Zahnlose Kampfhunde

Entschuldigung, dass ich das jetzt frage, aber somit darf ein wirklich uralter Staffordshire (Mix), der größtenteils zahnlos ist, Hüftprobleme hat und sich auch sonst nicht mehr besonders schnell bewegen kann, nicht aus dem Ausland eingeführt werden? Es ist ein Hund vom Tierschutz... Ich dachte ich versuche mal für den Hundesenior eventuell eine Lücke zu suchen und bin im Netz leider nicht zu konkreten Urteilen hierzu fündig geworden... aber hier gelandet. Welches Gericht hat hierzu bereits ein Urteil gefällt, kennt jemand konkret Fälle? Gibt es Ausnahmen? Danke...:dog::alt:
 
Wenn er dieser Rasse zuzuordnen ist, dann gibt es ein in DE generelles Verbringungsverbot, dazu muss man leider keine Urteile suchen. Er kann aber in andere EU-Länder.
 
So leid mir das für die Hunde tut...

Aber wieso meinen nach über 20 Jahren immer noch irgendwelche Leute, irgendwelche Lücken zu finden, die vor ihnen noch keiner gefunden hat?
Am Ende baden es doch wieder die Hunde aus
 
Warum sollte man Kampfhundesteuer für einen uralten Kämpfer bezahlen, der wahrscheinlich bald nicht mehr aufstehen kann, ständig zum Tierarzt muss und sein Leben lang im Zwinger saß? Das ist doch Quatsch ihm ein Zuhause schenken zu wollen oder ihm eines zu suchen... Wieso also ne Lücke suchen, die nur Arbeit macht und schon zahnt... Weil in Zweifel zu setzen ist, ob er wirklich eine Gefahr darstellt? Jemand der versucht dies in Frage zu stellen, will mit den Regeln arbeiten und sie nicht brechen. Was gäbe es da auszubaden?
 
die ganzen Listenhundgesetze sind Quatsch.
Aber mit 'Lücke suchen' ist halt den Hunden in der Regel nicht geholfen.

Ich habe schon von Hessen glaube ich gelesen, dass ein wirklich alter Hund nicht mehr zum Wesenstest musste (dort muss der Test alle paar Jahre wiederholt werden).

Aber bei der Einfuhr aus dem Ausland gibts keine Ausnahmen.
 
Danke. Hessen und Baden-Württemberg scheinen allgemein dem ganzen Thema gegenüber am tolerantesten zu sein, soweit ich das richtig in Erfahrung bringen konnte. Den Wesenstest würde er wahrscheinlich allein auf Grund des hohen Alters und der damit einhergehenden Gemütsruhe, zumindest in diesem Fall, wahrscheinlich sogar bestehen. Aber... Irgendwie muss eben mit den Listenhundgesetzen umgehen... Danke
 
Der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, dass bestimmte Hunderassen mit Gentest nach Hessen und Baden-Württemberg einreisen dürfen. "...was an dem Satz verstehst du nicht...". Das wäre eine qualifizierte Antwort.



Und das tut man, wenn man so einen Hund (dessen Zuneigung) wirklich verdient hat. Man kann auch für weniger Geld mieten. Das könnte man auch irgendwo in Deutschland tun, wenn man einen Weg findet, aber wieso frage ich eigentlich...

Es ist wohl wesentlich erheblicher, wenn einem als Hund die Zähne gezogen werden, als wenn man von seinem qualifizierten Besitzer (eventuell mit Hundeführerschein und einem blöden Spruch auf den Lippen), einfach mal in der Tötung abgegeben wird.

Wir haben eigene Hunde hier, mit deutscher Staatsbürgerschaft. Quasi Hunderassismus... Doch, doch find ich toll, bin ich echt Fan von. Immer schön die Kauleiste halten, wenn jemand deutlich "Nein" sagt, wie ein Hund, Hauptsache nicht sein Hirn einschalten und einfach gar nichts machen außer blöd gucken...

Gut, dann suche ich die Urteile eben alleine. Genauso wie man selber im Ministerium in Baden-Württemberg angerufen hat und sich nochmals beim Anwalt abgesichert hat wegen dem Gentest (bei einem anderen Hund). Danke nochmal Leute für die liebe Unterstützung...
 
Ich versuche es. Aber ein Umzug wird sich da nicht umgehen lassen. Das ist ok. Ich arbeite daran. War nochmals dort. Er war wieder sehr brav und gelehrig. Habe soviel Zeit wie möglich mit ihm verbracht. Dieses Jahr kann ich ihn wahrscheinlich nicht mehr besuchen. Aber ich bin weitergekommen. Ein Schritt nach dem anderen... Eventuell schaffe ich es ja tatsächlich. Das kann man nur dann sagen, wenn man es auch wirklich versucht. Danke für das Interesse und die Nachfrage. Wer möchte kann Snoopy und mir die Daumen drücken...:clover:
 
Und was genau soll uns jetzt die Immobiliensuche aus Österreich sagen?

