jep, da blickt echt keiner mehr durch.
ich zitiere mal von unserer HP
"Lt. Ordnungsamt Frankfurt/M, können nichthessische Bürger ihre in Hessen gelisteten Hunde auch ohne die Sachkundeprüfung für Hessen abgelegt zu haben, mitbringen!
Voraussetzungen:
* Leinenpflicht,
* geeignete Leine und Halsband,
* Adressanhänger mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Halters
(Chip zählt nicht !)."
wir lassen uns das für dieses jahr auch noch mal schriftlich geben.