Für gewerbliche Transporte, und zu denen zählen alle Transporte von Tieren, die zur Eigentumsübertragung vorgesehen sind - also auch Tierschutztransporte - gibt es keinerlei Ausnahmen. Auch gibt es keine Ausnahmen, wenn bis zu 5 Tiere transportiert werden, die zur Eigentumsübertragung vorgesehen sind. Denn das ist nicht privat. Insofern sind Flugpatenschaften im Sinne dieser Einfuhrbestimmungen ebenfalls nicht zulässig und als illegal anzusehen.
Für gewerbliche Transporte, und zu denen zählen alle Transporte von Tieren, die zur Eigentumsübertragung vorgesehen sind - also auch Tierschutztransporte - gibt es keinerlei Ausnahmen. Auch gibt es keine Ausnahmen, wenn bis zu 5 Tiere transportiert werden, die zur Eigentumsübertragung vorgesehen sind. Denn das ist nicht privat. Insofern sind Flugpatenschaften im Sinne dieser Einfuhrbestimmungen ebenfalls nicht zulässig und als illegal anzusehen.
In Bezug auf Welpen unter einem Alter von 4 Monaten!?
jetzt kapier ich das!!
deshalb sind die Welpen immer ca. 4Monate oder älter die in der Vermittlung aus dem Ausland sind.
jetzt kapier ich das!!
deshalb sind die Welpen immer ca. 4Monate oder älter die in der Vermittlung aus dem Ausland sind.
Oder generell für Tiere jeglichen Alters? Dann könnte niemand einen Hund von Fuerte nach D holen, der hier vermittelt wird?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Schließlich ist es gängige Praxis und öffentlich bekannt.
Wenn ein Amt da Anlaß sehen würde einzuschreiten, hätte es das längst getan.
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Nein, es geht momentan um Tiere unter 4 Monaten. Privat darf man Tiere diesen Alters nach Deutschland auch ungeimpft (mit amtstierärztlicher Bestätigung oder in Begleitung der Mutter) einführen, sofern es bis maximal 5 Tiere insgesamt sind. Das gilt sowohl für Transporte als auch für Flugpatenschaften.
Privat ist immer ohne geplante Eigentumsübertragung. Und mit geplanter Eigentumsübertragung ist immer als gewerblich eingestuft. Über 5 Tiere wird auch als gewerblich eingestuft, da bei dieser Anzahl immer erst einmal Gewerbe unterstellt wird.
nein, Ausnahmen gibt es nicht und das ist auch gut so.
Einige Orgas ( auch die THF wenn ich mich nicht irre ) haben das auch genau so auf Ihrer HP
Ja, die Verteidigungsmail habe ich bekommen, hatte auch drauf geantwortet, kam aber nicht durch den Verteiler nur eine Antwort vom Verteiler, habe ich auch drauf geantwortet und der ganzen Erklärerei den Boden unter den Füßen entzogen, weil
T R A C E S gilt für alle, auch die "besonders" tollen nur Retter.
Aber, wie meinten schon so Einige aus der Szene, ich bin kein lieber TSler, ich bin böse und gönne den armen Tieren kein schönes Zuhause, Hauptsache meine Hunde haben ein Zuhause.
HHmm, habe ich zur Kenntis genommen und trotzdem Verstoß ist Verstoß.
Da die Verbringung im Rahmen des Tierschutzes von Deutschland als gewerblicher Handel eingestuft wurde, gilt diese Regelung auch für Flugpatenschaften, d.h. alle mit Flugpaten nach D verbrachten Tiere müssen ebenfalls mit TRACES gemeldet werden. Da das "Problem" Auslandstierschutz aufgrund der immer häufiger entdeckten Verstöße die Behörden zunehmend wachsamer werden lässt, wird dies eventuell in Zukunft verstärkt an Flughäfen kontrolliert.Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 92/65/EWG in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 90/425/EWG sind Verbringungen im Rahmen des gewerblichen Handels unabhängig von der Art des Transportes und der Anzahl der Tiere am Tag der Verbringung über das TRACES-System zu melden.
Gemäß dem deutschen Landwirtschaftsministerium ist es Pflicht:
Da die Verbringung im Rahmen des Tierschutzes von Deutschland als gewerblicher Handel eingestuft wurde, gilt diese Regelung auch für Flugpatenschaften, d.h. alle mit Flugpaten nach D verbrachten Tiere müssen ebenfalls mit TRACES gemeldet werden. Da das "Problem" Auslandstierschutz aufgrund der immer häufiger entdeckten Verstöße die Behörden zunehmend wachsamer werden lässt, wird dies eventuell in Zukunft verstärkt an Flughäfen kontrolliert.Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 92/65/EWG in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 90/425/EWG sind Verbringungen im Rahmen des gewerblichen Handels unabhängig von der Art des Transportes und der Anzahl der Tiere am Tag der Verbringung über das TRACES-System zu melden.
