§ 143 gänzlich aufgehoben?

Silviak88

10 Jahre Mitglied
Hallo,

ich habe auf Grund meiner Schwierigkeiten mit der Stadt Nürnberg heute einen anonymen Brief im Briefkasten mit folgenden Text:

Mit den Rechtsbereinigungsgesetz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz ist § 143 StGB zum 25.04.2006 gänzlich aufgehoben worden.

- das wäre ja eine feine Sache, aber ich habe keine Quellenangabe dazu und auch nichts verbindliches im Netz dazu finden können.

Weiß von euch jemand ob dies so richtig ist?

Danke
 
  • 19. April 2024
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Liebe Grüße
Puck, Wicki, Kira und Jacky:hallo:
 
Moin,

schaut mal . Und auch ist nicht uninteressant. ;)

Elvis :elvis:

Puck hat es schon an anderer Stelle ausfindig gemacht. :hallo:
 
Habe gerade Infos dazu bei maulkobrzwang gefunden.

30.04.06

bzw.

 
das heißt das die unerlaubte Haltung eines gefährlchen Sokas nicht mehr mit Haft bis zu 2 Jahren bestraft werden kann
 
Silviak88 schrieb:
das heißt das die unerlaubte Haltung eines gefährlichen Sokas nicht mehr mit Haft bis zu 2 Jahren bestraft werden kann

ändert aber nichts an den Verordnungen oder ?

die bleiben unangetastet ? :(

Naja, ich denke irgendwann wirds offiziell keine mehr geben, die Regierung wird sich freuen und an jeder ecke sieht man einen Boxermix oder ähnliches. :D
Ob das dann so richtig ist :rolleyes:
 
Das wird an den LandesHVO nichts ändern, so wie ich das verstehe :( . Es liegt jetzt eben bei den Ländern, wie sie das handhaben, oder? Bin rechtlich nicht wirklich versiert :unsicher: ...

Im Link von ElvisXP (Quelle: Hund und Halter e.V.) ist ein Statement eines Rechtsanwaltes zu lesen, was z. B. Hessen betrifft :sauer: :
 
- soweit ich das verstanden habe, ändert es nichts an den Landesverordnungen.
Noch nicht ?!

die Auflagen, die erfüllt werden müssen, bleiben gleich,

-
bei unerlaubter Sokahaltung, wird bestimmt immer noch der Hund beschlagnahmt, aber wir können wenigstens nicht mehr eingekastelt werden.

ich kenne schon den ein oder Anderen, der ohne dieses Risiko, hier in Bayern dann wenigstens für sehr alte oder kranke Hunde einen Sterbeplatz anbietet, weil der Platz schnell gebraucht wird und nicht erst alle Auflagen erfüllt werden können
 
@silvia
auf der einen seite ist es gut für die menschen die mit den hunden keinen unfug treiben aber auf der anderen seite ist es mist das jetzt auch die bösen ungestraft davon kommen und hier immer noch die hunde leiden
 
Hallo,das die Aufhebung des § 143 bevorsteht habe ich vor ein paar Wochen mitgeteilt. ich hatte es in einer Polizeizeitung gefunden.
Was ich heute hier über die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung gelesen habe, scheint auch sehr interessant, denn dann entfällt doch die Grundlage für die "übersteigerte" Gefährlichkeit der Sokas!?
 
cleo318 schrieb:
@silvia
auf der einen seite ist es gut für die menschen die mit den hunden keinen unfug treiben aber auf der anderen seite ist es mist das jetzt auch die bösen ungestraft davon kommen und hier immer noch die hunde leiden

Es gab keine EINZIGE Verurteilung auf Grund diesen Paragraphen, nichteinmal da wo es vielleicht unserer meinung nach angebracht gewesen wäre.

- wenn ein Hund als "Waffe" missbraucht wurde, dann wurde immer auf Körperverletzung verurteilt, nur so z.B.
 
genau, der § war so überflüssig wie ein Kropf, da bereits ausreichende Möglichkeiten zur Strafverfolgung zur Verfügung standen.
 
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