Sachkundenachweis NRW (40/20)

deutscher-boxer

10 Jahre Mitglied
Hallo,

bin gerade frisch registriert und habe einige Fragen. Ich habe zwar keinen SoKa, aber ich hoffe ich bin hier trotzdem willkommen. :)
Meine Familie und ich haben seit kurzem wieder einen Boxer. Da dieser ja später über die 40/20 Regelung läuft, muss ein Sachkundenachweis gemacht werden.
Meine Fragen:
1. Darf ich den Sachkundenachweis auch mit 17, also nicht volljährig, machen?
2. Werden bei dem Sachkundenachweis nur Fragen gestellt oder gibt es auch sowas wie einen "praktischen Teil", indem ich irgendwas mit dem Hund machen muss? (Wenn ja, was?)
3. Ich bin mit Hunden (Deutscher Boxer, Schäferhund) aufgewachsen. Dann muss ich den Sachkundenachweis trotzdem machen, weil ich nicht volljährig bin, oder stimmt das nicht? Wegen dieser Regelung mit 3 (?) Jahren Erfahrung.

Das wars erstmal.

Danke schonmal für eventuelle Antworten. :)

lg,
deutscher-boxer:hallo:
 
  • 29. März 2024
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zu 1: da bin ich nicht sicher, ich glaub aber ab 16 Jahren geht das.
zu 2: es sind nur Theorie-Fragen
zu 3: Jeder der mit Inkrafttreten des LHGs nicht min. 3 Jahre lang einen großen Hund gehalten hat, ohne das es zu Vorfällen kam und nach dem Versterben des alten Hundes innerhalb eines halben Jahres einen neuen Hund angeschafft hat muss die Sachkunde ablegen. Da auf Dich wohl noch kein Hund gemeldet war wirst Du sie machen müssen um Euren Boxer fühen zu dürfen - bei Deinen Eltern gilt ggf. die 6-Monats-Regelung.

Hier findest Du das LHG NRW zum download und auch die Verwaltungsvorschriften.
Darin steht alles wesentliche.

 
zu 3: Jeder der mit Inkrafttreten des LHGs nicht min. 3 Jahre lang einen großen Hund gehalten hat, ohne das es zu Vorfällen kam und nach dem Versterben des alten Hundes innerhalb eines halben Jahres einen neuen Hund angeschafft hat muss die Sachkunde ablegen. Da auf Dich wohl noch kein Hund gemeldet war wirst Du sie machen müssen um Euren Boxer fühen zu dürfen - bei Deinen Eltern gilt ggf. die 6-Monats-Regelung.

Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch. :unsicher:
Als ich in einem meiner letzten Beiträge schrieb, das ich keinen Sachkundetest (wegen der 3 Jahre) machen musste, hiess es das jeder einen Test machen muss.

Was ist denn nun richtig?
 
Das bezieht sich ja auch nur auf 20/40er Hunde. Für nen Anlage 1 musst Du sie in jedem Fall machen ;)
 
...ich kann nicht aus dem PDF kopieren, das ich verlinkt hab, das ist geschützt, aber schau rein, unter §11 große Hunde, Absatz 3 oder 4 glaub ich, da stehts wegen den 3 Jahren. :)

Für Bandit (DSHxMali) hab ich keinen machen müssen, aber für Amy (AmStaff) musste ich ihn dann trotzdem machen, obwohl ich beide Hunde gleichzeitig hatte (Amy kam erst nach der VO, da war Bandit schon 6 Jahre bei mir).
 
Hallo,

danke für Deine Antwort Amy.

Ich habe noch 2 Fragen.
1. Ich habe auf einer anderen Seite gelesen, dass beim Test nur 34Fragen gestellt werden und man 10 falsch beantworten darf/kann. Stimmt das?
2. Kann mir jemand vllt einen Link zu aktuellen Fragen geben?

Danke nochmals
 
zu 3: Jeder der mit Inkrafttreten des LHGs nicht min. 3 Jahre lang einen großen Hund gehalten hat, ohne das es zu Vorfällen kam und nach dem Versterben des alten Hundes innerhalb eines halben Jahres einen neuen Hund angeschafft hat muss die Sachkunde ablegen. Da auf Dich wohl noch kein Hund gemeldet war wirst Du sie machen müssen um Euren Boxer fühen zu dürfen - bei Deinen Eltern gilt ggf. die 6-Monats-Regelung.

Wie kommst du auf diese 6-Monats-Regelung? Hab jetzt gesucht und gesucht und im LHG nichts entsprechendes gefunden. Bin ich zu blind, zu blöd, zu blond oder gar alles auf einmal? :verwirrt:

Ich liebe Gesetzestexte und diesen ganz besonders :rolleyes:
 
Hallo Dagmar,

schau mal in die Verwaltungsvorschriften zum LHG, dort ist es definiert.

Seite 13, §11, 11.4 Sachkundevermutung

Da steht:

11.4
Sachkundevermutung

Die Sachkundevermutung des § 11 Abs. 4 gilt für Personen, die vor dem 01.01.2003 große Hunde seit mehr als drei Jahren unbeanstandet gehalten haben.

