Maulkorbbefreiter Kampfhund biß zu
Eine Mastino-Neapolitano-Hündin hat in Rheinland-Pfalz den Wesenstest bestanden und wurde von Leine und Maulkorb befreit.
Am Montag trafen 2 Westie-Hündinnen auf den Mastino. Laut Aussage der Westie-Halterin haben sich die Hunde erst gegenseitig beschnüffelt. Als sich die kleinen Hunde abwandten, habe der Mastino "grundlos" den einen Westie gebissen: Die Eckzähne hätten den Rücken und den Bauch von "Vally" erwischt. Ein zehn Zentimeter langer Riß oben und eine fünf Zentimeter lange Wunde unten sind die blutige Folge.
Die Westie-Besitzerin hat jetzt die Halterin des Mastinos beim Ordnungsamt angezeigt, um zu erreichen, daß der Mastino wieder einen Maulkorb tragen muß. Schon vor einem Jahr soll die Mastino-Hündin eine andere Hündin verletzt haben.
Beim Ordnungsamt ist man bereits über den Vorfall informiert. Wenn die Anzeige eingegangen sei, werde man genau recherchieren, was passiert sei. Erst dann werde man entscheiden, ob und was unternommen werde. Möglichkeiten habe man jedenfalls genügend.
-------------------------------------------------------------
Bulli biß Kuvacz in Rute: Anzeige
Ein nicht angeleinter Bullterrier hat in Lindau ohne Vorwarnung einen anderen Hund angefallen. Der Bullterrier hätte nach Angaben der Polizei in der Öffentlichkeit nur an einer reißfesten Leine geführt werden dürfen. Eine solche hatte die Hundebesitzerin aber nicht dabei. Sie erwartet eine Anzeige.
Der verletzte Kuvacz hatte laut Polizei noch Glück im Unglück. Der Bullterrier sei gezielt auf die Kehle seines Opfers losgegangen, habe aber nur den Schwanz erwischt. Erst nach zwei Minuten konnte das angreifende Tier losgerissen werden. "Lapidarer Kommentar seiner Besitzerin: Ihr Hund habe sich, artgerecht' verhalten", berichtet die Polizei.
Die Frau hatte für den Bullterrier ein "Negativzeugnis" der Stadt, das ihn als "nicht gesteigert aggressiv und gefährlich" ausweist. Damit ist er, wie Thomas Nuber vom städtischen Ordnungsamt erklärt, genau genommen kein Kampfhund, hätte aber angeleint sein müssen.
Grundlage ist die bayerische Kampfhundeverordnung, die seit 1992 besteht und als streng gilt. Demnach, so erläutert Nuber, unterliegt das Halten von Kampfhunden generell der Erlaubnispflicht. Dabei werden die Rassen in zwei Kategorien eingeteilt. Zur ersten Kategorie gehören Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu. Wegen ihrer Kampfhundeigenschaften --"gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit" - dürfen sie nur gehalten werden, wenn dafür die Erlaubnis vorliegt, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. "Die Hürden sind hoch", sagt Nuber.
Zur zweiten Kategorie zählen neun Rassen, darunter auch Bullterrier. Sie gelten solange als Kampfhunde, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das heißt: Ein Gutachten kann dem einzelnen Hund bescheinigen, dass er "nicht gesteigert aggressiv und gefährlich" ist. Auf der Grundlage dieses Gutachtens stellt die Stadt ein "Negativzeugnis" aus - ein Nachweis dafür, dass für das Halten dieses Hundes keine Erlaubnis nötig ist. Drei "Negativzeugnisse" gibt es derzeit in der Stadt, jeweils verbunden mit der Auflage, den Hund anzuleinen. Jeweils einen Hund mit diesem Zeugnis gibt es im Bereich der Polizeiinspektion Lindau in Bodolz, Wasserburg und Schlachters.
Eine - weitreichendere - Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes hat die Stadt Lindau bisher nicht ausgestellt.
Darüber hinaus besteht in Lindau seit August eine Verordnung, die das Anleinen von Kampfhunden zur Pflicht macht - auch für jene, die von auswärts kommen.
-------------------------------------------------------------
Noch so ein paar Vorfälle, dann hat sich das wohl erledigt mit den Tests zur Berfreiung.
Hoffentlich nicht !!!!
merlin
Eine Mastino-Neapolitano-Hündin hat in Rheinland-Pfalz den Wesenstest bestanden und wurde von Leine und Maulkorb befreit.
Am Montag trafen 2 Westie-Hündinnen auf den Mastino. Laut Aussage der Westie-Halterin haben sich die Hunde erst gegenseitig beschnüffelt. Als sich die kleinen Hunde abwandten, habe der Mastino "grundlos" den einen Westie gebissen: Die Eckzähne hätten den Rücken und den Bauch von "Vally" erwischt. Ein zehn Zentimeter langer Riß oben und eine fünf Zentimeter lange Wunde unten sind die blutige Folge.
Die Westie-Besitzerin hat jetzt die Halterin des Mastinos beim Ordnungsamt angezeigt, um zu erreichen, daß der Mastino wieder einen Maulkorb tragen muß. Schon vor einem Jahr soll die Mastino-Hündin eine andere Hündin verletzt haben.
Beim Ordnungsamt ist man bereits über den Vorfall informiert. Wenn die Anzeige eingegangen sei, werde man genau recherchieren, was passiert sei. Erst dann werde man entscheiden, ob und was unternommen werde. Möglichkeiten habe man jedenfalls genügend.
-------------------------------------------------------------
Bulli biß Kuvacz in Rute: Anzeige
Ein nicht angeleinter Bullterrier hat in Lindau ohne Vorwarnung einen anderen Hund angefallen. Der Bullterrier hätte nach Angaben der Polizei in der Öffentlichkeit nur an einer reißfesten Leine geführt werden dürfen. Eine solche hatte die Hundebesitzerin aber nicht dabei. Sie erwartet eine Anzeige.
Der verletzte Kuvacz hatte laut Polizei noch Glück im Unglück. Der Bullterrier sei gezielt auf die Kehle seines Opfers losgegangen, habe aber nur den Schwanz erwischt. Erst nach zwei Minuten konnte das angreifende Tier losgerissen werden. "Lapidarer Kommentar seiner Besitzerin: Ihr Hund habe sich, artgerecht' verhalten", berichtet die Polizei.
Die Frau hatte für den Bullterrier ein "Negativzeugnis" der Stadt, das ihn als "nicht gesteigert aggressiv und gefährlich" ausweist. Damit ist er, wie Thomas Nuber vom städtischen Ordnungsamt erklärt, genau genommen kein Kampfhund, hätte aber angeleint sein müssen.
Grundlage ist die bayerische Kampfhundeverordnung, die seit 1992 besteht und als streng gilt. Demnach, so erläutert Nuber, unterliegt das Halten von Kampfhunden generell der Erlaubnispflicht. Dabei werden die Rassen in zwei Kategorien eingeteilt. Zur ersten Kategorie gehören Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu. Wegen ihrer Kampfhundeigenschaften --"gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit" - dürfen sie nur gehalten werden, wenn dafür die Erlaubnis vorliegt, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. "Die Hürden sind hoch", sagt Nuber.
Zur zweiten Kategorie zählen neun Rassen, darunter auch Bullterrier. Sie gelten solange als Kampfhunde, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das heißt: Ein Gutachten kann dem einzelnen Hund bescheinigen, dass er "nicht gesteigert aggressiv und gefährlich" ist. Auf der Grundlage dieses Gutachtens stellt die Stadt ein "Negativzeugnis" aus - ein Nachweis dafür, dass für das Halten dieses Hundes keine Erlaubnis nötig ist. Drei "Negativzeugnisse" gibt es derzeit in der Stadt, jeweils verbunden mit der Auflage, den Hund anzuleinen. Jeweils einen Hund mit diesem Zeugnis gibt es im Bereich der Polizeiinspektion Lindau in Bodolz, Wasserburg und Schlachters.
Eine - weitreichendere - Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes hat die Stadt Lindau bisher nicht ausgestellt.
Darüber hinaus besteht in Lindau seit August eine Verordnung, die das Anleinen von Kampfhunden zur Pflicht macht - auch für jene, die von auswärts kommen.
-------------------------------------------------------------
Noch so ein paar Vorfälle, dann hat sich das wohl erledigt mit den Tests zur Berfreiung.
Hoffentlich nicht !!!!