@ Torla: ist dir in dieser Verteidigungsmail aufgefallen, dass behauptet wurde, das 3. Fahrzeug wäre ein Leihwagen gewesen und man hätte - ups.... wie überraschend aber auch - an der Grenze gemerkt, dass man nicht weiterfahren kann, weil man sonst zu viele km macht und das nicht darf, weil man sonst nie wieder ein Leihfahrzeug bekommt? Bei so viel Naivität - oder wars eher Dummheit? - fällt einem doch nichts mehr ein, oder? Oder ist auch das nur eine Schutzbehauptung, weil man auf die Gutgläubigkeit der TS-Gemeinde setzt? Scheint zumindest bei einer ganzen Reihe Leute funktioniert zu haben.
Nein Leute, Traces ist noch nicht rechtsverbindliche Pflicht.
Wenn Ihr anderer Meinung seid: Zitat und Quelle des Gesetzestextes bitte (NICHT von irgendeiner HP kopiert, es darf bitte eine Seite des Bundes sein).
Ich bat ausdrücklich darum, nicht irgendwelche Homepages zu zitieren - sondern aus dem entsprechenden Gesetzestext von einer offiziellen Seite der Bundesrepublik Deutschland. Das dürfte kein Problem sein, so diese Passage existiert - es sind ALLE gültigen Gesetze der BRD online gestellt
TRACES (TRAde Control and Expert System) ist ein am 1. April 2004 von der Europäischen Union (EU) eingeführtes Datenbanksystem, mit dem der gesamte Tierverkehr innerhalb der EU sowie aus der und in die EU erfasst wird. Grundlage ist die Entscheidung 2003/623/EG der Europäischen Kommission vom 19. August 2003 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärswesen.
Nein Leute, Traces ist noch nicht rechtsverbindliche Pflicht.
Wenn Ihr anderer Meinung seid: Zitat und Quelle des Gesetzestextes bitte (NICHT von irgendeiner HP kopiert, es darf bitte eine Seite des Bundes sein).
Die waren doch hier schon verlinkt, auf dieser Seite kann man neben der Zusammenfassung auch die Hinweise zur Gesetzeslage finden:
Darunter eben auch die Bestimmungen der EU:
Und hier sind die einzelnen §§ auch noch mal im Einzelnen:
§ 19 Anzeige der Ankunft
Soweit es zur Durchführung der Überwachung erforderlich ist, kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Empfänger von Tieren oder Waren aus anderen Mitgliedstaaten die voraussichtliche Ankunftszeit der für den Bestimmungsort zuständigen Behörde unter Angabe der Art und der Menge der Tiere oder Waren mindestens einen Werktag vorher anzeigt.
Ich bat ausdrücklich darum, nicht irgendwelche Homepages zu zitieren - sondern aus dem entsprechenden Gesetzestext von einer offiziellen Seite der Bundesrepublik Deutschland. Das dürfte kein Problem sein, so diese Passage existiert - es sind ALLE gültigen Gesetze der BRD online gestellt
Und würdest du einmal einen hier eingestellten Link auch anklicken dann könntest du sehen, dass es ein vom Zergportal eingestelltes Originalschreiben des Ministeriums ist. Dies habe ich daher für dich verlinkt, weil dort die Information entsprechend einfacher herauszulesen ist als aus der Kombination der deutschen und EU-Vorschriften. Ich wollte es dir nur ein wenig komfortabler machen.
Aber wenn du unbedingt willst:
in Verbindung mit
*edit: sorry, du magst Links von irgendwelchen Seiten ja nicht, daher auch hier (Artikel 12) in Verbindung mit
(Artikel 4, Absatz 2) in Verbindung mit
Und noch ein Zitat aus Wikipedia zum besseren Verständnis:
TRACES (TRAde Control and Expert System) ist ein am 1. April 2004 von der Europäischen Union (EU) eingeführtes Datenbanksystem, mit dem der gesamte Tierverkehr innerhalb der EU sowie aus der und in die EU erfasst wird. Grundlage ist die Entscheidung 2003/623/EG der Europäischen Kommission vom 19. August 2003 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärswesen.