Gnadenhof Christiane Rohn

Soll ich euch was sagen, ich werde immer wütender. Ja, das ist tatsächlich noch möglich.
Das von Nico (dem Labbi-Mix) wusste ich z.B. noch gar nicht.
Und wenn man sich den Fall Baghira so vor augen führt, könnte man doch echt platzen.
Und er ist ja nicht der einzige, mit Gina spielt man ein noch böseres Spiel (indem man ihr die Vermittlungschance komplett abspricht, weil sie angeblich gefährlich ist)...
Und mit Arco und so vielen anderen. :(
 
Danke für die Antwort, auch wenn diese sehr ernünchternd ist.
Das bedeutet für Baghira lebenslänglich Zwinger.

Nein Matti - so darfst du das nicht sehen. Zwinger und Freigehege sind nicht das selbe. Schau dir Anubis an, in seinem neuen Reich!

Ein Zwinger bedeutet nicht nur Einschränkungen an Bewegungsfreiheit - sondern auch eine für Herdenschutzhunde völlig artwidrige Reizarmut.
Der Mangel an Sozialkontakten ist nicht nur als solcher schädlich - sondern bedeutet für diese Hunde darüberhinaus, kein Rudel zu haben, innerhalb dessen sie eine Funktion erfüllen, also eine Aufgabe haben.

Und ein derart sinnloses Dasein ist für Hunde wie Baghira die absolute Hölle schlechthin. Da wo Kampfschmuser leiden, weil sie keinen MENSCHEN haben, leiden Herdis weil sie keine AUFGABE haben.


Soll ich euch was sagen, ich werde immer wütender. Ja, das ist tatsächlich noch möglich.

Ja Natalie, genau das merke ich gerade an mir selber auch. Bzw. dass ich eine Zeitlang sehr vieles einfach verdrängt und beiseite geschoben habe, wenn ich ehrlich bin. Aus vielerlei Gründen, aber halt eben doch. Seh ich mir die Fotos von Baghira von meiner NK an, kommt ALLES wieder hoch. Auch Panino bringt wieder so einiges hoch, nicht nur wegen der Geschichte mit Nico - sondern weil er das lebende Beispiel dafür ist, dass Hunde auch unter weit schlechteren Voraussetzungen als sie auf dem Argenhof gegeben sind, keine derartigen Schäden davontragen müssen. Weder körperlich noch seelisch. Er hatte nicht diesen "toten" Ausdruck in seinen Augen, wie ich ihn zB bei Jamun gesehen habe...
 
Hi

Ich möchte nicht nerven...aber als Kangalhalter beschäftigt mich das Schicksal von Baghira doch ein wenig.

Ich habe mir nochmal den Bericht auf der verlinkten Seite durchgelesen und das , was Gabi zum Thema geschrieben hat.


Frau Rohn verstösst mit der Haltung von Baghira eindeutig gegen die im Übernahmevertrag festgelegten Bedingungen.

Frau Rohn verstösst offensichtlich auch gegen die Auflage ,Baghira im Freigehege zu halten.

Baghira wurde als Privathund von Frau Rohn überschrieben, trotzdem werden Spenden und Patenschaften über den Verein gesammelt.

Äh..ich bin ja nun kein Jurist.. aber sollte Frau Rohn mit Tieren wirklich machen können was sie will?

Gibt es diesbezüglich Aussagen eines Anwalts oder anders gefragt, ist zum Thema Baghira schon einmal juristischer Rat eingeholt worden?

Hat der Verein Pro HSH absolut keine Handhabe Baghira da rauszuholen?

Verwirrte Grüße
Matti
 
Hi

Ich möchte nicht nerven...aber als Kangalhalter beschäftigt mich das Schicksal von Baghira doch ein wenig.
Da kann ich Dir nur zustimmen.:hallo:



Frau Rohn verstösst mit der Haltung von Baghira eindeutig gegen die im Übernahmevertrag festgelegten Bedingungen.
Richtig!

Frau Rohn verstösst offensichtlich auch gegen die Auflage ,Baghira im Freigehege zu halten.
Richtig!

Baghira wurde als Privathund von Frau Rohn überschrieben, trotzdem werden Spenden und Patenschaften über den Verein gesammelt.
Richtig!

Äh..ich bin ja nun kein Jurist.. aber sollte Frau Rohn mit Tieren wirklich machen können was sie will?
Nein. Sollte sie nicht.

Gibt es diesbezüglich Aussagen eines Anwalts oder anders gefragt, ist zum Thema Baghira schon einmal juristischer Rat eingeholt worden?
Ein Problem hier: Die Hundeverordnung und das Tierschutzgesetz unterscheidet so gut wie nicht zwischen den Bedürfnissen der einzelnen Rassen.
Die Zwingergröße z.B. richtet sich ausschliesslich nach der Größe der Hunde.
Eine wirkliche Handhabe hast Du erst dann, wenn ein Amtsveterinär eine tierschutzwidrige Haltung bescheinigt. Auch dann erfolgt zunächst ein Hinweis an den Halter, evtl. mit einem Ordnungsgeld versehen.
Erst wenn "Gefahr im Verzug" für den Hund ist, wird eine Zwangsenteignung erfolgen.

Hat der Verein Pro HSH absolut keine Handhabe Baghira da rauszuholen?
Hmmmm,
Baghira wurde an Frau Rohn übertragen. Sie ist nun Eigentümerin "einer Sache".
Im Nachhinein ist es sehr schwer, hier diesen "Kaufvertrag" rückgängig zu machen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an bestehende Vorbehalte in TH-Übergabeverträgen. Auch dort sind im Falle eines Falles dem TH ziemlich die Hände gebunden.

Eine ganz andere Sache ist es jedoch, wenn ein Privattier von Frau Rohn in Vereinszwingern sitzt, von Vereinsangestellten betreut wird und Vereinsfutter frißt.
Das geht natürlich nicht.
Aber: Der Miniverein dort besteht aus Familienmitgliedern und engen Freunden. Umfasst ca. 14 Mitglieder. Von denen sagt auch niemand etwas.
Der einzige Ansatz hier: Das Finanzamt, das die satzungsgemäße (im Sinne der Gemeinnützigkeit) Verwendung der Spenden überprüft. Da dürften m.E. keine Aufwendungen für Privattiere vom Verein geleistet werden.

Grüße Klaus
 
Aus meiner Sicht hat der Verein pro HSH durchaus die Möglichkeit juristisch gegen Frau Rohn vorzugehen.
Der damalige Vorsitzende Götz von pro HSH ist der Unterzeichner für pro HSH des Übergabevertrages. Es darf bezweifelt werden das dies so mit dem Vorstand von pro HSH abgesprochen war. Denn zum Zeitpunkt der Überschreibung (15.09.04) war das Verhältnis von pro HSH zum Hof nicht mehr so toll. Denn in einem offenen Brief vom 04.12.04 bezeichnet der Vorstand von pro HSH, den Herrn Götz als EHEMALIGEN Vorsitzenden und betonen in diesem Brief an Frau Rohn auch, bereits seit Sommer 2004 zu versuchen an Informationen über die an Frau Rohn übergebenen Hunde zu kommen.

Der Herr Götz hat ein gewisses Neutralitätsproblem in dieser Sache.
Er wird laut Impressum als Mitautor (Flüsterer) für das Rohnbuch des ComArt Verlages ausgewiesen. Glaubt man den Schweizer Verlegern hat er auch eine innige und intensive Zeit mit Frau Rohn verbracht. Dies werden die Verleger natürlich nicht mit ihrem Namen offen legen, aber entsprechende mails sind vorhanden.

So wäre allein dies ein Grund den Vertrag anzufechten.

Das Herr Götz vergessen hat die Vorgaben vom Gutachter zur Haltung in diesen Vertrag zu schreiben ist in diesem Fall ohne Bedeutung. Denn Frau Rohn wusste durch die Übernahme aller Hunde in diesem Fall von der Auflage.

Also wäre auch ein Verstoß gegen diese Auflagen, ein Grund für eine Herausgabe.

Das zudem der Vertrag mit Frau Rohn eine Artgerechte Haltung vorschreibt ist das nächste eigentlich ausreichende Argument. Denn dagegen stehen die Aussagen von Frau Noll und etliche Bilder des Hundes.

Der Betrug mit den Spenden und Patenschaften ist von der Interessengemeinschaft den zuständigen Behörden und Ämtern mitgeteilt worden. Hier wird aber sicher Frau Rohn eine Ausrede in Form einer Übertragung des Eigentums an den Verein vorschieben. Da wäre dann aber wieder pro HSH in der Pflicht, denn eine Übergabe des Hundes an andere setzt deren Einverständnis voraus.

Schlussendlich haben wir das gleiche Problem bei den Tritschler Eseln im Privatbesitz der Frau Rohn (lange vor Vereinsgründung), welche mittels Spenden und Patenschaften gehalten und operiert werden. Wo kein Kläger da kein Richter.

Was die Behörden nicht erfahren, werden sie nicht stoppen können.

Das ist das Grundproblem in der ganzen Sache,
es gibt so viele Leute die etwas wissen,
Beweise haben,
Bilder, Spendenquittungen, Patenschaftsurkunden, Kaufbelege für Dogsense Sachen oder „Kunstwerke“,
die Erlebnisse berichten könnten,
ihre Erfahrungen mitteilen könnten,
aber es ist kaum einer bereit dies zu nutzen und in eine positive Wirkung für die Tiere einzusetzen.

Jahr für Jahr vegetieren besonders die Hunde in Zuständen die alle hier,
bei nicht Tierschützern und Hundeflüsterern,
auf die Barrikaden bringen würde,
Unterschriftenlisten und Aktionen würden angezettelt.

Aber ein Frau wie Frau Rohn??
„Nein da kann ich mich noch zu einer Meinung durchringen“

Nur dann sollte man sich die Forumstränen an anderer Stelle bei Tierleid auch ersparen. Oder kennt einer ein Tierheim, oder andere Orgas, wo Hunde in Zwingern in einer Halle leben müssen?

Da brauch ich keine Temperaturmessung machen,
keine Bodenprobe vom seit über 4 Jahren verschmutzten Boden (neben einem Fluss!) nehmen,
keine Rechnungen über Zwingergrößen anstellen wenn ich zwei 2 x 2 Meter Zwinger durch einen Schieber von 35 x 48 cm Größe Verbinde,
keine Minutenrechnungen über Auslauf pro Hund und Tag (bei stetig leeren Ausläufen draußen) anstellen.

Da sind Hunde drin, und die müssen da raus!
Da wird betrogen nach Strich und Faden, dass Geld fehlt wirklichen Tierfreunden, dass muss aufhören!
 
Ich möchte nicht nerven...aber als Kangalhalter beschäftigt mich das Schicksal von Baghira doch ein wenig.
Ich will doch stark hoffen, dass du das nicht tust.
Auch für "nicht-Kangal-Halter" zeigt der Fall Baghira zum einen sehr gut, die Kluft zwischen feststehenden Tatsachen und dem, was der Hof die Leute glauben macht und welche "Shows" dazu aufgeführt werden.

Zum anderen zeigt er, mit wieviel Mangel an Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein man es zu tun hat. Und mit wie wenig WILLEN oder Bereitschaft, den Hunden ihr Dasein wenigstens ein kleines bißchen zu erleichtern.

Ich spreche keinem der dortigen Mitarbeiter ab, die Tiere für die sie verantwortlich sind, wirklich zu lieben und alles nur erdenkliche für sie zu tun. Was sie dabei aber leider übersehen ist, dass genau das davon abhängt, ob die Wahrheiten von Frau Rohn den Tatsachen entsprechen oder nicht.

Problematisch dabei ist die menschlichte Neigung, Glauben und Vertrauen davon abhängig zu machen, ob mir ein Mensch sympatisch ist oder nicht. Einer netten Frau Rohn "glaubt" man nun mal leichter und lieber als so "unsympathischen und scheinbar bösartigen" Kritikern. Selbst wenn man diese gar nicht persönlich kennt und von daher überhaupt nicht beurteilen kann, ob sie wirklich so bösartig sind.

Bei mir selbst habe ich erlebt, dass alleine ein im Raum stehendes "ich weiss nicht, was sie vorhat, ich traue ihr nicht" - schon dazu geführt hat, dass ich nur patzige Antworten bekam und mich dann natürlich auch entsprechend verhalten habe. Ich war schon der böse Kritiker, noch während ich am Sammeln von Informationen war und mir einfach nur mein ganz eigenes Bild machen wollte. Ausser den Leuten vom Hof selbst und den Tieren dort, gibt es bei mir eindeutig niemanden sonst, der mich "aufgehetzt" hätte.



Äh..ich bin ja nun kein Jurist.. aber sollte Frau Rohn mit Tieren wirklich machen können was sie will?

In gewisser Weise und bis zu einer gewissen Grenze - können wir das alle, oder nicht? Traurige Wahrheit... was mich aber schon entsetzt hat, dass das offensichtlich das nur "Privatpersonen" können - sondern auch Vereine bzw. tierheimähnliche Einrichtungen.
 
Problematisch dabei ist die menschlichte Neigung, Glauben und Vertrauen davon abhängig zu machen, ob mir ein Mensch sympatisch ist oder nicht. Einer netten Frau Rohn "glaubt" man nun mal leichter und lieber als so "unsympathischen und scheinbar bösartigen" Kritikern.
Wahre Worte Gabi. Wenn dann noch die idyllischen Bilder aus dem Hundeflüsterinbuch, aus Werbebroschüren und Zeitungs-Jubelberichte hinzukommen, ist die Täuschung schnell komplett. So erging es jedenfalls meiner Frau und mir im Jahr 2005.
Im Nachhinein frage ich mich dann, wie leichtfertig Zeitungsschreiber oder Buchredakteure mit den gelieferten Vorgaben umgehen. Haben die denn kein Verantwortungsgefühl ihren Lesern gegenüber mehr?

Und in dem Zusammenhang sympathisch/unsympathisch:
Ich erinnere hier an den Bevern-Thread. Die Betreiber des Tierheimes bei Göttingen hatten durch die negativ besetzte Nachricht http://forum.ksgemeinde.de/showpost.php?p=859653&postcount=7v dieser merkwürdigen "Mechthild Maxime" sofort einen negativen Touch.
Viele regten sich schnell auf, nur wenige (ich meine, nur Gabi und ich) waren vor Ort, um sich persönlich einen Eindruck zu verschaffen. Viele von ihnen haben anscheinend keine Probleme damit, ähnliche Verfehlungen einer Gnadenhofleiterin im Allgäu zu tolerieren (jedenfalls hört man von denen hier nichts).
Eingestellte "Schrottbilder" sollten einen negativen Eindruck erwecken.
Klar, mit dem Argenhof ist der Gnadenhof bei Göttingen auch heute optisch nicht zu vergleichen.
Aber: Wie mir heute telefonisch mitgeteilt wurde, haben die ehemaligen 3 Argenhofhunde dort bei der derzeitigen Hitze die Möglichkeit innerhalb einer Freilaufwiese gemeinsam ein Bad in einem Teich zu nehmen. Frei, nicht angeleint wie ihre Kollegen bei den seltenen Spaziergängen an dem Flüsschen Arge, wie hier suggeriert wird:

Jedenfalls werden die Tiere ihre Sympathien nicht nach der Optik vergeben, sondern nach ihrer rein persönlichen Lebensqualität.

... was mich aber schon entsetzt hat, dass das offensichtlich das nur "Privatpersonen" können - sondern auch Vereine bzw. tierheimähnliche Einrichtungen.
Nun, der Argenhof ist keine offizielle "tierheimähnliche Einrichtung".
Er wird lediglich auf Grund seiner Tieranzahl vom Veterinäramt als solche betrachtet.
De facto ist er jedoch eine private Einrichtung.
Der Trägerverein stellt zwar eine eigenständige juristische Person dar, doch auch er wird praktisch von einer Person dominiert.
Und wie Personen im Tierschutzbereich ohne ausreichende Kontrolle, ohne Selbstbeschränkung abdriften können, zeigen ja Beispiele wie Liebenwalde, Paks etc.
Grüße Klaus
 
Hallo Perro de presa,
Dein Link in deiner Signatur hat mich doch von den Socken gehauen.
Ich bin mehr wie erschüttert, aber wen man alles mal sacken lässt, dann passt das zur dieser Person, oder der Gruppe.
 
