250 DM Strafe für Taxifahrer, weil er Yorkie nicht mitnahm

L

la loca

... wurde gelöscht.
Eller/NRW, 21.12.01

Der Rentner aus Eller war stinksauer: Nachdem er sein Auto abgeschafft hatte, wollte er zum ersten Mal mit seiner Frau im Taxi nach Hause fahren. Doch der Taxifahrer am Bahnhof lehnte ab, weil auch der kleine Yorkshire-Terrier mit sollte: "Mit Hund kommen Sie hier nicht rein." Punktum. Das sei ein eklatanter Verstoß gegen die Beförderungspflicht, fand ein Amtsrichter und verurteilte den Taxifahrer (55) zu 250 Mark Buße.

Der 81-jährige Heinrich Z. geht am Stock, beide Kniegelenke sind kaputt. Seine Frau (80) ist halbseitig gelähmt, ist ebenfalls auf eine Gehhilfe angewiesen. Sie ist zu 80 Prozent schwerbehindert, er zu 50 Prozent. Ihre ganze Freude ist der kleine Yorkshire-Terrier, den sie in einer Tragetasche bei sich hatten. Dazu zwei schwere Koffer und eine Reisetasche. Das war dem Taxi-Chauffeur wohl zuviel.
Das Paar hatte in Österreich Urlaub gemacht, ging vom Nord-Ausgang des Hauptbahnhofs sofort zum ersten Taxi in der Reihe, um sich zur heimatlichen Wohnung nach Eller fahren zu lassen.

Dass der Fahrer sich weigerte, das Ehepaar wegen seines Hundes einsteigen zu lassen, machte den Rentner wütend: "Das war wirklich allerhand." Ein anderer Taxifahrer kam ihm zu Hilfe, scherte aus der Reihe aus, ließ das Ehepaar samt Hund einsteigen - und fuhr die Beiden als erstes zur Taxi-Zentrale. "Dort wurde mir gesagt, ein Hund sei überhaupt kein Problem. Der Taxifahrer durfte die Tour nicht ablehnen."
Im Prozess hielt der 55-Jährige, der nur "im Augenblick" Taxi fährt und als Beruf Bauingenieur angab, mehrere Ausreden parat: Er sei gar nicht an der Reihe gewesen, er habe im Halteverbot gestanden, er habe mit dem Rentner gar nicht gesprochen.

Doch all das zog genau so wenig wie der Einwand seines Verteidigers, der Fahrgast habe den Fahrer gar nicht genau wieder erkannt. Der Richter blieb hart: "Eine Einstellung kommt überhaupt nicht in Frage. Was da passiert ist, geht weit über ein geringes Verschulden hinaus."


feliz navidad y feliz ano nuevo la loca

gnadenhof_flemsdorf@gmx.de

ren06.gif


a dogs life...
is not only for christmas.
 
...hmmmm, ich meine mich zu erinnern, daß die Beförderungspflicht keinesfalls auch für Hunde gilt. Ein Fahrer könnte ja auch z.B. eine Tierhaar-Allergie haben.
Auch bei offensichtlich betrunkenen Fahrgästen haben die Fahrer das Recht, diese abzulehnen.

Alexis

MorticiaAFVTN.JPG

-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-
 
Eine Tierharallergie wäre wohl ein Grund, der Fahrer hat aber andere fadenscheinige Gründe angegeben. Falls der abgelehnte Fahrgast das weiterverfolgt, wird wohl ein saftiges Bußgeld verhangen.

Auf einer Taxiseite hab ich das gefunden:

"Neben Menschen und Gepäck sind auch immer wieder Tiere Gegenstand der Beförderung. Der Wuffi an der Leine wird zum Teil ganz selbstverständlich mit ins Auto genommen. Wer macht sich da schon Gedanken drüber? Natürlich: der Gesetzgeber. Und der sagt: Tiere können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie nicht in geeigneten Transportbehältern untergebracht sind. Auf gut Deutsch: der Hund kann von Gesetz wegen während der Fahrt in die Transportbox verbannt werden. Ist keine vorhanden, kann der arme Hund abgelehnt werden. Auch hier ist der Grund in der Sicherstellung einer ungefährdeten Fahrt zu suchen. Macht natürlich in der Praxis kaum jemand.

Bei der Katze: ja, die wird wohl kaum jemand "lose" mitnehmen. Auch Mäuse, Hamster, Schlangen, die Ameisenkolonie sind in der Regel bereits Fahrbereit verpackt. Aber der Hund? Na ja, wenn er friedlich bleibt und das Auto weder über Gebühr verschmutzt oder sogar beschädigt, wird kein Fahrer das Herrchen zwingen, den Hund in den Karton zu stopfen. Auch hier gilt: vorher über mitfahrende Hunde aufklären und die Zentrale schickt bestimmt den richtigen Wagen.

Ach ja: Blindenhunde müssen selbstverständlich in jedem Fall auch unverpackt befördert werden. Logo!"

Gruß
Wolfgang
 
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