L
la loca
... wurde gelöscht.
Eller/NRW, 21.12.01
Der Rentner aus Eller war stinksauer: Nachdem er sein Auto abgeschafft hatte, wollte er zum ersten Mal mit seiner Frau im Taxi nach Hause fahren. Doch der Taxifahrer am Bahnhof lehnte ab, weil auch der kleine Yorkshire-Terrier mit sollte: "Mit Hund kommen Sie hier nicht rein." Punktum. Das sei ein eklatanter Verstoß gegen die Beförderungspflicht, fand ein Amtsrichter und verurteilte den Taxifahrer (55) zu 250 Mark Buße.
Der 81-jährige Heinrich Z. geht am Stock, beide Kniegelenke sind kaputt. Seine Frau (80) ist halbseitig gelähmt, ist ebenfalls auf eine Gehhilfe angewiesen. Sie ist zu 80 Prozent schwerbehindert, er zu 50 Prozent. Ihre ganze Freude ist der kleine Yorkshire-Terrier, den sie in einer Tragetasche bei sich hatten. Dazu zwei schwere Koffer und eine Reisetasche. Das war dem Taxi-Chauffeur wohl zuviel.
Das Paar hatte in Österreich Urlaub gemacht, ging vom Nord-Ausgang des Hauptbahnhofs sofort zum ersten Taxi in der Reihe, um sich zur heimatlichen Wohnung nach Eller fahren zu lassen.
Dass der Fahrer sich weigerte, das Ehepaar wegen seines Hundes einsteigen zu lassen, machte den Rentner wütend: "Das war wirklich allerhand." Ein anderer Taxifahrer kam ihm zu Hilfe, scherte aus der Reihe aus, ließ das Ehepaar samt Hund einsteigen - und fuhr die Beiden als erstes zur Taxi-Zentrale. "Dort wurde mir gesagt, ein Hund sei überhaupt kein Problem. Der Taxifahrer durfte die Tour nicht ablehnen."
Im Prozess hielt der 55-Jährige, der nur "im Augenblick" Taxi fährt und als Beruf Bauingenieur angab, mehrere Ausreden parat: Er sei gar nicht an der Reihe gewesen, er habe im Halteverbot gestanden, er habe mit dem Rentner gar nicht gesprochen.
Doch all das zog genau so wenig wie der Einwand seines Verteidigers, der Fahrgast habe den Fahrer gar nicht genau wieder erkannt. Der Richter blieb hart: "Eine Einstellung kommt überhaupt nicht in Frage. Was da passiert ist, geht weit über ein geringes Verschulden hinaus."
feliz navidad y feliz ano nuevo la loca
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
a dogs life...
is not only for christmas.
Der Rentner aus Eller war stinksauer: Nachdem er sein Auto abgeschafft hatte, wollte er zum ersten Mal mit seiner Frau im Taxi nach Hause fahren. Doch der Taxifahrer am Bahnhof lehnte ab, weil auch der kleine Yorkshire-Terrier mit sollte: "Mit Hund kommen Sie hier nicht rein." Punktum. Das sei ein eklatanter Verstoß gegen die Beförderungspflicht, fand ein Amtsrichter und verurteilte den Taxifahrer (55) zu 250 Mark Buße.
Der 81-jährige Heinrich Z. geht am Stock, beide Kniegelenke sind kaputt. Seine Frau (80) ist halbseitig gelähmt, ist ebenfalls auf eine Gehhilfe angewiesen. Sie ist zu 80 Prozent schwerbehindert, er zu 50 Prozent. Ihre ganze Freude ist der kleine Yorkshire-Terrier, den sie in einer Tragetasche bei sich hatten. Dazu zwei schwere Koffer und eine Reisetasche. Das war dem Taxi-Chauffeur wohl zuviel.
Das Paar hatte in Österreich Urlaub gemacht, ging vom Nord-Ausgang des Hauptbahnhofs sofort zum ersten Taxi in der Reihe, um sich zur heimatlichen Wohnung nach Eller fahren zu lassen.
Dass der Fahrer sich weigerte, das Ehepaar wegen seines Hundes einsteigen zu lassen, machte den Rentner wütend: "Das war wirklich allerhand." Ein anderer Taxifahrer kam ihm zu Hilfe, scherte aus der Reihe aus, ließ das Ehepaar samt Hund einsteigen - und fuhr die Beiden als erstes zur Taxi-Zentrale. "Dort wurde mir gesagt, ein Hund sei überhaupt kein Problem. Der Taxifahrer durfte die Tour nicht ablehnen."
Im Prozess hielt der 55-Jährige, der nur "im Augenblick" Taxi fährt und als Beruf Bauingenieur angab, mehrere Ausreden parat: Er sei gar nicht an der Reihe gewesen, er habe im Halteverbot gestanden, er habe mit dem Rentner gar nicht gesprochen.
Doch all das zog genau so wenig wie der Einwand seines Verteidigers, der Fahrgast habe den Fahrer gar nicht genau wieder erkannt. Der Richter blieb hart: "Eine Einstellung kommt überhaupt nicht in Frage. Was da passiert ist, geht weit über ein geringes Verschulden hinaus."
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