35 Berliner ziehen vors Verfassungsgericht

Gast2009082503

20 Jahre Mitglied
Mein Kampfhund ist zu schwach zum Maulkorb tragen

Kampfhunde. Nach blutigen Unfällen sind sie als beißwütige Bestien und agressive Kampfmaschinen verschrien. Deshalb gelten für die seit September strenge Auflagen. Aber gegen diese Hundeverordnung klagen jetzt 35 Berliner Hundehalter vor dem Verfassungsgerichtshof.

Sie fühlen sich diskriminiert, weil eine Rasseliste ihre Tiere als besonders gefährlich einstuft. Die Hunde dürfen nur noch mit Leine und maulkorb ausgeführt werden.

Dabei gibt es in unserer Stadt American Staffordshire Terrier, die herzkrank und kurzatmig sind, dass die keiner Fliege etwas zu Leide tun können. Es gibt einen English Bullterrier, der unter seinem Maulkorb so leidet, dass er sich immer wieder daran verletzt. Und es gibt sogar Staffordshire Bullterrier, die so sanftmütig sind, dass sie als amtlich anerkannte Therapiehundefür geistig behinderte Menschen eingesetzt werden.

Auch Tierpflegerin Martina Heinrich aus Wedding klagt gegen die Hundeverordnung. Sie hat eine zehn Jahre alte American Staffordshire Terrier-Hündin:
"Kitty hatte sich beim Spielen an einem Stöckchen verschluckt. Es musste ein Luftröhrenschnitt gemacht werden. Seitdem bekommt meine Hündin nur schwer Luft. Der Amtstierarzt hat sie deshalb von der Maulkorbpflicht befreit."
Martina Hinrich bildet selber Schutzhunde aus. Sie ist überzeugt:
"Ob ein Hund agressiv ist, hängt nicht von seiner Rasse ab. Schuld ist immer der Halter."

Claudia Hämmerling, Abgeordnete von B90/Grüne, sieht sich durch die Klage bestätigt.
Sie fprdert einen Hunde-TÜV für alle Vierbeiner (über 17kg und 40cm:(
"Es ist wissenschaftlich nicht nachzuweisen, dass bestimmte Hunderassen agressiver als andere sind."
Die Gesundheitsverwaltung sieht der Verfassungsklage mit "großer Gelassenheit" entgegen, so Sprecher Klaus-Peter Florian:
"Wir sind absolut sicher, dass unsere Hundeverordnung vor Gericht besteht."

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Na wenn sich der gute Hr. Florian da mal nicht irrt........

Was mich doch etwas wundert, ist die Aussage von Fr. Hämmerling!
Seit wann sind die Grünen davon überzeugt, dass man die Agressivität eines Hundes nicht an der Rasse festmachen kann?!
Das sind ja gänzlich neue Töne - oder ist den Grünen etwa der Grund für ihren Mitgliederschwund aufgefallen????

Quelle: BZ

Sibse und die Rentnergang
 
Hallo Sibse,

Ne, ne, Grün ist nicht gleich Grün. Es gibt - mal abgehen von der Höhn - durchaus mitdenkende Grüne. Und so eine ist Claudia Hämmerling. Seit in Berlin immer wieder wegen spezieller Verordnungen verhandelt wurde (und das sind auch schon ein paar Jahre) war Frau Hämmerling dagegen.

Übrigens sind auch die Hessischen Grünen gegen Rassenlisten ......
Vielleicht gibts ja auch Hell- und Dunkelgrüne *grübel*

Liebe Grüße

Beckersmom
miniroad.jpg
 
Hundehalter ziehen vors höchste Gericht
Verfassungsklage gegen Leinen- und Maulkorbzwang
li.
Vor dem Berliner Verfassungsgericht klagen 35 Berliner Kampfhundehalter gegen die seit Juni 2000 gültige Hundeverordnung. Die Kläger halten sich für diskriminiert, da ihre Hunde in einer so genannten Rassenliste aufgeführt sind. Die Liste führt besonders gefährliche Hunderassen auf, wie Pitbull, Bullterrier oder American Stafford Terrier, die nach der Verordnung Leinen und Maulkörbe tragen müssen. Ihre Besitzer sind verpflichtet, die Tiere beim Bezirksamt anzumelden, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen und eine Sachkunde-Prüfung zu absolvieren. Die Gesundheitsverwaltung sieht der Klage "sehr gelassen" entgegen, sagte Sprecher Klaus-Peter Florian. Im vergangenen Jahr hatten der Bayerische Verfassungsgerichtshof sowie das Bundesverwaltungsgericht Kampfhundelisten für rechtens erklärt. (li.) Berliner Online
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Kampfhunde: Halter klagen
Die Gesundheitsverwaltung sieht der Verfassungsklage von 35 Hundehaltern gegen die Kampfhundverordnung gelassen entgegen. "Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Verordnung vor den Gerichten bestehen wird", sagte gestern Sprecher Klaus- Peter Florian. Die Nennung bestimmter Hunderassen in der auf Kampfhunde zielenden Verordnung orientiere sich an der Rechtsprechung. "Wasserdicht" sei auch der derzeit diskutierte Gesetzentwurf, der einen generellen Leinenzwang und ein weit reichendes Haltungsverbot für so genannte Kampfhunde vorsieht, sagte Florian. Im Namen von 35 Hundehaltern haben Anwälte im Dezember beim Verfassungsgerichtshof des Landes Klage eingereicht. Das bestätigte gestern die Anwältin in der Berliner Kanzlei Stahl, Annett Löwe. Die Kläger argumentieren, die Verordnung verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Zur Begründung führen sie unter anderem an, dass ihre Hunde schwer herzkrank seien, an Atemnot oder an Krebs litten und deshalb nicht gefährlich sein könnten. Die Verordnung erlaubt die Haltung von zwölf als gefährlich eingestuften Hunderassen nur unter strengen Auflagen. Alle von der Kanzlei vertretenen Hundehalter hätten, so Löwe, ihre Zuverlässigkeit nachgewiesen und die Tiere dem geforderten Wesenstest unterzogen. DPA
TAZ-Online
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