Aachen (aho) – Einem Hundehalter kann die Haltung von Rottweilern verboten werden, wenn ein von ihm gehaltener Rottweiler bereits mehrfach auffällig geworden ist. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 23. September 2010 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Stadt Bad Münstereifel zu Recht die nach dem Landeshundegesetz erforderliche Erlaubnis zum Halten eines Rottweilers widerrufen hat. Dies ist einer Pressemitteilung des Gerichts zu entnehmen.