13 Rottweiler auf einem Firmengelände
Auf dem Gelände der Firma Sekoll auf dem Staffelhof in Petersberg dürfen
vorerst weiterhin die 13 vorhandenen Rottweiler gehalten werden. Das
Kreisveterinäramt zog am Mittwoch bei der Verhandlung vor dem
Kreisrechtsausschuss seine Auflage zurück, dass die Zahl der Hunde, wie
ursprünglich gefordert, auf sechs reduziert wird.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Besitzer, wie nach dem
Tierschutzgesetz erforderlich, um die Hunde kümmern können. Weitere
Voraussetzungen waren, dass die Besitzer Auflagen erfüllen, die ihnen vom
Veterinäramt gemacht wurden.
Diese Auflagen seien, bis auf den Punkt der begrenzten Hundezahl, die bis
zum 1. September 2000 hätte erfolgen sollen, erfüllt, erklärte die Anwältin
der Hundebesitzerin. Diese zog deshalb auch die Widersprüche zurück, die
gegen die Auflagen erhoben worden waren.
Bereits seit 1996 gab es immer mal wieder Beschwerden von Anwohnern, dass
die Hunde frei herumliefen und dass die Bürger Angst um sich und ihre Kinder
hätten. Im Februar 2000 war auf dem Gelände ein Rottweiler von seinen
Artgenossen selbst so schwer verletzt worden, dass er nur noch
eingeschläfert werden konnte. Zudem sei ein Hund, der sich selbst in einem
Auto auf dem Schrottplatz eingeschlossen hatte, auf bislang nicht geklärte
Weise gestorben.
Drei Mal hatte innerhalb kürzester Zeit das Kreisveterinäramt die
Hundehaltung überprüft. Vorgefunden wurden dabei 13 Rottweiler, die sich in
einem guten Zustand befunden hätten. Diese waren in zwei 30 Quadratmeter
großen Zwingern untergebracht gewesen. Nachts konnten sie sich auf dem rund
10.000 Quadratmeter großen Gelände frei bewegen, da ihre Aufgabe in erster
Linie die Bewachung des Platzes sei. Optimal war die Unterbringung der Hunde
aus Sicht des Amtes nicht. Deshalb wurden Auflagen gemacht und eine Zucht
untersagt.
Die Anwältin der Hundebesitzerin erklärte, dass diesen Auflagen Rechnung
getragen worden sei und nie eine Zucht beabsichtigt gewesen sei. So seien
jetzt alle Rüden kastriert, für die Hunde gebe es genügend isolierte
Liegeflächen. Innerhalb der Zwinger habe nun jeder Hund seine eigene
Hundehütte. Außerdem gebe es einen zwei Meter hohen Zaun, an dem sich die
Hunde nicht verletzen könnten und der ausbruchsicher sei. Auch die
geforderte Trennung sei erfolgt. Rüden und Hündinnen würden jetzt getrennt
gehalten. Der Forderung, den Bestand zu senken, wollte die Besitzerin nicht
nachkommen. Ihre Anwältin wies darauf hin, dass drei der Hunde bereits zehn
Jahre alt seien, eine natürliche Reduktion des Bestandes werde in absehbarer
Zeit ohnehin eintreten.
Der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, Norbert Schnauber, wies darauf
hin, dass es gesetzlich nicht geregelt sei, wieviel Hunde ein Mensch halten
dürfe. Der Vertreter des Kreisverterinäramtes erklärte, dass Rechtsgrundlage
das Tierschutzgesetz sei. Wenn die Tiere ordnungsgemäß gehalten würden, wenn
gewährleistet sei, dass sie gepflegt und dass sie beaufsichtigt werden
könnten, dann könne diese Forderung zurückgezogen werden.
Am 17. Januar, so der Vertreter des Kreisveterinäramtes, habe er überprüfen
wollen, ob die Auflagen erfüllt seien. Obwohl er angemeldet gewesen sei, sei
ihm von der Besitzerin der Hunde der Zutritt verweigert worden. Eine
gelegentliche Kontrolle, nach Voranmeldung, werde es auch zukünftig geben,
erklärte er. Deshalb solle die Anwältin ihrer Mandantin mitteilen, dass
diese den Zutritt zum Gelände ermöglichen solle, denn sonst müssten
Verfügungen erlassen werden.