Nun, der Argenhof ist keine offizielle "tierheimähnliche Einrichtung".
Er wird lediglich auf Grund seiner Tieranzahl vom Veterinäramt als solche betrachtet.
De facto ist er jedoch eine private Einrichtung.

Wo wir grad dabei sind ... ich meine mich zu erinnern, in einem der ausufernden Rohn-Threads hier oder anderswo gelesen zu haben, dass am Argenhof niemand diesen § 11-Schein hat.
Wie war noch mal die wacklige juristische Hilfskonstruktion, mit deren Hilfe seitens der zuständigen Behörde begründet wurde, wieso Frau Rohn bzw. der Gnadenhof-Verein trotz dieses Mangels diese "tierheimähnliche Einrichtung" betreiben darf?
 
Viele von ihnen haben anscheinend keine Probleme damit, ähnliche Verfehlungen einer Gnadenhofleiterin im Allgäu zu tolerieren (jedenfalls hört man von denen hier nichts).

Sollte dieser kleine Seitenhieb in meine Richtung gehen: Man wird hier in nächster Zeit auch wenig von mir lesen (ebenso wie in anderen Threads). Mein Hund hat Knochenkrebs im Endstadium und mir mangelt es an Lust und Nerven, mich an dieser Diskussion zu beteiligen oder mich in Schimpfkanonaden über Frau Rohn zu ergehen.


So wäre allein dies ein Grund den Vertrag anzufechten

Ist denn der Vertrag schon angefochten worden? Wäre doch mal einen konkreten Versuch wert.
 
Der damalige Vorsitzende Götz von pro HSH ist der Unterzeichner für pro HSH des Übergabevertrages. Es darf bezweifelt werden das dies so mit dem Vorstand von pro HSH abgesprochen war.

Wenn Herr Götz die rechtliche Kompetenz hatte, diesen Vertrag zu schließen, dann bestand dazu auch gar kein Grund. Dann ist er alleinverfügungsberechtigt.

Denn zum Zeitpunkt der Überschreibung (15.09.04) war das Verhältnis von pro HSH zum Hof nicht mehr so toll.
Wie ein Verhältnis ist, spielt rechtlich überhaupt keine Rolle, solange es nicht schriftlich dokumentiert ist und daraus auch die Konsequenz gezogen worden ist. Hier: Herr Götz hätte vor dem 15.09.04 seines Amtes mit sofortiger Wirkung enthoben und jegliche Geschäftstätigkeit im Namen des Vereins untersagt worden sein müssen.

Denn in einem offenen Brief vom 04.12.04 bezeichnet der Vorstand von pro HSH, den Herrn Götz als EHEMALIGEN Vorsitzenden und betonen in diesem Brief an Frau Rohn auch, bereits seit Sommer 2004 zu versuchen an Informationen über die an Frau Rohn übergebenen Hunde zu kommen.

Also gut 3 Monate später ...
Ich würde jetzt auch keinen Eid drauf schwören, aber meines Wissens nach, wurde der Vertrag auch nicht am 15.09. geschlossen, sondern frau Rohn hat den Vertrag mit diesem Datum gegengezeichnet. Es ist ihre Schrift, mit dem Ort und Datum festgehalten wurden. Wann Herr Götz den Vertrag unterzeichnet hat, lässt sich glaub ich nicht mehr feststellen.


Er wird laut Impressum als Mitautor (Flüsterer) für das Rohnbuch des ComArt Verlages ausgewiesen. Glaubt man den Schweizer Verlegern hat er auch eine innige und intensive Zeit mit Frau Rohn verbracht. Dies werden die Verleger natürlich nicht mit ihrem Namen offen legen, aber entsprechende mails sind vorhanden.

PdP ich weiss ja auch, dass man dem männlichen Geschlecht gemeinhin nachsagt, es würde mit dem Denken aussetzen, sofern andere Körperteile besser durchblutet werden - aber als Grundlage für die rechtliche Nichtigkeit eines schlichten Übernahmevertrages halte ich es doch für etwas arg gewagt. Zumal ja nicht gesagt ist, dass ProHSH davon nichts gewusst hat. Vielleicht sogar besser als ein Verleger-Ehepaar.

Ich kannte Thomas Götz und wäre nicht davon ausgegangen, dass eine Verbindung zu einer Frau, wie intensiv auch immer sie sein mag, ihm die Fähigkeit raubt, zu sehen, dass ein kleiner 2x2-Meter Zwinger für einen HSH keine adäquate Unterbringung ist.


So wäre allein dies ein Grund den Vertrag anzufechten.

Nein, Befangenheit macht einen solchen Vertrag nicht anfechtbar. Befangenheit gefährdet nicht die Gültigkeit von Rechtsgeschäften, sondern nur eine objektive Einschätzung oder neutrale Bewertung. Was bei Richtern oder Anwälten eine Rolle spielt.

Die Möglichkeiten einen Vertrag anzufechten, also dessen Gültigkeit für nicht erklären zu lassen, sind ziemlich begrenzt. Sowohl von den Gründen her - als auch vom Zeitrum her, in dem dies möglich ist.


Das Herr Götz vergessen hat die Vorgaben vom Gutachter zur Haltung in diesen Vertrag zu schreiben ist in diesem Fall ohne Bedeutung. Denn Frau Rohn wusste durch die Übernahme aller Hunde in diesem Fall von der Auflage.

Hier bist du nicht vollständig informiert Perro de Presa. Durch eine Übernahme alleine kann man gar nichts wissen. Durch das Gutachten von Herrn Breitsamer, in dem diese Auflagen festgelegt sind schon. Und das Gutachten wurde ihr ausgehändigt. Zusätzlich wurden die Behörden (hier: das Veterinäramt Ravensburg) von der Übergabe und den Auflagen informiert. Dies war Bedingung der bayerischen Veterinärbehörde, die die Hunde beim Vorbesitzer eingezogen hat; wegen der Beschlagnahmung war deren Einverständnis erforderlich. Mit derartigen Verwaltungsakten schiebt eine Behörde einer anderen den schwarzen Peter zu. Nun hat ihn also das Vet-Amt Ravensburg.

Ich denke nicht, dass Herr Götz "vergessen hat", die Auflagen in den Vertrag zu schreiben. Schon allein deshalb nicht, weil es ein Standardvertrag ist. Dieser spielte ja erst im September 04 eine Rolle. Die Hunde wurden bereits im April 04 übergeben - zusammen mit dem Gutachten und den Auflagen. Die Bedingungen zur Haltung von Baghira waren CR zu diesem Zeitpunkt also hinreichend bekannt. Nicht nur Frau Rohn - auch Herrn Götz, der ja oft genug auf dem Hof war. Wichtiger als sie nochmal irgendwohin zu schreiben, wäre es gewesen, auf deren Einhaltung zu achten und evtl. Verstöße sofort zu melden.



Also wäre auch ein Verstoß gegen diese Auflagen, ein Grund für eine Herausgabe.

Nicht ganz. Zwischen ProHSH und CR besteht ein Vertrag und nur DESSEN Verletzungen sind ein Grund für die Herausgabe. Die Verletzung der Auflagen wäre ein Grund für das Vet-Amt den Hund einzuziehen. Das sieht so eine Behörde aber eben nur dann, wenn die Öffentlichkeit gefährdet ist oder wenn deutliche Verletzungen gegen das TSchG bewiesen sind. Siehe auch die Ausführungen von Klaus hier.


Das zudem der Vertrag mit Frau Rohn eine Artgerechte Haltung vorschreibt ist das nächste eigentlich ausreichende Argument. Denn dagegen stehen die Aussagen von Frau Noll und etliche Bilder des Hundes.
Definiere "artgerechte Haltung" Perro. Das Gesetz sieht hier nicht gerade viele Einzelheiten vor. Die Hundehaltungsverordnung regelt das Mindestmaß seines Zwingers und dass er dreimal täglich da raus muss. Dagegen stehen bisher niemandes Aussagen.


Der Betrug mit den Spenden und Patenschaften ist von der Interessengemeinschaft den zuständigen Behörden und Ämtern mitgeteilt worden. Hier wird aber sicher Frau Rohn eine Ausrede in Form einer Übertragung des Eigentums an den Verein vorschieben. Da wäre dann aber wieder pro HSH in der Pflicht, denn eine Übergabe des Hundes an andere setzt deren Einverständnis voraus.

Das braucht sie gar nicht vorzuschieben. Sie braucht nur dem Finanzamt den Übernahmevertrag nicht vorzulegen. Es gibt sonst überhaupt nichts, was die Eigentumsverhältnisse an Baghira belegt.



Was die Behörden nicht erfahren, werden sie nicht stoppen können.

Damit hast du völlig recht.
Allerdings wurden und werden sehr viele ausgebremst, mit Entmutigungen wie "das bringt doch nix" oder "das hab ich auch schon versucht und herausgekommen dabei ist nichts". Das einzige, wo es eine Garantie dazu gibt, dass sich nichts ändern wird, ist aber nun mal - nichts zu tun.



Nur dann sollte man sich die Forumstränen an anderer Stelle bei Tierleid auch ersparen. Oder kennt einer ein Tierheim, oder andere Orgas, wo Hunde in Zwingern in einer Halle leben müssen?

Och - ich kann mich da an die Harburger Hallen erinnern. Das Tierheim Unna hat m.W.n. ebenfalls eine solche Halle. DAS fand keiner in Ordnung und da hat auch keiner angefangen, die Zwingergrößen auszumessen oder sonst irgendwelche erklärenden oder mildernden Umstände auch nur diskutieren zu wollen, geschweige denn sich damit zufrieden zu geben.

Und hier geben sich reihenweise Tierschützer, Tierfreunde, Tierheimleiter, Tierhalter, etc. damit zufrieden, weil es... ja warum eigentlich wirklich? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

Das gleiche gilt für die Außenzwinger. Selbst wenn EINZELNE Zwinger mittlerweile vergrößert worden sind - sie haben keinen Auslauf !!! Zu KEINEM der Hunde dürfen Besucher Kontakt aufnehmen. Dem Personal selbst ist der Kontakt weitgehend untersagt.

Das alleine sind völlig unmögliche Voraussetzungen für eine längeren Aufenthalt von welchen Hunden auch immer.

Und so bleibt es für mich dann eben auch eine Einrichtung, auf dem jeder einzelne Hund dort zuviel ist. Es beruhigt MICH nicht, dass es einzelnen Hunden dort jetzt vielleicht ein klein wenig besser gehen mag oder dass der Bestand reduziert wurde.

