Gnadenhof Christiane Rohn

Thema Baghira:
War denn schon jemand, der im Besitz dieses Übernahmevertrages ist, beim Anwalt und hat gefragt ob es rechtliche Möglichkeiten gibt den Vertrag anzufechten?
Ich habe einen Anwalt gefragt.
Anfechten läßt sich grundsätzlich alles.
Aber Du weißt doch: Auf See und vor Gericht ..........................
Das "kleine" Problem dabei: Du musst bereit und in der Lage sein, bei einer Klage in Kostenvorlage zu treten und diese Euro im Falle einer Niederlage auch verschmerzen zu können.
Zudem benötigst Du gerichtsverwertbare Beweise.
Im Falle des Argenhofes und speziell Baghira welche, die den "Persilschein" des Veterinäramtes wegwischen können.
Schau Dir einmal die Hundehaltung in Deutschland an. Oft versuchen Tierfreunde hier Verbesserungen, oder Enteignungen durchzusetzen. Die Erfolge sind mehr als mäßig.
Solange ein Hund noch einigermaßen gut "im Futter steht" ist kaum etwas zu wollen. Auf die Psyche wird nur wenig Rücksicht genommen.
Grüße Klaus
 
Anfechten läßt sich grundsätzlich alles.

Theoretisch natürlich schon, praktisch gibt es nur wenige Fälle, bei denen Aussicht auf Erfolg besteht.

Weil:
Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es so schwere Mängel aufweist, dass das Gesetz ihm von Anfang an keinerlei Rechtskraft zubilligt.
Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB)
Scherzgeschäft (§ 118 BGB)
Scheingeschäft (§ 117 BGB)
Formmangel (§ 125 BGB)
Gesetzliches Verbot (§ 138 BGB)
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)


Dann wäre der VERTRAG nichtig und somit auch anfechtbar.

Ansonsten wären die WILLENSERKLÄRUNGEN anzufechten und hier gilt:

Eine Willenserklärung ist anfechtbar, wenn der Erklärende eine Erklärung dieses Inhaltes nicht abgeben wollte, das heißt, sein wirklicher Wille ein anderer war.

Inhalts-, Erklärungs-, Eigenschafts-, Übermittlungsirrtum (§§ 119, 120 BGB)
Anfechtung unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums
Beispiel: Die Sekretärin schreibt 1.000 statt 100 Druckerpatronen in eine Bestellung.

Arglistige Täuschung (§§ 123, 124 BGB)
Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung
Beispiel: Kauf eines Gebrauchtwagens, der laut Aussage des Verkäufers unfallfrei sein soll. Später stellt sich heraus, dass der Wagen einen Totalschaden hatte und der Käufer vom Verkäufer belogen worden war.

Widerrechtliche Drohung (§§ 123, 124 BGB)
Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Zwangslage

Nicht anfechtbar: Motivirrtum.


Dann gibt es noch ein paar spezielle Möglichkeiten für spezielle Rechtsgeschäfte. Zum Beispiel Schenkungen (grober Undank), bestimmte Warengeschäfte (zB Christbäume, die erst Sylvester geliefert werden) u.ä.

Und dann hat man natürlich noch die Möglichkeit, es einfach trotzdem zu versuchen...

Mehr dazu nachzulesen, zB hier:
 
So fasse ich es auch nicht auf, will Dir jedoch hierzu eine schriftliche Mitteilung nicht vorenthalten. Schau hier:
Die Mail von einem verantwortlichen Beamten aus dem Landkreis Ravensburg stammt aus Mai 2006. Darin schrieb er mir, dass Frau Rohn eine Erlaubnis nach §11 "beantragt".
Ob das mittlerweile geschehen ist und diesem Antrag stattgegeben wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich werde einmal nachfragen.;)
Wie angekündigt hatte ich nachgefragt und heute auch eine Antwort erhalten:
"Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht erlaubt, Ihre Fragen zur Erteilung einer Erlaubnis an Privatpersonen zu beantworten. Es steht Ihnen frei, sich direkt beim Gnadenhof zu erkundigen." :D

Gleichzeitig hatte ich mich auch nach der Bodenbelastung (Urin) in der ehem. Reithalle erkundigt. Antwort: Eine Bodenuntersuchung hat anscheinend noch nicht stattgefunden.

Ich weiss ja nicht, ob ich mit meiner Schätzung richtig liege, doch denke ich:
Eine angenommene Zahl von 50 Hunden (es waren zeitweise auch mehr) "produzieren" über 4,5 Jahre ca. 40.000 Liter Urin! Wo floss das hin? Ohne Verdünnung durch Regen wie in einem Freilauf.
Stellen ich ein Fahrzeug längere Zeit im Vorgarten vorübergehend ab, fragt mit großer Wahrscheinlichkeit das Ordnungsamt nach, ob evtl. Öl in den Boden tropfen kann.
Und diese 40.000 Liter Urin sind reines "Manna" für den Allgäuboden?
Grüße Klaus
 
Wie angekündigt hatte ich nachgefragt und heute auch eine Antwort erhalten:
"Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht erlaubt, Ihre Fragen zur Erteilung einer Erlaubnis an Privatpersonen zu beantworten. Es steht Ihnen frei, sich direkt beim Gnadenhof zu erkundigen."

Sehr interessant: ein Verein ist keine Privatperson. Oder seh ich das falsch?
 
Wie angekündigt hatte ich nachgefragt und heute auch eine Antwort erhalten:
"Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht erlaubt, Ihre Fragen zur Erteilung einer Erlaubnis an Privatpersonen zu beantworten. Es steht Ihnen frei, sich direkt beim Gnadenhof zu erkundigen."

Sehr interessant: ein Verein ist keine Privatperson. Oder seh ich das falsch?
Das siehst Du richtig (jedenfalls nach meiner Rechtsauffassung).
Ich habe das auch schon reklamiert.
Meine Vermutung: Genauso wenig wie Frau Rohn in der Vergangenheit (seit gestern ist das ja etwas anders) Verein und Privatgeschäfte auseinander gehalten hat, so wenig differenzieren anscheinend manche Behörden zwischen der "juristischen Person Verein" und der "juristischen Person Ch.Rohn".
:hallo: Klaus
 
Meine Vermutung: Genauso wenig wie Frau Rohn in der Vergangenheit (seit gestern ist das ja etwas anders) Verein und Privatgeschäfte auseinander gehalten hat, so wenig differenzieren anscheinend manche Behörden zwischen der "juristischen Person Verein" und der "juristischen Person Ch.Rohn".

Naja - das kann man so vielleicht nicht sagen, denke ich. Ausschließen kann man es natürlich nicht, aber es steht ja nicht fest, wer da was nicht auseinanderhalten kann... Wenn der Verein zB nie eine Betriebsgenehmigung beantragt hat, könnte dir die Behörde ja auch nicht anders antworten. Oder?
 
Wenn der Verein zB nie eine Betriebsgenehmigung beantragt hat, könnte dir die Behörde ja auch nicht anders antworten. Oder?
Doch Gabi, ich denke schon.
Dieser Behörde ist spätestens seit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Veterinäramt bekannt, wer was und wie auf dem Argenhof zu verantworten hat.
Der Landkreis Ravensburg weiss, dass es sich nicht um eine kleine private Tierhaltung einer Privatperson handelt, sondern dass der weitaus größte Teil der Tiere sich im Besitz und der Verantwortung des Vereins befindet.
Die behördliche Aufsicht über eine solche "tierschutzähnliche Einrichtung" obliegt dem Veterinäramt eben dieses Landkreises.
Und wenn der gute verantwortliche Beamte mir schreibt:
"Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht erlaubt, Ihre Fragen zur Erteilung einer Erlaubnis an Privatpersonen zu beantworten. Es steht Ihnen frei, sich direkt beim Gnadenhof zu erkundigen."
dann glaube ich aus seinem Satz schon zu erkennen, dass er zwischen einer Privatperson und "dem Gnadenhof" unterscheidet.
Grüße Klaus
 
Ich denke die Frage nach einer Betriebserlaubnis, respektive deren Beantragung,
hat durchaus etwas für sich.

Nicht umsonst hat die Staatsanwaltschaft von
„von einer zu keiner Zeit“ genehmigten Einrichtung gesprochen.

Die zuständigen Behörden für Lempen haben ausdrücklich Bestätigt
das die Staatsanwaltschaft alle Unterlagen den Hof in Lempen
betreffend angefordert haben. Auch dort gab es nie eine solche.

Aber auch die Aussage in der Presseerklärung zum Abschluss sagt aus,
dass auch der Argenhof bis zum April letzten Jahres keine solche besaß.

Denn sonst könnte man sich diese Erklärung der
Ravensburger Staatsanwaltschaft nicht erklären:

„Allerdings ist davon aus zu gehen,
dass die Ermittlungsergebnisse,
die der zuständigen Behörde nunmehr durch
Vorlage der Akten bekannt gegeben werden,
Anlass geben werden,
im Falle einer Betriebserlaubniserteilung
durch entsprechende Auflagen
die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen
mit einer strengen und effektiven Überwachung
zu gewährleisten.“

Nur ist die Frage ob die Akten die zuständigen Behörden auch interessiert haben.

Von einer „strengen und effektiven Überwachung“
der Mindeststandards des Tierschutzgesetzes
- welch ein Hohn für eine Einrichtung die mit
„Lebenswürde für Tiere“ und solchen Bildern und Texten wirbt –
ganz zu schweigen.
Denn da sind wieder die üblichen Verdächtigen
des Veterinäramtes, die sich zuvor schon an einer
Haltung von mindestens 70 Hunden in einer Halle
nicht gestört haben und voll des Lobes waren,
zuständig.
 
Und wenn der gute verantwortliche Beamte mir schreibt:
"Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht erlaubt, Ihre Fragen zur Erteilung einer Erlaubnis an Privatpersonen zu beantworten. Es steht Ihnen frei, sich direkt beim Gnadenhof zu erkundigen."
dann glaube ich aus seinem Satz schon zu erkennen, dass er zwischen einer Privatperson und "dem Gnadenhof" unterscheidet.

Ja eben. Das meinte ich doch. Dass er das schon unterscheiden kann...
Er meinte es genau so, wie er es auch geschrieben hat.
 
Von einer „strengen und effektiven Überwachung“ der Mindeststandards des Tierschutzgesetzes - welch ein Hohn für eine Einrichtung die mit
„Lebenswürde für Tiere“ und solchen Bildern und Texten wirbt – ganz zu schweigen.
Denn da sind wieder die üblichen Verdächtigen des Veterinäramtes, die sich zuvor schon an einer Haltung von mindestens 70 Hunden in einer Halle nicht gestört haben und voll des Lobes waren, zuständig.

Ganz so stimmt das nicht PdP. Vorher war 1 Amtsveterinärin zuständig, jetzt sind es 2. Die Kontrollen erfolgen, mindestens teilweise, auch ohne vorherige Ankündigung.
Ob das dann im Endeffekt wirklich einen Unterschied macht - wäre eine andere Frage.

Dass es sich um kein vorbildliches Projekt handelt hat die Staatswaltschaft ja auch explizit festgestellt. Nun ist es also ein Projekt, dass die Mindestanforderungen des TschG erfüllt. Und das auch nur, weil eine strenge Überwachung erfolgt und diverse Umbauten als Auflagen erzwungen wurden.

Warum eigentlich macht eine Behörde sich auf diese Weise indirekt zum Handlanger für "nicht vorbildliche" Projekte? Das TschG könnte offensichtlich noch einige Nachbesserungen vertragen...
 
Gabi schrieb:
Nun ist es also ein Projekt, dass die Mindestanforderungen des TschG erfüllt. Und das auch nur, weil eine strenge Überwachung erfolgt und diverse Umbauten als Auflagen erzwungen wurden.

Ohne in einen Wettbewerb der Korrekturen einsteigen zu wollen,
oder Widerspruch um des Widerspruch willens.

Aber das ist ein verkehrte Aussage aus meiner Sicht.

Denn die Haltung der Hunde erfüllt weder in den Aussenzwingern,
und schon gar nicht in der Reit halle den Mindesmaß, oder den Gesetzen.

 
Ohne in einen Wettbewerb der Korrekturen einsteigen zu wollen,
oder Widerspruch um des Widerspruch willens.

Aber das ist ein verkehrte Aussage aus meiner Sicht.

Denn die Haltung der Hunde erfüllt weder in den Aussenzwingern,
und schon gar nicht in der Reit halle den Mindesmaß, oder den Gesetzen.



Ach, widersprechen will ich dir da gar nicht PdP. Erstens hab ich ja gar keine Möglichkeit, mir davon selbst ein Bild zu machen. Ich bzw. jeder andere, der sich nicht so leicht an der Nase herumführen liess, wie dies bei den Behörden nun einmal zweifelsfrei der Fall gewesen ist. Und zwar auch noch NACH Abschluss der Ermittlungen.

Zweitens wäre das Erfüllen von Mindestanforderungen (noch dazu unter Druck) schon schlimm genug und nun wirklich nichts, worauf man sich etwas einbilden könnte.

Es hat sich wohl einiges verändert, was die Hundehaltung angeht - aber mehr als eine gerade mal nicht-tierschutzrelevante Haltung KANN es nicht werden, so lange die Halle so aussieht wie sie aussieht und so lange man dort keine Besucher rein lassen kann.
 

PdP - dem Link folgend finde ich dort ein Foto eines Zwingers, in dem eine Wärmelampe über einem Hundebett und Strohresten brennt. Das ist ein blöder Witz oder?

Wärmelampen geben ihre Strahlung ziemlich gerade nach unten ab. Kann man auf dem Foto durch das rote Licht sehr gut sehen.

Zum einen wäre eine Erwärmung der Umgebungstemperatur überhaupt nur dann möglich, wenn die Lampe auf einen entsprechenden Boden strahlen würde, der die Wärme speichern und wieder in Richtung oben ableiten würde. Was bei so einer Konstruktion völlig unmöglich ist. Der Boden ist durchlässig, die Zwingerdecke ist nur ein Gitter und nach oben abstrahlende Wärme würde lediglich in das Blechteil und wieder zurück nach unten geleitet werden. Jeweils rechts und links dieser Konstruktion bleibt es also genauso saukalt wie ohne Wärmelampe.

Zum zweiten - und das ist das Wesentlichere - würde jedes Lebewesen das dort auf dem Hundebett sitzt, binnen kürzester Zeit zu Holzkohle verkokelt.

Soweit derartige Lampen zB für kranke Hunde oder Welpen benutzt werden, sind es entsprechend hoch angebrachte Lampen mit entsprechend geeigneter Wattstärke. Dabei geht es auch nicht darum, einen Ausgleich zu kalter Umgebung zu schaffen. Sondern, es wird lediglich dafür gesorgt, dass bei NORMALER Umgebungs-Temperatur, kranke Hunde oder Welpen nicht TROTZDEM auskühlen.

Wer zuhause so eine Wärmelampe hat, der kann das leicht ausprobieren. Dafür braucht man nicht mal zwingend Rotlicht, auch Halogenstrahler mit warmen Licht genügen. Man lege einfach Lebensmittel (Obst, Gemüse, Wurst, Fleisch) in entsprechendem Abstand unter oder vor so eine Wärmequelle. Je mehr Watt die Lampe hat, desto schneller wird man sehen können, dass so eine Konstruktion nicht dazu geeignet ist, den vorgegaukelten Zweck zu erfüllen.
Sorgt man zusätzlich dafür, dass sich die Wärme in so einer Art Dach fängt, geht es umso schneller.

Die Halle selbst ist von vorneherein ungeeignet für jede Art von "Heizung". Da Wärme bekanntlich nach oben aufsteigt, müsste mindestens eine Zwischendecke eingezogen werden, da die Reithalle (wie eigentlich alle Reithallen) ein offenes Satteldach hat. Dies aus gutem Grund: in einer Reithalle werden Pferde BEWEGT (nicht gehalten!) und dabei entsteht Wärme und zwar in durchaus relevantem Ausmaß. Damit sich diese Wärme nicht staut, haben Reithallen Satteldächer. Die Holzverstrebungen können zusätzlich dafür sorgen, dass die Wärme dort oben verwirbelt wird. Eine Reithalle ist also gezielt so gebaut, dass entstehende Wärme VERLOREN geht.

Deshalb ist die Halle im Sommer auch kühler, als man es sich vorstellt. Zumal ja teilweise auch die Türen offenstehen und so noch zusätzlicher Luftzug entsteht. Verhängt oder verstellt man aber nun Hallenteile mit Laken, Matratzen oder ähnlichem, damit Besucher nichts zu sehen kriegen, blockiert man diesen Luftzug wieder.

Was die Temperaturen angeht, ist so eine Reithalle also so konstruiert, dass im Sommer ein Aufenthalt dort gut machbar ist. Im Winter machts sich aber eben diese Konstruktion nachteilig bemerkbar. Reithallen sind eben dazu gedacht, Tiere da drin zu bewegen - und nicht, um sie dort zu halten.

Andere Faktoren wie fehlende Sicht nach draussen, Sandböden, etc. kommen dann noch erschwerend hinzu.
 
Hi

Auch sehr schick sind die Stofftiere, die an der Decke baumeln. Das ist mal eine sinnvolle Beschäftiung für Hunde, auf die Idee muss man erst mal kommen.

