Der damalige Vorsitzende Götz von pro HSH ist der Unterzeichner für pro HSH des Übergabevertrages. Es darf bezweifelt werden das dies so mit dem Vorstand von pro HSH abgesprochen war.
Wenn Herr Götz die rechtliche Kompetenz hatte, diesen Vertrag zu schließen, dann bestand dazu auch gar kein Grund. Dann ist er alleinverfügungsberechtigt.
Denn zum Zeitpunkt der Überschreibung (15.09.04) war das Verhältnis von pro HSH zum Hof nicht mehr so toll.
Wie ein Verhältnis ist, spielt rechtlich überhaupt keine Rolle, solange es nicht schriftlich dokumentiert ist und daraus auch die Konsequenz gezogen worden ist. Hier: Herr Götz hätte
vor dem 15.09.04 seines Amtes mit sofortiger Wirkung enthoben und jegliche Geschäftstätigkeit im Namen des Vereins untersagt worden sein müssen.
Denn in einem offenen Brief vom 04.12.04 bezeichnet der Vorstand von pro HSH, den Herrn Götz als EHEMALIGEN Vorsitzenden und betonen in diesem Brief an Frau Rohn auch, bereits seit Sommer 2004 zu versuchen an Informationen über die an Frau Rohn übergebenen Hunde zu kommen.
Also gut 3 Monate später ...
Ich würde jetzt auch keinen Eid drauf schwören, aber meines Wissens nach, wurde der Vertrag auch nicht am 15.09. geschlossen, sondern frau Rohn hat den Vertrag mit diesem Datum gegengezeichnet. Es ist ihre Schrift, mit dem Ort und Datum festgehalten wurden. Wann Herr Götz den Vertrag unterzeichnet hat, lässt sich glaub ich nicht mehr feststellen.
Er wird laut Impressum als Mitautor (Flüsterer) für das Rohnbuch des ComArt Verlages ausgewiesen. Glaubt man den Schweizer Verlegern hat er auch eine innige und intensive Zeit mit Frau Rohn verbracht. Dies werden die Verleger natürlich nicht mit ihrem Namen offen legen, aber entsprechende mails sind vorhanden.
PdP ich weiss ja auch, dass man dem männlichen Geschlecht gemeinhin nachsagt, es würde mit dem Denken aussetzen, sofern andere Körperteile besser durchblutet werden - aber als Grundlage für die rechtliche Nichtigkeit eines schlichten Übernahmevertrages halte ich es doch für etwas arg gewagt. Zumal ja nicht gesagt ist, dass ProHSH davon nichts gewusst hat. Vielleicht sogar besser als ein Verleger-Ehepaar.
Ich kannte Thomas Götz und wäre nicht davon ausgegangen, dass eine Verbindung zu einer Frau, wie intensiv auch immer sie sein mag, ihm die Fähigkeit raubt, zu sehen, dass ein kleiner 2x2-Meter Zwinger für einen HSH keine adäquate Unterbringung ist.
So wäre allein dies ein Grund den Vertrag anzufechten.
Nein, Befangenheit macht einen solchen Vertrag nicht anfechtbar. Befangenheit gefährdet nicht die Gültigkeit von Rechtsgeschäften, sondern nur eine objektive Einschätzung oder neutrale Bewertung. Was bei Richtern oder Anwälten eine Rolle spielt.
Die Möglichkeiten einen Vertrag anzufechten, also dessen Gültigkeit für nicht erklären zu lassen, sind ziemlich begrenzt. Sowohl von den Gründen her - als auch vom Zeitrum her, in dem dies möglich ist.
Das Herr Götz vergessen hat die Vorgaben vom Gutachter zur Haltung in diesen Vertrag zu schreiben ist in diesem Fall ohne Bedeutung. Denn Frau Rohn wusste durch die Übernahme aller Hunde in diesem Fall von der Auflage.
Hier bist du nicht vollständig informiert Perro de Presa. Durch eine Übernahme alleine kann man gar nichts wissen. Durch das Gutachten von Herrn Breitsamer, in dem diese Auflagen festgelegt sind schon. Und das Gutachten wurde ihr ausgehändigt. Zusätzlich wurden die Behörden (hier: das Veterinäramt Ravensburg) von der Übergabe und den Auflagen informiert. Dies war Bedingung der bayerischen Veterinärbehörde, die die Hunde beim Vorbesitzer eingezogen hat; wegen der Beschlagnahmung war deren Einverständnis erforderlich. Mit derartigen Verwaltungsakten schiebt eine Behörde einer anderen den schwarzen Peter zu. Nun hat ihn also das Vet-Amt Ravensburg.