Quelle:
Auf dem Gelände der Firma Sekoll auf dem Staffelhof in Petersberg dürfen
vorerst weiterhin die 13 vorhandenen Rottweiler gehalten werden. Das
Kreisveterinäramt zog am Mittwoch bei der Verhandlung vor dem
Kreisrechtsausschuss seine Auflage zurück, dass die Zahl der Hunde, wie
ursprünglich gefordert, auf sechs reduziert wird.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Besitzer, wie nach dem
Tierschutzgesetz erforderlich, um die Hunde kümmern können. Weitere
Voraussetzungen waren, dass die Besitzer Auflagen erfüllen, die ihnen vom
Veterinäramt gemacht wurden.
Diese Auflagen seien, bis auf den Punkt der begrenzten Hundezahl, die bis
zum 1. September 2000 hätte erfolgen sollen, erfüllt, erklärte die Anwältin
der Hundebesitzerin. Diese zog deshalb auch die Widersprüche zurück, die
gegen die Auflagen erhoben worden waren.
Bereits seit 1996 gab es immer mal wieder Beschwerden von Anwohnern, dass
die Hunde frei herumliefen und dass die Bürger Angst um sich und ihre Kinder
hätten. Im Februar 2000 war auf dem Gelände ein Rottweiler von seinen
Artgenossen selbst so schwer verletzt worden, dass er nur noch
eingeschläfert werden konnte. Zudem sei ein Hund, der sich selbst in einem
Auto auf dem Schrottplatz eingeschlossen hatte, auf bislang nicht geklärte
Weise gestorben.
Drei Mal hatte innerhalb kürzester Zeit das Kreisveterinäramt die
Hundehaltung überprüft. Vorgefunden wurden dabei 13 Rottweiler, die sich in
einem guten Zustand befunden hätten. Diese waren in zwei 30 Quadratmeter
großen Zwingern untergebracht gewesen. Nachts konnten sie sich auf dem rund
10.000 Quadratmeter großen Gelände frei bewegen, da ihre Aufgabe in erster
Linie die Bewachung des Platzes sei. Optimal war die Unterbringung der Hunde
aus Sicht des Amtes nicht. Deshalb wurden Auflagen gemacht und eine Zucht
untersagt.
Die Anwältin der Hundebesitzerin erklärte, dass diesen Auflagen Rechnung
getragen worden sei und nie eine Zucht beabsichtigt gewesen sei. So seien
jetzt alle Rüden kastriert, für die Hunde gebe es genügend isolierte
Liegeflächen. Innerhalb der Zwinger habe nun jeder Hund seine eigene
Hundehütte. Außerdem gebe es einen zwei Meter hohen Zaun, an dem sich die
Hunde nicht verletzen könnten und der ausbruchsicher sei. Auch die
geforderte Trennung sei erfolgt. Rüden und Hündinnen würden jetzt getrennt
gehalten. Der Forderung, den Bestand zu senken, wollte die Besitzerin nicht
nachkommen. Ihre Anwältin wies darauf hin, dass drei der Hunde bereits zehn
Jahre alt seien, eine natürliche Reduktion des Bestandes werde in absehbarer
Zeit ohnehin eintreten.
Der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, Norbert Schnauber, wies darauf
hin, dass es gesetzlich nicht geregelt sei, wieviel Hunde ein Mensch halten
dürfe. Der Vertreter des Kreisverterinäramtes erklärte, dass Rechtsgrundlage
das Tierschutzgesetz sei. Wenn die Tiere ordnungsgemäß gehalten würden, wenn
gewährleistet sei, dass sie gepflegt und dass sie beaufsichtigt werden
könnten, dann könne diese Forderung zurückgezogen werden.
Am 17. Januar, so der Vertreter des Kreisveterinäramtes, habe er überprüfen
wollen, ob die Auflagen erfüllt seien. Obwohl er angemeldet gewesen sei, sei
ihm von der Besitzerin der Hunde der Zutritt verweigert worden. Eine
gelegentliche Kontrolle, nach Voranmeldung, werde es auch zukünftig geben,
erklärte er. Deshalb solle die Anwältin ihrer Mandantin mitteilen, dass
diese den Zutritt zum Gelände ermöglichen solle, denn sonst müssten
Verfügungen erlassen werden.
Quelle: