Wie macht NDS das eigentlich ? Keine Rasselisten, welche Rassen als Kampfhunde "abstempelt" weil es keine gibt und dann doch eine Kampfhundsteuer in den Kommunen
Ich blick da nicht durch .....
die Hundesteuer ist eine Aufwandsteuer, die nach dem Subsidiaritätsprinzip von den Kommunen (nicht vom Landkreis oder BL) erhoben wird und als steuerliche (genauer: fiskalische) Einnahmemöglichkeit dienen soll. Die Kommunen sind berechtigt, die Satzung, auf welche Hunde sich welcher Steuersatz anwenden läßt und natürlich auch die Höhe dieses Steuersatzes, selbst fest zu legen.
Theoretisch kann jede Gemeinde wahllos (natürlich mit einer Begrundung versehen) jede x-beliebige Hunderasse als "Gefährliche" erklären und erhöhte Steuern verlangen, wozu sie seit der Entscheidung des BVG über das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" ermutigt sind.
Geht es um die sogenannten "Kampfhunderassen", so benötigt keine Gemeinde eine Begründung, da diese als "unwiederlegbar" gefährlich gelten.
Geht es um Dobermann, Rottweiler u.ä., so muß eine Begründung her, z. Bsp. in Form einer Beißstatisitk der Gemeinde. Da viele Gemeinden, diese nicht haben, bleiben ettliche Hunderassen außerhalb der "unwiederleglich gefährlichen Rassen" von der erhöhten Steuer verschont (die die Gemeinden ansonsten natürlich gerne auf noch viel mehr Hunde anwenden würden).
Mit den sog. "Listen" geben die Bundesländer (die diese Listen erstellen und dann auch gegen Anfechtungen aufrecht erhalten) ihren Gemeinden eine Schützenhilfe. Es ist eine Blanko-Erlaubnis, zumindest für diese Hunderassen die erhöhte Hundesteuer zu verlangen ohne einen Nachweis erbringen zu müssen.
In Niedersachsen, was keinesfalls besser war als andere Bundesländer in Punkto "Gefährliche Hunde" und deren Behandlung mit Maulkorbzwang, Leinenzwang und Wesenstest, wurde die aufgestellte Liste aus formalen Gründen (formaljuristischen) gekippt.
Daraufhin entfernte man sie klugerweise, was aber leider nicht für die Ewigkeit anhalten muß.
Dennoch ist in der Hundeverordnung (Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden) klar gesagt, was auch nach der gekippten Liste noch als "gefährlicher Hund" gilt: es sind selbstverständlich die üblichen vier Verdächtigen.
Auf diese und auf anderer Hundeindividuen, die sich als "gefährlich" erwiesen haben, z. Bsp. durch "gefahrdrohendes Anspringen" (!) einer Person, darf man erhöhte Steuer in jeglicher Form anwenden.
Ich bin auch gespannt, was man dagegen tun könnte.