§ 11 Abs. 4 ist auch erfüllt, wenn jemand seit mehr als drei Jahren große Hunde unterschiedlicher Rassen bzw. Kreuzungen gehalten hat. Zeiten, in denen Hunde der in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 aufgeführten Rassen gehalten wurden, können angerechnet werden, nicht jedoch Zeiten, in denen Hunde gehalten wurden, die keiner dieser Kategorien zugeordnet werden können.

Die Feststellung der dreijährigen Hundehaltung setzt in der Regel eine ununterbrochene Haltung voraus. Soweit zwischen den einzelnen Hundehaltungen bis zu zwei, einen Zeitraum von jeweils drei Monaten nicht überschreitende, hundehaltungsfreie Abschnitte liegen, sind diese wie Zeiten der Hundehaltung zu behandeln. In diesen Fällen sollte von dem Erklärenden ge-fordert werden, die einzelnen Haltungszeiträume durch Bescheinigungen (z.B. Steuerbelege, Bescheinigungen der Tierärztin/des Tierarztes) zu belegen.

Die Halterinnen oder Halter sollen darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer wahr-heitswidrigen Erklärung von ihrer Unzuverlässigkeit auszugehen ist und deshalb die Haltung des Hundes nach § 12 Abs. 2 Satz 2 untersagt werden kann.



2 x 3 = 6 :D oder nicht ;)
 
Ich frag mich gerade, ob das überhaupt anwendbar ist, da nicht volljährig.
Habe nichts über Altersangaben zu 20/40-Hunden gefunden. Gibts da irgendwo Angaben zu?
Das Geschäftsfähige Alter beginnt mit der Volljährigkeit, also eine Versicherung abschließen mit 17 ist dann nicht so einfach, auch nicht ein Kaufvertrag für einen Hund, damit wäre eine Anmeldung durch einen Minderjährigen beim Ordnungsamt schon ausgeschlossen.

Da es dann also der Hund der Eltern ist und die Eltern den Hund dann wohl auch an ihrem Wohnsitz anmelden, sowie die Versicherung abschließen, wird alles über die Eltern laufen und entweder greift dann die 3 Jahres-Frist (weil vorher schon Hundehaltung) oder aber die Eltern müssen den Test nachweisen.
Würde da einfach mal bei der zuständigen Gemeinde nachfragen.

Einen Sachkundetest kann man aber auch jünger machen, wenn man denn möchte, erfolgt ja auch im Rahmen einer Begleithundeprüfung.

2. Kann mir jemand vllt einen Link zu aktuellen Fragen geben?
Da gibts viele im Netz, einfach mal googlen.

Ein paar Beispiele:


 
lol, in meinem link findet sich sowohl das komplette LHG als auch die Verwaltungsvorschriften... was denn nu noch?? *wunder*
 
Jau, hat sich erledigt, hab es aber gerade auch erst gefunden in den vielen Texten: man muss definitiv erst volljährig sein. ;)
 
Hallo Dagmar,

schau mal in die Verwaltungsvorschriften zum LHG, dort ist es definiert.

Seite 13, §11, 11.4 Sachkundevermutung

Da steht:

11.4
Sachkundevermutung

Die Sachkundevermutung des § 11 Abs. 4 gilt für Personen, die vor dem 01.01.2003 große Hunde seit mehr als drei Jahren unbeanstandet gehalten haben.

§ 11 Abs. 4 ist auch erfüllt, wenn jemand seit mehr als drei Jahren große Hunde unterschiedlicher Rassen bzw. Kreuzungen gehalten hat. Zeiten, in denen Hunde der in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 aufgeführten Rassen gehalten wurden, können angerechnet werden, nicht jedoch Zeiten, in denen Hunde gehalten wurden, die keiner dieser Kategorien zugeordnet werden können.

Die Feststellung der dreijährigen Hundehaltung setzt in der Regel eine ununterbrochene Haltung voraus. Soweit zwischen den einzelnen Hundehaltungen bis zu zwei, einen Zeitraum von jeweils drei Monaten nicht überschreitende, hundehaltungsfreie Abschnitte liegen, sind diese wie Zeiten der Hundehaltung zu behandeln. In diesen Fällen sollte von dem Erklärenden ge-fordert werden, die einzelnen Haltungszeiträume durch Bescheinigungen (z.B. Steuerbelege, Bescheinigungen der Tierärztin/des Tierarztes) zu belegen.

Die Halterinnen oder Halter sollen darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer wahr-heitswidrigen Erklärung von ihrer Unzuverlässigkeit auszugehen ist und deshalb die Haltung des Hundes nach § 12 Abs. 2 Satz 2 untersagt werden kann.



2 x 3 = 6 :D oder nicht ;)

Hallo Nicole, erstmal danke für das "Licht ins Dunkel bringen"
Einmal im LHG schauen, für das, was man da nicht findet, dann in die Verwaltungsvorschriften zum LHG schauen...