Ich denke nicht, dass Herr Götz "vergessen hat", die Auflagen in den Vertrag zu schreiben. Schon allein deshalb nicht, weil es ein Standardvertrag ist. Dieser spielte ja erst im September 04 eine Rolle. Die Hunde wurden bereits im April 04 übergeben - zusammen mit dem Gutachten und den Auflagen. Die Bedingungen zur Haltung von Baghira waren CR zu diesem Zeitpunkt also hinreichend bekannt. Nicht nur Frau Rohn - auch Herrn Götz, der ja oft genug auf dem Hof war. Wichtiger als sie nochmal irgendwohin zu schreiben, wäre es gewesen, auf deren Einhaltung zu achten und evtl. Verstöße sofort zu melden.
Also wäre auch ein Verstoß gegen diese Auflagen, ein Grund für eine Herausgabe.
Nicht ganz. Zwischen ProHSH und CR besteht ein Vertrag und nur DESSEN Verletzungen sind ein Grund für die Herausgabe. Die Verletzung der Auflagen wäre ein Grund für das Vet-Amt den Hund einzuziehen. Das sieht so eine Behörde aber eben nur dann, wenn die Öffentlichkeit gefährdet ist oder wenn deutliche Verletzungen gegen das TSchG bewiesen sind. Siehe auch die Ausführungen von Klaus hier.
Das zudem der Vertrag mit Frau Rohn eine Artgerechte Haltung vorschreibt ist das nächste eigentlich ausreichende Argument. Denn dagegen stehen die Aussagen von Frau Noll und etliche Bilder des Hundes.
Definiere "artgerechte Haltung" Perro. Das Gesetz sieht hier nicht gerade viele Einzelheiten vor. Die Hundehaltungsverordnung regelt das Mindestmaß seines Zwingers und dass er dreimal täglich da raus muss. Dagegen stehen bisher niemandes Aussagen.
Der Betrug mit den Spenden und Patenschaften ist von der Interessengemeinschaft den zuständigen Behörden und Ämtern mitgeteilt worden. Hier wird aber sicher Frau Rohn eine Ausrede in Form einer Übertragung des Eigentums an den Verein vorschieben. Da wäre dann aber wieder pro HSH in der Pflicht, denn eine Übergabe des Hundes an andere setzt deren Einverständnis voraus.
Das braucht sie gar nicht vorzuschieben. Sie braucht nur dem Finanzamt den Übernahmevertrag nicht vorzulegen. Es gibt sonst überhaupt nichts, was die Eigentumsverhältnisse an Baghira belegt.
Was die Behörden nicht erfahren, werden sie nicht stoppen können.
Damit hast du völlig recht.
Allerdings wurden und werden sehr viele ausgebremst, mit Entmutigungen wie "das bringt doch nix" oder "das hab ich auch schon versucht und herausgekommen dabei ist nichts". Das einzige, wo es eine Garantie dazu gibt, dass sich nichts ändern wird, ist aber nun mal - nichts zu tun.
Nur dann sollte man sich die Forumstränen an anderer Stelle bei Tierleid auch ersparen. Oder kennt einer ein Tierheim, oder andere Orgas, wo Hunde in Zwingern in einer Halle leben müssen?
Och - ich kann mich da an die Harburger Hallen erinnern. Das Tierheim Unna hat m.W.n. ebenfalls eine solche Halle. DAS fand keiner in Ordnung und da hat auch keiner angefangen, die Zwingergrößen auszumessen oder sonst irgendwelche erklärenden oder mildernden Umstände auch nur diskutieren zu wollen, geschweige denn sich damit zufrieden zu geben.
Und hier geben sich reihenweise Tierschützer, Tierfreunde, Tierheimleiter, Tierhalter, etc. damit zufrieden, weil es... ja warum eigentlich wirklich? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
Das gleiche gilt für die Außenzwinger. Selbst wenn EINZELNE Zwinger mittlerweile vergrößert worden sind - sie haben keinen Auslauf !!! Zu KEINEM der Hunde dürfen Besucher Kontakt aufnehmen. Dem Personal selbst ist der Kontakt weitgehend untersagt.
Das alleine sind völlig unmögliche Voraussetzungen für eine längeren Aufenthalt von welchen Hunden auch immer.
Und so bleibt es für mich dann eben auch eine Einrichtung, auf dem jeder einzelne Hund dort zuviel ist. Es beruhigt MICH nicht, dass es einzelnen Hunden dort jetzt vielleicht ein klein wenig besser gehen mag oder dass der Bestand reduziert wurde.
Lieben Gruß
Gabi