Jerr,
wauzi hat die geltende Verordnung hier reingestellt. Da kannst Du Dir doch ein genaueres Bild machen.
Nachdem was Du geschrieben hast, glaube ich zu erkennen, dass Du Recht hast, wenn Du Bedenken zu dieser Haltung hast.
Ich kann auch gar keinen Sinn in dieser Hundehaltung erkennen.
Falls Du mal einen Tag frei hast, könntest Du Dir doch ne Decke und nen Picknick-Korb schnappen und dort in der Nähe mal einen ganzen Tag verbringen (nimm was zum Lesen mit).
Ist zwar wahrscheinlich trotzdem langweilig, aber nur so kannst Du Erkenntnisse dazu gewinnen, ob die Hunde überhaupt genug Auslauf außerhalb des Zwingers bekommen und ob die nicht einfach nur gefüttert und getränkt werden.
Die Tierschutz-HundeVO ist zwar schon eine ganz gute Sache, aber mir stehn da zuviele Gummi-§§ drin.
Ein richtiges Arbeitsmittel ist sie für uns nur bezüglich der Zwingergröße und der sonstigen Anforderungen an die ganze Anlage, aber ob die Hunde artgerecht beschäftigt werden oder eben nur mal kurz was zum Fressen kriegen und das wars schon, das lässt sich nicht nur schwer nachweisen sondern ist auch nicht eindeutig in den Paragraphen definiert.
Ich reg mich immer drüber auf, wenn ich Anzeigen von Leuten, den netten Nachbarn bekomme, die sich doch tatsächlich drüber aufregen, dass ein Rottweiler oder DSH in der Wohnung gehalten wird. Die gehören doch in einen Zwinger, die sind doch viel zu groß für eine Wohnung und so weiter.
Diese Herrschaften werden dann von mir belehrt, dass die Zwingergröße für einen Hund dieser Größe 8qm zu sein hat, keine Wohnung ist so klein!
Und außerdem kann man mit seinem Hund in einer Wohnung von der Größe einer Telefonzelle leben, der fühlt sich dort auf jeden Fall wohl, wenn er genügend Kontakt zu seinem Menschen und genug Auslauf draußen hat.