Der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, dass bestimmte Hunderassen mit Gentest nach Hessen und Baden-Württemberg einreisen dürfen. "...was an dem Satz verstehst du nicht...". Das wäre eine qualifizierte Antwort.
Hunde innerhalb von D dürfen auch nach Hessen und BW.

Aber Bundesrecht geht nunmal über Landesrecht und die vier bekannten Rassen sowie mischlinge daraus dürfen (leider) nicht nach D einreisen.

In deiner ersten Frage hast du von einem Staff(-Mix) aus dem Ausland gesprochen.
Damit ist die Sache (leider) erledigt und es ist völlig egal, was die einzelnen Bundesländer für Regelungen zu Listenhunden haben
 
Vier Rassen sind deutschlandweit von der Einfuhr ausgeschlossen. Bei anderen Rassen kommt es auf das jeweilige Bundesland an. Bei Gefahrenvermutung bräuchte es in Bayern ein Gutachten vor Einreise. Ein Gentest wird in Bayern nicht anerkannt. Ein gentest würde sich dann lohnen, wenn die Rasse nicht zweifelsfrei geklärt ist bzw. wenn eventuell die Möglichkeit besteht, dass der Hund nicht einer dieser vier Rassen zugeordnet werden muss. Aber vor dem eventuellen Gentest, wenn man Geld dafür investiert und eventuell ein Plätzchen in Baden-Württemberg oder Hessen zu finden ist, falls der Hund tatsächlich nicht einer der vier Rassen angehört ( die Chancen sind bei einem alten Hund nicht so besonders hoch), stellt man sich doch die Frage, ob von dem Hund im Allgemeinen überhaupt noch eine Gefahr ausgehen kann. Das war die Frage. Die Rassezugehörigkeit in Zweifel zu setzen ist eine andere Frage.
 
Kleine Geschichte aus dem "ach so toleranten" Hessen, um genau zu sein Frankfurt:
Als ich vor vielen Jahren mit Sena, Bullterrier aus dem TH, zum Wesenstest war kam ein älteres Paar angefahren. Ausgeladen haben sie einen uralten Staffordshire Bullterrier. Kaum noch Zähne, quasi blind und ziemlich taub. Geschickt vom Ordnungsamt, Stelle für gefährliche Hunde, weil "Wesenstest muss erneuert werden". Der Hund war 14.
Der Prüfer hat den Kopf geschüttelt, sie wieder nach Hause geschickt und gesagt er klärt das mit dem Amt. Also die kamen nicht drum herum weil das Amt tolerant war sondern eben der Prüfer cool.
Der konnte kaum noch laufen und war derart weit entfernt von gefährlich wie man nur sein kann.
 
@Daxer7
Du hast von einem Staff(-Mix) im Ausland gesprochen.
Thema (leider) erledigt

@dasjanzons

Bist du immer noch optimistisch, dass ein Hundeführerschein was bringen würde?
 
Ein Staffordshire (Mix) im Ausland: steht da ein deutscher Gutachter und bestimmt die Rasse? Vermutlich nicht.

Ausnahmen vom Einfuhrverbot​



Leider steht da nichts von zahnlosen und alten Hunden... Ok gut, dem fehlen eh schon Zähne und er ist um die Schnauze rum grau, warum sich lange aufhalten... Ich rufe beim Zoll an und frage nach.

Danke für das Beispiel mit dem Prüfer. Man kann das positiv sehen. Es konnte durch den Prüfer vom Amt ein Einsehen erwirkt werden. Das bedeutet der Hund stellt keine Gefahr mehr dar. Danke das ist hilfreich. Bleibt nur die Frage wie das vor einer eventuellen Einfuhr beglaubigt werden könnte...
 
@Daxer7
Du hast von einem Staff(-Mix) im Ausland gesprochen.
Thema (leider) erledigt

@dasjanzons

Bist du immer noch optimistisch, dass ein Hundeführerschein was bringen würde?
Ich werde nicht meine Meinung ändern , das sich dadurch was andern könnte, selbst wenn dadurch nur 20-30 Prozent weniger Hunde im Tierheimen landen würden,wäre es eine Erleichterung.
Ich akzeptiere auch die Meinung anderer das es nichts bringen würde, die Argumente dagegen sind sehr löchrig , aber ich akzeptiere eine andere Meinung, vielleicht sollte dies auch erwidert werden, ich finde es ist schon ein ernstes Thema.

Mir stellt sich halt die Frage, wenn die Lage sich weiter Zuspitz und wirklich keine Hunde mehr untergebracht werden können , was wäre der nächste Schritt um Herr der Situation zu werden und was passiert mit den Hunden.
 
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