Ist ja vom "Erfinder" wirklich total übersichtlich gestaltet :uhh::uhh:

Aber das betrifft ja, wenn ich das jetzt richtig verstehe, ab wann man zeitmäßig erstmalig die Sachkunde erlangt?

Aber wie lange man die behält, wenn man sie mal erlangt hatte, ist mir immer noch nicht klar.
Seitdem ich die Seite unserer "schönen" Stadt Wesel besucht habe und nachfolgend erwähntes hier gefunden habe, frage ich mich, ob das nun als Fakt zu sehen ist, oder ob das dann woanders auch schon wieder anders aussehen kann?


"Teilzitat Stadt Wesel"

Sie gelten auch als sachkundig (bitte nachweisen), wenn Sie
-beginnend vor dem 01.01.2003 mehr als drei Jahre einen großen Hund

– wie oben beschrieben – gehalten haben. Entscheidend ist hierbei,
dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auch tatsächlich
aktuell vorliegen. Hiervon kann nur ausgegangen werden, wenn die
frühere Hundehaltung nicht länger als fünf Jahre (vom heutigen
Zeitpunkt an gerechnet) zurückliegt und es dabei zu keinen tierschutz-
oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist,
und Sie dies der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich bestätigen


Ich hab'`den Eindruck, je mehr ich lese, desto weiniger blicke ich durch:verwirrt::verwirrt::verwirrt:
 
Hallo,

danke für Deine Antwort Amy.

Ich habe noch 2 Fragen.
1. Ich habe auf einer anderen Seite gelesen, dass beim Test nur 34Fragen gestellt werden und man 10 falsch beantworten darf/kann. Stimmt das?
2. Kann mir jemand vllt einen Link zu aktuellen Fragen geben?

Danke nochmals

Ich hoffe, dass ich mit meinen Zwischenfragen jetzt nicht Schuld daran bin, dass diese Fragen von deutscher-boxer unbeantwortet blieben?
Ich selber kann hier leider nicht helfen, da auch ich mir immer unsicher bin, wie aktuell irgendwelche Seiten mit Fragenkatalog sind, die ich bei Googlesuche gefunden habe.
Aber vielleicht kann ja doch noch jemand anders helfen?
 
Ich muss da leider passen... die Sachkunde für große Hunde wurde bei mir damals vorausgesetzt, da ich Bandit schon 5 Jahre hatte. Ich hab dann erst für Amy den großen gemacht und das waren ein paar mehr als 34 Fragen.

Im Zweifelsfall sollte man aber beim zuständigen O-Amt telefonisch schnell ne Auskunft einholen können, oder beim nächsten Tierarzt oder Verein, der befugt ist die 20/40er-Sachkunde abzunehmen ;) .
 
Hallo Deutscher Boxer,

meinem Verständnis nach benötigst du keinen Sachkundenachweis.

Da du noch keine 18 bist, bist du sicherlich nicht der Halter des Hundes daher benötigst du jetzt keine Sachkunde.

LT. LHG benötigt für 40/20 Hunde der Halter die Sachkunde, bei "gefährlichen Hunden" jedoch sowohl der Halter, als auch jeder Führer der Hunde.

Viele Grüße

Carmen (Frau von derMicha)
 
ich schließe mich micha an. ich nehme an, der hund gehört einem elternteil, also ist auf einen elternteil angemeldet. da schon vorher hunde in der familie waren, wird wohl sowieso kein sachkundenachweis erbracht werden müssen.

wenn db den hund ausführen soll/möchte, so braucht er dafür keinen sachkundenachweis, da der boxer ja kein listenhund ist.
 
neben allen bereits gegebenen informationen und antworten mal eine kleine mutmach-notiz... wenn du den test herunterlädst, dir ausdruckst und ihn ein paar mal löst, dann prägen sich die antworten schnell ein und werden geläufig... insofern ist der test nicht schlecht, weil er auch wissen schafft ganz nebenbei.
es gibt fragen nach impfzeitpunkten, wann eine hündin zum ersten mal läufig wird und ähnliches, die man spontan erstmal nicht so weiss - andere kann man sofort beantworten, wenn man sich ein wenig mit hunden auskennt.
mach dir keine sorgen, das ist zu schaffen...
 
... und einige fragen sind einfach blödsinnig. ^^

man muss nur auswendig lernen und ankreuzen, ob es nun im alltag auch so richtig ist, interessiert keinen, hauptsache, das ergebnis stimmt.
 
Das ist genau wie bei der Führerschein-Theorie - man sollte immer schön das als Antwort geben, was man im Fahrschul-Buch gelesen und daraus gelernt hat - also genau das, was die hören wollen.

Mit der Praxis hat einiges leider wenig zu tun, aber man kann halt nur ankreuzen und nicht diskutieren. Auch Anmerkungen bzw. Erläuterungen am Rand des Bogens zu Antworten, die man u. U. für diskussionswürdig hält, werden nicht sooo gern gesehen :D . *hüstel*
 
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