mit dem Hund nicht raussollte.
Unser einer Nachbarsjunge (geschätzt 14) hat einen kleinen Retrievermischling. Der Hund hört auf ihn besser als auf seinen Papa. Er kann ihn ohne Probleme freilaufen lassen und hat für Hunde ein super Feeling. Ist natürlich mit seinen 14 auch körperlich in der Lage den Hund zu halten, was aber bei ihm nicht nötig ist, weil der Hund bei ihm aufs Wort hört.

Bei manchen Erwachsenen muss ich manchmal stark zurückhalten das mir kein dummer Spruch rausrutscht, ob es nicht besser wäre sie hätten sich einen Schosshund gekauft. Den könnten sie dann zumindest festhalten.
 
Das mit der Altersgrenze und nicht schuldfähig kann man glaub so pauschal nicht sagen.
Ich meine da mal anderse gelesen zu haben. :verwirrt:

Stimmt, pauschal kann man das nicht sagen. Und dazu gibt es auch unterschiedliche Beispiele, denn es kommt auf den anzunehmenden Ernstfall an. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, ist das Kind als Kind oder als Jugendlicher einzuschätzen, usw., usw.. Aber eh man sich als Eltern mit solchen juristischen Feinheiten auseinandersetzen muss, geht man doch eher auf Nummer sicher, oder? Ich hätte ja keine Lust, mich neben einem Geschädigten auch noch mit meiner Versicherung rumstreiten zu müssen.
 
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