Gruß
Matti
 
PdP - dem Link folgend finde ich dort ein Foto eines Zwingers, in dem eine Wärmelampe über einem Hundebett und Strohresten brennt. Das ist ein blöder Witz oder?
Nein Gabi, ich kann Dir versichern, dass das Bild aus der Hundehalle auf dem Argehof stammt.

matti schrieb:
Auch sehr schick sind die Stofftiere, die an der Decke baumeln. Das ist mal eine sinnvolle Beschäftiung für Hunde, auf die Idee muss man erst mal kommen.
:lol: Da hast Du Recht. Allerdings denke ich, dass diese Stofftiere weniger zur Erbauung der Hunde angebracht wurden, sondern mehr zur Ablenkung der seltenen Besucher.

Alles im allen:



PS: Die Schweine haben es leider auch nicht viel besser. Achtet einmal auf die rot entzündeten Unterseiten und das versiffte Stroh. Ob da wohl ein Zusammenhang besteht?
Grüße Klaus
 
Klaus, das Schweinebild sprengt den Thread.
Bitte rausnehmen, verkleinern und normal als Anhang hochladen oder einfach verlinken.
Direkteinbindungen - erst recht so riesiger Bilder - sind in diesem Teil des Forums nicht erlaubt ;)
 
Und Gabi, dass das alles kein Witz ist mit der Lampe kannst du auch hier sehen - im alten vom Gnadenhof selbst erstellten Tagebuch:


Und auch da sehen wir wunderschön drapierte Stoffmäuse auf Golias Bett in der Halle. Ob er die wenigstens zu würdigen weiß? :rolleyes:

Kurz im übrigen dazu, dass Golia IMMER mit Frau Rohn Gassi geht und IMMER mittags in den großen Auslauf:
An 5 Tagen auf dem Hof sah ich Golia ein einziges mal - alleine in einem kleineren Auslauf (ehemaliges Geflügelgehege). Niemals Gassi gehen, weder mit CHipsy noch alleine, weder mit Frau Rohn noch mit sonstwem.
Mit Chipsy zusammen sah ich ihn kein einziges mal. Ich sah Chipsy ebenfalls einmal im großen Auslauf - zusammen mit einem anderen Hund (Husky).
 
mir sind nun schon ein paar mal diese "liebevoll trapierten" stofftiere aufgefallen.
ich kenn das ja von meinen beiden, wenn ich hier zuhause aufgeräumt habe dauert es keine 3 sekunden und die spielsachen liegen wieder quer in der wohnung verstreut..aber auf den bildern seh ich immer nur ordentlich aufgestellte plüschtiere (z.b. da am 24.02.06. unter impressionen) ...

ist mir nur mal so aufgefallen.
 
Und Gabi, dass das alles kein Witz ist mit der Lampe kannst du auch hier sehen - im alten vom Gnadenhof selbst erstellten Tagebuch:


Kangalklaus schrieb:
Nein Gabi, ich kann Dir versichern, dass das Bild aus der Hundehalle auf dem Argehof stammt.


Ich dachte auch weniger daran, dass Klaus bzw. der Fotograf des Bildes blöde Witze macht...

Da könnte man genauso gut den Hunden ein nettes Lagerfeuer in ihren Zwingern machen, damit sie nicht frieren. Wäre dann halt nur offensichtlicher, was für ein blöder Witz das ist.
 
mir sind nun schon ein paar mal diese "liebevoll trapierten" stofftiere aufgefallen.
ich kenn das ja von meinen beiden, wenn ich hier zuhause aufgeräumt habe dauert es keine 3 sekunden und die spielsachen liegen wieder quer in der wohnung verstreut..aber auf den bildern seh ich immer nur ordentlich aufgestellte plüschtiere (z.b. da am 24.02.06. unter impressionen) ...

ist mir nur mal so aufgefallen.


Oder aufgehängte Plüschtiere, an die garantiert kein Hund rankommt.
Was sollen die Hunde auch mit dem Spielzeug im Zwinger anfangen? Mit einem Ball zB oder einem Tau?
Mehr als zerbeissen könnten sie die ja auch nicht, schon allein weil sie für jedwede sonstige Verwendung gar keinen ausreichenden Platz in ihren "Käfigen" haben.

Und wenn ein Hund derartige Dinge zerbeisst - dann heisst es, er würde sich daran "festbeißen" und sei verhaltensgestört. Bando zB. Deshalb hat er dann auch kein Spielzeug in seinem Zwinger, höchstens irgendwelche Stöcke, mit leichten "Nagespuren"...


Ach - unter dem obigen Link sieht man übrigens das innere der Hundehütte, die in Baghira's angeblichem Zwinger im Privatgarten stand. Der innere Durchschlupf ist um einiges kleines als der äußere. Bereits fraglich, ob Golia da durchpasst. Baghira aber mal ganz sicher nicht.
 
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