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Sera und Rest
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25.000 Euro Geldbuße für Kampfhund ohne Wesenstest
Torgau-Oschatz/Sachsen, 16.9.01
Die Attacke eines Kampfhundes auf einen Menschen am 1. September in Dahlen hat es wieder gezeigt: Das Problem mit den gefährlichen Vierbeinern kann jederzeit akut werden. Um so wichtiger ist es, dass allen klar ist, welche Regeln die Hundebesitzer befolgen müssen. Unsere Zeitung erkundigte sich deshalb bei dem "Anerkannten Sachverständigen im Hundewesen" des Landkreises Torgau-Oschatz, Friedrich Payer in Glossen.
Seit August 2000 gibt es in Sachsen ein Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Nach diesem Gesetz sind die Hunde von drei Rassen als gefährlich einzustufen: Der Pitbull, der Bullterrier und der American Staffordshire Terrier. Die Haltung dieser Hunde muss beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden und dem Hundehalter eine Erlaubnis dazu erteilt werden. Diese wird nur dann gegeben, wenn der Hundehalter seine Sachkenntnis und Zuverlässigkeit nachweist.
Auch Hunde, die nicht den drei Rassen angehören, können von den Behörden als gefährlich eingestuft werden, wenn sie auffällig geworden sind. Dazu ist das Ordnungsamt allerdings auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen. "Oftmals haben die Hunde, die jemanden schwer verletzen, vorher schon bei kleineren Attacken ihre Aggressivität gezeigt. Nur wenn diese Vorfälle dem Ordnungsamt gemeldet werden, kann die Behörde auch einschreiten", so Payer.
Gefährliche Hunde dürfen im öffentlichen Raum nur dann ohne Leine und Maulkorb ausgeführt werden, wenn sie vorher den "Wesenstest" bestanden haben. Dazu Friedrich Payer, der selber ein Auswahlverfahren überstehen musste, um Wesenstester zu werden: "Die Hunde werden verschiedenen Stresssituationen ausgesetzt. Es werden zum Beispiel vorbeilaufende Jogger, schreiende Kinder oder andere Hunde simuliert. Das Verhalten der Vierbeiner wird dann benotet. Wenn das Tier in nur einer Situation versagt, gilt es weiter als gefährlich und muss weiterhin angeleint und mit Maulkorb versehen werden. In Zweifelsfällen entscheidet man für die Sicherheit der Menschen." Bei Nichtbestehen kann der Test nach einem halben Jahr wiederholt werden. Wer seinen gefährlichen Hund ohne bestandenen Wesenstest ausführt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro rechnen.
Die Regelungen in Sachsen sind laut Friedrich Payer ausreichend für den Schutz der Bevölkerung. "Von Hunden, die den Wesenstest bestehen, ist normalerweise nichts zu befürchten. Absolute Sicherheit gibt es allerdings nicht." Bundesweit gibt es noch sehr unterschiedliche Regelungen. In manchen Bundesländern sind bis zu 16 Rassen als gefährlich eingestuft und müssen in jedem Fall Leine und Maulkorb tragen. Allerdings wird es in nicht mehr allzuferner Zukunft eine bundeseinheitliche Regelung geben. Die Innenminister der Länder beraten bereits.
Quelle:
Sera und Rest
Torgau-Oschatz/Sachsen, 16.9.01
Die Attacke eines Kampfhundes auf einen Menschen am 1. September in Dahlen hat es wieder gezeigt: Das Problem mit den gefährlichen Vierbeinern kann jederzeit akut werden. Um so wichtiger ist es, dass allen klar ist, welche Regeln die Hundebesitzer befolgen müssen. Unsere Zeitung erkundigte sich deshalb bei dem "Anerkannten Sachverständigen im Hundewesen" des Landkreises Torgau-Oschatz, Friedrich Payer in Glossen.
Seit August 2000 gibt es in Sachsen ein Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Nach diesem Gesetz sind die Hunde von drei Rassen als gefährlich einzustufen: Der Pitbull, der Bullterrier und der American Staffordshire Terrier. Die Haltung dieser Hunde muss beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden und dem Hundehalter eine Erlaubnis dazu erteilt werden. Diese wird nur dann gegeben, wenn der Hundehalter seine Sachkenntnis und Zuverlässigkeit nachweist.
Auch Hunde, die nicht den drei Rassen angehören, können von den Behörden als gefährlich eingestuft werden, wenn sie auffällig geworden sind. Dazu ist das Ordnungsamt allerdings auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen. "Oftmals haben die Hunde, die jemanden schwer verletzen, vorher schon bei kleineren Attacken ihre Aggressivität gezeigt. Nur wenn diese Vorfälle dem Ordnungsamt gemeldet werden, kann die Behörde auch einschreiten", so Payer.
Gefährliche Hunde dürfen im öffentlichen Raum nur dann ohne Leine und Maulkorb ausgeführt werden, wenn sie vorher den "Wesenstest" bestanden haben. Dazu Friedrich Payer, der selber ein Auswahlverfahren überstehen musste, um Wesenstester zu werden: "Die Hunde werden verschiedenen Stresssituationen ausgesetzt. Es werden zum Beispiel vorbeilaufende Jogger, schreiende Kinder oder andere Hunde simuliert. Das Verhalten der Vierbeiner wird dann benotet. Wenn das Tier in nur einer Situation versagt, gilt es weiter als gefährlich und muss weiterhin angeleint und mit Maulkorb versehen werden. In Zweifelsfällen entscheidet man für die Sicherheit der Menschen." Bei Nichtbestehen kann der Test nach einem halben Jahr wiederholt werden. Wer seinen gefährlichen Hund ohne bestandenen Wesenstest ausführt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro rechnen.
Die Regelungen in Sachsen sind laut Friedrich Payer ausreichend für den Schutz der Bevölkerung. "Von Hunden, die den Wesenstest bestehen, ist normalerweise nichts zu befürchten. Absolute Sicherheit gibt es allerdings nicht." Bundesweit gibt es noch sehr unterschiedliche Regelungen. In manchen Bundesländern sind bis zu 16 Rassen als gefährlich eingestuft und müssen in jedem Fall Leine und Maulkorb tragen. Allerdings wird es in nicht mehr allzuferner Zukunft eine bundeseinheitliche Regelung geben. Die Innenminister der Länder beraten bereits.
Quelle:
Sera und Rest