Lieben Gruß
Gabi
 
Sollte dieser kleine Seitenhieb in meine Richtung gehen: Man wird hier in nächster Zeit auch wenig von mir lesen (ebenso wie in anderen Threads). Mein Hund hat Knochenkrebs im Endstadium und mir mangelt es an Lust und Nerven, mich an dieser Diskussion zu beteiligen oder mich in Schimpfkanonaden über Frau Rohn zu ergehen.

Helki, das tut mir wirklich ganz aufrichtig leid und ich kann das sehr gut nachfühlen - Cara's bester Freund auf 4 Pfoten ist am 1. Mai auch an dieser Erkrankung gestorben. Ich wünsch dir wirklich viel Kraft und alles Liebe...
Gabi
 
Wo wir grad dabei sind ... ich meine mich zu erinnern, in einem der ausufernden Rohn-Threads hier oder anderswo gelesen zu haben, dass am Argenhof niemand diesen § 11-Schein hat.
Wie war noch mal die wacklige juristische Hilfskonstruktion, mit deren Hilfe seitens der zuständigen Behörde begründet wurde, wieso Frau Rohn bzw. der Gnadenhof-Verein trotz dieses Mangels diese "tierheimähnliche Einrichtung" betreiben darf?

Keine Ahnung Robert, zumal es nicht so ganz einfach ist, überhaupt herauszufieseln, was eigentlich der 11er genau ist. Mehrfach wurde mir erklärt, er sei ein Teil der Betriebsgenehmigung, die der Hof ja ebenfalls nicht hat (s. Presse-Erklärung der Staatsanwaltschaft).

Laut TSchG bedarf u.a wer "Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung hält, der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Das würde ich als die sogenannte Betriebsgenehmigung ansehen.
Ein Gnadenhof wäre meiner Auffassung nach sehr wohl eine Einrichtung ähnlich eines Tierheims.

kangalklaus schrieb:
Nun, der Argenhof ist keine offizielle "tierheimähnliche Einrichtung".
Er wird lediglich auf Grund seiner Tieranzahl vom Veterinäramt als solche betrachtet.
De facto ist er jedoch eine private Einrichtung.
Klaus, ich nehme an, du gibst hier die Auffassung der Behörden wieder, ja?

Das könnte sich darauf beziehen, dass es "private" Tiere sind, die Verein betreut, also nicht "Tiere für andere" hält. Im TSchG steht aber eindeutig "oder", also wenn eine der beiden Voraussetzungen gebegeben ist. Wenn ein Gnadenhof keine Einrichtung ähnlich der eines Tierheims ist - dann weiss ich wirklich, was dann noch Ähnlichkeit damit haben soll.

Weiter heisst es im TSchG:

In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
1. die Art der betroffenen Tiere,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person
Dem Antrags sind Nachweise über die Sachkunde beizufügen
[...].

Letzteren könnten das sein, was man gemeinhin als "den 11er" bezeichnet. Der Nachweis zur Sachkunde für das Halten von Tieren in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtung...

Hierzu weiter im TSchG:

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn

1. [...] die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,

3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen und

[...]

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Insbesondere kann angeordnet werden
1. die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Tiere sowie zur Führung eines Tierbestandsbuches,
2. eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl,
3. die regelmäßige Fort- und Weiterbildung,
4. das Verbot, Tiere zum Betteln zu verwenden,
5. [...]
6. die Fortpflanzung der Tiere zu verhindern.
[...]


Mehr gibt das TSchG selbst zu der Situation eines "Gnadenhofes" leider nicht her.

Für die Details wird es vermutlich wie zu jedem anderen Gesetz auch Durchführungsbestimmungen, Kommentare und Rechtsauffassungen geben...

LG Gabi
 
Hallo Gabi,

manchmal verstehe ich Deine Beiträge einfach nicht,
aber ich denke Dir geht es bei meinen ähnlich,
nur bei Dir ist mir selbst manchmal die Einschätzung Deines Standpunktes erschwert.

Die wenigsten Vereine sehen eine Alleinvertretung vor, aber selbst wenn dies im Fall
por HSH so sein sollte, so sind die vergeblichen Bemühungen des Restvorstandes seit
Sommer 2004 Grundlage genug um zu erkennen zu geben, dass eine Überschreibung
von Baghira im September 2004 nicht im Sinne des Vorstandes ist.

Wenn dazu - abseits der von Dir via Hörensagen bekannten Gehirnaussetzer bei beförderter
Durchblutung von Körperregionen abwärts des Halses - eine direkte wirtschaftliche
Verbindung zwischen der Empfängerin eines Kostenfreien Hundes und dem abgebenden
Vorsitzenden per Impressum belegbar sind,
dann mögen Deine und meine Rechtskenntnisse abweichend sein,
aber es ist dann unerheblich ob es ein Anwalt oder ein "schlichter" Vorsitzender ist.
Der Verein könnte hier versuchen deutlich rechtlich Einfluss zu nehmen.

Deine Ansichten zu Verträgen und Ihrer Datierung sind sicher interesant, aber zählen
tut die Datierung auf dem Vertrag, und diese ist der 15.09.04 auf meiner Kopie.

Auch was die Einhaltung von Behördlichen Anweisungen angeht, haben wir sicher einige
Differenzen. Denn egal wer den Ansüruch hat, es ist schwer vorstellbar, dass pro HSH
so die Gesetze mißachtet, bei der Unterbringung der Hunde bei Frau Rohns Verein,
nicht diese Anorduingen zum Bestandteil der Übergabe gemcht zu haben.

Nur dies alles ist doch mehr als müssig,
denn im Dezember 2004 hat pro HSH Frau Rohn mittels öffentlichem Brief aufgefordert
GEMEINSAM an einer Lösung dieses Problems zu arbeiten.
Erkennbare Bemühung - bei all Deinem sicher Lobenswertem Engagment - sehe ich eher
wenig. Öffentlich wurde nur noch die Erklärung nachgeschoben als das Thema damals
hier in der KSG aufkochte.

Und wenn ich nichts versuche,
ist die schiere Anzahl an Möglichkeiten ohne Relevanz.

Wie eben auch die von mir angesprochenen anderen Beteiligten wird unter den zum
Teil abenteuerlichsten Erklärungen Geschwiegen und zugesehen.
 
Thomas 1968,

ich denke Du meinst den "Claushof" Link,
ja dies ist auch für mich eine deutliche Steigerung aller Betrügerein und Unmenschlichkeiten.

Ich kann Dir zudem versicher das die Geschichte noch sehr "sanft und abgemildert"
geschildert ist und das dem ganzen mehr als ein Aktenordner Belege zugrunde liegt.
 
manchmal verstehe ich Deine Beiträge einfach nicht,
aber ich denke Dir geht es bei meinen ähnlich,
nur bei Dir ist mir selbst manchmal die Einschätzung Deines Standpunktes erschwert.

Zu Pro-HSH habe ich keinen. Sollte ich?


Die wenigsten Vereine sehen eine Alleinvertretung vor,
Wenn du meinst...
Tatsache ist aber, dass auf dem Vertrag nur EINE Unterschrift von Pro-HSH ist, oder?
Und zwar die von Thomas Götz. Wäre er nicht allein vertretungsberechtigt, hätte er diesen Vertrag nicht schließen dürfen.
Dann wäre er DESHALB anfechtbar. Und zwar ganz ohne jeden Zweifel.

Und ohne dazu Gerüchte oder Vermutungen über Verhältnisse bemühen zu müssen, die allein schon aufgrund der Tatsache, dass Thomas Götz nicht mehr auffindbar ist, zu keinem wozu auch immer nutzbaren juristischem Beweis führen werden.


... aber selbst wenn dies im Fall
por HSH so sein sollte, so sind die vergeblichen Bemühungen des Restvorstandes seit
Sommer 2004 Grundlage genug um zu erkennen zu geben, dass eine Überschreibung
von Baghira im September 2004 nicht im Sinne des Vorstandes ist.
Wenn du meinst...


Wenn dazu - abseits der von Dir via Hörensagen bekannten Gehirnaussetzer bei beförderter
Durchblutung von Körperregionen abwärts des Halses - eine direkte wirtschaftliche
Verbindung zwischen der Empfängerin eines Kostenfreien Hundes und dem abgebenden
Vorsitzenden per Impressum belegbar sind,
dann mögen Deine und meine Rechtskenntnisse abweichend sein,
aber es ist dann unerheblich ob es ein Anwalt oder ein "schlichter" Vorsitzender ist.
Der Verein könnte hier versuchen deutlich rechtlich Einfluss zu nehmen.

Wenn du meinst...
Es ist nicht mein Anliegen, dich zu demotivieren.


Deine Ansichten zu Verträgen und Ihrer Datierung sind sicher interesant, aber zählen
tut die Datierung auf dem Vertrag, und diese ist der 15.09.04 auf meiner Kopie.

Natürlich tut es das. Hab ich etwas gegenteiliges behauptet?
Ich wollte dir lediglich die Information geben, dass Thomas Götz seine Unterschrift VOR dem 15.09.04 unter den Vertrag gesetzt hat.
Wobei es ja insofern eigentlich auch unerheblich ist, weil er AM 15.09 noch Vorsitzender von Pro-HSH war. Jedenfalls meines Wissens nach, ohne hierzu einen Standpunkt vertreten zu wollen.


Auch was die Einhaltung von Behördlichen Anweisungen angeht, haben wir sicher einige
Differenzen. Denn egal wer den Ansüruch hat, es ist schwer vorstellbar, dass pro HSH
so die Gesetze mißachtet, bei der Unterbringung der Hunde bei Frau Rohns Verein,
nicht diese Anorduingen zum Bestandteil der Übergabe gemcht zu haben.
Eigentlich hab ich lediglich beschrieben, WIE und WANN dies gemacht wurde und nicht, dass es nicht gemacht wurde - aber egal.


Nur dies alles ist doch mehr als müssig,
denn im Dezember 2004 hat pro HSH Frau Rohn mittels öffentlichem Brief aufgefordert
GEMEINSAM an einer Lösung dieses Problems zu arbeiten.
Erkennbare Bemühung - bei all Deinem sicher Lobenswertem Engagment - sehe ich eher
wenig. Öffentlich wurde nur noch die Erklärung nachgeschoben als das Thema damals
hier in der KSG aufkochte.

Und Anubis und Samson sind von alleine weggelaufen? Und ich hab mich selbst zur Nachkontrolle ermächtigt?
Du gehst von falschen Voraussetzungen aus, hast ein paar wenige Eckpunkte von zig Informationen, für deren Aufarbeitung Pro-HSH - und ich mit meinem "lobenswerten Engagement"- mehrere Monate gebraucht haben und von denen du nichts, nicht einen einzigen Buchstaben irgendwo im Internet finden wirst und machst deine Werturteile daran fest, ob Bemühungen für dich "erkennbar" sind oder nicht?

Ja, in der Tat - Diskussionen auf derartigen Grundlagen sind tatsächlich müssig.


Und wenn ich nichts versuche,
ist die schiere Anzahl an Möglichkeiten ohne Relevanz.

Wie eben auch die von mir angesprochenen anderen Beteiligten wird unter den zum
Teil abenteuerlichsten Erklärungen Geschwiegen und zugesehen.

Nun - zu einem Punkt habe ich bis heute geschwiegen. Und derjenige, der mich davon abgehalten hat, weil er mir detailliert dargelegt hat, dass es ohnehin überhaupt gar keinen Sinn macht, was ich beabsichtige und überhaupt sowieso alle alles falsch gemacht haben - warst das nicht du? Nö, gell?

Ist auch egal, spielt in dem Fall ohnehin keine Rolle mehr. War ja jemand anders so frei und hat sich nicht abbringen lassen... wichtig ist alleine nur, dass überhaupt nachgesetzt wurde.
 
Von den -wie immer in solchen Dingen- komplizierten rechtlichen Grundlagen mal abgesehn: Baghira ist dem Gnadenhof ja nicht zugelaufen, sondern von einem Verein dorthin abgegeben worden. Es ist moralisch unter aller Sau, dass überhaupt darüber diskutiert werden muss, wenn proHSH den Hund wieder haben will, da dieser für einen HSH alles andere als auch nur annähernd artgerecht gehalten wird. Ein HSH hat es genetisch "drin", dass er ein grosses Freigelände und eine Aufgabe braucht, um sich wohlzufühlen. So wie ein "Kampfhund" den Kontakt zu Menschen braucht, um glücklich zu sein. Eine Haltung in einem Minizwinger für so einen Hund ist eine Zumutung und das bringt höchstens noch einen verhaltensgestörten Hund hervor. Mir wird schlecht, wenn ich ständig das Bild seh, wo der Hund in einem Zwinger drinsteht, wo er sich kaum umdrehn kann.
Es wäre ein leichtes, Kritikern, den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn man sich kooperativ gezeigt hätte und den Hund wieder zurückgegeben hätte. Aber vielleicht braucht man Baghira ja noch für ein paar Fotoshootings, um zu zeigen, wie eine Hundeflüsterin mit einem verhaltensgestörten Hund klarkommt. Und vielleicht möchte man ja auch nicht, dass bei Herausgabe des Hundes festgestellt wird, dass der Hund jetzt in einem schlechteren Gesundheitszustand und in einer schlechteren psychischen Verfassung ist, wie vorher, als er halbwild, aber frei auf einem Grundstück leben durfte.

Es sollte sich jeder mal überlegen, wenn er einen HSH, also einen Hund mit einem extremen Freiheitsdrang, in einer Notsituation abgeben muss, und dann sehn muss, wie sein Hund in einem Minizwinger vegetieren muss, was er dann machen würde.
 
Wo wir grad dabei sind ... ich meine mich zu erinnern, in einem der ausufernden Rohn-Threads hier oder anderswo gelesen zu haben, dass am Argenhof niemand diesen § 11-Schein hat.
Richtig. Mir ist in den letzten Monaten auch nichts anderes bekannt geworden.

Wie war noch mal die wacklige juristische Hilfskonstruktion, mit deren Hilfe seitens der zuständigen Behörde begründet wurde, wieso Frau Rohn bzw. der Gnadenhof-Verein trotz dieses Mangels diese "tierheimähnliche Einrichtung" betreiben darf?
Weil dort keine "Fremdtiere" untergebracht sind, also alle Tiere sich im Vereinseigentum befinden.
5 Hundebeispiele, die ich dem Vet.-Amt benannt hatte (Fremdbesitzer) wurden nicht berücksichtigt. Heute spielen sie auch keine Rolle mehr, da sie sich glücklicherweise nicht mehr auf dem Hof befinden.
Grüße Klaus
 
Von den -wie immer in solchen Dingen- komplizierten rechtlichen Grundlagen mal abgesehn: Baghira ist dem Gnadenhof ja nicht zugelaufen, sondern von einem Verein dorthin abgegeben worden.
Nicht nur das. Der Gnadenhofverein und damit auch Frau Rohn wussten von den Breitsamer-Vorgaben (freier Auslauf etc.) und hatten sie akzeptiert.
Nur umgesetzt wurde das nie.
Die Hundegruppe wurde ja auch nicht zwangsweise eingeliefert, sondern freiwillig übernommen.
Grüße Klaus
 
Ich bin mir nicht ganz sicher ob das wirklich so korrekt ist aber mir wurde mal gesagt (von einer Züchterin) das selbst z.B. ich einen §11 bräuchte wenn ich 3 oder mehr unkastrierte Hündinnen halte, selbst wenn ich nicht züchten wolle....denn ich KÖNNTE ja züchten und bei 3 oder mehr Hündinnen braucht man diesen besagten "Schein". Liegt dieser auf dem Argenhof nicht vor dann verstößt CR doch wieder gegen geltendes Gesetz, wieso zum Teufel interessieren sich die Behörden nicht dafür?????

Wurde eigentlich die Gesamtanzahl der auf dem Argenhof lebenden Tiere vom Amtsvet damals festgestellt, weiß das jemand?
 
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